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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umsetzung des Sonderprogramms zur Forschung und Produktion eines Impfstoffes gegen Covid-19

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

07.07.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2029823.06.2020

Umsetzung des Sonderprogramms zur Forschung und Produktion eines Impfstoffes gegen Covid-19

der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Dr. Gesine Lötzsch, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Dr. Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Ralph Lenkert, Norbert Müller (Potsdam), Sören Pellmann, Victor Perli, Dr. Kirsten Tackmann, Katrin Werner, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat am 11. Mai 2020 bekannt gegeben, dass sie unter Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ein Sonderprogramm mit einem Umfang von 750 Millionen Euro auflegen werde, um die Erforschung und Herstellung eines Impfstoffes gegen Covid-19 in Deutschland zu fördern. Dieses Programm soll die internationalen Verpflichtungen des Bundes, etwa im Rahmen der CEPI (Coalition for Epidemic Preparedness), der GAVI (Global Alliance for Vaccination and Immunisation) sowie der Corona Virus Global Response, komplementieren (vgl. Pressmitteilung des BMBF Nummer 056/2020 vom 11. Mai 2020). Einzelheiten über die Ziele und die konkrete Umsetzung dieses umfangreichen Programms sind bislang nicht bekannt gegeben worden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Nach welchen Kriterien und Verfahren sollen die Unternehmen ausgesucht werden, die Förderung nach dem Sonderprogramm erhalten?

2

An welche Bedingungen hinsichtlich des Umgangs mit den Ergebnissen der Forschung und der erwarteten Medikamentenproduktion wird die Vergabe der Fördermittel geknüpft?

3

Werden nur deutsche Unternehmen gefördert oder Unternehmen, die in Deutschland Forschungseinrichtungen und/oder Produktionsanlagen unterhalten?

4

Soll sichergestellt werden, dass die Forschung und der Aufbau von Produktionskapazitäten in Deutschland stattfinden, und wenn ja, wie?

5

Sind die Fördermittel ähnlich wie beim Corona Global Response-Programm der EU an Vorgaben gebunden, die Forschungsergebnisse und entwickelten Medikamente allgemein, also zu erschwinglichen Preisen, zugänglich zu machen?

6

Werden die Fördermittel als reine Zuschüsse gewährt?

7

Welche Mechanismen zur Kontrolle und Überprüfung der Mittelverwendung sind vorgesehen?

8

Sollen mit den Fördermitteln auch klinische Studien zu Medikamenten finanziert werden dürfen, die von nichtgeförderten Unternehmen entwickelt wurden, die nicht an dem Programm teilnehmen und den Vorgaben des Programms daher nicht verpflichtet sind?

9

Sind Fristen oder andere Benchmarks vereinbart worden, um sicherzustellen, dass die staatlich finanzierten Kapazitäten auch tatsächlich so umfänglich und lange zur Erforschung und Bekämpfung der Verbreitung von Covid-19 eingesetzt werden, wie dies nötig ist?

Wenn ja, welche?

10

Soll es möglich sein, mit den Fördermitteln parallele und konkurrierende Forschung zu betreiben, oder ist eine Koordinierung der mit dem Sonderprogramm geförderten Forschungsansätze untereinander und/oder mit anderen vorgesehen?

11

Wird im Rahmen des Sonderprogramms eine Koordination oder Kooperation mit anderen öffentlich geförderten internationalen Forschungsprojekten und Forschungsprogrammen angestrebt, ermutigt oder ausgeschlossen?

Wenn ja, in welcher Form?

12

Wie wird sichergestellt, dass mit den Fördermitteln tatsächlich neue, zusätzliche Produktionskapazitäten geschaffen und nicht bestehende Anlagen umgewidmet werden, sodass es zu Engpässen bei der Produktion anderer Medikamente kommen könnte?

13

Werden soziale und ökologische Kriterien bei der Vergabe der Fördermittel berücksichtigt, und wenn ja, welche?

Berlin, den 17. Juni 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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