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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Die Reform des Weltsicherheitsrates und das geplante Treffen seiner fünf ständigen Mitglieder

(insgesamt 13 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

23.06.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1977805.06.2020

Die Reform des Weltsicherheitsrates und das geplante Treffen seiner fünf ständigen Mitglieder

der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Armin-Paulus Hampel, Dr. Roland Hartwig, Petr Bystron, Waldemar Herdt, Paul Viktor Podolay, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Lothar Maier, Dr. Robby Schlund und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Führende Vertreter der Bundesregierung erklärten seit Mitte der 1990er Jahre, dass Deutschland einen ständigen Sitz im Weltsicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN bzw. UN) anstrebe (https://www.dw.com/de/deutschlands-kampf-um-den-ständigen-sitz/a-5147363). Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von 2002 wurde vereinbart: „Die Bundesregierung hält daran fest, dass ein europäischer Sitz im Sicherheitsrat wünschenswert wäre. Sie wird die Aufnahme Deutschlands als ständiges Mitglied des VN-Sicherheitsrats nur anstreben, wenn ein europäischer Sitz nicht erreichbar scheint und gleichzeitig eine Sicherheitsrats-Reform unter dem Gesichtspunkt größerer regionaler Ausgewogenheit abgeschlossen werden kann“ (http://library.fes.de/pdf-files/bibliothek/downl/2002_koalitionsvertrag.pdf).

Dr. Gunter Pleuger, von 2002 bis 2006 deutscher Botschafter bei den Vereinten Nationen, erklärte jedoch 2004, ein europäischer Sitz würde eine Änderung ihrer Charta voraussetzen, da sie eine Organisation von Staaten und nicht etwa Staaten-Assoziationen sei (https://www.deutschlandfunk.de/mehr-macht-fuer-deutschland.724.de.html?dram:article_id=98041). Eine Änderung der Charta sei nach Ansicht des Botschafters jedoch faktisch ausgeschlossen, zudem würden Frankreich und Großbritannien (das damals noch der EU angehörte) auf ihre Repräsentanz zugunsten eines europäischen Sitzes nicht verzichten (ebd.). Diesen werde es darum nicht geben (ebd.).

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 7. Februar 2018 heißt es: „Deutschland will mehr Verantwortung für Frieden und Sicherheit übernehmen, auch mit Übernahme eines ständigen Sitzes im Sicherheitsrat“ (http://library.fes.de/pdf-files/bibliothek/downl/koalitionsvertrag_2018.pdf).

Das Auswärtige Amt erklärte zuletzt am 23. Januar 2020, die Reform des UN-Sicherheitsrats bleibe ein Kernanliegen der Bundesregierung. „Ohne eine Anpassung des Rates an die geopolitischen Realitäten des 21. Jahrhunderts, d. h. insbesondere einer angemessenen Repräsentanz des globalen Südens sowie der zentralen Beitragsleister zum System der Vereinten Nationen, läuft der Sicherheitsrat Gefahr, an Legitimität und Autorität zu verlieren“ (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/internationale-organisationen/uno/05-reform-sicherheitsrat/205630).

Deutschlands Anteil am Gesamthaushalt der Vereinten Nationen beträgt im Zeitraum von 2019 bis 2021 6,09 Prozent (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/internationale-organisationen/uno/01-grundlagen-uno/01-haushalt-uno/274848). Sein Anteil an der Finanzierung der 13 Friedensmissionen der UN liegt noch etwas höher (ebd.). Insofern gehört Deutschland fraglos zu den zentralen Beitragsleistern. Deutschland ist sogar der zweitgrößte Beitragszahler der Vereinten Nationen, wenn man Pflicht- und freiwillige Beiträge addiert (https://www.wiwo.de/politik/deutschland/regierungsbericht-deutschland-ist-zweitgroesster-beitragszahler-der-un/23139502.html).

Am 25. September 2019 trafen die Außenminister der G4-Partner (Deutschland, Brasilien, Indien und Japan) zuletzt zusammen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/internationale-organisationen/uno/05-reform-sicherheitsrat/205630). Sie bekräftigten die Absicht, sich auch weiterhin gemeinsam für eine Reform des UN-Sicherheitsrats stark zu machen (ebd.).

Am 11. Februar 2020 erklärte ein hochrangiger Vertreter des russischen Außenministeriums, Russland strebe ein Treffen der führenden Staatsmänner der fünf ständigen Mitglieder des Weltsicherheitsrats an (https://www.gazeta.ru/politics/news/2020/02/11/n_14024647.shtml). Dieses solle am Rande der UN-Generalversammlung im September 2020 stattfinden (ebd.). Nach russischen Angaben stehe lediglich die Zustimmung von Donald Trump und Boris Johnson noch aus (ebd.). Als Begründung für das Treffen wurde die besondere Verantwortung der ständigen Mitglieder für den Frieden und die Stabilität auf der Welt angeführt (ebd.).

Der russische Außenminister Sergej Lawrow bekräftigte auf der Münchner Sicherheitskonferenz am 17. Februar 2020 dieses Vorhaben (https://www.mid.ru/en/web/guest/meropriyatiya_s_uchastiem_ministra/-/asset_publisher/xK1BhB2bUjd3/content/id/4046843?p_p_id=101_INSTANCE_xK1BhB2bUjd3&_101_INSTANCE_xK1BhB2bUjd3_languageId=de_DE).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Strebt die Bundesregierung weiterhin zukünftig vorrangig einen europäischen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) und nicht etwa deutschen ständigen Sitz im Weltsicherheitsrat an (bitte begründen)?

