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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Das Ende des INF-Vertrages und die Zukunft der NATO-Luftverteidigung

(insgesamt 38 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

13.07.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1986310.06.2020

Das Ende des INF-Vertrages und die Zukunft der NATO-Luftverteidigung

der Abgeordneten Dr. Marcus Faber, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Daniel Föst, Thomas Hacker, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 2. August 2019 ist einer der wichtigsten Abrüstungsverträge der Geschichte, der Washingtoner Vertrag über nukleare Mittelstreckensysteme (Intermediate Range Nuclear Forces Treaty, INF-Vertrag) vom 8. Dezember 1987, beendet worden. Dieser Schritt war notwendig, um der fortschreitenden und den INF-Vertrag verletzenden Stationierung neuer nuklear bewaffnungsfähiger Mittelstreckenwaffen durch Russland zu begegnen. Diese Reaktion auf die Vertragsverletzungen wurde durch die USA mit Unterstützung der NATO-Partnerstaaten vollzogen (Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale, Jahresabrüstungsbericht 2019, S. 29, 30).

In der Pressekonferenz zum Ende des INF-Vertrages erklärte der Generalsekretär der NATO Jens Stoltenberg, dass die Antwort der NATO auf die russische Stationierung von Mittelstreckenwaffen „angemessen und verantwortungsbewusst“ sein wird und mehrere Maßnahmen beinhalten werde (https://www.nato.int/cps/en/natohq/opinions_168183.htm), die die NATO-Verteidigungsminister kurz zuvor beschlossen hatten (FAZ am Sonntag, 28. Juli 2019, S. 7).

Grundsätzlich sind diese Maßnahmen für Deutschland von elementarer Bedeutung, weil das militärische Potenzial der neuen russischen Mittelstreckenwaffen „die Verteidigungsfähigkeit der NATO generell bedrohen“ (https://dgap.org/de/forschung/publikationen/abschreckung-und-ruestungskontrolle). Im vorgestellten Maßnahmenpaket der NATO wird explizit die gemeinsame Fähigkeit zur Luftverteidigung einschließlich der Abwehr von Raketen mittlerer Reichweite genannt. Da Deutschland in der gemeinsamen NATO-Luftverteidigung (NATO Integrated Air and Missile Defence) eine zentrale Rolle spielt, ist diese Maßnahme von „zentraler Bedeutung (https://dgap.org/de/forschung/publikationen/abschreckung-und-ruestungskontrolle).

Vor mehr als einem Jahr war die NATO und somit auch Deutschland auf das Ende des INF-Vertrages noch nahezu unvorbereitet (https://www.welt.de/print/welt_kompakt/debatte/article188703853/Leitartikel-Die-Nato-stolpert.html). Erschwerend kommt hinzu, dass neben der grundsätzlich veränderten Sicherheitslage in Europa durch das Ende des INF-Vertrages die neuen luftbasierten Bedrohungen wie die Entwicklung neuer Waffensysteme mit Hyperschalltechnologie auf seit dem Ende des Kalten Krieges „massiv“ abgebaute Luftabwehrfähigkeiten der NATO treffen (https://dgap.org/system/files/article_pdfs/2019-09-dgapkompakt.pdf). Diese Entwicklungen verschärften die entstandene Sicherheitslücke erheblich. Trotz seit Jahren laufender „intensiver Bemühungen zur Verbesserung der Raketenabwehr“ in Deutschland lassen sich, aus Sicht der Fragesteller, noch keine hinreichenden Verbesserungen im diesbezüglichen Fähigkeitsprofil der Bundeswehr erkennen (https://www.ispk.uni-kiel.de/de/publikationen/ispk-policy-briefs/policy-brief-6-krause-inf.pdf). Folglich gilt es, in einem überschaubaren Zeitrahmen durch verstärkte Anstrengungen im Bereich der bodengebundenen Luftverteidigung die deutsche Bündnissolidarität nachhaltig zu unterstreichen, erkannte Fähigkeitslücken schnellstmöglich zu schließen, aber auch neue Abrüstungsinitiativen anzustreben. Deshalb bedarf es nach Auffassung der Fragesteller, fast ein Jahr nach Auslaufen des INF-Vertrages, einer Bestandsaufnahme zum von der NATO für erforderlich gehaltenen Maßnahmenpaket und zu der damit verbundenen Stärkung der bündnisgemeinsamen Luftverteidigung, wofür Deutschlands Beitrag bislang und auch auf weitere Sicht von essentieller Bedeutung ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen38

1

Welche Fähigkeiten stellt Deutschland der gemeinsamen NATO-Luftverteidigung derzeit zur Verfügung (bitte nach Waffensystemen, Personal, Dauer der Bereitstellung und entstandenen Kosten aufschlüsseln)?

2

Wie hoch ist der prozentuale Anteil Deutschlands an der gemeinsamen NATO-Luftverteidigung?

3

Welche Fähigkeiten zur bodengebundenen Luftverteidigung plant die Bundesregierung zur Stärkung der gemeinsamen NATO-Luftverteidigung angesichts des Endes des INF-Vertrages in Zukunft einzubringen?

