Bombardier- und Alstom-Teilnahmen an Ausschreibungen der Deutschen Bahn
der Abgeordneten Leif-Erik Holm, Tino Chrupalla, Prof. Dr. Heiko Heßenkemper, Enrico Komning, Steffen Kotré, Hansjörg Müller, Matthias Büttner, Frank Magnitz, Andreas Mrosek, Dr. Dirk Spaniel, Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im Februar 2020 kündigte der französische Konzern Alstom an, die Zugsparte vom kanadischen Unternehmen Bombardier im Wert von rund sieben Mrd. Euro zu übernehmen und somit einen Auftragsbestand im Wert von 35 Mrd. Dollar zu erwerben (https://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/bombardier-alstom-will-eisenbahngeschaeft-fuer-7-milliarden-euro-kaufen-a-1304733.html).
Fraglich ist zum einen, ob es zu Arbeitsplatzverlusten in Deutschland durch Standortschließungen kommen wird (https://www.igmetall-oranienburg-potsdam.de/aktuelles/meldung/bombadier-betriebsraete-und-ig-metall-fordern-langfristigen-erhalt-aller-arbeitsplaetze/). Betriebsräte beider Unternehmen sowie die IG Metall verfassten daher einen offenen Brief an den Bundesminister für Wirtschaft und Energie, den Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur und weitere Personen und forderten die Sicherung der betroffenen Arbeitsplätze in Deutschland (ebd.). Im Interview erklärte der Vorstandschef von Alstom, Henri Poupart-Lafarge, hierzu, dass es nicht zu Arbeitsplatzverlusten in Deutschland kommen werde, da jeder Standort seine eigene Entwicklung, eigene Produkte, eigene Märkte und eigene Auslastung aufweise (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/alstom-chhef-im-gespraech-so-soll-die-bombardier-uebernahme-von-alstom-laufen-16640766.html).
Zum anderen ist fraglich, ob die angestrebte Übernahme eine Genehmigung durch die Europäische Kommission erhalten wird (https://www.welt.de/wirtschaft/article205971813/Alstom-Bombardier-Fusion-Was-der-Zug-Deal-fuer-Deutschland-bedeutet.html), da Europäisches Wettbewerbsrecht von der Übernahme betroffen sein könnte wie im Falle der letztjährigen versuchten Fusion der Zugsparten von Siemens und Alstom. Analysten der Deutschen Bank schätzen die Wahrscheinlichkeit einer Genehmigung durch die Europäische Kommission auf 50 Prozent (ebd.).
Nach Ansicht der Fragesteller hängen sowohl das Risiko von Standortschließungen bzw. Arbeitsplatzverlusten wie auch die Genehmigung der Übernahme durch die Europäische Kommission davon ab, ob und wenn ja, inwieweit Standorte beider Unternehmen in Deutschland direkt miteinander konkurrieren oder ob die deutschen Standorte beider Unternehmen ein komplementäres Produktportfolio aufweisen. Ein quantifizierbarer Indikator im Kenntnisbereich Bundesregierung für das Vorliegen einander ergänzender oder austauschbarer Produktportfolios ist, ob Standorte beider Unternehmen in der Vergangenheit an Ausschreibungen der Deutschen Bahn AG teilgenommen haben, deren einziger Anteilseigner die deutsche Bundesregierung ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Welche Informationen hat die Bundesregierung im Rahmen ihres Dialoges auf Leitungsebene und Arbeitsebene mit Alstom, Bombardier und Arbeitnehmervertretern seit dem 28. Februar 2020 erlangt (vgl. Ausschuss für Wirtschaft und Energie, Ausschussdrucksache 19(9)531), und wie hoch schätzt die Bundesregierung gemäß dieser Informationen das Risiko ein, dass es zu Arbeitsplatzverlusten in Deutschland durch die Übernahme kommt?
Liegen der Bundesregierung Informationen vor, ob einzelne Produktionsstandorte von Bombardier Transportation oder Alstom in Deutschland von einer Schließung bedroht sind, und wenn ja, welche Informationen liegen der Bundesregierung hierzu vor, und um welche Standorte handelt es sich?
Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, von welchem Standort aus das gemeinsame Unternehmen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) geführt wird und ob es zu einer Aufgabe des Geschäftssitzes von Bombardier Transportation in Berlin kommen wird, und wenn ja, welche Informationen liegen der Bundesregierung hierzu vor?
Hat das Unternehmen Bombardier Transportation in den vergangenen zehn Jahren an Ausschreibungen der Deutschen Bahn AG teilgenommen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, an wie vielen Ausschreibungen, und welche Produkte waren ausgeschrieben (bitte tabellarische Übersicht geben)?
Hat das Unternehmen Alstom in den vergangenen zehn Jahren an Ausschreibungen der Deutschen Bahn AG teilgenommen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, an wie vielen Ausschreibungen, und welche Produkte waren ausgeschrieben (bitte tabellarische Übersicht geben)?
Haben Bombardier Transportation und Alstom in den vergangenen zehn Jahren in einem gemeinsamen Konsortium an Ausschreibungen der Deutschen Bahn AG teilgenommen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, welche Produkte waren ausgeschrieben (bitte tabellarische Übersicht geben)?