Bürokratische Belastungen im Zuge der Umsatzsteuerreduktion
der Abgeordneten Frank Schäffler, Britta Katharina Dassler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Matthias Nölke, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Koalitionsausschuss hat sich am 3. Juni 2020 darauf geeinigt, dass für sämtliche Leistungen, für die zurzeit der allgemeine Umsatzsteuersatz in Höhe von 19 Prozent gilt, ab dem 1. Juli 2020 ein Satz von 16 Prozent gelten und der ermäßigte Steuersatz von zurzeit 7 Prozent auf 5 Prozent sinken soll. Diese Steuersatzänderung soll bis zum 31. Dezember 2020 gelten.
Maßgebend für die Anwendung des jeweiligen Umsatzsteuersatzes ist immer der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Durch die Umstellung müssen Rechnungen über Dauerleistungen wahrscheinlich ab dem 1. Juli 2020 neu ausgestellt bzw. berichtigt werden. Auch Daueraufträge sind anzupassen.
Hinzu kommen die Kosten der Systemumstellung. Der Handelsverband Deutschland gab an, dass die Umstellung für den Einzelhandel zu einem Aufwand in zweistelliger Millionenhöhe führen würde. (https://www.zeit.de/wirtschaft/2020-06/konjunkturpaket-mehrwertsteuer-absenkung-handel-millionenkosten-coronavirus)
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das jährliche Steueraufkommen aus der Umsatzsteuer?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung das Umsatzsteueraufkommen von Dezember 2019 bis Juni 2020? Wie hoch ist die jeweilige Differenz zum Vorjahresmonat?
Welches Umsatzsteueraufkommen erwartet die Bundesregierung für Juli 2020 bis Dezember 2020? Wie hoch ist die jeweilige Differenz zum Vorjahresmonat?
Welches Umsatzsteueraufkommen erwartet die Bundesregierung für das Jahr 2021?
Wie hoch sind die seitens der Bundesregierung erwarteten Steuermindereinnahmen im Zuge der Reduktion von 19 Prozent auf 16 Prozent bzw. von 7 Prozent auf 5 Prozent (bitte gesondert angeben)?
Hält die Bundesregierung die Umsetzung der Steuersenkung mit einem Vorlauf von drei Wochen für umsetzbar? Plant die Bundesregierung, Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen?
Welche Veränderungen der Binnennachfrage erwartet die Bundesregierung im Zuge der Umsatzsteuerreduktion?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie sich die Umsatzsteuerreduktion auf die Preise der Endverbraucher auswirken wird? Welche durchschnittliche Preisreduktion erwartet die Bundesregierung im Zuge der Maßnahme?
Welcher Erfüllungsaufwand entsteht durch die Umsatzsteuerreduktion nach Kenntnis der Bundesregierung?
a) Welche Kosten entstehen der Privatwirtschaft?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob bestimmte Branchen überproportional betroffen sind (z. B. der Einzelhandel)?
b) Welche Kosten entstehen der öffentlichen Verwaltung?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Rechnungen im Zuge der Umsatzsteuerreduktion neu ausgestellt bzw. berichtigt werden müssen? Welche Kosten entstehen dadurch nach Kenntnis der Bundesregierung?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, welche Auswirkung die kurzfristige Absenkung der Umsatzsteuer auf bereits bezahlte, aber erst in der zweiten Jahreshälfte 2020 zu erbringende Leistungen hat (z. B. Abonnements)? Wer trägt nach Auffassung der Bundesregierung gegebenenfalls die Verantwortung für Rechnungskorrekturen?
Welche Effekte erwartet die Bundesregierung durch die Umsatzsteuersenkung auf die Reisebranche und Tourismusbranche?
Sind der Bundesregierung Probleme bei der Weitergabe der temporären Umsatzsteuersenkung z. B. an Kunden von Energielieferverträgen bewusst, etwa bei der Abgrenzung der Abrechnungszeiträume und einer möglichen Ungleichbehandlung von Kunden abhängig vom Ende des Lieferzeitraums?
Plant die Bundesregierung eine Klarstellung hinsichtlich der Notwendigkeit einer Preisanpassung nach der Preisangabenverordnung, oder ist eine Anpassung aller Preisblätter (alle Vertragsunterlagen auf allen Kanälen) zur Ausweisung der Bruttopreise notwendig?
Wie bewertet die Bundesregierung zur Vermeidung von Bürokratie ein „Zeitscheiben-Modell“, wonach nur der anteilige Verbrauch im Zeitraum der temporären Steuerabsenkung (1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020) mit dem geringeren Steuersatz von 16 Prozent bemessen wird?
Plant die Bundesregierung längerfristige Änderungen an den Mehrwertsteuersätzen? Wenn ja, welche?