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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Stand und Umsetzung der medizinischen Rehabilitation

Medizinische Rehabilitation als Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen zur Integration von Kranken in Beruf und Gesellschaft: verbesserte Abstimmung von Leistungen der Prävention, Rehabilitation und Pflege, Grundsatz Rehabilitation vor Pflege, Genehmigung von Rehabilitationsleistungen, Statistiken, Leistungsangebote der verschiedenen Rehabilitations-Träger, Wahlmöglichkeiten der Versicherten, Stärkung der ambulanten medizinischen Versorgung, Anreize für eine rehabilitativ orientierte Pflege, Soziale Pflegeversicherung als eigenständiger Träger

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

25.05.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/163306. 05. 2010

Stand und Umsetzung der medizinischen Rehabilitation

der Abgeordneten Birgitt Bender, Fritz Kuhn, Elisabeth Scharfenberg, Maria Klein-Schmeink, Dr. Harald Terpe, Markus Kurth, Kerstin Andreae, Katrin Göring-Eckardt, Beate Müller-Gemmeke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) sollte die medizinische Rehabilitation gestärkt und die einzelnen Versorgungsbereiche – z. B. die Rehabilitation und Pflege – besser als bislang miteinander vernetzt werden. Seit dem 1. April 2007 ist die medizinische Rehabilitation daher eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Zusätzlich sollte der Grundsatz „Rehabilitation vor Pflege“ mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz aus dem Jahr 2008 gestärkt werden (§§ 31, 87a des Elften Buches Sozialgesetzbuch – SGB XI).

In ihrer Koalitionsvereinbarung stellen CDU, CSU und FDP fest: „Qualifizierte medizinische Rehabilitation ist eine wichtige Voraussetzung zur Integration von Kranken in Beruf und Gesellschaft und nimmt im Gesundheitswesen einen immer höheren Stellenwert ein“. Die Koalition hat darüber hinaus vereinbart, dass sie die Rechte der Patientinnen und Patienten stärken und ihre Entscheidungsspielräume ausbauen möchte. Dazu sollen Transparenz und Orientierung über das Leistungsangebot der verschiedenen Träger erhöht, die Beratung der Versicherten durch die Rehabilitationsträger verbessert und die Wahlmöglichkeiten der Versicherten gestärkt werden. Entscheidend sei dabei auch, wie die einzelnen Krankenkassen mit den Leistungsanträgen der Versicherten umgehen.

Die im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) (§ 40 Absatz 3) vorgesehenen Statistiken über die Erledigung von Anträgen auf Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation könnten den Versicherten dabei als Orientierung dienen. Die Regelung ist am 1. April 2007 in Kraft getreten. Zum jetzigen Zeitpunkt müssten daher Daten aus den Jahren 2008 und 2009 verfügbar sein. Eine Veröffentlichung der Ergebnisse der verpflichtenden Erhebungen der Krankenkassen liegt bislang nicht vor.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

a) Aus welchem Grund ist bisher noch keine Veröffentlichung der Ergebnisse der differenzierten statistischen Erhebungen über Anträge auf Leistungen der medizinischen Rehabilitation gemäß § 40 Absatz 2 Satz 3 sowie auf medizinische Vorsorgeleistungen gemäß § 23 Absatz 4 Satz 2 SGB V durch die Krankenkassen erfolgt?

1

b) Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, die Veröffentlichung dieser Ergebnisse zu erwirken?

Falls ja, wann, und in welcher Form wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen?

Falls nein, warum nicht?

1

c) Liegen der Bundesregierung diese Ergebnisse bereits vor?

Falls ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, und wann wird sie die Ergebnisse der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen?

Falls nein, wann ist mit einer Veröffentlichung der Ergebnisse für die Jahre 2008 und 2009 zu rechnen?

2

Liegen der Bundesregierung Angaben über die Gründe für die Ablehnung von Anträgen auf Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitierung vor?

Falls ja, welche sind dies?

Falls nein, warum nicht?

3

a) Liegen der Bundesregierung Daten darüber vor, ob und wie sich die Zahl der Genehmigungen von Rehabilitationsleistungen durch die gesetzlichen Krankenkassen seit ihrer Umwandlung in Pflichtleistungen generell und insbesondere bei pflegebedürftigen Personen, geriatrischen Patientinnen und Patienten, Menschen mit Behinderungen sowie bei Kindern und Jugendlichen (bitte nach Altersgruppen aufgeschlüsselt) im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt hat?

