Einfuhr von Asbestfasern und asbesthaltigen Produkten
der Abgeordneten Dorothea Steiner, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann Ott und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
1993 wurde in Deutschland die Herstellung und Verwendung von Asbest endgültig untersagt. Seit dem 1. Januar 2005 gilt ein europaweites Asbestverbot, das auch den Wiedereinbau (z. B. von Asbestwellplatten) oder das Verschenken von asbesthaltigen Gegenständen einschließt. Aktuelle journalistische Recherchen (vgl. NDR 45 Minuten – Die Asbestfalle vom 16. März 2010) zeigen, dass trotz der existierenden Verbote zum Import von Asbest und asbesthaltigen Produkten, diese nach Deutschland eingeführt werden und auf dem Markt verfügbar sind. Als Beispiel wird u. a. die Niederlassung der Firma Dow Chemical in Stade genannt, die kanadisches Weißasbest unter dem Namen Chrysotil, importiert. Zudem werden mehrere Beispiel von asbesthaltigen Produkten, die zur Zeit der Recherche im deutschen Handel frei verfügbar waren, genannt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen ist es der Firma Dow Chemical möglich, Asbest trotz bestehender Verbote zur Herstellung, Verwendung und Inverkehrbringung von Asbestfaser nach Deutschland einzuführen?
Mit welcher Begründung wurde der Firma Dow Chemical eine Ausnahmegenehmigung zur Einfuhr von Asbest durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) erteilt?
Gab es Hinweise, dass bei einer Nichterteilung der Ausnahmegenehmigung mit einem Abbau von Kapazitäten und damit Arbeitsplätzen im Werk Stade zu rechnen ist?
Für welche Asbestfasern, nach CAS (Chemical Abstracts Service), gilt diese Genehmigung?
Welche Mengen dürfen nach diesen Genehmigungen eingeführt werden?
Wann, mit welchen Teilnehmern und welchen inhaltlichen Schwerpunkten fanden Gespräche zwischen dem BMU und der Firma Dow Chemical bezüglich der Ausnahmegenehmigung statt?
Mit welchen Auflagen ist die Ausnahmegenehmigung für die Firma Dow Chemical verbunden?
Unterliegen die Transportcontainer, in denen Chrysotil nach Deutschland verschifft wird, einer speziellen Behandlung oder nach Entleerung einer Reinigung und Asbestfasermessung?
Wie viel Asbest, beispielsweise unter dem Namen Chrysotil, wurde nach Deutschland 2009 importiert, wer sind die Empfänger, und woher stammen diese Importe (bitte Auflistung mit Mengenangabe)?
Hat die Bundesregierung die Anfragen der recherchierenden Journalistin (Inge Altmeier) bezüglich der Einfuhr und Inverkehrbringung von Asbest oder asbesthaltigen Produkten in Deutschland bisher nicht beantwortet?
Wann wird die Bundesregierung die entsprechenden Anfragen beantworten?
Aus welchen Gründen hat das Bundesumweltministerium ein geplantes Interview mit der recherchierenden Journalistin bezüglich der Ausnahmegenehmigung für Dow Chemical abgesagt?
Welche Position hat die Bundesregierung bei den bisherigen Verhandlungen zur Aufnahme von Chrysotil-Asbest in das Rotterdamer Übereinkommen Chemikaliensicherheit im internationalen Handel mit Gefahrstoffen eingenommen, und der Widerstand welcher Vertragsparteien hat die Aufnahme von Chrysotil-Asbest verhindert?
Welche Position nimmt die Bundesregierung bei der nächsten Vertragsstaatenkonferenz des Rotterdamer Übereinkommens im Juni 2011 ein?
Sollte die Bundesregierung ein weltweites Handelsverbot unterstützen, und wie vereinbart sich diese Position mit der Einfuhrgenehmigung für Dow Chemical?
Wie viele Todesfälle in Folge einer asbestverursachten Berufskrankheit wurden in den letzten 15 Jahren in Deutschland gemeldet?
Welche zuständigen Behörden der Bundesländer überwachen die Inverkehrbringung von asbesthaltigen Produkten auf den deutschen Markt, und wie erfolgt die koordinierte Abstimmung zwischen diesen Behörden und dem BMU?
Wurden neben den bekannten Funden durch das Gewerbeaufsichtsamt in Bayern durch weitere Landesbehörden asbesthaltige Produkte entdeckt?
Lässt sich die Inverkehrbringung von asbesthaltigen Produkten in Deutschland aus Sicht der Bundesregierung mit Vollzugsdefiziten im Chemikalienrecht erklären?
Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um zukünftig die Inverkehrbringung von asbesthaltigen Produkten zu verhindern und bestehende Vollzugsdefizite im Chemikalienrecht abzubauen?
Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Bevölkerung über aktuelle Gesundheitsgefahren durch asbesthaltige Produkte auf dem deutschen Markt aufzuklären und sie vor diesen zu schützen?