Finanzielle Lage der Sozialversicherungen
der Abgeordneten Ekin Deligöz, Sven-Christian Kindler, Anja Hajduk, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Danyal Bayaz, Sven Lehmann, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Stefan Schmidt, Katja Dörner, Kai Gehring, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Sozialversicherungen waren nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller bereits vor der COVID-19-Pandemie nicht nachhaltig finanziert. So sah der Rentenversicherungsbericht 2019 vor, in den nächsten Jahren Rentenleistungen aus der Nachhaltigkeitsrücklage zu finanzieren. Dies ist vor allem der Tatsache geschuldet, dass die sogenannte Mütterrente I und II von der Bundesregierung nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht sachgerecht als versicherungsfremde Leistung über steuerliche Zuschüsse finanziert wird.
Die gesetzliche Krankenversicherung rechnet unabhängig von COVID-19 bis 2022 durch Gesetze der großen Koalition mit Mehrausgaben von rund 29 Mrd. Euro (vgl. https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/gesundheitspolitik-gesetzliche-krankenkassen-fuerchten-hoehere-ausgaben-und-weniger-einnahmen/24465436.html; abgerufen am 20. Mai 2020), gleichzeitig wurden und werden nach Meinung der Fragestellerinnen und Fragesteller zunehmend gesamtgesellschaftliche Aufgaben statt mit Steuermitteln aus Mittel der gesetzlichen Krankversicherung finanziert.
Der Haushaltsplan der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das Jahr 2020 konnte nur durch Entnahmen aus den Rücklagen ausgeglichen werden; der nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller knapp kalkulierte Plan der Arbeitslosenversicherung engte bereits vor der Pandemie den Spielraum für notwendige Qualifizierungen stark ein.
Für die soziale Pflegeversicherung drohte bereits vor der Pandemie für die nächsten Jahre eine Unterfinanzierung.
Die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie führen in den Sozialversicherungen zu erheblichen finanziellen Belastungen, deren Höhe insgesamt derzeit noch nicht absehbar ist. Klar ist jedoch, dass die Beitragsmindereinnahmen nur teilweise aufgrund von Stundungsregelungen von befristeter Dauer sind.
Die „Frankfurter Rundschau“ vom 12. Mai 2020 zitiert den haushaltspolitischen Sprecher der Fraktion der CDU/CSU: „Wir müssen alle Sozialkassen durch mehr Steuergeld stützen. Auch die Pflegeversicherung, die bisher noch keine Zuschüsse bekommt, benötigt die Hilfe des Bundes“.
So verzeichnete beispielsweise die gesetzliche Krankenversicherung erhebliche Defizite. Der Fehlbetrag des Gesundheitsfonds lag allein im Auszahlungsmonat März etwa 3,5 Mrd. Euro höher als in den Vorjahren (Vergleich der Ein- und Auszahlungen des Gesundheitsfonds nach Auszahlungsmonaten 2019 und 2020: https://www.bundesamtsozialesicherung.de/fileadmin/redaktion/Gesundheitsfonds/2019/20200327UEbersicht_Ein-und_Auszahlungen_des_GF_2019_12.pdf); https://www.bundesamtsozialesicherung.de/fileadmin/redaktion/Gesundheitsfonds/2020/20200602UEbersicht_Ein-und_Auszahlungen_des_GF_2020_4 .pdf).
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) fordert in seinem Positionspapier vom 7. Mai 2020 zeitnahe Maßnahmen
- zur unmittelbaren Sicherung der Liquidität von Krankenkassen und Gesundheitsfonds,
- zur Übernahme der den Krankenkassen auferlegten gesamtgesellschaftlichen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsschutzes,
- zum finanziellen Ausgleich der pandemiebedingten Netto-Mehrausgaben der Krankenkassen und
- zur Vermeidung massiv steigender Zusatzbeiträge in den Jahren 2020 und 2021.
Gemäß dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite werden in „der zweiten Hälfte des Jahres 2020 […] das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium der Finanzen miteinander festlegen, in welchem Umfang die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Zuschüsse des Bundes zur Stabilisierung der jeweiligen Beitragssätze erhalten“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie bewertet die Bundesregierung aktuell die finanzielle Lage der Sozialversicherungen?
Wie hoch waren die Rücklagen Ende 2019 in der
a) allgemeinen Rentenversicherung,
b) gesetzlichen Krankenversicherung (differenziert nach Gesundheitsfonds und Krankenkassen),
c) Arbeitslosenversicherung,
d) sozialen Pflegeversicherung (differenziert nach Rücklagen der Pflegekassen gemäß § 64 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) und Pflegevorsorgefonds)?
Wie hoch war der Anteil der Rücklagen (in Milliarden Euro), der nicht kurzfristig wirtschaftlich veräußerbar und damit liquide ist, in der
a) allgemeinen Rentenversicherung,
b) gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsfonds),
c) Arbeitslosenversicherung,
d) sozialen Pflegeversicherung?
Wann unterschreiten nach Einschätzung der Bundesregierung die Rücklagen die gesetzlich vorgesehenen Mindestgrenzen in der
a) allgemeinen Rentenversicherung,
b) gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsfonds),
c) Arbeitslosenversicherung,
d) sozialen Pflegeversicherung?
