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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Drohnenprojekte in der Nord- und Ostsee

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

26.06.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2000716.06.2020

Drohnenprojekte in der Nord- und Ostsee

der Abgeordneten Andrej Hunko, Michel Brandt, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat bei der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) für eine dreimonatige Testphase Drohnenflüge angefordert (Antwort zu Frage 1 auf die Bundestagsdrucksache 19/19114). In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sollen damit Emissionen von Schiffen in der Nord- und Ostsee kontrolliert werden. Es ist laut dem BMVI noch unklar, welche Drohnen zum Einsatz kommen und wo diese starten und landen. Weil Drohnen nicht im allgemeinen, zivilen Luftraum fliegen können, müssen dafür Sperrgebiete eingerichtet werden. Auch hierfür ist das BMVI zuständig.

Seit 2013 testet auch die Bundespolizei Drohnen in der Nord- und Ostsee. Dabei kamen eine Drehflügler-Drohne des Deutschen Instituts für Luft- und Raumfahrt (DLR) sowie eine ebenfalls senkrecht startende „Tron“ der deutschen Firma Quantum zum Einsatz (Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 18/9893). Bis 2021 wollen die beiden Projektpartner in „MaRPAS 2“ die unbemannte Meeresüberwachung verbessern (https://www.dlr.de/fl/desktopdefault.aspx/tabid-1149/1737_read-55873/).

Schließlich forscht die Bundespolizei mit der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger auch an der Seenotrettungsdrohne „LARUS“, die mit 2,8 Mio. Euro aus Mitteln der zivilen Sicherheitsforschung finanziert wird (Bundestagsdrucksache 19/16675). „LARUS“ steht unter Leitung der Technischen Universität Dortmund, beteiligt ist auch die Deutsche Telekom. Die Tests erfolgen von den Flugplätzen Pütnitz und Peenemünde, möglicherweise könnten auch die EMSA-Drohnen dort starten und landen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche Anforderungen haben das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bzw. das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) an die bei der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) beantragten Drohnen gestellt (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/19114; bitte die Gewichtsklasse und Leistungsmerkmale darstellen)?

2

Welche Modelle welcher Hersteller hat das BSH für die Nutzung erwogen bzw. geprüft?

3

Wann sollen die Drohnenflüge nach derzeitigem Stand erfolgen?

a) Wo werden die Drohnen nach derzeitigem Stand stationiert, bzw. von welchen Flugplätzen sollen diese starten und landen?

b) Inwiefern hat das BSH erwogen, dass die angeforderten EMSA-Drohnen von den Flugplätzen Pütnitz und Peenemünde starten und landen, wo auch die Drohnen im Projekt „LARUS“ betrieben werden?

c) Von wo werden die Drohnen gesteuert, wo befinden sich stationäre oder mobile Bodenstationen, und um welche Anlagen welcher Hersteller handelt es sich dabei?

d) In welchen Lufträumen sollen die Flüge erfolgen, und inwiefern werden oder wurden diese für die Luftfahrt gesperrt?

e) Welche Drohnen welchen Typs und von welchen Herstellern kommen zum Einsatz, und welche Sensorik welcher Hersteller wird mitgeführt?

f) Sofern die Angaben weiterhin unklar sind, wann sollen diese bestimmt werden?

4

Inwiefern werden die EMSA-Drohnen in das Schiffsabgasmessnetz des BSH eingebunden?

5

Welche Watt- und Flachwassergebiete sollen mit den EMSA-Drohnen vermessen werden, und welchen Zweck kann die Bundesregierung hierzu mitteilen?

6

In welchen Projekten hat die Bundespolizei seit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/9893 außer im Vorhaben „LARUS“ Tests oder Pilotprojekte zur Nutzung von Drohnen über der Nord- und Ostsee durchgeführt, und welche Firmen bzw. Institute waren daran mit welchen Produkten beteiligt?

7

Hat die Arbeitsgruppe Unmanned Aircraft System (UAS) der Bundespolizei außer der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/342 genannten Produkten weitere Drohnen in Marktsichtungen oder Tests begutachtet (falls ja, bitte die Modelle und Hersteller mitteilen)?

8

Inwiefern sind die drei neuen Bundespolizeischiffe der „Potsdam“-Klasse mit Drohnen ausgestattet, bzw. welche Pläne existieren hierfür (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70256/4445606; bitte Modell und Hersteller darstellen)?

9

Mit welchen Anwendungen will die Bundespolizei in „MaRPAS 2“ „sicherheitskritische Situationen“ erkennen und „hochautomatisiert“ Lagebilder erfassen (https://www.dlr.de/fl/desktopdefault.aspx/tabid-1149/1737_read-55873/)?

a) Welche Szenarien sind mit diesen „sicherheitskritische[n] Situationen“ gemeint?

b) Wer sind die Hersteller dieser Anwendungen, und inwiefern sind diese in die Tests eingebunden?

10

Welche Luft- und Seefahrzeuge haben welche beteiligten Staaten im Juni 2020 zum NATO-Militärmanöver „Baltic Operations“ (BALTOPS) in der Ostsee mitgebracht (https://www.presseportal.de/pm/67428/4612859), und inwiefern wurden dabei (auch seegehende) Drohnen eingesetzt?

11

Welche Sperrgebiete hat das BMVI für 2020 über der Nord- und Ostsee für den Betrieb von Drohnen eingerichtet, und wer hat diese beantragt?

12

In welchen Projekten arbeitet das BMVI oder das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat daran, dass Drohnen in den zivilen Luftraum integriert, von Fluglotsen beaufsichtigt und damit bemannten Flugzeugen gleichgestellt werden?

a) Wann könnte eine solche Integration frühestens umgesetzt werden?

b) Welche Drohnenhersteller haben für welche Modelle eine Zulassung beantragt oder haben dies in Aussicht gestellt?

Berlin, den 9. Juni 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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