Stand des Ausbaus umweltfreundlicher Energieerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung
der Abgeordneten Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Integrierte Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung (IEKP) aus dem Jahr 2007 sieht eine Verdopplung des Anteils der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) von 12 Prozent auf 25 Prozent bis zum Jahr 2020 vor. Wesentliches Instrument zur Erreichung dieses Ziels soll das seit dem Jahr 2002 gültige und im Jahr 2008 novellierte „Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung“ (KWK-G) dienen. Die neue Fassung des Gesetzes ist seit dem 1. Januar 2009 gültig. Im Jahr 2009 betrug der Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung in Deutschland jedoch nur 12 Prozent.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen13
Wie viel Strom wurde in Deutschland im Jahr 2009 aus KWK-Anlagen produziert, und welchen Anteil hatte die KWK damit am Bruttostromverbrauch?
Wie viel Wärme wurde im Jahr 2009 aus KWK-Anlagen produziert (wenn möglich bitte aufschlüsseln nach Raumwärme und Prozesswärme), und welchen Anteil hatte die KWK damit am gesamten Wärmeverbrauch in Deutschland?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen des in § 1 KWK-G definierten Ziels von 25 Prozent Strom aus KWK bis zum Jahr 2020 zu erreichen, unter Berücksichtigung der laut BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bis zum 9. April 2010 nur gestellten 4 546 Anträge mit einem Fördervolumen von 431 Mio. Euro?
Wäre es nach Einschätzung der Bundesregierung für den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung förderlich, wenn das im KWK-G vorgesehene Fördervolumen von 750 Mio. Euro stärker ausgeschöpft würde, und wenn ja, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung zur Erreichung dieses Ziels ergreifen?
Inwiefern sieht die Bundesregierung einen Widerspruch in dem Ziel, den Anteil der KWK durch deren Ausbau auf 25 Prozent der Stromerzeugung zu erhöhen, während die Übertragungsnetzbetreiber von einer massiv sinkenden KWK-Umlage von 0,231 Cent/kWh im Jahr 2009 auf 0,049 Cent/kWh bis zum Jahr 2015 ausgehen?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Annahme der Übertragungsnetzbetreiber?
Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung die Einstellung des Impulsprogramms zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen auf die im IEKP formulierten Ausbauziele für KWK?
Von welchem Anteil Strom aus KWK wird in den Szenarien der Bundesregierung bei der Erarbeitung des Energiekonzeptes ausgegangen?
Wird die Bundesregierung in ihrem Energiekonzept an dem 25-Prozent-Ziel für KWK festhalten oder das Ziel sogar erhöhen?
Hält die Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt das vorhandene Förderinstrumentarium für ausreichend, das 25-Prozent-Ziel bis 2020 zu erreichen und warum?
Wann beginnt die Bundesregierung mit den formalen Vorarbeiten (z. B. Ausschreibungen) für die im Jahr 2011 vorgesehene Zwischenüberprüfung?
Werden von der Bundesregierung Maßnahmen vorbereitet, welche noch vor Beginn der im Jahr 2011 anstehenden Zwischenprüfung die Rahmenbedingungen für den Ausbau der KWK verbessern sollen, und wenn ja, welche?
Wie wird die von 150 Stadtwerken vertretene Position von der Bundesregierung bewertet, dass eine Verlängerung der Laufzeiten für Atomkraftwerke Investitionen in umweltfreundliche Energieträger wie auch der KWK verhindern wird?