Rolle von Frontex bei Abschiebungen
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Michel Brandt, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Zaklin Nastic, Petra Pau, Tobias Pflüger, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die 2004 gegründete Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) wird meist mit der Kontrolle und Überwachung der EU-Außengrenzen in Verbindung gebracht. Frontex steht dabei immer wieder wegen völkerrechtswidriger Pushbacks und Menschenrechtsverletzungen an Schutzsuchenden in der Kritik (siehe zuletzt etwa https://www.tagesschau.de/investigativ/report-muenchen/frontex-menschenrechte-101.html).
Ein weiteres Tätigkeitsfeld von Frontex mit wachsender Bedeutung ist die Koordinierung und Organisation von Abschiebungen. 2017 und 2018 war Frontex nach eigenen Angaben an Abschiebungen von mehr als 13 000 Personen in Drittstaaten beteiligt, 2016 lag diese Zahl noch bei 10 700, 2015 bei 3 500. Ursprünglich bestand die Aufgabe von Frontex vor allem darin, gemeinsame Abschiebungen mehrerer Mitgliedstaaten zu koordinieren. So können Mitgliedstaaten freie Plätze in einem Abschiebeflug an die Agentur melden, die diese Information dann an die übrigen EU-Staaten weitergibt, sodass diese sich an der Abschiebemaßnahme beteiligen können. Mittlerweile kann Frontex solche Abschiebungen aber auch selbst initiieren, indem Flugzeuge gechartert oder Plätze in Linienflügen gebucht werden (https://frontex.europa.eu/operations/return/, https://www.europarl.europa.eu/cmsdata/185405/CAAR%202018.pdf).
Frontex hat ferner seit Januar 2017 einen Pool an sogenannten return experts aufgebaut. Die insgesamt 690 „Experten“ werden nicht nur zur Begleitung von Abschiebungen eingesetzt, sondern können auch mit der Beschaffung von Identitäts- und Reisepapieren bei den Botschaften beauftragt werden. Ferner sollen sie auch als unabhängige Beobachter fungieren, die überprüfen, ob bei Abschiebungen die Grund- und Menschenrechte der Betroffenen geachtet werden (https://eutarn.blogactiv.eu/2017/10/12/frontexs-pool-of-return-experts-the-performance-of-the-eu-border-agency/).
Neben gemeinsamen Abschiebemaßnahmen mehrerer EU-Staaten („joint return operations“) koordiniert Frontex auch sogenannte collecting return operations, bei denen die Zielstaaten das Transportmittel und die Begleitbeamten bereitstellen. Frontex stellt dabei nach eigener Aussage sicher, dass Grundrechte, das Verbot des Refoulements sowie der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt werden. Die Begleitbeamten aus Drittstaaten würden vor der Abschiebung zu Menschenrechten geschult; ferner würden die Flüge von mindestens einem Repräsentanten eines EU-Mitgliedstaats, einem Abschiebungsbeobachter bzw. einer Abschiebungsbeobachterin und medizinischem Personal begleitet (https://frontex.europa.eu/operations/return/).
Alle Abschiebungen, an denen Frontex beteiligt ist, müssen gemäß Artikel 50 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2019/1896 beobachtet werden. Der „forced return monitor“ gibt anschließend sowohl gegenüber Frontex als auch gegenüber den beteiligten Mitgliedstaaten einen Bericht ab (https://frontex.europa.eu/operations/return/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Seit wann genau besteht für EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Sammelabschiebungen durch Frontex koordinieren und finanzieren zu lassen? Welches Budget steht Frontex nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell zur Verfügung, um Sammelabschiebungen in Drittstaaten zu finanzieren, und wie hat sich dieses Budget seit der Gründung von Frontex entwickelt?
Inwieweit wurde dieses Budget nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 ausgeschöpft (wenn möglich nach Jahren auflisten)?
Hat sich seit Bestehen der Möglichkeit, Sammelabschiebungen durch Frontex finanzieren zu lassen, die Anzahl der Sammelabschiebungen aus Deutschland erhöht? Welche zahlenmäßigen Angaben kann die Bundesregierung dazu gegebenenfalls machen (bitte nach Jahren differenziert darstellen)?
