Handgeld für Bataillonskommandeure der Bundeswehr
der Abgeordneten Dr. Tobias Lindner, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Beschaffungsprozess der Bundeswehr ist nach Ansicht der Fragesteller in vielen Bereichen zu langwierig, bürokratisch und kostspielig. Insbesondere bei kleineren Beschaffungen und Instandhaltungsmaßnahmen dauert es manchmal Monate, bis handelsübliche Gegenstände bei der Truppe ankommen. In Zeiten chronischer Unterbesetzung des Bundesamtes für Infrastruktur, Umwelt und Dienstleistungen (BAIUDBw) und des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung (BAAINBw) sind eigene Kompetenzen für Kommandeure eine Maßnahme mit direkter Auswirkung. Ein unbürokratisches Instrument wie das Handgeld ist daher nach Ansicht der Fragesteller grundsätzlich zu begrüßen. Transparenz über die getätigten Ausgaben ist allerdings von großer Bedeutung, sowohl für das Bundesministerium der Verteidigung als auch für den Deutschen Bundestag. Denn gerade bei neuen Maßnahmen ist eine rasche Evaluierung der Wirksamkeit wichtig, um frühzeitig nachsteuern zu können. Neue Instrumente brauchen Zeit, bis alle beteiligten Personen eine Routine im Umgang damit gefunden haben. Daher kann nach Auffassung der Fragesteller ein Leitfaden für den richtigen Umgang mit dem Handgeld durchaus von Nutzen sein, um die Ausgaben zu kontrollieren, ohne dabei die nötige Flexibilität zu nehmen.
Die Stärkung der Verantwortung der Kommandeure und Dienststellenleiter in diesem Bereich ist nach Auffassung der Fragesteller richtig. Führungskräften, die Verantwortung über mehrere hundert Personen tragen, ist es zumutbar, auch Budgetfragen zu verantworten. Hier ist die Balance zwischen Nachvollziehbarkeit der Ausgaben und gleichzeitigem bürokratischen Mehraufwand wichtig. Dem nach Ansicht der Fragesteller berechtigten Ansinnen des Deutschen Bundestages, sich hier ein erstes Bild über die Wirkung dieser Maßnahme zu verschaffen, muss allerdings Rechnung getragen werden. Nach einem knappen Jahr sollten genug erste Erfahrungswerte gesammelt worden sein, um dies abzubilden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Gibt es für die Handhabung mit dem Handgeld einen Leitfaden oder Vorschriften für die Kommandeure?
Ist eine Erstellung eines Leitfadens in Arbeit oder geplant?
Wenn nein, weshalb nicht?
Wie viele Kommandeure haben bisher von dem Handgeld Gebrauch gemacht (bitte nach Teilstreitkräften gesondert angeben)?
In welchen Auslandseinsätzen bzw. einsatzgleichen Verpflichtungen ist in welchem Umfang bisher vom Handgeld Gebrauch gemacht worden?
Wie viele Beschaffungsvorgänge sind bisher von den Kommandeuren ausgegangen?
Wie schnell sind die Beschaffungen umgesetzt worden?
Wie hoch waren dabei die durchschnittlichen Ausgaben?
In welchen zeitlichen Intervallen werden die Ausgaben überprüft?
Wie viel Geld ist bisher über den Mechanismus des „Handgelds“ verausgabt worden?
Was wurde bislang mit dem „Handgeld“ beschafft?
Hat die Einfügung des Handgelds für Bataillonskommandeure Auswirkungen auf die sogenannten Handkassen bei der Marine?
Kam es durch vermehrte direkte Beschaffungen durch die Bataillonskommandeure zu einer Verminderung der Vergabeverfahren beim BAAINBw?
Wie viele Arbeitsstunden sind aufgrund der entfallenen Vergabeverfahren im BAAINBw weniger angefallen?
Wie wird der Umgang mit dem Handgeld bzw. der Nutzen für die Bataillonskommandeure und die Bundeswehr evaluiert?
Durch wen wird diese Evaluation durchgeführt?
Wie viele neue Vorschriften bzw. Regelungen sind im Rahmen der Einführung des Handgelds für Bataillonskommandeure erlassen worden?
Auf welcher Grundlage ist die Höhe des jährlichen Budgets für Bataillonskommandeure in Höhe von 25 000 Euro festgelegt worden?
Gibt es Planungen des Bundesministeriums der Verteidigung, die Höhe des Budgets für Bataillonskommandeure von derzeit 25 000 Euro zu verändern?
Sind aufgrund der Erfahrungen mit dem Handgeld für Bataillonskommandeure weitere vergleichbare Maßnahmen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung in Vorbereitung bzw. in Planung?