Kosten und Nutzen des Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz, Bundestagsdrucksache 19/4948)
der Abgeordneten Jürgen Pohl, René Springer, Sebastian Münzenmaier und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz; Bundestagsdrucksache 19/4948), welches zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, stellt einen signifikanten Teil der Qualifizierungsoffensive des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) dar. Im Rahmen dieses Gesetzes sollen Beschäftigte erweiterten und erleichterten Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen erhalten, um ihre Beschäftigungssituation entweder zu verbessern oder gegebenenfalls zu sichern. Entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen sollen unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße gewährt werden, sofern die Beschäftigten von Folgen des digitalen Strukturwandels betroffen sind; weitere Adressaten dieses Gesetzes sind ebenfalls Beschäftigte in Mangelberufen.
Das Qualifizierungschancengesetz umfasst neben der Zahlung von Weiterbildungskosten auch die Möglichkeit der Bezuschussung zum Arbeitsentgelt (Artikel 1 zu § 82 Absatz 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – SGB III), beides ist jedoch grundsätzlich kofinanziert (Arbeitgeber und öffentliche Hand) und an die Unternehmensgröße gebunden.
Weiterhin soll durch dieses Gesetz der Zugang zur Arbeitslosenversicherung erleichtert werden (Artikel 2 zu § 447 Absatz 2 SGB III). Dies geschieht durch die Erweiterung des Zeitraumes, in dem die Mindestversicherungszeit erfüllt werden muss. Mussten Anspruchsteller früher innerhalb von 24 Monaten einen Versicherungszeitraum von 12 Monaten erfüllen, so reicht es seit dem 1. Januar 2020, diesen Zeitraum innerhalb von 30 Monaten zu erreichen; zusätzlich wurde die Sonderregelung der verkürzten Anwartschaft für überwiegend kurzbefristet Beschäftigte bis Ende Januar 2022 verlängert (Artikel 2 SGB III).
Als weitere Maßnahme im Zuge dieses Gesetzes wurde die Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages um 0,4 Prozentpunkte vorgenommen und per Verordnung um weitere 0,1 Prozentpunkte befristet bis zum 31. Januar 2022 (s. D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand). Somit liegt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung derzeit bei 2,5 Prozent.
All diese Maßnahmen haben zum Ziel, die Beschäftigungsquote durch Weiterbildung und erhöhte Qualifikation zu verbessern bei gleichzeitiger Entlastung der Unternehmen durch Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages.
Nach nunmehr einem Jahr, seitdem dieses Gesetz in Kraft getreten ist, scheint die Effektivität und der Erfolg aus Sicht der Fragesteller jedoch fraglich, wie ein Blick auf die aktuelle Arbeitslosenstatistik zeigt (Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1239/umfrage/aktuelle-arbeitslosenquote-in-deutschland-monatsdurchschnittswerte/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie viele Arbeitnehmer in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen in Deutschland haben im Jahr 2019 an einer Weiterbildungsmaßnahme im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes teilgenommen (bitte nach Voll- und Teilzeitarbeitsverhältnissen aufschlüsseln)?
Wie viele dieser Arbeitnehmer sind davon in Kleinstunternehmen (unter zehn Beschäftigten), kleinen und mittleren Unternehmen (unter 250 Beschäftigten), größeren Unternehmen (über 250 Beschäftigte) und großen Unternehmen (über 2 500 Beschäftigte) beschäftigt?
Wie hoch sind die Weiterbildungskosten, die im Rahmen dieses Gesetzes übernommen worden sind (bitte nach der Unternehmensgröße gemäß Frage 2, durchschnittlich pro Teilnehmer und gesamt aufschlüsseln)?
Wie hoch sind die Median-Arbeitsentgelte der Beschäftigten, die an einer Weiterbildungsmaßnahme im Rahmen dieses Gesetzes teilgenommen haben (bitte ebenfalls nach Unternehmensgröße gemäß Frage 2 aufschlüsseln)?
Welche Branchen haben den höchsten Bedarf an Weiterbildungsmaßnahmen angemeldet?
Wie hoch ist der Betrag der Bezuschussung zum Arbeitsentgelt bei Weiterbildungsmaßnahmen in den einzelnen Berufen (bitte nach der Unternehmensgröße gemäß Frage 2, durchschnittlich pro Teilnehmer und gesamt aufschlüsseln)?
Wie viele Arbeitnehmer konnten nach Kenntnis der Bundesregierung durch Weiterbildung im Rahmen dieses Gesetzes ihre Beschäftigungssituation verbessern?
Wie hoch ist das Durchschnittsalter der Arbeitnehmer, die an Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen haben?
Wie sah nach Kenntnis der Bundesregierung die Qualifikationsstruktur der Beschäftigten vor Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen aus (bitte nach Abschluss und Beruf aufschlüsseln)?
Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung die Qualifikationsstruktur der Beschäftigten nach Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen aus (bitte nach Abschluss und Beruf aufschlüsseln)?