BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Hintergründe der Befreiung von Billy Six aus Venezuela (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/12226)

(insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

05.08.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2052030.06.2020

Hintergründe der Befreiung von Billy Six aus Venezuela

der Abgeordneten Petr Bystron, Armin-Paulus Hampel, Dr. Roland Hartwig, Waldemar Herdt, Paul Viktor Podolay, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Robby Schlund, Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/12226)

Am 8. August 2019 beantwortete die Bundesregierung die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD zur Befreiung des deutschen Journalisten Billy Six aus der politischen Haft in Venezuela (vgl. Bundestagsdrucksache 19/12226). Aus Sicht der Fragesteller war die Beantwortung teilweise unzureichend.

Dementsprechend ergibt sich nach Ansicht der Fragesteller noch Nachfragebedarf.

In ihrer Antwort berichtete die Bundesregierung u. a. von einem Telefonat zwischen dem Vize-Außenminister Venezuelas Yván Gil mit dem deutschen Botschafter Daniel Kriener. Dieses soll bereits am 21. November 2018 stattgefunden haben (vgl. Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/12226). Doch laut Aussagen von Billy Six soll das Auswärtige Amt seiner Familie erst am 30. November 2018 seine Inhaftierung bestätigt haben. Dies geht seinen Angaben zufolge aus dem Schriftverkehr zwischen dem Auswärtigen Amt mit seiner Familie hervor (vgl. https://www.youtube.com/watch?v=mrmOQuc dTjE, siehe 10:09 bis 11:50). Darüber hinaus soll Billy Six zufolge der venezolanische Geheimdienst SEBIN während seiner Haft bei der deutschen Botschaft mehrfach angefragt haben, ob es sich bei ihm um einen Journalisten handle. Eine Bestätigung soll die deutsche Botschaft demnach bis zuletzt nicht erbracht haben (vgl. https://www.youtube.com/watch?v=Tsg5Jx5xzrU, siehe 27:14 bis 27:43). Der deutsche Botschafter in Venezuela hätte nach Ansicht der Fragesteller diesen Sachverhalt bei dem Telefonat mit dem venezolanischen Vize-Außenminister erwähnen haben müssen.

Am 28. März 2019 bestätigte das russische Außenministerium offiziell die bereits in den Medien gemeldete Intervention des russischen Außenministers Sergej Lawrow zur Befreiung von Billy Six, welche am 14. März 2019 gegenüber seinem Amtskollegen Jorge Arreaza in Wien am Rande der UNO-Drogenkonferenz (UNO = Organisation der Vereinten Nationen) stattgefunden hatte (https://tass.com/politics/1050997; https://www.newsroom.de/news/aktuelle-meldungen/vermischtes-3/lawrow-machte-sich-fuerfreilassung-von-journalist-billy-six-stark-891554/ – dpa-Meldung vom 20. März 2019).

In der Antwort zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD bestätigte die Bundesregierung, dass sie die Freilassung des Venezolaners Juan Requesens gefordert hatte – eine diplomatische Forderung, die nach Kenntnis der Fragesteller in dieser Form im Falle des deutschen Staatsbürgers Billy Six nie formuliert worden ist. Die venezolanische Staatsanwaltschaft hat Juan Requesens

offiziell für den versuchten Drohnenbomben-Anschlag auf Präsident Nicolás Maduro vom 4. August 2018 angeklagt (https://orf.at/v2/stories/2449769/2449768/; https://www.telesurtv.net/news/-venezuela-avances-magnicidio-20180808-0024.html). Der venezolanische Präsident Nicolás Maduro warf dem kolumbianischen Präsidenten und Exil-Venezolanern in den USA öffentlich vor, hinter diesem Attentat zu stehen (https://www.bbc.com/mundo/noticiasamerica-latina-45073285). Später sprach er sogar von der „Komplizenschaft einiger rechtsgerichteter Regierungen in Lateinamerika“ (http://www.radiohc.cu/noticias/internacionales/172356-maduro-anuncia-nuevas-pruebas-sobrefrustrado-magnicidio-contra-su-persona).

