BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Rückstellungen der Energieversorgungsunternehmen für Stilllegung und Rückbau von Atomkraftwerken

Höhe der Rückstellungen für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung 2005-2008, Entwicklung bis 2020, Transparenz und Information über Höhe und Verfügbarkeit, Steuermehreinnahmen durch eine mögliche Laufzeitverlängerung, Kostenschätzungen für Nachrüstungen sowie ein Endlager für hochradioaktive Abfälle, Finanzierung des Rückbaus in Hamm-Uentrop, Empfehlungen des Wuppertal Instituts zur Rückstellungspraxis

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

27.05.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/167510. 05. 2010

Rückstellungen der Energieversorgungsunternehmen für Stilllegung und Rückbau von Atomkraftwerken

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Energieversorgungsunternehmen (EVU) sind gesetzlich verpflichtet, für Stilllegung und Rückbau von Atomkraftwerken (AKW) sowie für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle Rückstellungen zu bilden. Weiterhin obliegt ihnen die Gewährleistung, dass die Finanzmittel zum entsprechenden Zeitpunkt in erforderlicher Höhe zur Verfügung stehen. Dies war jedoch in der Vergangenheit aufgrund akuter Finanznot der Betreibergesellschaften nicht immer der Fall (siehe THTR 300 – Thorium Hochtemperatur Reaktor – in Hamm-Uentrop).

Solange die Rückstellungen nicht in einen öffentlich kontrollierten Fond überführt sind, ist zu befürchten, dass sich dies wiederholen könnte – insbesondere in der jetzigen Finanz- und Wirtschaftskrise. Vor dem Hintergrund der Debatte über Laufzeitenverlängerung und den zu erwartenden Mehreinnahmen der Betreibergesellschaften stellt sich die Frage nach deren Höhe und Verwendungszweck.

Bis dato wird von den AKW-betreibenden Energieversorgern einmal jährlich die jeweilige Summe ihrer Rückstellungen veröffentlicht. Dabei mangelt es an Transparenz bezüglich der Verteilung der Rückstellungen auf die verschiedenen AKW, deren konkrete Bestimmung und eine Einschätzung, ob die Höhe der bislang rückgestellten Finanzmittel ausreicht. Diesbezügliche Antworten der Bundesregierung auf Schriftliche Fragen bestätigen dies (siehe Bundestagsdrucksachen 16/12247, 16/13061 und Plenarprotokoll 16/223).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie hoch sind die Brutto- und wie hoch sind die Nettorückstellungen der Atomkraftwerksbetreiber für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung in den Jahren 2005 bis 2008 für kommerziell genutzte Kernkraftwerke in Deutschland (bitte differenziert ausweisen nach a) Jahr, b) AKW-betreibendem EVU und c) laufenden und bereits stillgelegten AKW)?

2

Welche weitere Entwicklung bis 2020 erwartet die Bundesregierung bei den Nettorückstellungen für deutsche Kernkraftwerke

a) für Stilllegung und Rückbau,

b) für die Entsorgung von Brennelementen,

c) für die Entsorgung weiterer radioaktiver Abfälle (bitte a) bis c) differenziert ausweisen nach noch in Betrieb befindlichen und bereits stillgelegten Kernkraftwerken)?

3

Welche Gründe haben nach Auffassung der Bundesregierung dazu geführt, dass die Rückstellungen in den Jahren 2003 bis 2007 leicht gesunken sind (2003 28,1 Mrd. Euro, 2004 27,6 Mrd. Euro, 2005 27,3 Mrd. Euro, 2006 27,4 Mrd. Euro, 2007 26,6 Mrd. Euro, vgl. Bundestagsdrucksachen 16/2690, 16/6303, 16/13061)?

Handelt es sich bei den Angaben in den früheren Antworten der Bundesregierung auf Anfragen um Netto- oder Bruttorückstellungen?

