Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Markus Herbrand, Katja Hessel, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Matthias Nölke, Bernd Reuther, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Fall einer Insolvenz eines Finanzinstitutes sind Einlagen der Kunden in einem gewissen Umfang gesichert. Diese Aufgabe übernehmen in Deutschland verschiedene Einlagensicherungssonds. Neben freiwilligen Sicherungssystemen bestehen gesetzliche Regelungen. Gesetzlich geschützt sind auch Kundenanforderungen aus Wertpapiergeschäften. Private Banken, öffentliche Banken, Sparkassen sowie Genossenschaftsbanken haben jeweils eigene Entschädigungseinrichtungen.
Für Wertpapierhandelsunternehmen ist die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zuständig. Grundlage ist das Anlegerentschädigungsgesetz (AnlEntG), das eine EU-Richtlinie umsetzt. Somit besteht für Kunden europaweit ein harmonisierter Mindestschutz. Zu Wertpapierhandelsunternehmen zählen beispielsweise Wertpapierhandelsbanken, Finanzdienstleister, Kapitalanlagegesellschaften. Der EdW sind ca. 790 Wertpapierhandelsunternehmen zugeordnet (Stand: April 2020, vgl. https://www.e-d-w.de/die-edw/).
Kunden haben im Schadensfall Anspruch auf 90 Prozent der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften, maximal aber auf einen Betrag in Höhe von 20 000 Euro. Geschützt sind Gelder, die im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften geschuldet werden. Dies können beispielsweise Dividendenzahlungen oder aber auch Verkaufserlöse sein. Geschützt sind Kunden auch, wenn Finanzinstitute pflichtwidrig verwahrte Wertpapiere im Eigentum des Kunden nicht herausgeben können.
Nicht geschützt sind entgangene Gewinne oder Verluste des Kunden, die durch eine falsche Anlagestrategie des insolventen Finanzinstituts entstanden sind (vgl. https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BaFinVerbraucherschutz/Schieflage/Einlagensicherung/einlagensicherung_node.html).
Die EdW erhält ihre Mittel für die Durchführung von Entschädigungen durch Jahresbeiträge, einmalige Zahlungen sowie im Bedarfsfall Sonderzahlungen durch die zugeordneten Wertpapierhandelsunternehmen. Diese Mittel fließen in einen Fonds, aus dem Anleger im Entschädigungsfall ausgezahlt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Hält die Bundesregierung Wertpapieranleger im Falle einer Insolvenz eines Finanzinstituts in Deutschland für ausreichend geschützt?
Sofern nein, plant die Bundesregierung weitere Reformen auf nationaler Ebene in Bezug auf die Einlagensicherungssysteme für Wertpapiergeschäfte?
Gibt es auf europäischer Ebene Gespräche zu weiteren Reformen und/oder einer weiteren Harmonisierung in Bezug auf Entschädigungseinrichtungen für Wertpapierdienstleistungen?
Sofern ja, wie positioniert sich die Bundesregierung bei diesen Gesprächen?
Plant die Bundesregierung eine Ausweitung der gesetzlichen Entschädigungspflicht im Zusammenhang mit Schadensfällen aus Wertpapiergeschäften?
Ist nach Ansicht der Bundesregierung die EdW ausreichend auf einen Entschädigungsfall eines großen Wertpapierhandelsunternehmens oder einer Vielzahl von Insolvenzen von Wertpapierhandelsunternehmen vorbereitet?
Wie hoch ist die Kapitalausstattung der EdW derzeit, und wie hat sie sich seit 1998 entwickelt (bitte tabellarisch jedes Jahr aufführen)?
Wie haben sich die jährlichen Beitragseinnahmen der EdW durch die beitragspflichtigen Unternehmen seit 1998 entwickelt (bitte tabellarisch jedes Jahr aufführen)?
Wie hoch sind die jährlichen Verwaltungskosten der EdW, und wie haben sich diese seit 1998 entwickelt (bitte tabellarisch jedes Jahr aufführen)?
