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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Forschung zu Ersatzmethoden für Tierversuche

(insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

19.06.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1983809.06.2020

Forschung zu Ersatzmethoden für Tierversuche

der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Amira Mohamed Ali, Dr. Gesine Lötzsch, Doris Achelwilm, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Anke Domscheit-Berg, Sylvia Gabelmann, Kerstin Kassner, Katja Kipping, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Victor Perli, Ingrid Remmers, Kersten Steinke, Andreas Wagner, Harald Weinberg, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In Deutschland wurden im Jahr 2018 rund 2,8 Millionen lebende Tiere für wissenschaftliche Versuche herangezogen. Seit Jahren stagniert diese Zahl auf einem vergleichbar hohen Niveau von über 2,6 Millionen Tieren (vgl. https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tierschutz/versuchstierzahlen2018.html). Noch mehr Tiere werden zu Forschungszwecken gezüchtet, aber ohne Verwendung in einem Versuch getötet (2017: 3,9 Millionen; vgl. https://www.zeit.de/wissen/2020-04/tierversuche-zuechtung-toetung-forschung-labormaeuse).

Diese Tatsachen widersprechen nach Ansicht der Fragesteller sowohl dem Ziel der Bundesregierung, Tierversuche zu reduzieren und zu ersetzen, als auch der gemeinschaftlich beschlossenen EU-Tierversuchsrichtlinie, die ebenfalls das Ziel formuliert, Forschungsverfahren mit lebenden Tieren zu ersetzen (vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/tierschutzforschungspreis-1684528 sowie https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32010L0063&from=DE).

Aussagekraft und Übertragbarkeit der Ergebnisse von Tierversuchen auf den Menschen sind begrenzt. Ein Großteil der Medikamente (>90 Prozent), die erfolgreich an Tieren getestet werden, scheitern in klinischen Tests am Menschen (vgl. https://www.nature.com/articles/nrd.2016.136, https://www.volkswagenstiftung.de/aktuelles-presse/aktuelles/geht-s-auch-ohne-auf-der-suche-nach-alternativen-zu-tierversuchen sowie https://www.bmbf.de/de/organchip-koennte-medikamenten-tests-revolutionieren-9739.html). Weltweit wird daher an Ersatzmethoden zu Tierversuchen geforscht, um die Effektivität zu erhöhen, das Leid von Versuchstieren zu beenden und die Kosten für die Forschung zu senken.

Im Vergleich zur Förderung der Anwendung und Weiterentwicklung von Tierversuchen unterstützte die Bundesregierung die Anwendung und Weiterentwicklung von tierversuchsfreien Forschungsmethoden hierzulande bisher jedoch nur zu einem verschwindend geringen Anteil (2014 bis 2018: 56,5 Millionen Euro; vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 242 der Abgeordneten Amira Mohamed Ali auf Bundestagsdrucksache 19/9692).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Wird die Bundesregierung die Erstellung eines wissenschaftlich basierten Ausstiegsplans aus Tierversuchen mit konkreten Meilensteinen initiieren, wie er z. B. bereits seit 2016 in den Niederlanden vorliegt und im Jahr 2019 von der Umweltbehörde der Vereinigten Staaten von Amerika (EPA) geplant wurde (vgl. https://www.ncadierproevenbeleid.nl/documenten/rapport/2016/12/15/ncad-opinion-transition-to-non-animal-research sowie https://www.epa.gov/sites/production/files/2019-09/image2019-09-09-231249.txt)?

Wenn ja, wann wird dieser Plan von der Bundesregierung öffentlich und im Parlament zur Diskussion gestellt?

Wenn nein, warum nicht?

2

Wenn die Bundesregierung an einem solchen Ausstiegsplan arbeitet, welche konkreten Meilensteine soll dieser beinhalten?

Falls nicht an einem Ausstiegsplan gearbeitet wird, welche Meilensteine stellt sich die Bundesregierung vor, und in welchen voraussichtlichen Zeiträumen?

3

Auf welche wissenschaftlichen Quellen bezieht sich die Bundesregierung bei der Erarbeitung eines Ausstiegsplans?

Falls nicht an einem Ausstiegsplan gearbeitet wird, welche wissenschaftlichen Fakten lassen die Bundesregierung weiterhin am Tierversuch festhalten (bitte Quellen angeben)?