2

Stand oder steht, falls die Bundesregierung einen europäischen Sitz anstrebt, sie diesbezüglich mit Frankreich in Verhandlungen, um dieses davon zu überzeugen, auf den eigenen zugunsten eines europäischen zu verzichten?

Wenn nein, warum nicht?

3

Teilt die Bundesregierung die Ansicht des ehemaligen deutschen Botschafters bei den Vereinten Nationen, dass ein europäischer ständiger Sitz im Weltsicherheitsrat nur bei einer Änderung der Charta der UN möglich wäre, der Staaten-Assoziationen, wie etwa auch der Verband Südostasiatischer Nationen (ASEAN), eine derartige Repräsentanz im Weltsicherheitsrat erlauben würde?

Wenn nein, warum nicht?

4

Stimmt die Bundesregierung der in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Einschätzung des deutschen Botschafters a. D. bei den Vereinten Nationen zu, dass eine solche Charta-Änderung jedoch auf absehbare Zeit derart unwahrscheinlich ist, dass sie als ausgeschlossen gelten kann (https://www.deutschlandfunk.de/mehr-macht-fuer-deutschland.724.de.html?dram:article_id=98041)?

Wenn nein, warum nicht?

5

Verfolgt die Bundesregierung weiterhin das Ziel eines ständigen Sitzes Deutschlands im Weltsicherheitsrat der Vereinten Nationen, wie in der Koalitionsvereinbarung festgehalten (http://library.fes.de/pdf-files/bibliothek/downl/koalitionsvertrag_2018.pdf)?

a) Wenn ja, welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung in dieser Hinsicht (von dem oben erwähnten Treffen der G4-Außenminister abgesehen) (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/internationale-organisationen/uno/05-reform-sicherheitsrat/205630)?

b) Wenn nein, warum nicht?

c) Wenn ja, soll dieser mit einem Vetorecht ausgestattet sein, der dem der jetzigen fünf ständigen Mitglieder entspricht, und wenn nein, warum nicht?

6

Vertritt die Bundesregierung weiterhin die Auffassung, dass die weit überwiegende Mehrheit der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen eine Reform des Sicherheitsrats einschließlich seiner Erweiterung in beiden Kategorien (ständige und nichtständige Sitze) befürwortet (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/internationale-organisationen/uno/05-reform-sicherheitsrat/205630)?

7

Welche EU- und NATO-Partner unterstützen nach Kenntnis der Bundesregierung ausdrücklich die ständige Mitgliedschaft Deutschlands im Weltsicherheitsrat, welche lehnen sie ab, und welche haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung zu der Frage nicht explizit geäußert?

8

Wie schätzt die Bundesregierung die Aussichten ein, dass auf dem informellen Plenum der 74. UN-Generalversammlung im kommenden Jahr eine grundlegende Reform des UN-Sicherheitsrats in die Wege geleitet werden kann (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/internationale-organisationen/uno/05-reform-sicherheitsrat/205630)?

a) Welche Widerstände stehen dem nach Kenntnis der Bundesregierung entgegen?

b) Wie will die Bundesregierung dazu beitragen, eventuelle Widerstände zu überwinden?

9

Begrüßt die Bundesregierung die in der Vorbemerkung erwähnte russische Initiative eines Gipfeltreffens der fünf Vetomächte am Rande der diesjährigen UN-Vollversammlung, ohne dass weitere Länder, wie die G4, hinzugezogen werden, und wenn ja, inwiefern?

10

Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass weitere Staaten, die zu den Stützen des internationalen Systems gehören, also nicht zuletzt die G4-Partner Brasilien, Deutschland, Indien und Japan, unverzichtbare Teilnehmer des in Frage 9 erwähnten Treffens sein müssten?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um eine den geopolitischen Realitäten angemessenere Repräsentanz etwa der G4 sicherzustellen?

11

Inwiefern stimmt die Bundesregierung mit den Regierungen der übrigen G4-Partner ein gemeinsames Vorgehen in Bezug auf das am Rande der UN-Vollversammlung geplante Treffen der Staatsoberhäupter der ständigen Mitglieder ab?

12

Erwägt die Bundesregierung, in Anbetracht des in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten geplanten Treffens der ständigen Mitglieder, ein Gipfeltreffen mit den Staatsoberhäuptern der anderen G4-Länder, um ihrer Forderung nach einer „Anpassung des Rates an die geopolitischen Realitäten des 21. Jahrhunderts“ (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/internationale-organisationen/uno/05-reform-sicherheitsrat/205630) zu untermauern?

a) Wenn ja, wie weit sind die Vorbereitungen gediehen?

b) Wenn nein, warum nicht?

13

Ist ein oder sind mehrere ständige Mitglieder des Weltsicherheitsrats an die Bundesregierung herangetreten, um sie über das in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte geplante Treffen der ständigen Mitglieder zu informieren und sich ggf. mit ihr zu beraten?

Wenn ja, um welchen Staat oder welche Staaten handelt es sich?

Berlin, den 27. Mai 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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