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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verschärfte Sicherheitskontrollen bei USA-Flügen

(insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

01.07.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1997816.06.2020

Verschärfte Sicherheitskontrollen bei USA-Flügen

der Abgeordneten Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Petra Pau, Victor Perli, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In den Medien finden sich Berichte, wonach Reisende in die USA auf Flughäfen in Deutschland einer zusätzlichen Kontrolle unterzogen werden, wenn auf ihrer Bordkarte das Kürzel „SSSS“ vermerkt ist, bei der es sich um die Abkürzung für „Secondary Security Screening Selection“ handeln soll (vgl. https://www.fr.de/ratgeber/reise/boarding-pass-code-bedeutet-ueberhaupt-nichts-gutes-z r-8719204.html). Der Vermerk erfolgt offenbar auf Grundlage einer Gefährlichkeitseinschätzung der amerikanischen Transportation Security Administration (TSA), nachdem diese die beim Flugbuchungsvorgang eingegebenen personenbezogenen Informationen im Rahmen ihres „Secure Flight“-Programms, einem System der sogenannten risikobasierten Vorprüfung, mit unterschiedlichen Datenbanken abgeglichen hat (vgl. https://www.independent.co.uk/travel/news- and-advice/fly-us-customs-boarding-pass-code-not-want-ssss-extra-security-me asures-vetting-checks-tsa-a8066791.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welche Art von zusätzlichen Sicherheitskontrollen (Personen- und Körperkontrollen, Kontrolle des Gepäcks, Befragungen etc.) werden auf Grund des Kürzels „SSSS“ auf der Bordkarte auf deutschen Flughäfen durchgeführt, und in welchem Abschnitt vom Check-in bis zum Boarding finden diese statt?

2

Welche zusätzlichen Kontrollen haben Fluggäste mit Kürzel „SSSS“ auf der Bordkarte nach Erkenntnissen der Bundesregierung bei der Einreise in die USA zu erwarten?

3

Welche (weiteren) US-Behörden sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung an der Gefährlichkeitseinschätzung beteiligt, die zum Vermerk „SSSS“ auf der Bordkarte führt?

4

Welche Datenbanken werden nach Erkenntnissen der Bundesregierung dabei durch die TSA bzw. weitere US-Behörden ausgewertet?

5

In welcher Weise werden nach Kenntnis der Bundesregierung die im Rahmen des Fluggastdatenabkommens zwischen den USA und der EU übermittelten Daten für eine Risikobewertung von Fluggästen und durch welche US-Stellen herangezogen?

6

Welche über Fahndungslisten hinausgehenden Kriterien bzw. Muster sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die Einordnung zu dieser verschärften Sicherheitskontrolle maßgeblich?

7

Welche Relevanz haben tatsächliche oder vermutete ethnische oder religiöse Zugehörigkeit, Alter, Geschlecht, Ernährungsgewohnheiten, Sitzplatzwahl, aktuelle oder vorherige Staatsangehörigkeiten oder Voraufenthalte in bestimmten Ländern nach Erkenntnissen der Bundesregierung für die Kategorisierung „SSSS“?

8

Wer ist für die Durchführung dieser zusätzlichen Kontrollen an deutschen Flughäfen zuständig, und in welchem Rahmen ist dabei die Bundespolizei bzw. ein durch sie beauftragte bzw. beliehenes Sicherheitsunternehmen beteiligt?

9

Wie und auf welcher Rechtsgrundlage werden die bei Befragungen gewonnenen Informationen verarbeitet und an US-Behörden übermittelt?

10

Seit wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung auf Bordkarten der Vermerk „SSSS“ angebracht, und wie viele Fluggäste hatten seit Einführung eine Bordkarte mit „SSSS“-Vermerk (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

11

Welche Kosten entstehen durch die zusätzlichen Sicherheitskontrollen, und wie erfolgt deren Umlage?

12

Auf welcher Rechtsgrundlage werden Fluggäste auf deutschen Flughäfen nach unterschiedlichen Gefährlichkeitskategorien differenziert und bei Sicherheitskontrollen unterschiedlich behandelt?

13

Inwiefern sind Mitarbeiter US-amerikanischer Behörden bzw. durch diese beauftragte Unternehmen an diesen zusätzlichen Kontrollen beteiligt?

14

Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Tätigkeit von Mitarbeitern US-amerikanischer Behörden bzw. durch diese beauftragter Unternehmen, sofern diese an den zusätzlichen Kontrollen beteiligt sind?

15

Welche Absprachen oder Vereinbarungen bestehen zwischen deutschen und US-amerikanischen Behörden in Zusammenhang mit dem „Secure Flight“-Programm der TSA?

16

Welche anderen Kürzel oder Vermerke auf Bordkarten bei Flügen in die USA oder in andere Länder gab oder gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung als Hinweise an das Boden- und Sicherheitspersonal, um zusätzliche, über die Standard-Sicherheitskontrolle hinausgehende Überprüfungen durchzuführen?

17

Ist von deutscher Seite oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – von Stellen anderer EU-Staaten geplant, die im grenzüberschreitenden Flugreiseverkehr erhobenen, gespeicherten und anhand von Risikoindikatoren analysierten Fluggastdaten ebenfalls zu nutzen, um Risikopersonen vor der Einreise zu erkennen und durch Beschäftigte von Flugunternehmen oder entsandte Behördenmitarbeiter an den Abflugflughäfen befragen zu lassen?

Berlin, den 9. Juni 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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