In diesem Zusammenhang berichtete Billy Six, der venezolanische Geheimdienst SEBIN habe ihn maßgeblich wegen des Verdachts festgehalten, an diesem Attentat ebenfalls mittelbar beteiligt gewesen zu sein (https://www.youtube.com/watch?v=Tsg5Jx5xzrU, 25:50 bis 29:01; https://www.youtube.com/watch?v=SAIChRZDeIU, 27:40 bis 31:00; siehe Deutschland-Magazin Ausgabe 81/82 2019, S. 30). Seine Nahaufnahmen von Präsident Nicolás Maduro am Tatort drei Monate zuvor wären demnach ein Verdachtsmoment zur „Vorbereitung“ gewesen. Ebenfalls habe man ihm eine Verbindung zu Juan Requesens innerhalb des Gefängnisses zur Last gelegt (siehe Deutschland-Magazin Ausgabe 81/82 2019, S. 30). Der SEBIN habe darüber hinaus den Vorwurf erhoben, dass neben Kolumbien und den USA auch Deutschland wahlweise entweder „mitbeteiligt“ gewesen wäre oder zumindest Vorwissen gehabt hätte (vgl. https://www.youtube.com/watch?v=Tsg5Jx5xzrU, 26:50 bis 27:10).

Öffentlich bekannt wurde das zutiefst zerrüttete Verhältnis zwischen Caracas und Berlin durch den Beschluss der venezolanischen Regierung vom 6. März 2019 – noch während der Haft von Billy Six –, den deutschen Botschafter Daniel Kriener wegen „wiederholte[r] Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Landes“ zur „persona non grata“ zu erklären und auszuweisen (https://amerika21.de/dokument/223305/ausweisung-botschafter-kriener-venezuela). Der Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas traf im Mai 2019 den mit Juan Requesens wegen des Attentats offiziell angeklagten venezolanischen Exil-Politiker Julio Borges in Kolumbien (http://mppre.gob.ve/2019/02/07/nexos-julio-borges-acciones-golpistasnagnicidio-presidente-nicolas-maduro/; https://www.zeit.de/news/2019-05/01/maas-trifft-guaids-aussenminister-in-kolumbien-190430-99-30822).

Darauf aufbauend bleibt nach Ansicht der Fragesteller offen, inwiefern die Unterstützung für deutsche Staatsbürger in Venezuela durch die Bundesregierung ebenso stark ausfällt wie jene für venezolanische Oppositionelle. In diesem Zusammenhang ist die Enteignung der deutschen Familie De Fries im Jahre 2014 ebenfalls von Interesse, wie die Geschäftsinteressen deutscher Unternehmen vor Ort, die seit Jahren bereits mit der Schwierigkeit kämpfen, die Einnahmen an Landeswährung nicht mehr in Devisen tauschen zu dürfen (https://amerika21.de/2014/01/96343/landbesetzung-enteignung; https://www.americaeconomia.com/negocios-industrias/venezuela-investigafarmaceuticasinternacionales-por-uso-de-dolares-preferencia; http://versionfinal.com.ve/politicadinero/venezuela-paga-a-tres-farmaceuticas-con-bonos-depdvsa/; https://www.nzz.ch/wirtschaft/venezuela-dollar-und-devisenlaeden-als-rettungsankerdes-sozialismus-ld.1538059?reduced=true).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Hat der venezolanische Vize-Außenminister den deutschen Botschafter am 21. November 2018 angerufen oder umgekehrt (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

a) Was waren die Inhalte des Gespräches?

b) Wies Botschafter Daniel Kriener den Vizeaußenminister Yván Gil explizit darauf hin, dass es sich bei Billy Six um einen Journalisten handele (falls nein, bitte begründen)?

c) Wurde zu dem Telefonat ein Gesprächsprotokoll erstellt (bitte das Aktenzeichen dazu nennen)?

2

Wieso bestand der Erstkontakt zwischen der Familie von Billy Six und der Botschaft bzw. dem Auswärtigen Amt aus einem Anruf von „Bruder und Vater von Billy Six beim Bereitschaftsdienst der deutschen Botschaft Caracas“ am 24. November 2018, wenn die deutschen Behörden von den Venezolanern nach Auskunft der Bundesregierung bereits am 19. November 2018 informiert worden waren (vgl. Antworten zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 19/12226)?

a) Warum ging die Initiative nicht vom Auswärtigen Amt aus?

b) Wieso bestätigten die deutschen Behörden die Haft von Billy Six gegenüber der Familie erst am 30. November 2018, also elf Tage nach offizieller Kenntnisnahme des Falls durch die Venezolaner und sechs Tage nach der Kontaktaufnahme durch die Familie (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

c) Trifft es zu, dass die (Erst-)Initiative zum konsularischen Haftbesuch durch Botschafter Daniel Kriener am 9. Januar 2019 von der venezolanischen Seite ausgegangen war (vgl. Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/12226; vgl. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/venezuela-wer-sorgte-fuer-die-freilassung-von-billy-six-a-1258622.html)?

