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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Atomkraftwerke - Wissensbasis der Atomaufsicht

Vorliegen einer vollständigen und aktuellen Dokumentation des Anlagenzustands der deutschen Atomkraftwerke bei den Atomaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

26.05.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/167710. 05. 2010

Atomkraftwerke – Wissensbasis der Atomaufsicht

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Aktuell besitzen noch 17 Atomkraftwerke (AKW) in Deutschland eine Betriebsgenehmigung. Das älteste von ihnen, Biblis A, ging bereits vor über 35 Jahren ans Netz. Die Bundesregierung plant, die Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke zu verlängern. Hierzu sollen laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP in einer Vereinbarung mit den Betreibern nähere Regelungen unter anderem zum Sicherheitsniveau getroffen werden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, über welches Wissen die Atomaufsicht, insbesondere das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), über den Anlagenzustand der deutschen Atomkraftwerke überhaupt verfügt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Verfügt die Bundesaufsicht über die technische Dokumentation des Anlagenzustandes der deutschen Atomkraftwerke?

Wenn ja, um welche Art von Dokumenten handelt es sich (bitte detaillierte Gliederung der vorhandenen Dokumentation)?

2

An welcher Stelle der Organisation der Bundesaufsicht ist diese Dokumentation auf welche Weise verfügbar (Papier oder elektronisch)?

3

Liegt die technische Dokumentation vollständig an einer Stelle vor oder an mehreren Stellen?

Falls sie an mehreren Stellen vorliegt, gibt es einen Abgleich der Dokumentation dieser Stellen?

4

Gibt die beim BMU vorliegende Dokumentation den aktuellen technischen Stand der Atomkraftwerke wieder?

5

Ist das BMU in der Lage, auf Grund der bei ihm verfügbaren Dokumentation Sicherheitsbewertungen der deutschen Atomkraftwerke vorzunehmen oder Sicherheitsbewertungen der Länder nachzuvollziehen?

6

Welche Vorschriften gibt es national und international, die Anforderungen an die technische Dokumentation von Atomkraftwerken stellen?

7

Werden aktuell die Anforderungen aus dem deutschen Regelwerk einschließlich der Sicherheitskriterien des BMU vom April 2009 an die Qualität der Dokumentation eingehalten (unabhängig davon, dass Revision D noch nicht zwingende Vorschrift ist)?

8

Welche nationalen und internationalen Standards legen die Länder der Dokumentation des Zustandes der von ihnen beaufsichtigten Anlagen zu Grunde?

9

Verfügen die Länder über eine systematisch gegliederte vollständige Dokumentation des aktuellen Zustandes der von Ihnen beaufsichtigten Atomkraftwerke, die diesen nationalen und internationalen Standards entspricht?

Wenn nein, in welchen Punkten entspricht die Dokumentation nicht dem neuestem aktuellen Standard?

Berlin, den 10. Mai 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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