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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Beitragsbelastungen für PKV-Versicherte Verbraucher und Kleinstunternehmer

(insgesamt 3 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

30.06.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1994615.06.2020

Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Beitragsbelastungen für PKV-Versicherte Verbraucher und Kleinstunternehmer

der Abgeordneten Christine Aschenberg-Dugnus, Michael Theurer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Reginald Hanke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Matthias Nölke, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die durch die COVID-19-Pandemie ausgelöste wirtschaftliche Lage kann sich bei PKV-Versicherten (PKV = private Krankenversicherung) dahin gehend äußern, dass sie ihre Beitragszahlungspflichten nicht erfüllen können. Dies betrifft insbesondere Verbraucher und Kleinstunternehmer, die – anders als z. B. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte oder Bezieher einer gesetzlichen Rentenleistung – keinen Beitragszuschuss erhalten und deshalb die volle Beitragslast tragen müssen.

Das Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus berücksichtigt für Unternehmen und Beschäftigte auch die Aufwendungen für Sozialversicherungsbeiträge. Die Maßnahme „Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe“ sieht nicht vor, einen Zuschuss für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu leisten (siehe hierzu den Vermerk des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/C-D/corona-soforthilfe-fuer-kleinunternehmen-und-soloselbstaendige-faq.pdf?__blob=publicationFile&v=6).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Hat die Bundesregierung Vorkehrungen getroffen für den Fall, dass auch ein – wie es in dem genannten Vermerk heißt – „vereinfachter Zugang zu ALG II“ (Arbeitslosengeld II) nicht möglich ist, solange eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) nicht vorliegt?

2

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob der brancheneinheitliche Standardtarif im Sinne des § 257 Absatz 2a SGB V (in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung) nach wie vor seine „soziale Schutzfunktion“ erfüllt und sich vorrangig an „ältere Versicherte, die aus finanziellen Gründen einen preiswerten Tarif benötigen“, richtet (vgl. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/s/standardtarif-in-der-privaten-krankenversicherung.html, abgerufen am 18. April 2020)?

Wenn ja, plant die Bundesregierung für PKV-Versicherte, die sich bedingt durch die COVID-19-Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten befinden, den Zugang zum Standardtarif mit seiner „sozialen Schutzfunktion“ zu erleichtern (z. B. hinsichtlich Vorversicherungszeit sowie Alters- und Einkommensgrenzen)?

Wenn nein, hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die anderen brancheneinheitlichen Tarife – insbesondere der Basistarif nach § 153 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) – gleichermaßen eine soziale Schutzfunktion für solche Versicherten bieten kann, die aus finanziellen Gründen einen preiswerten Tarif benötigen (unter besonderer Berücksichtigung, dass eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II oder des SGB XII nicht vorliegt)?

3

Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der durch die COVID-19-Pandemie ausgelösten wirtschaftlichen Lage, den Standardtarif auch für solche PKV-Versicherten zu öffnen, die ab dem 1. Januar 2009 einen Vertrag über eine substitutive Krankenversicherung nach § 146 VAG abgeschlossen haben?

Wenn ja, bis wann?

Wenn nein, hat die Bundesregierung anderweitige Vorkehrungen getroffen, um für PKV-Versicherte, die ab dem 1. Januar 2009 einen Vertrag über eine substitutive Krankenversicherung nach § 146 VAG abgeschlossen haben, eine soziale Schutzfunktion für solche Versicherten, die aus finanziellen Gründen einen preiswerten Tarif benötigen (unter besonderer Berücksichtigung, dass eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II oder des SGB XII nicht vorliegt), sicherzustellen?

Berlin, den 12. Juni 2020

Christian Lindner und Fraktion

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