4

Welche Organisationen sind an der Erarbeitung des wissenschaftlich basierten Ausstiegsplans der Bundesregierung beteiligt?

Falls noch nicht an einem Ausstiegsplan gearbeitet wird, welche Organisationen bezieht die Bundesregierung in Diskussionen zur Erarbeitung einer solchen Strategie ein?

5

Ist die Bundesregierung auf europäischer Ebene an Gremien zum Ausstieg aus Tierversuchen beteiligt?

Wenn ja, an welchen, und welche Ziele bringt die Bundesregierung ein?

Wenn nein, warum nicht (bitte vor dem Hintergrund der Ausstiegsklausel in der EU-Tierversuchsrichtlinie begründen)?

6

Mit welchem Gesamtfördervolumen war die Bundesregierung im Jahr 2019 an der Anwendung, Weiterentwicklung und Validierung tierversuchsfreier Forschungsmethoden (nicht Reduce oder Refine, sondern Replace und weitergehende Verfahren – in denen z. B. sogenannte Multi-Organ-Chips zum Einsatz kommen, die mittels menschlichen statt tierischen Zellen bzw. Organoiden arbeiten) beteiligt (wenn keine Zahlen für 2019 vorliegen, bitte die aktuellsten angeben)?

7

Mit welchem Gesamtfördervolumen war die Bundesregierung im Jahr 2019 an der Anwendung und Weiterentwicklung von tierexperimenteller Forschung beteiligt (wenn keine Zahlen für 2019 vorliegen, bitte die aktuellsten angeben)?

8

Falls zu den Fragen 6 und/oder 7 keine Zahlen verfügbar sind, warum können diese Zahlen, die wichtig für die Beurteilung der Effizienz der jeweiligen Forschungsmethoden und damit wichtig für die Verwendung von Steuergeldern sind, nicht ermittelt werden, und wann wird die Bundesregierung diese Kenntnislücke wie schließen?

9

In welchem Verhältnis finanzieren nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Niederlande, Großbritannien und die Vereinigten Staaten von Amerika die Anwendung, Weiterentwicklung und Validierung von tierversuchsfreien Forschungsmethoden und tierexperimenteller Forschung?

10

Plant die Bundesregierung ab dem Jahr 2021 eine drastische Erhöhung der Förderung tierversuchsfreier Forschung (nicht „reduce, refine, replace“ (3R)) durch Umverteilung der Fördergelder weg von Tierversuchen hin zu neuen tierfreien Methoden?

Wenn ja, in welchem Umfang, und wenn nein, warum nicht?

11

Ermöglicht der jüngste Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes nach Auffassung der Bundesregierung eine von der EU geforderte konsequente und unabhängige Prüfung eines Antrags auf einen Tierversuch durch die genehmigende Behörde dahin gehend, ob dieser Versuch wirklich unerlässlich und ethisch vertretbar ist?

Wenn ja, wie wird dies sichergestellt, und wenn nein, warum nicht?

12

Mit welcher Begründung ermöglicht die Bundesregierung bei den sogenannten vorgeschriebenen Tierversuchen im jüngsten Referentenentwurf für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes eine automatische Genehmigung für einen Tierversuch nach einer bestimmten Wartezeit, ohne dass dieser einer genauen Prüfung unterzogen wurde?

13

Hält die Bundesregierung die Regelung einer automatischen Erteilung der Erlaubnis für einen Tierversuch nach einer bestimmten Wartezeit für Konform mit der Richtlinie 2010/63/EU, insbesondere Artikel 38 und 42 (bitte begründen)?

14

Plant die Bundesregierung die Aufnahme einer Nachweispflicht in § 31 Absatz 1 der Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV), dahingehend, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller eines Tierversuchs nachweisen müssen, dass sie Anstrengungen unternommen haben, die Methodik zur Klärung einer wissenschaftlichen Fragestellung so zu verändern, dass die Fragestellung mit Hilfe eines oder mehrerer Verfahren ohne lebende Tiere oder mit weniger lebenden Tieren oder mit weniger schweren, weniger lange andauernden oder weniger Schmerzen, Leiden und Schäden beantwortet werden kann?

Wenn nein, warum nicht?

