Strenger Schutz von Arten, für die Deutschland in besonderem Maße verantwortlich ist
der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Rahmen der Beratungen über das Umweltgesetzbuch hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Ende 2007 den Entwurf einer Liste mit Arten vorgelegt, die „in ihrem Bestand gefährdet sind und für die die Bundesrepublik Deutschland in hohem Maße verantwortlich ist“ (im Weiteren: „die genannte Entwurfsliste“ – Angabe des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg – MUNV BW – in der Antwort vom 15. April 2010, Aktenzeichen 26-0141.5, auf den Antrag der Abgeordneten Dr. Gisela Splett u. a. GRÜNE „Schutz der Verantwortungsarten“ – Drucksache 14/6108). Diese genannte Entwurfsliste sollte eine Rechtsverordnung gemäß § 54 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vorbereiten. Ein Entwurf dieser Rechtsverordnung wurde bislang nicht vorgelegt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche Arten wurden in die genannte Entwurfsliste des BMU aufgenommen?
Wer hat die genannte Entwurfsliste erarbeitet, und nach welchen Kriterien wurden die einzelnen Arten auf diese Entwurfsliste gesetzt?
Auf welche Daten zur Bestandsgefährdung und zur Verbreitung von Arten der genannten Entwurfsliste stützt sich die Bundesregierung bei der Einstufung als so genannte Verantwortungsarten?
In welchen Abständen werden diese Daten erhoben?
Ist es zutreffend, dass die genannte Entwurfsliste derzeit von Seiten des Bundes geprüft wird, und wenn ja, nach welchen Kriterien erfolgt diese Überprüfung?
Wenn nein, warum nicht?
Was wird die Rechtsverordnung gemäß § 54 Absatz 2 BNatSchG regeln, und wann wird das BMU diese vorlegen?
Wie wird das BMU die Länder in die fachliche Abstimmung der Rechtsverordnung einbeziehen, und trifft die Aussage des MUNV BW zu, dass eine fachliche Abstimmung der genannten Entwurfsliste mit den Ländern bislang nicht stattgefunden hat?
Wenn ja, warum hat diese fachliche Abstimmung bislang nicht stattgefunden?
Welche rechtlichen und praktischen Verbesserungen würden sich für den Schutz der in § 54 Absatz 2 Nummer 1 und 2 BNatSchG genannten Arten ergeben, wenn diese in einer Rechtsverordnung „unter strengen Schutz“ gestellt würden?
Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um den Schutz der in § 54 Absatz 2 Nummer 1 und 2 BNatSchG genannten Arten in den Ländern zu unterstützen?
Teilt die Bundesregierung die Aussage des MUNV BW, dass die Aufnahme der Fischarten Barbe und Nase in die genannte Entwurfsliste „nicht nachvollziehbar ist“, und wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Kritik des MUNV BW, dass für die in der genannten Entwurfsliste aufgeführten Coregonen-(Felchen-)Arten keine besondere Verantwortung Deutschlands vorliegen dürfte, und dass diese in die genannte Entwurfsliste nicht aufzunehmen seien, weil dies der allgemein anerkannten wissenschaftlichen Systematik widerspreche und anzuzweifeln sei, ob es sich um eigenständige Arten handele?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie gedenkt sie, mit diesem Problem in der Rechtsverordnung umzugehen?
Teilt die Bundesregierung die ablehnenden Gründe des Bundesrates aus der Stellungnahme des Bundesrates zum Bundesnaturschutzgesetz (Bundesratsdrucksache 278/09), in der eine Regelung der so genannten Verantwortungsarten abgelehnt wurde?
Teilt die Bundesregierung die Argumentation des Bundesrates, dass Arten, die im Inland vom Aussterben bedroht sind oder für die die Bundesrepublik Deutschland in besonders hohem Maße verantwortlich ist, deshalb nicht unter strengen Schutz gestellt werden sollten, weil der Artenschutz bereits jetzt unter einem Vollzugsdefizit leide?
Teilt die Bundesregierung die Argumentation des Bundesrates, dass die Berücksichtigung der so genannten Verantwortungsarten erhebliche Erschwernisse für Planungsverfahren bedeuten würde, und wenn ja, welche erheblichen Erschwernisse wären dies?