Statistik über Straftaten von Asylbewerbern, Personen im Status eines abgelehnten Asylantrags oder eines unerlaubten Aufenthaltes
des Abgeordneten Andreas Mrosek und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Auf Bundestagsdrucksache 19/12538 beantwortete die Bundesregierung die entsprechenden Fragen für das Jahr 2018, auf Bundestagsdrucksache 19/6634 für die Jahre 2013 bis 2017.
Wie die Bundesregierung mitteilte (Bundestagsdrucksache 19/12538), beruht die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) auf dem Erkenntnisstand bei Abschluss der polizeilichen Ermittlungen. Straftaten werden zum Teil von der Polizei, insbesondere wegen des unterschiedlichen Ermittlungsstandes, anders bewertet als von der Staatsanwaltschaft oder den Gerichten. Für die Beantwortung der nachfolgenden Fragen wird daher der Begriff des bzw. der Tatverdächtigen im Sinne der PKS zugrunde gelegt. Die Fragesteller möchten eine Zusammenfassung haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie viele Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 von Asylbewerbern, Personen im Status eines abgelehnten Asylantrags oder eines unerlaubten Aufenthaltes in Deutschland begangen (bitte nach Bundesländern laut PKS aufschlüsseln)?
Aus welchen Herkunftsländern stammen nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 diese Straftäter?
Welche Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 von diesen Straftätern begangen (bitte nach Mord, Totschlag, schwerer Körperverletzung, Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung und Raub aufschlüsseln)?
Wie alt waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Straftäter (bitte aufschlüsseln nach weiblich und männlich, bis 21 Jahre, 22 bis 31 Jahre, 32 bis 41 Jahre, älter als 42 Jahre)?
Wie alt waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Opfer dieser Straftaten?
Wie viele männliche und weibliche Opfer waren es nach Kenntnis der Bundesregierung?
Welchem Herkunftsland gehörten nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweiligen Opfer an?