4

Wurde die Bundesregierung seitens der NATO aufgefordert, den deutschen Anteil an der gemeinsamen NATO-Luftverteidigung zu erhöhen?

Wenn ja, welche Waffensysteme und welche Verbände kämen dazu konkret in Betracht?

5

Inwiefern und in welchem zeitlichen Rahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass zur Erfüllung des NATO-Planungsziels zur Schließung der Fähigkeitslücke bei der bodengebundenen Luftverteidigung seitens Deutschlands ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen?

6

Welche Maßnahmen zur Erhöhung des Einsatzwertes und der Durchhaltefähigkeit der deutschen Anteile an der gemeinsamen NATO-Luftverteidigung hat die Bundesregierung seit dem ersten öffentlichen Bekanntwerden der russischen INF-Vertragsverletzungen im Mai 2013 ergriffen (https://www.state.gov/timeline-of-highlighted-u-s-diplomacy-regarding-the-inf-treaty-since-2013/; bitte die einzelnen Maßnahmen zeitlich angeben)?

7

Welche Optionen werden seit dem Ende des INF-Vertrages zur Abwehr von landgestützten Mittelstreckenwaffen in der Bundeswehr geprüft?

8

Welche Optionen prüft die Bundesregierung gemeinsam mit den NATO-Bündnispartnern zur glaubwürdigen Abschreckung von landgestützten Mittelstreckenwaffen?

9

Hat die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen innerhalb der NATO zum Maßnahmenpaket in Bezug auf das Ende des INF-Vertrages bereits konkrete Maßnahmen ausgeschlossen?

10

Wurde seitens der Bundesregierung eine konzeptionelle Anpassung und Neuausrichtung der bodengebundenen Luftverteidigung der Bundeswehr – insbesondere mit dem Fokus auf die Abwehr von Mittelstreckenwaffen – nach dem Ende des INF-Vertrages vorgenommen?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung die personelle und materielle Einsatzbereitschaft und Durchhaltefähigkeit der Luftverteidigungskräfte der Bundeswehr, und für wie viele Abfangvorgänge, aufgeschlüsselt nach Zielkategorien (Raketen, Marschflugkörper und Luftfahrzeuge), reicht der Bestand an Effektoren bzw. Munition?

12

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Fähigkeit der gemeinsamen NATO-Luftverteidigung gegen russische Mittelstreckenraketen und Marschflugkörper hinlänglich gewährleistet ist?

13

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung seit dem Ende des INF-Vertrages Maßnahmen zur Aufklärung und Alarmierung, um eine Verbesserung der Reaktionsfähigkeit der NATO zur Abwehr von landgestützten Mittelstreckenwaffen zu erreichen?

14

Inwiefern wurde die von NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg angekündigte Überprüfung der gemeinsamen NATO-Luftverteidigung durchgeführt?

15

Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der im Bündnis beschlossenen Überprüfung der gemeinsamen NATO-Luftverteidigung für die eigene Streitkräfteplanung, und welche Fähigkeitslücken wurden diesbezüglich identifiziert?

16

Beabsichtigt die Bundesregierung, in Reaktion auf das Ende des INF-Vertrages bereits vorhandene Systeme nachzurüsten oder neue Waffensysteme zu beschaffen, die der Verteidigung gegen Angriffe durch Mittelstreckenwaffen dienen?

a) Wenn ja, welche?

b) Welche Nachrüstungen bzw. Beschaffungen sind zu welchen Kosten geplant?

c) Bis wann wird die Nachrüstung bzw. Beschaffung abgeschlossen sein?

17

Strebt die Bundesregierung eine engere europäische Zusammenarbeit in der bodengebundenen Luftverteidigung an, um die strategische Autonomie Europas zu stärken?

Wenn ja, inwiefern?

Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?

18

Beabsichtigt die Bundesregierung, sich in Zukunft an dem PESCO-Projekt TWISTER, ein Projekt von mehreren europäischen Ländern zur Raketenabwehr, zu beteiligen?

Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?

19

Welche materiellen und strukturellen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der eingegangenen Verpflichtung als Rahmennation für die bodengebundene Luftverteidigung der NATO zu fungieren?

20

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Einschätzung des DGAP-Experten (DGAP = Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik) Dr. Christian Mölling, dass es zur Abschreckung von Mittelstreckenwaffen auch eigener offensiver Raketensysteme der Bundeswehr bzw. der europäischen NATO-Staaten bedarf (https://www.sueddeutsche.de/politik/inf-vertrag-usa-russland-1.4549341)?

21

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Einschätzung des DGAP-Experten Dr. Christian Mölling, dass durch das Ende des INF-Vertrages die Gefahr besteht, dass „die Sicherheit Europas von jener der USA abgekoppelt wird (https://www.sueddeutsche.de/politik/inf-vertrag-usa-russland-1.4549341)?

