Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung zur Ausräumung immissionsschutzrechtlicher Hinderungsgründe beim Neubau oder der Erweiterung von Tierhaltungsanlagen
der Abgeordneten Dorothea Steiner, Friedrich Ostendorff, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann Ott und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im März 2010 hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Niedersächsischen Landtages im Auftrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Gutachten erstellt, aus dem hervorgeht, dass ein Erlass des Landesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung vom 28. Januar 2010 zur Ausräumung immissionsschutzrechtlicher Hinderungsgründe beim Neubau oder der Erweiterung von Tierhaltungsanlagen in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig ist. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Erlassregelung, die ausschließlich der Umgehung bundesrechtlicher Immissionsschutzvorschriften dient, von einem unrichtigen Verständnis des Bundesrechtes ausgeht. Die Immissionsvorschriften, die mit Hilfe des Erlasses versucht werden zu umgehen, dienen dazu, Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen zu treffen. Am 30. April 2010 hat die Niedersächsische Landesregierung den Erlass zurückgenommen, da er aus ihrer „Sicht Missverständnisse und Irritationen hervorgerufen“ habe (vgl. Neue Osnabrücker Zeitung, 3. Mai 2010) und „nicht klar formuliert“ gewesen sei (vgl. Hannoversche Allgemeine Zeitung, 3. Mai 2010). Die Landesregierung hat jedoch bisher nicht erklärt, ob sie grundsätzlich von dem Ziel des Erlasses, immissionsschutzrechtlicher Hinderungsgründe beim Neubau oder der Erweiterung von Tierhaltungsanlagen abzubauen, abrückt oder es nur in anderer Form erreichen will.
Ein wichtiger Bereich des Immissionsrechtes ist der Schutz von Pflanzen und Ökosystemen vor einer Schädigung mit Ammoniak. Ammoniakemissionen entstehenden vor allem im Bereich der Massentierhaltung, daher müssen nach TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) Tierhaltungsanlagen gegenüber stickstoffempfindlichen Pflanzen und Ökosystemen in der Regel einen Mindestabstand von 150 Metern einhalten. Deutschland ist zudem durch die NEC-Richtlinie (NEC – national emission ceillings) der EU (Europäische Union) verpflichtet, eine bestimmte Menge an Ammoniakemissionen im Jahr 2010 nicht zu überschreiten. Dazu wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ein nationaler Aktionsplan entwickelt. Teil dieses nationalen Planes ist auch die Anpassung des Immissionsschutzrechtes. Mit Hilfe des Immissionsrechts soll u. a. der Ausstoß von Ammoniak begrenzt und damit empfindliche Pflanzen und Ökosystem geschützt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wann erhielt die Bundesregierung Kenntnis von dem Erlass des Niedersächsischen Ministeriums und seinem Zweck, immissionsschutzrechtlicher Hinderungsgründe beim Neubau oder der Erweiterung von Tierhaltungsanlagen auszuräumen?
Sah die Bundesregierung, nachdem sie über den Zweck des Erlasses informiert war, die Notwendigkeit eine Überprüfung der Vereinbarkeit des Erlasses mit den Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes?
Wenn ja, wann hat diese Überprüfung stattgefunden, und welche Ergebnisse hatte sie?
Seit wann ist der Bundesregierung das Gutachten des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Niedersächsischen Landtages zu dem Erlass bekannt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Gutachtens des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Niedersächsischen Landtages, dass der geprüfte Erlass rechtswidrig ist und ihm bundesrechtliche Vorschriften entgegen stehen?
Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung vor der Rücknahme des Erlasses am 30. April 2010 ergriffen, um die Einhaltung des Bundesimmissionsrechts in Niedersachsen zu gewährleisten?
Sieht die Bundesregierung im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes grundsätzlich die Möglichkeit zu Kompensationsmaßnahmen?
Sieht die Bundesregierung für das Jahr 2010 die Gefahr, die nach der NEC-Richtlinie zugelassenen Emissionshöchstmengen von Ammoniak zu überschreiten?
Welche Strafen hat die Bundesrepublik Deutschland bei einem Überschreiten der zugelassenen Emissionshöchstmengen von Ammoniak zu erwarten?
Wie hoch ist die derzeit für 2010 prognostizierte Menge an Ammoniakemissionen deutschlandweit, und welcher Anteil entfällt auf die einzelnen Bundesländer?
Wie groß ist der Anteil der Ammoniak-Emissionen nach Quellkategorien in Deutschland insgesamt und in den einzelnen Bundesländern?
Und welchen Anteil nimmt die Tierhaltung an den Ammoniak-Emissionen aus der Landwirtschaft, aufgeschlüsselt nach Bundesländern, ein?
Wie groß ist die Ammoniak-Fracht eines Schweine- sowie Geflügelmastplatzes in Kilogramm pro Jahr, aufgegliedert nach Haltungsformen?
Welche zusätzlichen Maßnahmen über den vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erstellten Nationalen Aktionsplan hinaus plant die Bundesregierung, um ein Überschreiten der zugelassenen Emissionshöchstmenge von Ammoniak zu verhindern?
Wenn ja, wie sind die Bundesländer in diese Maßnahmen eingebunden?
Gibt es unter den geplanten Maßnahmen spezifisch auf die Massentierhaltung ausgerichtete Maßnahmen?
Wenn ja, wie sind die Bundesländer in diese Maßnahmen eingebunden?
Sieht die Bundesregierung durch den Bau neuer Massentierhaltungsanlagen die Einhaltung der europäischen Ammoniakemissionsgrenzwerte gefährdet?
In welchen Bundesländern ist derzeit der Bau neuer Massentierhaltungsanlagen geplant (bitte aufgeschlüsselt nach Zahl der Anlagen und Größe der Anlagen je Bundesland)?
Sind der Bundesregierung weitere Fälle aus den Bundesländern in dem Bereich Umweltschutz und Landwirtschaft bekannt, wo mit rechtswidrigen Erlassen versucht wurde, Bundesrecht auszuhebeln?
Wenn ja, wie will die Bundesregierung eine solche Praxis in der Zukunft verhindern?