15

Wie begründet die Bundesregierung, dass sich im Referentenentwurf für Änderungen im Tierschutzgesetz und der Tierschutz-Versuchstierverordnung kein Passus analog zur Richtlinie 63/2010/EU findet, der eine klare Formulierung bezüglich einer Obergrenze für Schmerzen, Leiden und Schäden beinhaltet, ab der ein Tierversuch nicht durchgeführt werden darf – unabhängig vom postulierten Nutzen?

16

Hat die Bundesregierung nach Bekanntwerden der Tierschutzverstöße bei der Firma „Laboratory of Pharmacology and Toxicology“ (LPT) Maßnahmen getroffen, um die Länder bei der externen Kontrolle in Tierversuchslaboren zu stärken (vgl. https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/tierversuche-behoerde-schliesst-weiteres-lpt-labor-in-hamburg-a-9fabd590-96d4-469b-b936-2640949d9fd9)?

Wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

17

Wie entwickelten sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2015 jeweils die Zahlen der Einrichtungen, in denen Tierversuche durchgeführt werden, der kontrollierten Einrichtungen und Einrichtungen ohne Beanstandungen?

18

In welcher Regelmäßigkeit werden kontrollpflichtige Einrichtungen, in denen Tierversuche durchgeführt werden, in den 16 Ländern jeweils kontrolliert (bitte die durchschnittlichen Kontrollintervalle je Einrichtungen für alle 16 Länder in Jahren angeben)?

19

Plant die Bundesregierung, die fortlaufende finanzielle Unterstützung für das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) in den kommenden Jahren zu erweitern (vgl. Bundestagsdrucksache 19/13736)?

Wenn ja, um wie viel, wenn nein, warum nicht?

20

Existieren Planungen der Bundesregierung, die vorsehen, das Budget der „Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch“ (ZEBET) auszuweiten?

Wenn ja, um wie viel soll das Budget der ZEBET erhöht werden?

Wenn nein, warum plant die Bundesregierung nicht eine Erhöhung des Budgets der ZEBET?

21

Wie viele Tiere werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld von Tierversuchen gezüchtet und z. B. als „Überschuss“ getötet, um für die jeweiligen Versuche geeignete Tiere zu erhalten, die nicht in den offiziellen Statistiken angegeben werden (bitte nach Arten und Jahren rückwirkend bis in das Jahr 2015 aufschlüsseln)?

22

Falls der Bundesregierung keine Zahlen darüber vorliegen, wie viele Tiere im Vorfeld von Tierversuchen gezüchtet und getötet werden, um die für die jeweiligen Versuche geeigneten Tiere zu erhalten, ohne dass diese in den offiziellen Statistiken angegeben werden, wird sie diese Zahlen zukünftig erheben (bitte begründen)?

Wenn nein, warum nicht?

23

In welchem Zusammenhang steht aus Sicht der Bundesregierung das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2019, wonach männliche Küken nicht aus wirtschaftlichen Gründen getötet werden dürfen, mit dem Töten von überschüssigen Tieren, die nicht in einem Tierversuch eingesetzt werden (bitte begründen)?

24

In welchen zehn Laboren bzw. Forschungseinrichtungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung pro Jahr die meisten Versuche mit Todesfolge an Tieren durchgeführt (bitte in absteigender Reihenfolge aufschlüsseln)?

25

Warum wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 immer noch 6291 Kaninchen für Pyrogenitätstests verwendet, obwohl bereits seit 2005 ein tierfreier Test (Monozyten-Aktivierungstest (MAT)) mit menschlichem Blut verfügbar ist, der 2010 in das Europäische Arzneibuch als Methode der Wahl im Vergleich zu älteren Methoden aufgenommen wurde?

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit die Zahl der Kaninchen für solche Tests möglichst schnell auf null reduziert wird?

26

In welchen Bundesländern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von 2016 bis 2018 wie viele Kaninchen für den Pyrogenitätstest verwendet (bitte Bundesland, Anzahl der Tiere und Datum angeben)?

27

In wie vielen bzw. in welchen Einrichtungen werden in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung Pyrogenitätstests an Kaninchen durchgeführt, und welche Behörden sind dabei für die Genehmigungs- bzw. Anzeigeverfahren örtlich zuständig (bitte Name und Anschrift der jeweiligen Behörde angeben)?

Berlin, den 8. Juni 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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