In welcher Relation stehen die Verwaltungskosten zu den jährlich erhobenen Beiträgen?
Ist der Kredit, den die EdW beim Bund im Zuge des Entschädigungsfalls der Phoenix-Kapitaldienst-GmbH aufgenommen hat, bereits vollständig zurückbezahlt (vgl. z. B. https://www.cash-online.de/berater/2011/phoenix-entschaedigung-bund-gibt-edw-neuen-millionen-kredit/48427)?
Welche maximale Entschädigungssumme könnte nach Kenntnis der Bundesregierung die EdW derzeit auszahlen, ohne ein Darlehen aufzunehmen oder Sonderbeiträge zu erheben?
Wie hoch war bei den bislang festgestellten Entschädigungsfällen bei Instituten, die der EdW zugeordnet waren, jeweils die Gesamtauszahlungssumme an die betroffenen Kunden (bitte tabellarisch dir Einzelfälle auflisten)?
a) Wie viele Kunden waren jeweils betroffen?
b) Wie hoch war der durchschnittliche Auszahlungsbetrag?
c) Wie hoch war der Schaden für die betroffenen Kunden, der nicht durch die EdW entschädigt werden konnte, beispielsweise weil der Kunde gegenüber dem insolventen Wertpapierhandelsunternehmen Forderungen hatte, die größer als 20 000 Euro waren?
d) Welche Gründe führten jeweils zum Entschädigungsfall?
e) Wie hoch sind die bis Ende 2019 insgesamt geleisteten Entschädigungszahlungen?
f) Welcher Anteil davon entfällt auf Institute, denen es nicht gestattet ist, sich Eigentum und/oder Besitz an Kundengeldern zu verschaffen (bitte tabellarisch die Einzelfälle auflisten)?
g) Welcher Anteil davon entfällt auf Institute, denen es gestattet ist, sich Eigentum und/oder Besitz an Kundengeldern zu verschaffen (bitte tabellarisch die Einzelfälle auflisten)?
Ist die Bundesregierung mit Vertretern von Vermögensverwaltern oder anderen Wertpapierhandelsunternehmen im Gespräch, die schon seit Jahren die EdW als ineffektiv und teuer beurteilen (vgl. https://www.dasinvestment.com/die-wut-der-vermoegensverwalter-der-fall-phoenix-und-die-reform-der-edw-beitraege/)?
Sofern ja, welche Position vertritt die Bundesregierung in Bezug auf die gemachten Vorwürfe?
Hat sich nach Ansicht der Bundesregierung die EdW-Beitragssystematik bewährt?
a) Kann sich die Bundesregierung eine stärkere Ausdifferenzierung der Beiträge hinsichtlich des unterschiedlichen Risikoprofils der Wertpapierhandelsunternehmen vorstellen?
b) Hält es die Bundesregierung für sachgerecht, wenn nach Ansicht der Fragesteller Wertpapierhandelsunternehmen ohne Zugriff auf Kundengelder das ungleich höhere Risiko eines Schadensfalls bei Wertpapierhandelsunternehmen mit Zugriff auf Kundengelder mitfinanzieren?
c) Kann sich die Bundesregierung weitere Systeme bei den Wertpapierhandelsunternehmen für die Entschädigung von Anlegern vorstellen?
Wäre in diesem Zusammenhang auch eine Versicherungslösung in Form einer Pflichtversicherung für Institutionen, die mangels Befugnis, nicht auf Kundengelder zuzugreifen können und somit kein oder ein sehr geringes Entschädigungsrisiko generieren, für die Bundesregierung denkbar?
d) Wie setzen nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Frage 9c andere EU-Mitgliedstaaten die Anforderungen der EU-Richtlinie 97/9/EG auf nationaler Ebene um?
e) Ist die Bundesregierung zu diesen Fragen im Gespräch auf europäischer Ebene?
Welche Lehren wurden aus dem Entschädigungsfall der Phoenix-Kapitaldienst-GmbH gezogen, und wie sind die Implikationen seitdem verlaufen?