Trifft es zu, dass Sammelabschiebungen aus Deutschland bereits seit 1993 durchgeführt werden (Axel Kreienbrink, Freiwillige und zwangsweise Rückkehr von Drittstaatsangehörigen aus Deutschland, Nürnberg 2007, S. 80)? Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, wie viele Personen zwischen 1993 und 2008 jährlich mittels Charterflügen aus Deutschland abgeschoben wurden (bitte nach Jahren auflisten, die wichtigsten Zielstaaten nennen und auch angeben, wie viele der Maßnahmen unter Beteiligung von Frontex stattfanden; sofern keine statistische Erfassung vorliegt, bitte zumindest eine ungefähre Einschätzung geben)?
Trifft es zu, dass Sammelabschiebungen ursprünglich nur dann von Frontex finanziert werden konnten, wenn sich mehrere EU-Staaten an der entsprechenden Maßnahme beteiligten, und was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund dafür, dass 2016 die Möglichkeit geschaffen wurde, auch nationale Sammelabschiebungen ohne Beteiligung anderer Mitgliedstaaten durch Frontex finanzieren zu lassen (Bundestagsdrucksache 19/15816, Antwort zu Frage 8)?
Ist es bereits vorgekommen, dass Frontex die Übernahme der Kosten einer Sammelabschiebung aus Deutschland abgelehnt hat, nachdem die Bundespolizei dies beantragt hatte (bitte nach Möglichkeit die Fälle einzeln aufführen), und was waren nach Kenntnis der Bundesregierung gegebenenfalls die Gründe dafür?
Seit wann kann Frontex eigenständig Abschiebungen initiieren, und wie häufig hat sich die Bundespolizei an solchen von Frontex initiierten Maßnahmen beteiligt (bitte die Abschiebeflüge einzeln auflisten und dabei auch Angaben zum Datum, zur Zahl der abgeschobenen Personen, zum Abflug- und Zielflughafen, zur Fluggesellschaft und zu weiteren beteiligten EU-Mitgliedstaaten machen)?
Inwieweit greift Frontex dabei auf Daten zurück, die die Mitgliedstaaten über die Plattformen „Irregular Migration Management Application“ (IRMA) und „Frontex Application for Return“ (FAR) zur Verfügung stellen?
Welche Daten kommunizieren der Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder über die „Irregular Migration Management Application“ an Frontex?
Welche Daten kommunizieren der Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder an die „Frontex Application for Return“?
Gibt es weitere Plattformen bzw. Datenaustauschsysteme, über die der Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder Daten an Frontex kommunizieren, die für die Organisation von Abschiebungen relevant sind (bitte gegebenenfalls auflisten), und um welche Daten handelt es sich dabei?
Beteiligt sich Frontex auch an der Organisation und Koordinierung von Dublin-Überstellungen in andere EU-Staaten, und falls ja, seit wann, und welche quantitativen Angaben lassen sich dazu machen (bitte gegebenenfalls nach Jahren auflisten und die wichtigsten Staatsangehörigkeiten und Zielstaaten nennen)?
Was genau ist unter sogenannten gesicherten Flügen mit bis zu fünf abzuschiebenden Personen zu verstehen (Bundestagsdrucksache 19/8021, Antwort zu Frage 12)? Handelt es sich dabei um Abschiebungen, die mittels „Kleincharter“ oder Linienflügen durchgeführt werden, bzw. wie lässt sich die Begrenzung auf fünf Personen erklären?
Wie häufig hat sich die Bundespolizei seit 2015 an von Frontex organisierten „gesicherten Flügen“ beteiligt (bitte nach Jahren aufschlüsseln und Angaben zur Zahl der abgeschobenen Personen und zu den zehn wichtigsten Zielstaaten machen)?
Welche technischen und logistischen Einrichtungen (Fahrzeuge, Flugzeuge, Fesselungsmittel etc.) stehen Frontex nach Kenntnis der Bundesregierung zur Verfügung, die bei Abschiebungen in Drittstaaten genutzt werden können, und wie hat sich diese Ausstattung seit der Gründung von Frontex entwickelt?