3

Was macht den „Einzelfall“ (Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/12226) von Billy Six so speziell, dass „die hierfür erforderlichen Maßnahmen“ (Antworten zu den Fragen 4 bis 7 auf Bundestagsdrucksache 19/12226) im Vergleich zu anderen verhafteten Journalisten der letzten Jahre (z. B. Deniz Yücel) „divergieren“ (Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/12226)?

a) Inwiefern unterscheiden sich aus Sicht der Bundesregierung die beiden Sachverhalte, Deniz Yücel und BillySix, um die unterschiedliche Reaktion der Bundesregierung zu begründen?

b) Inwiefern hält die Bundesregierung die unterschiedliche Behandlung hinsichtlich eines öffentlichen diplomatischen Protests gegen die Inhaftierung für gerechtfertigt?

c) Wieso verweist die Bundesregierung in der Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/12226 lediglich auf das Konsulargesetz, während im Falle anderer inhaftierter deutscher Journalisten (z. B. Deniz Yücel) ein diplomatischer Protest ausgesprochen wurde?

4

In welchem Kontext sieht die Bundesregierung rückwirkend die Aussagen des Sprechers des Auswärtigen Amts Christofer Burger und des Bundesaußenministers Heiko Maas, wonach einerseits von Venezuela ein „rechtsstaatliches Verfahren“ für Billy Six gefordert wurde, andererseits dem Staat Venezuela zeitgleich jedoch jede demokratische Ordnung und Rechtsstaatlichkeit abgesprochen worden ist (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-28-januar2019-1574460; https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/bulletin/rede-des-bundesministersdesauswaertigen-heiko-maas--1575518)?

5

Hielt die Bundesregierung die Anklagen des venezolanischen Militärgerichts gegen Billy Six für gerechtfertigt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Wenn nein, wieso hat die Bundesregierung in diesem Falle nicht die sofortige Freilassung von Billy Six gefordert?

6

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Chefs der Menschenrechtsorganisation Espacio Publico, Carlos Correa, es sei im Sinne venezolanischer und internationaler Gesetze rechtswidrig gewesen, Billy Six als Zivilisten vor ein Militärgericht zu stellen (vgl. https://youtu.be/SAIChRZDeIU?t=1457, 24:12 bis 26:41)?

7

Wie bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass Billy Six des „Vaterlandsverrats“ angeklagt worden ist, obwohl Venezuela gar nicht sein Vaterland ist (vgl. https://youtu.be/SAIChRZDeIU?t=1457, 24:12-26:41)?

8

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den beiden Aussagen, wonach einerseits Billy Six von der Inhaftierung eines anderen deutschen Staatsbürgers in das „Helicoide“-Gefängnis spricht, andererseits die Bundesregierung erklärt, ihr seien keine anderen Fälle verhafteter Deutscher für die Jahre 2018 und 2019 bekannt (vgl. https://youtu.be/Tsg5Jx5xzrU?t=2221, 37:00 bis 37:20; Antwort zu Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 19/12226)?

9

Wie viele deutsche Bürger waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2018 und 2019 durch venezolanische Behörden mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen, Festnahmen oder Haft belegt (bitte entsprechend aufschlüsseln)?

10

Hat sich die Bundesregierung bei der russischen Regierung für ihre erfolgreiche Intervention zur Befreiung von Billy Six bedankt?

Wenn ja, wann, und in welcher Form?

11

Bedeuten die Antworten zu den Fragen 8 bis 11 auf Bundestagsdrucksache 19/12226, wonach die Bundesregierung „keine Kenntnis“ von der Intervention des russischen Außenministers Sergej Lawrow habe, dass die deutsche Botschaft in Moskau das Auswärtige Amt nicht über die entsprechende Presseerklärung von Außenamtssprecherin Maria Zakharova in Kenntnis setzte (https://tass.com/politics/1050997)?

12

Bedeutet die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/12226, wonach die Botschaft „die Weitergabe von Medizin nie verweigert“ habe, dass sie die von der Familie Six angeforderten Dengue-Medikamente beim Gefängnis abgegeben hat?

13

Inwiefern kann die Bundesregierung die Behauptung von Billy Six bestätigen, dass deutsche Botschaftsangehörige die Aussagen getätigt haben sollen, dass es nicht möglich gewesen sei, Billy Six einen Anwalt zu vermitteln und dessen vermeintlich einzige Chance auf Freilassung über einen Regierungswechsel oder Bestechung bestanden hätte (https://www.youtube.com/watch?v=Tsg5Jx5xzrU&feature=youtu.be&t=1822, 30:12 bis 31:14; vgl. Antwort zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 19/12226)?

14

Hat die deutsche Botschaft Billy Six einen Anwalt vermittelt?

a) Wenn ja, wann, und welchen?

b) Wenn nein, warum nicht?