4

Beabsichtigt die Bundesregierung, im Sinne der Transparenz und der Information über Höhe und wahrscheinliche Verfügbarkeit der Rückstellungen eine gesetzliche Verpflichtung zur kernkraftwerksscharfen Bilanzierung der Rückstellungen einzuführen?

Wenn nein, warum nicht?

5

Welche Steuermehreinnahmen hätte eine 10-jährige Laufzeitverlängerung zur Folge?

Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die diesbezügliche Einschätzung der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW)?

6

Wie hoch sind nach Einschätzung der Bundesregierung die Kosten für welche AKW-Nachrüstmaßnahmen bzw. Nachrüst-Maßnahmenpakete?

7

Welche Nachrüstkostenschätzungen der Energieversorger bzw. Atomwirtschaft sind der Bundesregierung bekannt (bitte mit Angabe der Höhe)?

Wie bewertet die Bundesregierung ihre Plausibilität?

Wie bewertet sie vor diesem Hintergrund die diesbezüglichen Angaben der LBBW von 3,2 Mrd. Euro?

Wie bewertet sich die Schätzung der Nachrüstkosten der Energiegipfelszenarien von prognos/EWI 2007, wonach im Szenario „Längere Laufzeiten von Kernkraftwerken (Szenario KKW)“ für eine Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke um 20 Jahre Nachrüstkosten in Höhe von 500 Euro/kW für alle AKW in Ansatz gebracht werden, was bei 21,5 GW installierter Leistung insgesamt 10,7 Mrd. Euro entspricht?

8

Verfügt die Bundesregierung über aktuelle Kostenschätzungen für ein Endlager für hochradioaktive bzw. stark wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle (bitte mit Angabe der wesentlichen Zahlen)?

Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, solche Kostenschätzungen durchzuführen bzw. in Auftrag zu geben, und ggf. bis wann sollen Ergebnisse vorliegen?

9

Wie wird der weitere Stilllegungsbetrieb, Rückbau und Entsorgung des THTR 300 in Hamm-Uentrop ab dem Jahr 2010 finanziert?

Wer wird welche Anteile an den zukünftigen Kosten tragen?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung die Schlussfolgerungen und Empfehlungen des Berichts „Comparison among different decommissioning funds methodologies for nuclear installations“ des Wuppertal Instituts im Auftrag der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2007 zur Finanzierung von Stilllegung, Rückbau und Entsorgung in Deutschland und Europa, insbesondere die Empfehlungen des Wuppertal Instituts, die bisherige Rückstellungspraxis abzuändern und einen externen, unabhängig verwalteten, abgesicherten Stilllegungs-, Rückbau- und Entsorgungsfonds einzurichten oder zumindest

– erstens die Transparenz der Finanzierung zu erhöhen (z. B. durch ein zentrales, öffentlich kontrolliertes Datenregister mit kernkraftwerksscharfen und differenzierten Angaben zu Kosten, Finanzierung/ Finanzierungsvorsorge und entsprechenden Kennwerten),

– zweitens zusätzliche Regulierungen für den Fall der Insolvenz einer Kernkraftwerk-GmbH oder auch ihrer Muttergesellschaft einzuführen,

– drittens zusätzliche Regulierungen für den Fall unerwarteter Kostensteigerungen nach Stilllegung eines Kernkraftwerks zu beschließen, die die angesammelten Rückstellungen übersteigen, und

– viertens zusätzliche Regulierungen bezüglich der Art und Weise der Anlage von Rückstellungsgegenwerten einzurichten?

11

Plant die Bundesregierung, die Sicherheit der Finanzierung von Stilllegung, Rückbau und Entsorgung der nicht kommerziell genutzten nuklearen Anlagen, die sich in privater, öffentlicher oder gemischtwirtschaftlicher Hand befinden, durch zusätzliche Regulierung der Finanzierungsvorsorge zu erhöhen?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 10. Mai 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen