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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Sozialversicherungsbeiträge für Gründer und Selbständige

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

08.07.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2031823.06.2020

Sozialversicherungsbeiträge für Gründer und Selbstständige

der Abgeordneten Johannes Vogel, Michael Theurer, Jens Beeck, Carl-Julius Cronenberg, Pascal Kober, Matthias Nölke, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Hagen Reinhold, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Selbstständige, Gründerinnen und Gründer leisten einen wichtigen Beitrag für Innovation und Fortschritt in Deutschland. Dennoch werden ihnen häufig Steine in den Weg gelegt. Seit Jahren geht die Zahl der Gründerinnen und Gründer in Deutschland zurück, 2018 entschieden sich 125.000 Personen weniger als noch im Vorjahr für eine selbstständige Tätigkeit (KfW-Gründungsmonitor 2019). Nach Berechnungen des Global Entrepreneurship Monitors 2019/2020 liegt Deutschland mit Blick auf die Gründungsquoten im internationalen Vergleich mit 7,63 Prozent deutlich hinter Ländern wie den USA (17,42 Prozent), Portugal (12,89 Prozent) und den Niederlanden (10,38 Prozent) zurück (Global Entrepreneurship Monitor, Unternehmensgründungen im weltweiten Vergleich, Länderbericht Deutschland 2019/20). Hinzu kommt, dass ca. 30 Prozent der Gründerinnen und Gründer nach den ersten drei Jahren abbrechen. Langfristig gibt über die Hälfte (57 Prozent) Finanzierungsschwierigkeiten als Grund für den Abbruch an. Finanzierungsschwierigkeiten sind überdies auch die größte Gründungsbarriere. Zwar teilen noch mehr Planabbrecher die Sorge vor den finanziellen Risiken einer Gründung (66 Prozent), die Barrierewirkung ist jedoch geringer, weil auch 28 Prozent der Gründer diese Sorge teilen und dennoch ihre Pläne umsetzen (KfW-Gründungsmonitor 2020). Auch der Anteil der Gründerinnen und Gründer insgesamt, die Finanzierungsschwierigkeiten haben, ist 2018 auf 17 Prozent gestiegen, während selbst in der Finanzkrise 2009 nur 10 Prozent davon betroffen waren (KfW-Gründungsmonitore 2019 und 2010).

Gerade in der Gründungsphase ist zudem von geringen Einnahmen durch Selbstständigkeit auszugehen. Dies wird durch die Mindestbeitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung noch verschärft. Denn auch wenn Selbstständige mit geringen Einkommen durch das GKV-Versichertenentlastungsgesetz 2019 entlastet wurden, so gilt für sie noch immer eine hohe Mindestbeitragsbemessungsgrenze von 1061,67 Euro im Jahr 2020. So werden geringe Einkommen aus Selbstständigkeit auch weiterhin prozentual stärker mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet als höhere Einkommen. Beitragsfrei können nur Einkommen unterhalb der Entgeltgrenze von 450 Euro sein, sofern der oder die Selbstständige familienversichert ist. So werden gerade Unternehmen in der anfänglichen Wachstumsphase zwischen 450 Euro und 1061,67 Euro mehrbelastet. Andere Gründerinnen und Gründer bleiben unter ihren Kapazitäten, damit sie die 450-Euro-Grenze nicht überschreiten. Eine Umfrage des Instituts für Gesundheitsökonomik ergab, dass 84 Prozent der Familienversicherten mehr arbeiten würden, wenn die Sozialversicherungsbeiträge dem tatsächlichen Einkommen entsprächen (Institut für Gesundheitsökonomik, Wege zur Überwindung von Einstiegshürden für Teilzeit-Selbstständige und Gründer: Belastungen durch Krankenversicherungsbeiträge und Pflegeversicherungsbeiträge, 2017). Insbesondere in der gesetzlichen Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung liegen die Kosten für Selbstständige mit geringen Einkommen mit einem monatlichen Mindestbeitrag in Höhe von 181 Euro dadurch überproportional hoch. Im Gegensatz dazu orientieren sich die Beiträge von Beschäftigten vollständig an der Höhe ihres jeweiligen Einkommens. Eine Orientierung der Sozialversicherungsbeiträge am tatsächlichen Einkommen der Selbstständigen wird im Zusammenhang mit einer Altersvorsorgepflicht, die die Koalitionsfraktionen in Ihrem Koalitionsvertrag vereinbart haben, umso relevanter. Denn wenn zusätzliche Beitragspflichten geschaffen werden, während andere bereits eine überproportional hohe Belastung darstellen, wird dies für die Betroffenen auf Dauer nicht finanzierbar und nicht attraktiv sein.

Für freiwillig versicherte Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung gibt es einen Mindestbeitrag. Damit soll dem Versicherungsprinzip dahingehend Rechnung getragen werden, dass selbst bei geringem Einkommen keine kostenlose Versicherung zu Lasten der Solidargemeinschaft der anderen Beitragszahler möglich ist. Bei freiwillig versicherten Selbstständigen werden außerdem – im Gegensatz zu den Pflichtversicherten, bei denen nur das Einkommen aus der unselbstständigen Beschäftigung verbeitragt wird – alle Einnahmearten, also auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen bei der Berechnung der Beitragshöhe berücksichtigt. Die Versicherten können jedoch bestimmte Betriebsausgaben von ihren Einnahmen abziehen. Abgesehen davon, dass es zu Letzterem auch entsprechende ähnliche Möglichkeiten für Beschäftigte gibt, ist dieser Spielraum gerade bei Selbstständigen mit geringem Einkommen gar nicht oder nur sehr eingeschränkt nutzbar. Hinzu kommt, dass sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nur den Arbeitnehmeranteil ihrer Sozialversicherungsbeiträge zahlen, während Selbstständige die gesamten Sozialversicherungsbeiträge selbst tragen. Selbstständige werden demnach stärker als Beschäftigte mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet, das gilt insbesondere für Selbstständige mit geringeren Einkommen. Das Problem zu hoher Sozialversicherungsbeiträge ist indes auch dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, bekannt, der Anfang 2019 eine Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge bei 40 Prozent forderte (https://www.welt.de/politik/deutschland/article188709061/Peter-Altmaier-will-Sozialabgaben-per-Grundgesetz-begrenzen.html).

Vor diesem Hintergrund ist es wenig überraschend, dass die in der Umfrage im Rahmen des KfW-Gründungsmonitors 2019 befragten Gründerinnen und Gründer das Engagement der Politik in diesem Bereich nur als ausreichend bewerten und in den letzten Jahren immer schlechtere Bewertungen dazu abgegeben haben. Wenn Bürgerinnen und Bürger in Zukunft häufiger in Deutschland gründen sollen, dann müssen die Rahmenbedingungen attraktiv gestaltet sein. Dazu gehört auch eine faire Beitragslast in der Sozialversicherung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Anteil der Gründerinnen, Gründer und Selbstständigen an allen Erwerbstätigen in Deutschland laut KfW-Gründermonitor 2019 seit Jahren abnimmt, und wenn ja, inwiefern plant die Bundesregierung, diesem Trend entgegenzuwirken?

2

Widersprechen die hohen Mindestbeiträge für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Ansicht der Bundesregierung der Zielsetzung der Gründungsoffensive und der Mittelstandsstrategie der Bundesregierung?

Falls ja, inwiefern plant die Bundesregierung eine entsprechende Anpassung?

Falls nein, warum?

3

Wie begründet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Gründungsoffensive und Mittelstandsstrategie die Regelung, dass Selbstständige nicht nur im Gegensatz zu Beschäftigten den vollen Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, sondern dass dieser überdies auf Grundlage einer deutlich höheren Bemessungsgrundlage, die über das laufende und einmalige Einkommen hinausgeht, berechnet wird?

4

Welche Faktoren beeinflussen nach Ansicht der Bundesregierung die Anzahl der Gründerinnen und Gründer bzw. Gründungen in Deutschland und weltweit, und aus welchen Gründen liegt Deutschland demnach im internationalen Vergleich weit hinter anderen Industrienationen?

5

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Mindestbeitragsbemessungsgrenze für Selbstständige angemessen ist, insbesondere vor dem Hintergrund, dass dadurch Selbstständige mit geringeren Einkommen überproportional zu ihrem Einkommen mit Beiträgen belastet werden?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, plant die Bundesregierung eine entsprechende Anpassung?

6

Inwiefern sind die Mindestbeiträge für Selbstständige vereinbar mit der von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier 2019 geforderten Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge bei 40 Prozent?

7

Plant die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Altersvorsorgepflicht für Selbstständige so umzusetzen, dass im Zuge der Einführung der Altersvorsorgepflicht eine Entlastung bei der Kranken- und Pflegeversicherung stattfindet?

Plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, eine Anpassung der Berechnungsvorgaben für die Beitragsbemessungsgrundlage für Selbstständige?

8

Welche Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung gegen eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige, gemäß derer die Selbstständigen die Art ihrer Versicherung selbst wählen können, sofern eine Mindestabsicherung auf Höhe des Grundsicherungsniveaus sichergestellt ist?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die Feststellung des Instituts für Gesundheitsökonomik, dass ein Großteil der familienversicherten Selbstständigen, deren Einnahmen unterhalb der 450-Euro-Grenze liegen, mehr arbeiten würden, wenn ihre Sozialversicherungsbeiträge gemäß ihres Einkommens berechnet würden?

Wie bewertet die Bundesregierung diese Feststellung vor dem Hintergrund, dass durch die hohe Mindestbeitragsbemessungsgrenze Sozialversicherungsbeiträge und Steuern nicht gezahlt werden anstatt in geringerer Höhe gezahlt zu werden?

10

Liegen der Bundesregierung Zahlen dazu vor, wie viele beitragspflichtige Selbstständige ein Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze erzielen und vor wie vielen Jahren diese Unternehmen jeweils gegründet wurden (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 und nach Jahren seit Gründung aufschlüsseln)?

11

Liegen der Bundesregierung Zahlen dazu vor, wie viele Jahre ein Unternehmen in Deutschland im Schnitt braucht, um Gewinn zu erzielen, d. h. bis die Einnahmen größer als die Ausgaben sind?

12

Über welche finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten verfügen Selbstständige mit einem Einkommen, d. h. Gewinn von 500 oder 1.000 Euro, die Beschäftigten nicht zur Verfügung stehen?

Inwiefern rechtfertigen diese Unterschiede die Mindestbeitragsbemessungsgrenze für Selbstständige mit geringen Einkommen?

13

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die prozentuale Einkommensbelastung für Selbstständige durch GKV-Beiträge bei monatlichen Einkünften von 400, 500, 600, 700, 800, 900, 1000 und 1100 Euro?

Berlin, den 17. Juni 2020

Christian Lindner und Fraktion

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