15

Welche weiteren Maßnahmen hat die Bundesregierung über den in der Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 19/12226 benannten Schritt (öffentliche Forderung nach Freilassung des Venezolaners Juan Requesens gegenüber der Regierung von Venezuela) hinaus ergriffen, um die Freilassung von Juan Requesens zu erwirken?

16

Hat sich Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Amtszeit mit der Schwester des in Venezuela gefangen gehaltenen Politikers Juan Requesens getroffen (vgl. Junge Freiheit vom 29. März 2019, „Wie in einem Action-Film“, Seite 5)?

Wenn ja, wann, und in welchem Kontext?

17

Verurteilt die Bundesregierung den am 4. August 2018 versuchten Drohnenbomben-Anschlag auf Venezuelas Präsidenten Nicolás Maduro (https://amerika21.de/2018/08/209189/venezuela-attentat-reaktionen)?

18

Gibt es aus Sicht der Bundesregierung belastbare Hinweise auf ausländische Unterstützung des versuchten Drohnenbomben–Anschlags auf Venezuelas Präsidenten Nicolás Maduro vom 4. August 2018 (https://www.zeit.de/politik/ausland/2018-08/venezuela-mutmasslicher-anschlag-nicolas-madurojuan-manuel-santos; https://www.telesurtv.net/news/conspiracion-plan-asesinar-presidente-maduro-colombia-20190815-0003.html)?

19

Kann die Bundesregierung die Aussage von Billy Six bestätigen, dass es Vorwürfe des venezolanischen Geheimdienstes SEBIN gebe, die Bundesrepublik Deutschland wäre an den Planungen zum Attentat vom 4. August 2018 beteiligt gewesen (vgl. https://youtu.be/Tsg5Jx5xzrU?t=1606 26:50-27:10), und wenn ja, inwiefern?

20

Wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, dass sie Julio Borges als „Schatten-Außenminister“ zu offiziellen Gesprächen empfängt, während die venezolanische Regierung diesen offiziell als Hintermann des Drohnen-Attentats anklagt (https://www.tagesschau.de/ausland/maaskolumbien-venezuela-101.html; http://mppre.gob.ve/2019/02/07/nexos-julio-borges-acciones-golpistas-nagnicidio-presidente-nicolas-maduro/)?

21

Sind der Bundesregierung die Anklagen der venezolanischen Regierung gegen Juan Requesens und Julio Borges bekannt, und welche Schlüsse zieht sie daraus bezüglich ihres Einsatzes für und ihres Verhältnisses zu Juan Requesens bzw. Julio Borges (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

22

Inwiefern ist eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten Venezuelas, wie beispielsweise die Forderung nach der Freilassung von Juan Requesens, das Treffen mit Julio Borges, die Festlegung auf Juan Guidó als „Übergangspräsidenten“ oder öffentliches Sympathiebekunden für oppositionelle Demonstranten, deutschen Interessen dienlich (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; https://www.neuesdeutschland.de/artikel/1060855.venezuela-wirft-deutschland-einmischung-vor.html; https://www.zeit.de/news/2019-03/06/venezuela-weist-deutschen-botschafter-aus-190306-99-267564)?

23

Ist der Bundesregierung das weitere Schicksal der deutschen Familie De Fries aus dem venezolanischen Bruzual im Bundesstaat Apure bekannt, die 2014 über eine von der venezolanischen Regierung unterstützte Landinvasion von Haus und Hof gejagt worden sein soll (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

Wenn ja, hat die deutsche Botschaft jemals versucht, auf die venezolanische Regierung einzuwirken, um dieses sich offenbar über Jahre anbahnende Ereignis abzuwenden?

24

Hat die Bundesregierung politische Zusagen gegenüber der venezolanischen Führung gemacht, um die in der Antwort zu Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 19/12226 benannte Rückkehr von Botschafter Daniel Kriener am 20. Juli 2019 zu ermöglichen?

Wenn ja, welche?

25

Wann konnten nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Firmen in Venezuela letztmalig ihre Einnahmen an Landeswährung legal in Devisen eintauschen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

a) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, davon auszugehen, dass alle deutschen Firmen aus politischen Gründen von diesem Recht ausgeschlossen worden sind?

b) Gab es konkrete Unterstützung seitens der Bundesregierung für die deutschen Unternehmen, nachdem die venezolanische Führung sie pauschal vom Recht auf Tausch der Landeswährung in Devisen ausschloss (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, welche, und wie erfolgreich war die Bundesregierung mit ihrer Unterstützung für die betroffenen Unternehmen?

c) Gab es Unternehmen, die von dieser Maßnahme befreit werden konnten?

Berlin, den 16. Juni 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen