Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Sachstand Familienkassenreform
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
10.07.2020
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/2023219.06.2020
Sachstand Familienkassenreform
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Grigorios Aggelidis, Katja Suding, Nicole Bauer, Jens Beeck,
Olaf in der Beek, Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Jens
Brandenburg (Rhein-Neckar), Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto
Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja
Hessel, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin
Kuhle, Ulrich Lechte, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias
Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Stephan
Thomae, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Sachstand Familienkassenreform
In Deutschland wurde im Jahr 2018 für etwa 15,7 Millionen Kinder Kindergeld
gezahlt und das Auszahlungsvolumen betrug fast 37 Mrd. Euro (Quelle: https://
www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Elterngeld/Tabelle
n/empfaenger-ausgaben.html).
Vor der Familienkassenreform 2016 bearbeiteten die 14 Familienkassen der
Bundesagentur für Arbeit (BA) das Kindergeld für rund 87 Prozent aller Kinder
in Deutschland. Daneben gab es noch knapp 17 000 einzelne Familienkassen
des öffentlichen Dienstes. Sie waren für Kinder von öffentlich Bediensteten
zuständig und deckten somit die übrigen 13 Prozent ab.
Bei 80 Prozent der Familienkassen des öffentlichen Dienstes waren wegen der
geringen Fallzahlen Standardisierungen der Arbeitsabläufe und damit die
Erreichung von Mindeststandards bei der Qualität nicht möglich. Bei der
Bearbeitung des Kindergeldes existierte keine bundesweit einheitliche und verbindliche
IT-Landschaft. Ein automationsgestützter, fortlaufender Abgleich zwischen den
Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit und den Familienkassen des
öffentlichen Dienstes sowie der Familienkassen des öffentlichen Dienstes
untereinander war daher nicht möglich. Da die Kindergelddaten nicht zentral
gespeichert und abrufbar waren, konnten schon strukturell bedingt im Bereich der
Familienkassen des öffentlichen Dienstes Doppelzahlungen beim Kindergeld
nicht ausgeschlossen werden. Im Ergebnis bestand angesichts der zersplitterten
Struktur der Familienkassenlandschaft in Deutschland dringender
Reformbedarf (Bundestagsdrucksache 18/9441, S. 11).
Bereits 2012 mahnte der Bundesrechnungshof in einer Pressemitteilung vom
17. April 2012 den dringenden Handlungsbedarf zur drastischen Reduzierung
der Zahl der Familienkassen an (Quelle: https://www.bundesrechnungshof.de/d
e/veroeffentlichungen/produkte/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/1-a
rchiv/2011-weitere-pruefungsergebnisse/2012-pressemitteilung-bemerkungen-2
011-weitere-pruefungsergebnisse/view). Aus Sicht des Bundesrechnungshofes
blieben mögliche Einsparungen an Personal- und Sachausgaben bei einer Kon-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/20232
19. Wahlperiode 19.06.2020
zentration aller Familienkassen von Bund, Ländern und Gemeinden von rund
170 Mio. Euro jährlich ungenutzt.
Das Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des
öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes vom 8. Dezember 2016 regelt
diese Zuständigkeiten nun neu. Es reformiert Zuständigkeit und Struktur der
Familienkassen des öffentlichen Dienstes.
Im Bereich des Bundes soll die Zuständigkeit der Familienkassen des
öffentlichen Dienstes bis zum 31. Dezember 2021 auf die Bundesagentur für Arbeit
übergehen, sofern nicht das Bundesverwaltungsamt mit der Festsetzung und
Auszahlung des Kindergeldes beauftragt wird.
Für den Bereich von Ländern und Kommunen erhalten die öffentlichen
Arbeitgeber die Möglichkeit, ebenfalls Zuständigkeit und Fallbearbeitung an die
Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit abzugeben. Einen festen Endtermin
für die Abgabe der Kindergeldbearbeitung gibt es für Länder und Kommunen
nicht.
Der Referentenentwurf sah ursprünglich ein „Ein-Säulen-Modell“ vor, welches
eine obligatorische Konzentration bei der Bundesagentur für Arbeit anvisierte.
Im Rahmen der Ressortabstimmung wurde dann aber doch ein abgestuftes
Verfahren festgelegt. Durch die Beibehaltung der Doppelstrukturen sollte ein
natürlicher „Wettbewerb um die beste Lösung“ bezüglich IT-Verfahren, Qualität,
Effizienz und Kostenstrukturen stattfinden (vgl. Bundesratsdrucksache 278/16,
S. 7).
Ein erster nach außen gerichteter Sachstandsbericht sollte „erst nach Ende des
ersten operativen Jahres – also frühestens Mitte 2018, aber lange vor dem für
2021 in Aussicht genommenen Abschluss des Konzentrationsprozesses für die
Familienkassen des Bundes“ (Bundestagsdrucksache 18/9441, S. 16) erfolgen.
Darüber hinaus wollte „das Statistische Bundesamt (…) voraussichtlich zwei
Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zusätzlich eine ex post
Folgekostenvalidierung durchführen“ (Bundestagsdrucksache 18/9441, S. 16). Bestandteil
dieser Nachmessung des Erfüllungsaufwandes sollte auch die Entwicklung der
Verwaltungskosten für die Bearbeitung einzelner fallgruppenspezifischer
Kindergeldfälle in den verschiedenen Familienkassen des Bundes, der Länder und
der Kommunen sein, aber auch die Entwicklung der mittelfristigen
Kosteneinsparungen durch die Familienkassenkonzentration.
Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens begrüßte der Nationale
Normenkontrollrat (NKR) zwar die Konzentration der Familienkassen. Allerdings hatte
der Nationale Normenkontrollrat bei diesem Gesetzentwurf hinsichtlich der
Aufrechterhaltung von zwei Familienkassen grundsätzliche Bedenken: „Trotz
intensiver Prüfung und zusätzlichen Gesprächen ist für den Normenkontrollrat
kein fachlicher Grund zu erkennen, warum neben der Bundesagentur für Arbeit
auch das Bundesverwaltungsamt als weitere Behörde mit der Wahrnehmung
dieser Aufgabe betraut bleibt. Aus Sicht des NKR bleibt somit im Ergebnis die
Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen mit den zwei
fortbestehenden Familienkassen bei der Bundesagentur für Arbeit und dem
Bundesverwaltungsamt unvollständig. Entsprechende Effizienzgewinne bleiben in
Teilen ungenutzt.“ (Bundestagsdrucksache 18/9441, S. 23).
Die Bundesregierung wies die Bedenken des Normenkontrollrates zurück. „Die
Beibehaltung der Familienkasse im Bundesverwaltungsamt ist wegen der
dortigen Expertise bei der Verbindung zwischen Kindergeld und Besoldung auch
sachgerecht. Schließlich ermöglicht das Bestehenbleiben der
Bundesfamilienkasse des öffentlichen Dienstes auch einen Vergleich der Bearbeitungsabläufe
in den verschiedenen Strukturen, der eine weitere Verbesserung der
Kindergeldbearbeitung ermöglicht.“ (Bundestagsdrucksache 18/9441, S. 28).
Ein gutes Jahr vor Ablauf der Übergangsfrist ist ein öffentlicher
Sachstandsbericht zu den Umsetzungsfortschritten des Gesetzes seitens der Bundesregierung
nicht erstellt worden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Begründung hat die Bundesregierung für die Entscheidung, im
Laufe des Jahres 2016 – entgegen ihres ursprünglichen Vorhabens einer
vollständigen Konzentration der Familienkassen des öffentlichen Dienstes
und damit einer vollständigen Effizienzwirkung für alle öffentlichen
Haushalte – für den vergleichsweise kleinen Bereich der Familienkassen des
Bundes (unter 100 bisherige Familienkassen) in der Endfassung des
Gesetzentwurfs allein schon im Bundesbereich weiterhin zwei
Familienkassen (bei der Bundesagentur für Arbeit und im Bundesverwaltungsamt)
aufrechterhalten zu wollen anstatt diese zusammenzuführen?
2. Welche Begründung hat die Bundesregierung dafür, bisher noch keinen
nach außen gerichteten Sachstandsbericht abgegeben zu haben?
3. Welche Begründung liegt der Bundesregierung vor, warum bisher keine
Folgenkostenvalidierung durch das Statistische Bundesamt erfolgte?
4. Wie hoch war bzw. ist der jährliche Erfüllungsaufwand der Konzentration
der Familienkassen des öffentlichen Dienstes bei der Familienkasse der
Bundesagentur für Arbeit seit dem Inkrafttreten der Reform am 1. Januar
2017?
5. Wie hoch war bzw. ist der jährliche Erfüllungsaufwand der Konzentration
der Familienkassen des öffentlichen Dienstes beim Bundesverwaltungsamt
seit dem Inkrafttreten der Reform am 1. Januar 2017?
6. Wie hoch sind die jährlichen Einsparungen – geschätzt über alle
öffentlichen Haushalte – durch die Familienkassenkonzentration?
a) Wie hoch ist der Anteil bei der Agentur für Arbeit?
b) Wie hoch ist der Anteil beim Bundesverwaltungsamt?
7. Wie hoch sind die Kosten für den Ausbau der IT-Verfahren bezüglich der
Kindergeldauszahlungen?
a) Wie hoch ist der Anteil bei der Agentur für Arbeit?
b) Wie hoch ist der Anteil beim Bundesverwaltungsamt?
8. Welche Möglichkeiten bzw. Abstimmungen finden bzw. fanden statt, um
Mehrkosten, z. B. für Entwicklungskosten beim Ausbau des IT-Verfahrens,
aufgrund der Doppelstruktur der Behörden im Hinblick auf die Vorgaben
im Onlinezugangsgesetz, welches Bund und Länder verpflichtet bis
spätestens 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über
Verwaltungsportale anzubieten, zu vermeiden?