Falls ja, wie ist die Entwicklung?

Falls nein, warum nicht?

3

b) Hält die Bundesregierung die Zahl der bewilligten geriatrischen Rehabilitationsmaßnahmen angesichts der demographischen Entwicklungen für ausreichend?

Falls ja, warum?

Falls nein, welche konkreten Maßnahmen wird sie ergreifen, um dieses Leistungsangebot auszubauen?

4

Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung Leistungen/Maßnahmen der Prävention, Rehabilitation und Pflege besser aufeinander abstimmen, und welche Zeitschiene verfolgt sie dahingehend?

5

a) Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung – wie in der Koalitionsvereinbarung von CDU, CSU und FDP festgehalten – den bisher nicht ausreichend umgesetzten Grundsatz Rehabilitation vor Pflege fördern, und welche Zeitschiene verfolgt sie dahingehend?

5

b) Um welche konkreten Abstimmungs- und Schnittstellenprobleme zwischen den Trägern, auf die in der Koalitionsvereinbarung hingewiesen wird, handelt es sich?

5

c) Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung diese Abstimmungs- und Schnittstellenprobleme beheben, und welche Zeitschiene verfolgt sie dahingehend?

6

Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung, wie in der Koalitionsvereinbarung angekündigt, die Transparenz und Orientierung über das Leistungsangebot der verschiedenen Träger erhöhen, und welche Zeitschiene verfolgt sie dahingehend?

7

Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung, wie in der Koalitionsvereinbarung angekündigt, die Beratung der Versicherten durch die Rehabilitationsträger und die Wahlmöglichkeiten der Versicherten stärken, und welche Zeitschiene verfolgt sie dahingehend?

8

a) In wie vielen Fällen haben Pflegeeinrichtungen gemäß § 87a Absatz 4 SGB XI bisher einen zusätzlichen Betrag von 1 536 Euro erhalten, da Heimbewohnerinnen und -bewohner durch aktivierende und rehabilitative Pflege in eine geringere Pflegestufe oder auf nicht erhebliche Pflegebedürftigkeit zurückgestuft werden konnten?

8

b) In wie vielen Fällen musste dieser zusätzliche Betrag gemäß § 87a Absatz 4 SGB XI von Pflegeeinrichtungen bisher zurückgezahlt werden, da die Betroffenen binnen sechs Monaten wieder höher eingestuft werden mussten?

8

c) In wie vielen Fällen wurden die Betroffenen nach Ablauf der in § 87a Absatz 4 SGB XI vorgeschriebenen Frist von sechs Monaten wieder höher eingestuft?

8

d) Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg dieser Neuregelung?

8

e) Welche weiteren Möglichkeiten zur Setzung von Anreizen für eine grundsätzlich rehabilitativ ausgerichtete Pflege sieht die Bundesregierung, und wann und wie will sie sie umsetzen?

9

Plant die Bundesregierung, die Soziale Pflegeversicherung zu einem eigenständigen Rehabilitations-Träger nach § 6 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) zu machen?

Falls ja, warum, bis wann, und mit welchen Maßnahmen?

Falls nein, warum nicht?

10

Plant die Bundesregierung sektorenübergreifende Modelle zu fördern, mit denen der Übergang von der stationären zur ambulanten Rehabilitation besser als bislang geplant werden kann?

Falls ja, bis wann, und mit welchen Maßnahmen?

Falls nein, warum nicht?

11

Plant die Bundesregierung sektorenübergreifende Modelle zu fördern, mit denen Ärztinnen und Ärzte in Rehabilitationseinrichtungen verstärkt die ambulante medizinische Versorgung der regionalen Bevölkerung bewältigen, und welche gesetzlichen Rahmenbedingungen sind dafür gegebenenfalls notwendig?

Falls ja, bis wann, und mit welchen Maßnahmen?

Falls nein, warum nicht?

12

Welche Forschungsvorhaben plant die Bundesregierung für den Bereich der Rehabilitation, und in welchem Zeitraum sollen sie realisiert werden?

Berlin, den 6. Mai 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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