Um wie viel erhöhen sich die Einnahmen der einzelnen Sozialversicherungen bei 100 000 zusätzlichen Beitragszahlern in der
a) allgemeinen Rentenversicherung,
b) gesetzlichen Krankenversicherung,
c) Arbeitslosenversicherung,
d) sozialen Pflegeversicherung?
Um wie viel erhöhen sich die Einnahmen der einzelnen Sozialversicherungen bei einem Lohnzuwachs von 1 Prozent in der
a) allgemeinen Rentenversicherung,
b) gesetzlichen Krankenversicherung,
c) Arbeitslosenversicherung,
d) sozialen Pflegeversicherung?
Wie viel entspricht ein Beitragssatzpunkt (jeweils für die Jahre 2020, 2021 und 2022; hilfsweise auf Datenbasis vor der COVID-19-Pandemie) in der
a) allgemeinen Rentenversicherung,
b) gesetzlichen Krankenversicherung,
c) Arbeitslosenversicherung,
d) sozialen Pflegeversicherung?
Um wie viel erhöht die Anhebung des Beitragssatzes um 1 Prozentpunkt die Bundeszuschüsse an die allgemeine Rentenversicherung (Ost und West)?
Wie verändert bzw. verändern sich aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie entsprechend den Anpassungsregeln des SGB VI
a) der Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung,
b) der Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung im Beitrittsgebiet,
c) der zusätzliche Zuschuss an die allgemeine Rentenversicherung,
d) die Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten an die allgemeine Rentenversicherung?
Um wie viel erhöhen sich die jährlichen Ausgaben der allgemeinen Rentenversicherung bei 100 000 zusätzlichen Renten?
Welche Faktoren führten im Einzelnen zu erhöhten Defiziten in den Ergebnissen des Gesundheitsfonds der Auszahlungsmonate März und April?
In welcher Höhe haben gesetzgeberische Beschlüsse der aktuellen Legislaturperiode (ohne COVID-19-Pandemiemaßnahmen) jeweils zu Mehrausgaben und Mindereinnahmen (bitte für die Jahre 2020 und 2021 differenzieren)
a) im Gesundheitsfonds,
b) bei den gesetzlichen Krankenkassen?
c) In welcher Höhe handelt es sich dabei um versicherungsfremde Leistungen im Sinne des § 221 Absatz 1 SGB V?
Wie hoch sind die jährlichen Mehrausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung bei einem Ausgabenanstieg in Höhe 1 Prozentpunktes?
In welcher Höhe hat die Bundesagentur für Arbeit Mehrausgaben je 100 000 Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld (durchschnittliche Höhe) zu leisten, ohne Berücksichtigung der Auswirkungen der sogenannten Sozialschutz-Pakete I und II (volle Jahreswirkung)?
Wie viele Mehrausgaben davon entstehen durch die hälftige Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge?
In welcher Höhe hat die Bundesagentur für Arbeit Mehrausgaben je 100 000 Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld (durchschnittliche Höhe) zu leisten, unter Berücksichtigung der Auswirkungen der sogenannten Sozialschutz-Pakete I und II (volle Jahreswirkung)?
Wie viele Mehrausgaben davon entstehen durch die vollständige Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge?
Für wie viele Personen ist in diesem Jahr bislang Kurzarbeitergeld beantragt und für wie viele bewilligt worden?
In welcher Höhe sind damit bisher Mittel verausgabt oder gebunden worden (bitte nach Monaten unterscheiden)?
Um wie viel erhöhen sich die Ausgaben der BA für Arbeitslosengeld (durchschnittliche Höhe) bei 100 000 zusätzlichen Arbeitslosengeld-Empfängerinnen und Arbeitslosengeld-Empfängern (volle Jahreswirkung)?
Wie viel davon sind Sozialversicherungsbeiträge?
Um wie viel erhöhen sich bei 100 000 zusätzlichen Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und Arbeitslosengeld-II-Empfängern durchschnittlich (jeweils volle Jahreswirkung)
a) die Ausgaben für Arbeitslosengeld II aus dem Bundeshaushalt (darunter Ausgaben für Sozialversicherungsbeiträge),
b) die Kosten der Unterkunft aus dem Bundeshaushalt,
c) die Kosten der Unterkunft aus dem Haushalt der Kommunen?
Welche Überlegungen gibt es innerhalb der Bundesregierung zur Ausgestaltung eines Zuschusses des Bundeshaushalts an die soziale Pflegeversicherung für versicherungsfremde Leistungen?
Wie steht die Bundesregierung zu einer ordnungspolitisch korrekten Finanzierung der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeeinrichtungen durch die gesetzliche Krankenversicherung?
Prüft die Bundesregierung eine Anpassung der Vergütung von Kombinationslösungen aus Tagespflege und betreutem Wohnen (sogenannte Stapelleistungen)?
Wie hoch sind die jährlichen Leistungsausgaben je 100 000
a) ambulant Pflegebedürftige,
b) stationär Pflegebedürftige (ohne Behinderte)?