Schließt Frontex nach Kenntnis der Bundesregierung mit Fluggesellschaften Verträge für längere Zeiträume bzw. über ein bestimmtes Kontingent an Abschiebeflügen ab, oder beziehen diese sich immer nur auf einzelne Maßnahmen?
Seit wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung von Frontex koordinierte „collecting return operations“ durchgeführt, und an wie vielen solcher Abschiebungen hat sich Deutschland bislang beteiligt (bitte die Abschiebeflüge einzeln auflisten und dabei auch Angaben zum Datum, zur Zahl der abgeschobenen Personen, zum Abflug- und Zielflughafen, zur Fluggesellschaft und zu weiteren beteiligten EU-Mitgliedstaaten machen)?
a) Werden nur Sammelabschiebungen in Begleitung von Sicherheitskräften der Zielstaaten durchgeführt, oder gibt es auch Linienflüge, bei denen Sicherheitskräfte der Zielstaaten anwesend sind?
b) Haben der Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder bereits vor der Einführung von „collecting return operations“ durch Frontex Sammelabschiebungen unter der Beteiligung von Sicherheitskräften der Zielstaaten durchgeführt (bitte diese Abschiebeflüge gegebenenfalls einzeln unter Nennung des Datums und der Zielstaaten auflisten)?
Welches Interesse haben nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung Zielstaaten daran, sich an der zwangsweisen Rückholung eigener Staatsangehöriger im Rahmen von „collecting return operations“ zu beteiligen? Inwieweit werden diesen Staaten nach Kenntnis der Bundesregierung im Gegenzug Visaerleichterungen, ökonomische Anreize etc. geboten (bitte möglichst genau darstellen)?
Werden die Kosten für das Fluggerät und das Begleitpersonal bei „collecting return operations“ durch Frontex oder durch die Drittstaaten getragen?
Handelte es sich bei der Abschiebung von 429 algerischen, 184 serbischen und 35 montenegrinischen Staatsangehörigen in Begleitung von Sicherheitskräften der Zielstaaten im Jahr 2019 (Bundestagsdrucksache 19/18201, Antwort zu Frage 13e) um „collecting return operations“, nationale Sammelabschiebungen oder Linienflüge?
Wie viele Bedienstete des Bundes oder nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder sind momentan an Frontex entsandt und fungieren dort als „return experts“?
Beinhaltet der Pool an „return experts“ nach Kenntnis der Bundesregierung auch medizinisches Personal und Dolmetscher, und wenn ja, in welcher Zahl?
In welchem Umfang greift Deutschland bzw. die Bundespolizei bei der Durchführung von Abschiebungen auf die von Frontex zur Verfügung gestellten „return experts“ zurück (bitte seit 2017 nach Jahren auflisten und zwischen Abschiebungsbeobachtern, Abschiebungsbegleitern und sonstigen „Experten“ differenzieren)?
Inwieweit nehmen der Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder die Möglichkeit in Anspruch, Frontex mit der Beschaffung von Reisedokumenten von ausreisepflichtigen Personen zu beauftragen? Organisiert Frontex nach Kenntnis der Bundesregierung auch Botschaftsanhörungen, und inwieweit haben der Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder darauf bislang zurückgegriffen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass nach Ansicht der Europäischen Grundrechteagentur Artikel 8 Absatz 6 der EU-Rückführungsrichtlinie (Richtlinie 2008/115/EG vom 16. Dezember 2008), der vorsieht, dass die Mitgliedstaaten ein „wirksames System für die Überwachung von Rückführungen“ schaffen, in Deutschland nicht umgesetzt ist, weil Monitoring durch Nichtregierungsorganisationen nur an einigen Flughäfen stattfindet und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als alternative Kontrollinstanz nicht ausreichend unabhängig ist, weil es sich um eine nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat handelt (https://fra.europa.eu/en/publication/2019/forced-return-monitoring-systems-2019-update)?
Ist bei allen Sammelabschiebungen aus Deutschland in Drittstaaten, die von Frontex finanziert werden, grundsätzlich ein Abschiebungsbeobachter aus dem Pool von Frontex anwesend, wie dies Artikel 50 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2019/1896 vorsieht (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie lässt sich dies gegebenenfalls damit vereinbaren, dass gemäß einer Auswertung der Europäischen Grundrechteagentur etwa im Jahr 2018 insgesamt lediglich 16 Abschiebeflüge aus Deutschland in allen drei Phasen (vor dem Flug, während des Fluges, Übergabe an Behörden des Zielstaats) beobachtet wurden (https://fra.europa.eu/sites/default/files/fra_uploads/forced-return-monitoring-overview-2018_en.pdf), wohingegen im selben Jahr insgesamt 6 808 Personen im Rahmen von durch Frontex finanzierten Abschiebeflügen aus Deutschland abgeschoben wurden (Bundestagsdrucksache 19/8021, Antwort zu Frage 10)?
Inwieweit werden die Berichte der Abschiebungsbeobachter, die bei von Frontex organisierten bzw. koordinierten Abschiebungen zwingend anwesend sein müssen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), von der Bundespolizei (oder anderen Akteuren) ausgewertet? Welche Angaben kann die Bundesregierung zu den wesentlichen Inhalten der Berichte machen, und inwieweit wird auf mögliche dokumentierte Rechtsverletzungen im Zuge der Abschiebungen reagiert?
Werden mit Fluggesellschaften zum Zwecke der Durchführung von Abschiebungen bzw. Sammelabschiebungen Verträge für längere Zeiträume bzw. über ein bestimmtes Kontingent an Abschiebeflügen geschlossen oder beziehen diese sich immer nur auf eine einzelne Maßnahme (bitte ausführen und auch auf eventuelle Unterschiede zwischen Linien- und Charterflügen eingehen)?
Welche Drittstaaten akzeptieren keine Sammelabschiebungen aus Deutschland (bitte auflisten)? Gibt es Drittstaaten, die keine nationalen Sammelabschiebungen aus Deutschland zulassen, aber von Frontex koordinierte bzw. organisierte Sammelabschiebungen akzeptieren (bitte gegebenenfalls auflisten)?
Wird bei der Erfassung von Abschiebungen und Dublin-Überstellungen, die nach der Übergabe an die Bundespolizei abgebrochen werden mussten, zwischen Linienflügen, nationalen Sammelabschiebungen und Sammelabschiebungen unter Beteiligung von Frontex differenziert (Bundestagsdrucksache 19/18201, Antwort zu Frage 14), und wie lauten diese Zahlen gegebenenfalls für das Jahr 2019 und das bisherige Jahr 2020?
a) Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche mussten 2019 und im bisherigen Jahr 2020 aufgrund von Widerstandshandlungen der Betroffenen abgebrochen werden (bitte bei dieser und allen folgenden Teilfragen zwischen Linienflügen, nationalen Sammelabschiebungen und Sammelabschiebungen unter Beteiligung von Frontex differenzieren, soweit möglich)?
b) Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche mussten 2019 und im bisherigen Jahr 2020 wegen medizinischer Bedenken abgebrochen werden?
c) Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche mussten 2019 und im bisherigen Jahr 2020 wegen Selbstverletzungen und (versuchter) Suizide abgebrochen werden?
d) Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche scheiterten 2019 und im bisherigen Jahr 2020 aufgrund einer Übernahmeverweigerung durch die Bundespolizei?
e) Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche scheiterten 2019 und im bisherigen Jahr 2020 an der Weigerung des Piloten oder der Fluggesellschaft, abzuschiebende Personen zu transportieren?
f) Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche mussten 2019 und im bisherigen Jahr 2020 aufgrund von eingelegten Rechtsmitteln abgebrochen werden?
g) Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche scheiterten 2019 und im bisherigen Jahr 2020 an der Weigerung der Zielstaaten, die betreffenden Personen aufzunehmen?
h) Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche scheiterten 2019 und im bisherigen Jahr 2020 wegen einer Flucht bzw. eines Fluchtversuchs der abzuschiebenden Person?
Mittels welcher Fluggesellschaften wurden die Klein-Charter-Maßnahmen im Rahmen der Dublin-Verordnungim Jahr 2019 nach Italien vollzogen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 41 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 19/15931)?