Extremistische Bestrebungen bei der Bundeswehr – Entfernung von Soldaten
der Abgeordneten Stephan Brandner, Martin Hess, Rüdiger Lucassen, Berengar Elsner von Gronow, Jens Kestner, Gerold Otten und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Nach der Entlassung eines KSK-Mitglieds (KSK = Kommando Spezialkräfte) aufgrund eines umfangreichen Waffenfundes (https://www.stimme.de/deutschland-welt/politik/dt/ksk-kommandeur-wegen-extremismus-in-alarmstimmung;art143114,4356376) soll das Bundesministerium der Verteidigung zusätzliche Maßnahmen veranlasst und den MAD für den „Blick nach rechts“ (ebd.) neu strukturiert sowie mit zusätzlichen „Instrumenten“ versehen haben (ebd.). In der Rechtsabteilung des Bundesverteidigungsministeriums soll zudem eine Koordinierungsstelle für Extremismusverdachtsfälle eingerichtet worden sein, „um mögliche verfassungsfeindliche Tendenzen bei KSK-Anwärtern sowie dem bestehenden Personal frühzeitig zu erkennen, aber auch die Konsequenzen erkannter Fälle nachhalten“ (ebd.).
Medienberichten zufolge (z. B. https://www.tagesspiegel.de/politik/schwierigste-phase-in-der-geschichte-der-einheit-ksk-kommandeur-warnt-vor-rechtsextremismus-unter-soldaten/25860440.html) soll der Kommandeur des Kommandos Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr „rechte“ Soldaten (vgl. https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2020/ksk-kommandeur-droht-rechten-soldaten-werden-sie-finden-und-entfernen/) aufgefordert haben, ihren „Abschied aus der Armee“ (ebd.) zu nehmen.
„Anderenfalls werde man sie ausfindig machen und aus dem Verband entfernen“, soll der Brigadegeneral Markus Kreitmayr in einem Rundbrief (nachzulesen unter https://augengeradeaus.net/wp-content/uploads/2020/05/20200518_KSK-Brief_Kreitmayr-1.pdf) an die Eliteeinheit geschrieben haben. Weiter „rufe er jenen Soldaten des KSK, die nicht für die Verfassung einträten“ (ebd.) oder „mit dem rechten Spektrum sympathisieren, klar, unmissverständlich und entschlossen zu: Sie verdienen unsere Kameradschaft nicht! Sie gehören nicht zu uns! Sie sollten aus eigenem Antrieb unseren Verband und die Bundeswehr verlassen“ (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Stimmt die Bundesregierung sämtlichen Auffassungen des Brigadegenerals Markus Kreitmayr, die in der Vorbemerkung der Fragesteller wiedergegeben sind, inhaltlich zu?
Wenn ja, warum?
Wenn (auch teilwiese) nein, welchen stimmt sie nicht zu, und warum nicht?
Wenn nein, handelte dieser Brigadegeneral bei der Verfassung des Briefes im Auftrag der Bundesregierung, und wenn nein, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gegen den Brigadegeneral Markus Kreitmayr?
Wie hoch und auf welcher Grundlage schätzt die Bundesregierung das Personenpotenzial von Links- und Rechtsextremisten, Islamisten und anderen Extremisten bei der Bundeswehr jeweils ein, und wie hoch ist der prozentuale Anteil von jeweils Links- und Rechtsextremisten sowie Islamisten an den Angehörigen der Bundeswehr?
Was sind nach Ansicht der Bundesregierung „rechte“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) Soldaten?
Wie definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Begriffe „rechts“ und „links“?
Mit welchen Mitteln und auf welcher Grundlage wird innerhalb der Bundeswehr festgestellt, ob ein Soldat oder Zivilangestellter „rechts“ sei?
Auf welcher rechtlichen Grundlage (einschließlich Dienstvorschriften) sollen „rechte Soldaten“ „aus der Gruppe“ entfernt werden?
Wie „entfernt“ die Bundeswehr Soldaten „aus der Gruppe“, und welche Personen wurden seit dem Jahr 2000 jeweils wie und warum „entfernt“?
Was genau bedeutet „mit dem rechten Spektrum sympathisieren“?
Gelten die Überlegungen auch für andere „Spektren“, und wenn ja, wie, und für welche?
Was meint Brigadegeneral Markus Kreitmayr nach Kenntnis der Bundesregierung konkret mit „Kameradschaft“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), wenn u. a. „rechte“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) Soldaten wörtlich „(…) unsere Kameradschaft nicht (verdienen)“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Meint er damit „Kameradschaft“ auch im Kampfgeschehen?
Welche Schlussfolgerungen für ihr Handeln zieht die Bundesregierung aus der Aussage bezüglich der Kameradschaft hinsichtlich des § 12 des Soldatengesetzes?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Potenzial von Personen in der Bundeswehr ein, die „nicht für die Verfassung eintreten“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), wie definiert die Bundesregierung dies, und auf welcher Grundlage stellt sie fest, wer nicht „für die Verfassung“ eintritt?
Ist es nach Auffassung der Bundesregierung fraglich oder ausgeschlossen, dass „rechte“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) Soldaten „für die Verfassung“ eintreten?
Inwiefern kann das „Sympathisieren“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) von Soldaten mit einem politischen Spektrum zum Ausschluss aus der Bundeswehr führen, und auf welcher Grundlage und wie wird inhaltlich „Sympathisieren“ mit einem politischen Spektrum festgestellt?
Wie viele Soldaten sind seit dem Jahr 2000 aufgrund des „Sympathisierens“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) mit welchen (politischen) Spektren aus der Bundeswehr ausgeschlossen worden (bitte nach Jahren, politischem Spektrum und Anzahl auflisten)?
Mit welchen zusätzlichen „Instrumenten“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) wurde der Militärische Abwehrdienst (MAD) versehen?