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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Unerfüllte Kinderwünsche und Kinderwunschbehandlungen

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

08.07.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2031523.06.2020

Unerfüllte Kinderwünsche und Kinderwunschbehandlungen

der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Matthias Nölke, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Viele Menschen wünschen sich ein Kind, aber ihr Kinderwunsch bleibt aus vielfältigen Gründen unerfüllt. Das Eintreten einer solchen Situation kann für Betroffene äußerst belastend sein.

Erfreulicherweise stehen vielen von ihnen heutzutage reproduktionsmedizinische Verfahren zur Verfügung, die die Realisierung einer Schwangerschaft dennoch ermöglichen können.

Allerdings sind nicht alle dieser möglichen Verfahren in Deutschland legal. Manche sind explizit verboten, andere befinden sich in einer rechtlichen Grauzone. Im Gegensatz zu vielen anderen, auch unmittelbar an Deutschland grenzenden, EU-Mitgliedstaaten, die ihre Gesetzgebung zur Reproduktionsmedizin dem medizinischen Fortschritt bereits angepasst haben, dient hierzulande das Embryonenschutzgesetz aus dem Jahre 1990 als Grundlage. Dies macht es für Betroffene notwendig, bei Wunsch nach Inanspruchnahme einer in Deutschland nicht legalen Behandlungsmethode ins Ausland auszuweichen.

Bei Inanspruchnahme einer in Deutschland zulässigen reproduktionsmedizinischen Behandlungsmethode besteht bei Erfüllung der in den auf § 27a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) basierenden Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über künstliche Befruchtung (https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1402/KB-RL_2017-03-16_iK-2017-06-02.pdf) aufgeführten Voraussetzungen ein Anspruch auf anteilige Finanzierung durch die gesetzliche Krankenversicherung. Eine bestehende Ehe und die ausschließliche Verwendung von Ei- und Samenzellen der Ehegatten ist dabei Voraussetzung.

Hinzu kommt die Möglichkeit einer paritätischen Förderung durch den Bund und das jeweilige Bundesland auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion von zusammen 25 Prozent (https://www.informationsportal-kinderwunsch.de/blob/147120/7174105f36b4c515d017f72af22a48d2/bundesfoerderrichtlinie-201802-data.pdf). Dies gilt allerdings nur, wenn das Bundesland, in dem die Betroffenen ihren Wohnsitz haben, sich an der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ beteiligt und eine entsprechende Förderrichtlinie erlassen hat. Das ist gegenwärtig aber nur bei neun Bundesländern der Fall (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/unge-wollt-kinderlose-paare-in-nordrhein-westfalen-finanziell-unterstuetzen/138228).

Dadurch entscheidet der Wohnort der Betroffenen darüber, welchen Anteil der Behandlungskosten sie selber tragen müssen, was auch im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD aufgegriffen wird (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1). Dort ist die Absicht festgehalten, eine wohnortunabhängige Förderung durch den Bund zu realisieren (778 bis 782). Bisher sind jedoch keine Schritte der Bundesregierung erkennbar, die auf eine Realisierung dieser Absicht hindeuten. Ein dahin gehender Antrag der Fraktion der FDP (Bundestagsdrucksache 19/585) wurde von der Koalition abgelehnt.

Die Fragesteller stehen an der Seite der Menschen, die sich sehnlichst ein Kind wünschen. Dafür ist das Hinwirken auf einen zeitgemäßen Rechtsrahmen sowie eine wohnortunabhängige finanzielle Unterstützung für Betroffene anzustreben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Anzahl heterosexueller Paare mit unerfülltem Kinderwunsch in Deutschland, oder liegen ihr entsprechende Schätzungen vor?

Wenn ja, wie sehen diese Kenntnisse oder Schätzungen aus, worauf basieren sie, und liegt eine Aufschlüsselung nach Bundesländern vor?

2

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Anzahl homosexueller Paare mit unerfülltem Kinderwunsch in Deutschland, oder liegen ihr entsprechende Schätzungen vor?

Wenn ja, wie sehen diese Kenntnisse oder Schätzungen aus, worauf basieren sie, und liegt eine Aufschlüsselung nach Bundesländern vor?

3

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Anzahl Alleinstehender mit unerfülltem Kinderwunsch in Deutschland, oder liegen ihr entsprechende Schätzungen vor?

Wenn ja, wie sehen diese Kenntnisse oder Schätzungen aus, worauf basieren sie, und liegt eine Aufschlüsselung nach Bundesländern vor?

4

Liegen der Bundesregierung Informationen oder Schätzungen dazu vor, worauf unerfüllte Kinderwünsche in Deutschland zurückzuführen sind (wenn ja, Gründe bitte auflisten)?

5

Liegen der Bundesregierung Informationen oder Schätzungen dazu vor, wie viele Paare mit unerfülltem Kinderwunsch zur Erfüllung ihres Kinderwunsches auf eine Samenspende angewiesen sind?

Wenn ja, um wie viele handelt es sich?

6

Welche Folgen für die psychische Gesundheit kann ein unerfüllter Kinderwunsch nach Kenntnis der Bundesregierung für Betroffene haben, und sind der Bundesregierung spezielle psychotherapeutische Angebote bekannt, die von Betroffenen in Anspruch genommen werden können?

Wenn ja, welche?

7

Liegen der Bundesregierung Informationen oder Schätzungen dazu vor, wie viele Menschen sich in Deutschland aufgrund psychischer Belastungen, die Folge eines unerfüllten Kinderwunsches sind, in psychotherapeutischer Behandlung befinden?

Wenn ja, um wie viele Menschen handelt es sich?

8

Welche Aufklärungsangebote zu unerfüllten Kinderwünschen und entsprechenden Behandlungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, hält die Bundesregierung das bestehende Angebot für zufriedenstellend, und plant die Bundesregierung diesbezüglich eine Ausweitung (bitte begründen)?

9

Welche Kinderwunschbehandlungsmöglichkeiten stehen betroffenen Paaren nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland zur Verfügung?

10

Wie häufig werden die in Frage 9 genannten Behandlungsmöglichkeiten in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils jährlich in Anspruch genommen, und wie hat sich die Inanspruchnahme seit dem Jahr 2012 jeweils entwickelt?

11

Liegen der Bundesregierung Daten zu den Erfolgsraten der in Deutschland zugelassenen Behandlungsmöglichkeiten vor?

Wenn ja, wie sehen diese aus?

12

Wie viele Behandlungszyklen nehmen Betroffene nach Kenntnis der Bundesregierung bei künstlichen Befruchtungen im Durchschnitt in Anspruch?

13

Wie hoch sind dabei nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Behandlungskosten, die betroffene Paare selbst zu tragen haben?

14

Wie viele Betroffene nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich eine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung in Anspruch (bitte nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)?

15

Wie viele Betroffene nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich eine Förderung auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion in Anspruch (bitte nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)?

16

Wie viele Betroffene nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich eine Kinderwunschbehandlung vollständig auf Selbstzahlerbasis in Anspruch (bitte nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)?

17

Wie haben sich die in den Fragen 14 bis 16 erfragten Zahlen nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2012 entwickelt?

18

Liegen der Bundesregierung Informationen oder Schätzungen dazu vor, inwiefern die selbst zu tragenden Kosten dazu beitragen, dass Paare mit unerfülltem Kinderwunsch keine Kinderwunschbehandlung in Anspruch nehmen?

Wenn ja, was wird darin aufgeführt bzw. geschätzt?

19

Welche Behandlungsmöglichkeiten stehen betroffenen Paaren nach Kenntnis der Bundesregierung im europäischen Ausland zur Verfügung?

20

Liegen der Bundesregierung Informationen oder Schätzungen dazu vor, wie viele Paare aus Deutschland jährlich Kinderwunschbehandlungen im europäischen Ausland durchführen lassen?

Wenn ja, wie viele, und wie haben sich die Zahlen seit dem Jahr 2012 entwickelt?

21

Liegen der Bundesregierung Informationen oder Schätzungen dazu vor, bei wie vielen Paaren aus Deutschland im europäischen Ausland legale Behandlungsmethoden erfolgsversprechend wären?

Wenn ja, bei wie vielen?

22

Hat die Bundesregierung Kenntnis über mögliche rechtliche Folgeprobleme für Paare aus Deutschland, die eine Behandlungsmöglichkeit im Ausland in Anspruch nehmen, sowie für deren mittels dieser Behandlung gezeugte Kinder?

Wenn ja, welche sind das?

23

Sieht die Bundesregierung dahin gehenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf, dass betroffenen Menschen die Finanzierung von Kinderwunschbehandlungen erleichtert werden soll (bitte begründen)?

24

Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Frage 23, auch homosexuellen Paaren, Alleinstehenden und anderen auf eine Samenspende Dritter angewiesenen Paaren einen Zugang zu anteiliger Kostenerstattung zu ermöglichen (bitte begründen)?

25

Sieht die Bundesregierung dahin gehenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf, dass in Deutschland mögliche Behandlungsmethoden um im europäischen Ausland mögliche Behandlungsmethoden erweitert werden sollen (bitte begründen)?

26

Ist mit der im Koalitionsvertrag festgehaltenen Überarbeitung der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ und der damit verbundenen „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion“ bereits begonnen worden, und wenn ja, wann rechnet die Bundesregierung mit einem Abschluss der Überarbeitung?

Berlin, den 17. Juni 2020

Christian Lindner und Fraktion

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