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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Auswirkungen der Corona-Pandemie und genereller Reisewarnungen auf den Tourismus in Schwellen- und Entwicklungsländern

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

13.07.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2027822.06.2020

Auswirkungen der Corona-Pandemie und genereller Reisewarnungen auf den Tourismus in Schwellen- und Entwicklungsländern

der Abgeordneten Dr. Marcel Klinge, Olaf in der Beek, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Allein durch Tourismus generieren Schwellen- und Entwicklungsländer jährlich Einnahmen von mehr als einer halben Billion US-Dollar. Dies ist ein Vielfaches der staatlichen Entwicklungszahlungen aller Geberländer gemeinsam. Tourismus ist damit Wirtschafts- und Jobmotor vieler Schwellen- und Entwicklungsländer. Angesichts globaler Reisebeschränkungen sowie Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie ist der Tourismus weltweit seit März 2020 zum Erliegen gekommen. Dies hat gravierende Folgen, insbesondere für Schwellen- und Entwicklungsländer. Die Welttourismusorganisation (UNWTO) rechnet damit, dass der Einbruch im Tourismussektor weltweit bis zu 120 Millionen Arbeitsplätze gefährdet. Damit droht nach Einschätzung der UNWTO in Entwicklungs- und Schwellenländern ein nachhaltiger Verlust von Wirtschaftskraft und Einnahmen, der auch die Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (UN Sustainable Development Goals, SDGs) fraglich macht. Unmittelbare Folge dieses Wirtschaftseinbruchs wird nach Angaben der Weltbank auch eine dramatische Zunahme der weltweiten Armut um bis zu 60 Millionen Menschen sein. Gerade weil der Tourismus Arbeitsplätze entstehen lässt ist, er nicht nur ein Instrument zur Schaffung von Zukunftsperspektiven, sondern auch zur aktiven und nachhaltigen Bekämpfung von Fluchtursachen und zur Stabilisierung von Regionen. Hier sorgt der Tourismus für Aufschwung, Wachstum und dringend benötigte Arbeitsplätze.

Angesichts dieser dramatischen Folgen für die Menschen in Entwicklungsländern, muss nach Ansicht der Fragesteller auch die allgemeine internationale Reisewarnung des Auswärtigen Amts hinterfragt werden. Eine generelle ReiseWarnung für über 160 Länder, die nicht Mitglied der EU sind, ohne Differenzierung hinsichtlich des Infektionsgeschehens vor Ort, droht den Schaden für Entwicklungsländer auszuweiten und Armut zu erhöhen. Dies konterkariert die sonstigen Bemühungen der Bundesregierung zur Unterstützung von Schwellen- und Entwicklungsländern im Bereich des Tourismus ebenso wie die Bemühungen der Bundesregierung im Kampf gegen die globale Armut. Ebenso schafft eine solche generelle Reisewarnung Unsicherheit bei deutschen Touristen mit möglicherweise langfristigen Folgen für die Tourismusbranche in Entwicklungsländern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie begründet die Bundesregierung die am 10. Juni 2020 beschlossene Verlängerung der generellen Reisewarnung für (nahezu) alle Nicht-EU-Länder bis einschließlich 31. August 2020?

2

Auf welcher Grundlage wurde die Verlängerung der generellen Reisewarnung für Nicht-EU-Länder beschlossen?

3

Aus welchem Grund hat sich die Bundesregierung anstatt für differenzierte und spezifische Reisehinweise für einzelne Länder und Regionen für eine generelle Reisewarnung für Nicht-EU-Länder entschieden?

4

Sieht die Bundesregierung in der am 10. Juni 2020 beschlossenen Verlängerung der generellen Reisewarnung für alle Nicht-EU-Länder bis einschließlich 31. August 2020 einen Widerspruch zu den Bemühungen der Bundesregierung und insbesondere des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, die (wirtschaftlichen) Folgen der Corona-Pandemie auf Schwellen- und Entwicklungsländer abzumildern?

Wenn ja, inwiefern begründet sie diesen Widerspruch?

Wenn nein, wie begründet sie die Kohärenz dieser offenkundig widersprüchlichen Maßnahmen?

5

Wie begründet die Bundesregierung den Umstand, dass die EU-Innenminister und die Europäische Kommission die Aufhebung des Einreiseverbots aus Drittstaaten in die EU ab dem 1. Juli 2020 umsetzen wollen und damit Touristen aus Drittstaaten auch wieder nach Europa einreisen dürften, während die Ausreise deutscher Touristen in die entsprechenden Zielgebiete in Drittstaaten jedoch unterbunden werden soll?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen der Verlängerung der generellen Reisewarnung für Nicht-EU-Länder und den Aussagen des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, der im April gegenüber der Funke-Mediengruppe die Möglichkeit von Tourismus im Sommer in der Mittelmeerregion einschließlich Nordafrika für möglich bezeichnet hat?

