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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bundesliegenschaften als Räume der Kultur

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

22.06.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1981408.06.2020

Bundesliegenschaften als Räume der Kultur

der Abgeordneten Hagen Reinhold, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Kunst und Kultur benötigen viel Raum zur Entfaltung. Gerade in den Ballungsgebieten kann es für Künstler, Kreative und Veranstalter in Teilen schwierig sein, offene und freie, also verfügbare, gestaltbare und sowohl für sich wie für das Publikum frei zugängliche Räume zu finden, in denen „grenzenloses“ künstlerisches Experimentieren ohne Weiteres möglich ist. Umzug und Wachstum von künstlerischen und kreativen Räumen ist, wenn überhaupt, oftmals nur eingeschränkt möglich.

Eine Option für Ausweichmöglichkeiten könnten hier die Liegenschaften des Bundes in der Verwaltung durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sein. Die BImA führt ein ressortübergreifendes, einheitliches Immobilienmanagement innerhalb der Bundesverwaltung und übernahm dafür bis 2013 das Eigentum an nahezu allen inländischen Dienstliegenschaften der Bundesressorts – ca. 4 600 Immobilien (https://www.bundesimmobilien.de/5065/unternehmen). Neben einem großen Portfolio an Immobilien für Wohn- und Gewerbenutzung, sowie Forstflächen, ist die BImA ebenfalls Eigentümerin diverser weiterer Liegenschaften. Aufgrund dieser breiten Spanne und potenziellen Immobilien sollen die Liegenschaften der BImA auf eine Nutzung für kulturelle Zwecke hin überprüft werden.

Der Kulturbegriff soll hier absichtlich weit gefasst sein. Kultur entsteht aus den Gegebenheiten durch das Wirken der Künstler. Das Potenzial von bebauten und unbebauten Grundstücken reicht von der Schaffung von Musikclubs und Livespielstätten (https://www.uni-marburg.de/musik-in-hessen/themen/popularmusik/elektronischemusik/u60311) bis hin zu langfristig organisierten und sich stetig verändernden Kunstaustellungen in vermeintlichen Brachen, die dadurch mindestens zeitweilig wieder lebendig werden (https://www.artbase-festival.com/). Ganz allgemein gilt es, zu überprüfen, welche Liegenschaften des Bundes für Kunst und Kultur zur Verfügung gestellt werden können. Dazu zählen neben den genannten Musikclubs und Livespielstätten ebenso Theater, Programmkinos, Ateliers und Galerien, Kunst- und/oder Schaudepots für Museen, Proberäume für Theater, Orchester, Musiker (aller Gattungen: Klassik, Jazz, Pop, Rock etc.) Musikstudenten, Chöre und sonstige Musikschaffende, Ateliers für bildende Künstler, aber auch Street-Art- und Graffiti-Künstler, für die in den Liegenschaften des Bundes möglicherweise die Räume und Flächen zur künstlerischen Entfaltung gefunden werden können.

Den Fragestellern ist bekannt, dass der Fokus der Abgabe und Nutzung der Liegenschaften der BImA auf der Schaffung dringend benötigten Wohnraums in ganz Deutschland liegt und auch dort liegen muss. Die Fragesteller wollen mit dieser parlamentarischen Initiative erfahren, ob die BImA über Liegenschaften verfügt, die sich für die kulturelle Nutzung eignen, ohne den Zielen der Wohnraumschaffung entgegenzuwirken. Nach Aussage der Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/10740 hat die BImA-Potenzialanalyse im Jahre 2019 eine Vielzahl an Grundstücken und Liegenschaften aufgezeigt, die sich nicht für den Wohnungsbau eignen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie viele Flächen und Hektar (ha) des rund 466 Tha großen Bestandes sind in Nutzung für diverse Bundeszwecke?

2

Wie viele dieser Liegenschaften könnten bei gemeinsamer Nutzung für kulturelle Zwecke (teil)geöffnet werden und befinden sich in ländlichen oder strukturschwachen Regionen (bitte mit Ortsangabe)?

3

Wie viele dieser Liegenschaften könnten bei gemeinsamer Nutzung für kulturelle Zwecke (teil)geöffnet werden und befinden sich in Ballungsgebieten (bitte mit Ortsangabe)

4

Die Bundesregierung benennt in ihrer Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/10740, dass 5 400 Liegenschaften der BImA als entbehrlich gelten, sind diese Angaben nach wie vor noch aktuell, und wie viele dieser Flächen sind nicht für den Wohnungsbau geeignet?

5

Welche dieser entbehrlichen, nicht für den Wohnungsbau geeigneten Liegenschaften haben eine Bebauung (bitte Art der Bebauung angeben), befinden sich in strukturschwachen bzw. ländlichen Regionen (bitte mit Ortsangabe), befinden sich in Ballungszentren (bitte mit Ortsangabe)?

6

Welche dieser Liegenschaften sind nach Einschätzung der Bundesregierung für eine kulturelle Nutzung ausgeschlossen bzw. ungeeignet (bitte Gründe angeben)?

7

Nach welchen Grundsätzen werden anstaltseigene Wohn- und Gewerbeliegenschaften vermietet (bitte konkrete Regelungen und Grundsätze darstellen)?

Berlin, den 4. Juni 2020

Christian Lindner und Fraktion

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