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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Wirkungen der degressiven Abschreibungen

Anreizwirkung für die Investitionstätigkeit, befristete oder dauerhafte Verlängerung der derzeitigen Regelung betr. degressive Abschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, erwartete kassenmäßige Steuermindereinnahmen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

25.05.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/163506. 05. 2010

Wirkungen der degressiven Abschreibungen

der Abgeordneten Kerstin Andreae, Fritz Kuhn, Christine Scheel, Dr. Thomas Gambke, Lisa Paus, Beate Müller-Gemmeke, Katrin Göring-Eckardt, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Brigitte Pothmer, Dr. Gerhard Schick, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat im Konjunkturpaket I, befristet für zwei Jahre, die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von maximal 25 Prozent ab dem 1. Januar 2009 wiedereingeführt. Diese Regelung läuft zum Jahresende 2010 aus. Ziel der Bundesregierung war es, mit der degressiven Abschreibung Investitionen anzureizen und die Konjunktur zu stabilisieren.

Die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute und auch die Bundesregierung prognostizieren für die Jahre 2010 und 2011 einen nur verhaltenen Aufschwung. Es ist deshalb notwendig, zu prüfen, ob die Anreizwirkungen der degressiven Abschreibungen für die Investitions- und Innovationstätigkeit auch über den geplanten Auslauftemin Ende 2010 hinaus erhalten bleiben sollten.

Nach Einschätzung von Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft ist die degressive Abschreibung aber auch jenseits konjunkturpolitischer Erwägungen ein wichtiges Instrument, um Investition und Innovation am Standort Deutschland anzuregen. Nicht zuletzt könnte eine gezielte Förderung von Investitionen in besonders ressourceneffiziente Maschinen und Anlagen den notwendigen ökologischen Umbau der Wirtschaft beschleunigen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die konjunkturellen Auswirkungen der wieder eingeführten degressiven Abschreibungen für die Jahre 2009 und 2010?

2

Erwartet die Bundesregierung eine Abkühlung der Investitionstätigkeit, wenn die degressive Abschreibung wie geplant zum Ende des Jahres 2010 ausläuft?

3

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass auch in der konjunkturellen Erholung die degressive Abschreibung einen positiven Impuls für Investitionen und Innovationen setzen und damit zu einer Stabilisierung des Aufschwungs beitragen könnte?

4

Beabsichtigt die Bundesregierung, die derzeit geltende Regelung zur degressiven Abschreibung zeitlich zu verlängern?

5

Welche kassenmäßigen Steuermindereinnahmen erwartet die Bundesregierung jeweils bei einer bis zum Jahresende 2011 bzw. 2012 befristeten Verlängerung der derzeitigen Abschreibungsregelungen?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung Überlegungen, die degressive Abschreibung zur Förderung von Investitionen einzusetzen, die in der Lage sind, die Energie- und Ressourcenproduktivität von Maschinen und Anlagen signifikant zu heben?

7

Steht die Bundesregierung zu ihrer Haltung, die degressive Abschreibung sei ein wirksames Mittel zur Belebung der privaten Investitionstätigkeit?

8

Wird diese Haltung der Bundesregierung durch die internationalen Erfahrungen beziehungsweise durch die Erfahrungen, die in Deutschland während der unbefristeten Zulässigkeit der degressiven Abschreibung bis 31. Dezember 2007 gemacht worden sind, gestützt?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass eine dauerhafte Verankerung der degressiven Abschreibungen ein wichtiges Signal an potentielle Investoren und damit für mehr Investitionen in Deutschland wäre?

10

Welche kassenmäßigen Steuermindereinnahmen erwartet die Bundesregierung, auch langfristig, bei einer unbefristeten Verlängerung der derzeitigen Abschreibungsregelungen?

Berlin, den 6. Mai 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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