22

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Einschätzung des ehemaligen Beigeordneten Generalsekretärs der NATO Heinrich Brauß, dass Russland nun an den Grenzen zum NATO-Bündnisgebiet eine mit „Nuklearwaffen untermauerte Eskalationsdominanz“ besitzt (https://www.degruyter.com/downloadpdf/j/sirius.2019.3.issue-2/sirius-2019-2005/sirius-2019-2005.pdf)?

23

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Einschätzung des DGAP-Experten Dr. Christian Mölling, dass Russland inzwischen ein „politisches Erpressungspotenzial“ gegenüber der NATO und den östlichen Bündnispartnern besitzt (https://www.sueddeutsche.de/politik/inf-vertrag-usa-russland-1.4549341)?

24

Wie stellt die Bundesregierung sicher, nach dem Ende des INF-Vertrages weder konventionell noch nuklear durch Russland erpressbar zu sein?

25

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Einschätzung von NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg, dass durch die Entwicklung und Stationierung neuer russische Raketensysteme mit Hyperschalltechnologie zwischen der NATO und Russland eine „systemische Ungleichheit“ entsteht (https://www.spiegel.de/international/world/nato-secretary-general-stoltenberg-the-new-russian-rockets-are-highly-dangerous-a-03961e64-48b7-43f3-84eb-16acef38cd69).

26

Inwiefern stoßen eingeführte und geplante bodengebundene Luftverteidigungssysteme bei Hyperschallraketen an die Grenze ihrer Abwehrfähigkeit?

27

Unternimmt die Bundesregierung Maßnahmen zur Forschung und Entwicklung von geeigneten Waffensystemen, mit denen offensive Hyperschallsysteme abgewehrt werden können?

28

Verfolgt die Bundesregierung aktuell Maßnahmen zur Etablierung eines neuen Rüstungskontrollregimes in Bezug auf hypersonische Waffensysteme?

Wenn ja, mit welchen Staaten ist die Bundesregierung in Gesprächen, und welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung?

Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?

29

Beabsichtigt die Bundesregierung, eigene konventionelle Fähigkeiten zur Abschreckung zu beschaffen, die konform mit dem INF-Vertrag gewesen wären, wie luft- oder seegestützte Mittelstreckenwaffen?

Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?

30

Beabsichtigt die Bundesregierung, eigene konventionelle Fähigkeiten zur Abschreckung zu beschaffen, die nicht konform mit dem INF-Vertrag gewesen wären, wie bodengebundene Mittelstreckenwaffen?

Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?

31

Unterstützt die Bundesregierung einen Nachfolgevertrag des INF-Vertrages zur Abrüstung von landgestützten Mittelstreckenwaffen bzw. eine komplett neue Initiative zur Rüstungskontrolle von Mittelstreckenwaffen und neueren technischen Entwicklungen auf dem Gebiet der militärischen Raketentechnik, und wenn ja, inwiefern?

32

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung, unilateral oder im NATO-Bündnis, seit dem Ende des INF-Vertrages für den Dialog mit Russland zur Vertrauensbildung und Rüstungskontrolle unternommen, um die Stationierung von nuklearen und konventionellen Mittelstreckenwaffen durch Russland zu verhindern?

33

Bemüht sich die Bundesregierung im Rahmen der NATO um mehr Transparenz hinsichtlich der NATO-Raketenabwehrbasen in Rumänien und Polen, die seitens Russlands als Verletzung des INF-Vertrages ausgelegt werden, und wenn ja, inwiefern?

34

Welchen Beitrag könnte die Bundesregierung im Falle eines neuen Rüstungskontrollvertrages über Mittelstreckenwaffen zur überprüfbaren Verifikation und Rüstungskontrolle eines Abbaus, einer Vernichtung oder einer Verlegung solcher Waffensysteme zur Verfügung stellen?

35

Welche vertrauens- und sicherheitsbildenden Dialoge oder Maßnahmen mit Russland unterstützt die Bundesregierung auf militärischer Ebene seit dem Ende des INF-Vertrages?

36

Beabsichtigt die Bundesregierung, bilateral und multinational Maßnahmen zu ergreifen, um weiterhin darauf zu drängen, dass Russland und die USA über die Abrüstung und Rüstungskontrolle von Mittelstreckenwaffen in Europa verhandeln, und wenn ja, welche?

37

Kann nach Ansicht der Bundesregierung das russische Angebot zum Moratorium über die Stationierung von Mittelstreckenwaffen – auch in Bezug auf bereits stationierte Waffensysteme durch Russland – ein Beitrag zur Abrüstung und Rüstungskontrolle sein, und wenn ja, inwiefern?

38

Können nach Ansicht der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Ende des INF-Vertrages sogenannte regionale Rüstungskontrollvereinbarungen, die beispielsweise ein Stationierungsverbot von landgestützten Mittelstreckenwaffen in einer bestimmten Entfernung zu mittel- und westeuropäischen Zielen vorsehen, einen Beitrag zur Verbesserung der sicherheitspolitischen Stabilität in Europa leisten, und wenn ja, inwiefern?

Berlin, den 28. Mai 2020

Christian Lindner und Fraktion

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