7

Plant die Bundesregierung eine Differenzierung der Reisewarnung bzw. der Reisehinweise innerhalb des Zeitraums bis zum 31. August 2020, die eine Aufhebung der Reisewarnung für einzelne Länder und Regionen bedeuten könnte?

Wenn ja, welche konkreten Kriterien müssen erfüllt sein, damit eine Aufhebung der Reisewarnung für einzelne Länder erfolgen kann?

Wenn ja, wie schnell könnten Ausnahmen wirksam werden?

Wenn nein, warum nicht?

8

Liegen der Bundesregierung Folgenabschätzungen über die Auswirkungen einer solchen generellen Reisewarnung für alle Nicht-EU-Länder bis einschließlich 31. August 2020 insbesondere im Hinblick auf die (wirtschaftlichen) Folgen für Schwellen- und Entwicklungsländer vor?

9

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung in Bezug auf die Auswirkungen des durch die Corona-Pandemie bedingten weltweiten Tourismuseinbruchs auf Schwellen- und Entwicklungsländer (nach Ländern und Regionen differenziert)?

10

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung in Bezug auf Einnahmeausfälle in Schwellen- und Entwicklungsländern auf Grund des durch die Corona-Pandemie bedingten weltweiten Tourismuseinbruchs (nach Ländern und Regionen differenziert)?

11

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung in Bezug auf Ausbildungs- und Arbeitsplatzverluste in Schwellenländern und Entwicklungsländern auf Grund des durch die Corona-Pandemie bedingten weltweiten Tourismuseinbruchs (nach Ländern und Regionen differenziert)?

12

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung in Bezug auf die Lage der Beschäftigung von Frauen und deren Perspektiven in Schwellen- und Entwicklungsländern auf Grund des durch die Corona-Pandemie bedingten weltweiten Tourismuseinbruchs (nach Ländern und Regionen differenziert)?

13

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung in Bezug auf das überdurchschnittliche Engagement von Unternehmen der deutschen Tourismuswirtschaft im Bereich der Grundbildung, speziell von Mädchen, in Schwellen- und Entwicklungsländern auf Grund des durch die Corona-Pandemie bedingten weltweiten Tourismuseinbruchs (nach Ländern und Regionen differenziert)?

14

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung in Bezug auf das überdurchschnittliche Engagement von Unternehmen der deutschen Tourismuswirtschaft im Bereich der Aus- und Weiterbildung, in Schwellen- und Entwicklungsländern auf Grund des durch die Corona-Pandemie bedingten weltweiten Tourismuseinbruchs (nach Ländern und Regionen differenziert)?

15

Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sowohl Einnahmeausfälle als auch Ausbildungs- und Arbeitsplatzverluste auf Grund des durch die Corona-Pandemie bedingten Tourismuseinbruchs in Schwellen- und Entwicklungsländern entgegenzuwirken (bitte konkrete Projekte und Maßnahmen sowie finanzielle Höhe und Haushaltstitel benennen)?

16

Welche konkreten zusätzlichen Maßnahmen ergreift die Bundesregierung im Rahmen des Corona-Sofortprogramms zur Unterstützung von Schwellen- und Entwicklungsländern, insbesondere im Zusammenhang mit dem durch die Corona-Pandemie bedingten Tourismuseinbruch (bitte konkrete Projekte und Maßnahmen sowie jeweiliges finanzielles Volumen und Haushaltstitel benennen)?

17

Welche konkreten geplanten bzw. bereits begonnen Projekte und Maßnahmen zur Förderung von Tourismus(-wirtschaft) in Schwellen- und Entwicklungsländern können derzeit auf Grund der Corona-Pandemie nicht durchgeführt bzw. fortgeführt werden (bitte konkrete Projekte und Maßnahmen sowie jeweiliges finanzielles Volumen und Haushaltstitel benennen)?

18

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Einschränkungen von Umwelt- und Naturschutzprojekten aus dem privatwirtschaftlichen Sektor in Schwellen- und Entwicklungsländern auf Grund des durch die Corona-Pandemie bedingten weltweiten Tourismuseinbruchs (nach Ländern und Regionen differenziert)?

19

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung in Bezug auf die von der Welttourismusorganisation (UNWTO) dargestellte Gefahr der Nichterreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) unter anderem auf Grund der durch den Tourismuseinbruch folgenden finanziellen Einbußen in und für Entwicklungsländer sowie der zunehmenden Armut durch diesen?

Berlin, den 17. Juni 2020

Christian Lindner und Fraktion

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