9. Wie viele Stellen in bisherigen Familienkassen des öffentlichen Dienstes
in Bund, Ländern und Kommunen konnten seit dem Inkrafttreten des
Gesetzes am 1. Januar 2017 bis April 2020 durch die Übernahme der
Aufgaben durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit eingespart
werden?
10. Wie hoch ist die Zahl der Stellen in bisherigen Familienkassen des
Bundes, die seit Inkrafttreten des Gesetzes in Bundesbehörden eingespart
worden sind, weil die Aufgaben vom Bundesverwaltungsamt übernommen
wurden?
11. Wie hoch sind die durchschnittlichen Verwaltungskosten für die
Bearbeitung je einzelnem Kindergeldfall in der Familienkasse der Bundesagentur
für Arbeit, in der Familienkasse des Bundesverwaltungsamtes und
durchschnittlich in noch bestehenden Familienkassen der Länder und der
Kommunen?
12. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Beibehaltung der
Parallelstrukturen, allein im Bundesbereich, der Familienkasse der
Bundesagentur für Arbeit und der Familienkasse beim Bundesverwaltungsamt bis
zum heutigen Stand?
13. Findet ein Austausch bzw. eine Abstimmung bezüglich Effizienz-,
Qualitäts- oder auch Modernisierungsfortschritten (im Sinne eines
„Voneinander-Lernens“ und kontinuierlichen Verbesserns) zwischen den
beiden Bundesbehörden statt?
a) Wenn ja, wie gestaltet sich diese?
b) Wenn nein, warum findet eine solche Abstimmung nicht statt?
14. Wie hat die Bundesregierung den im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens
explizit angekündigten Wettbewerb bzw. Vergleich der beiden
Familienkassen im Bundesbereich (Bundesagentur für Arbeit und
Bundesverwaltungsamt) organisiert?
a) Welche Parameter (Kosteneffizienz, Bearbeitungsqualität, Modernität
von Verfahren, Onlinezugang zu den Dienstleistungen etc.) zieht sie
dabei heran?
b) Wenn solche nicht herangezogen werden, warum nicht?
15. Hat der Wettbewerb bzw. Vergleich zwischen den beiden Bundesbehörden
ein Ergebnis, z. B. bezüglich der Verwaltungskosten, sichtbar werden
lassen?
a) Wenn ja, wie lautet dies, und welche Schlüsse zieht die
Bundesregierung daraus?
16. Hat der Wettbewerb bzw. Vergleich zwischen den beiden Bundesbehörden
ein Ergebnis zur Effektivität der Dienstleistungen, zur Modernität der
eingesetzten IT-Verfahren, zum Grad der Digitalisierung und Automatisierung
oder auch zur rechtlichen Qualität der jeweiligen
Dienstleistungserbringung ergeben?
a) Wenn ja, wie lautet das Ergebnis?
b) Wenn nein, warum gibt es kein Ergebnis bei dem Vergleich?
17. Inwiefern hat sich seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Beendigung der
Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich
des Bundes eine einheitliche Verfahrensstruktur entwickelt, die geeignet
ist, die Anzahl materiell fehlerhafter Kindergeldfestsetzungen zu
verringern?
a) Hat die Bundesregierung hierzu Zahlen oder Prüfberichte?
b) Wenn nein, warum nicht?
18. Was plant die Bundesregierung in Bezug auf die Familienkassenreform
nach dem Ablauf der Übergangsfrist Ende Dezember 2021?
19. Wird eine, wie ursprünglich vorgesehen, obligatorische Übertragung der
Aufgaben aller Familienkassen aller staatlichen Ebenen auf die
Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit geplant?
Wenn nein, warum nicht?
20. Wie soll nach den Plänen der Bundesregierung eine Bündelung von
familienpolitischen Leistungen in der Zukunft funktionieren, wenn in
Bezug auf die „Basisleistung“ Kindergeld eine nach Ansicht der Fragesteller
nach wie vor erhebliche Zersplitterung und Inhomogenität der
Familienkassenlandschaft beibehalten bleibt?
Berlin, den 4. Juni 2020
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Frühstück der Bundesministerinnen und Bundesminister der SPD zur Vorbereitung der Kabinettssitzung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3322)
AfD29.01.2026
Nutzung von Liegenschaften des Bundes zur Unterbringung von Ausländern im Zusammenhang mit dem Asylwesen
AfD21.06.2023
Bundesförderung und Transparenz bei Nichtregierungsorganisation und anderen Rechtsträgern in Thüringen
AfD22.01.2026
Erfassung elektronischer Aufzeichnungssysteme mit Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) nach § 146a AO und Nutzung der Meldedaten
AfD06.01.2026