BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Hintergründe zur deutschen Polizeikooperation mit der Piñera-Führung in Chile (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/19388)

(insgesamt 43 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

03.08.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2070402.07.2020

Hintergründe zur deutschen Polizeikooperation mit der Piñera-Führung in Chile

der Abgeordneten Heike Hänsel, Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Eva-Maria Schreiber und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In Chile spitzen sich die sozialen Konflikte und die daraus erwachsenden Proteste auch angesichts der pandemischen Verbreitung des neuartigen Coronavirus weiter zu. In der zweiten Maihälfte kam es laut Pressemeldungen in der Hauptstadt Santiago de Chile und in anderen Landesteilen zu Hungeraufständen (https://www.dw.com/de/chile-wut-und-hunger-wachsen-in-der-quarantäne/a-53582660; https://amerika21.de/2020/05/239979/chile-corona-krise-aufrühr). Unter den Bedingungen der pandemiebedingten Quarantäne haben viele Menschen in den Armenvierteln kein Einkommen mehr; Schätzungen zufolge sind rund 30 Prozent der Erwerbstätigen in der informellen Wirtschaft tätig, die vollständig zum Erliegen gekommen ist.

Die Regierung von Präsident Sebastián Piñera antwortet auf soziale Proteste nach Berichten (https://www.biobiochile.cl/noticias/nacional/region-metropolitana/2020/05/18/carabineros-interviene-tras-protestas-via-publica-bosque-vecinos-acusan-falta-alimentos.shtml) chilenischer und internationaler Medien (https://www.bbc.com/mundo/noticias-america-latina-52717413) nach wie vor mit Gewalt. Die Polizeieinheit Carabineros ging demnach unter anderem mit Tränengas und Wasserwerfern gegen Demonstranten vor, die staatliche Nothilfen forderten (https://amerika21.de/2020/04/239279/chile-corona-proteste-gehen-weiter). Die Carabineros stehen seit Beginn einer Welle sozialer Proteste im Oktober vergangenen Jahren in massiver Kritik. Während der Großdemonstrationen bis zu Beginn der Quarantänemaßnahmen wurden 31 Menschen (https:/cnnespanol.cnn.com/video/chile-protestas-muertos-estallido-social-octubre-violencia-pkg-ulloa/) während Polizeieinsätzen getötet und mindestens 3 649 verletzt (https://www.eldiario.es/internacional/saldo-meses-protestas-Chile_0_987251978.html). Das chilenische Menschenrechtsinstitut (Instituto Nacional de Derechos Humanos, INDH) und andere Beobachter sprechen zudem von systematischen sexuellen Übergriffen gegen Mädchen und Frauen in Polizeigewahrsam (https://radio.uchile.cl/2019/11/27/lorena-fries-por-abusos-sexuales-de-carabineros-a-mujeres-es-una-practica-generalizada-en-el-tiempo/). Ein Rückgang dieser Gewalt seitens der Carabineros ist nach Ansicht der Fragesteller nicht erkennbar und wird von Beobachtern in Chile auch nicht bestätigt.

Die Bundesregierung hat dessen ungeachtet im Dezember 2019, inmitten der bestätigten gewaltsamen Übergriffe auf Demonstrierende, mit der Vorabprüfung einer Polizeikooperation begonnen. Nach Angaben der Bundesregierung wurden seither zwei polizeiliche Erkundungsmissionen nach Chile entsandt.

Zudem bestätigt die Bundesregierung (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/19388) die Exporterlaubnis von „tragbaren Ausbringungsgeräten für handlungsunfähig machende oder reizende chemische Substanzen“ in den Jahren 2017 und 2019, und damit teilweise in unmittelbarer zeitlicher Nähe zu den bestätigten schweren Menschenrechtsverletzungen. Die bisherigen Kontakte zwischen deutschen Polizeibehörden mit dem Ziel der unterstützenden Beratung wurden just mit den Carabineros aufgenommen. Zudem bestätigt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/19467 den Aufbau einer polizeilichen Dienststelle in Chile.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen43

1

Welche genaue Zielsetzung lag der Anfrage der chilenischen Regierung für einen fachlichen Austausch auf Expertenebene mit Bezug auf Reformvorhaben bei der chilenischen Polizeieinheit „Carabineros“ zugrunde?

2

Wann genau hat die Anfrage die Bundesregierung erreicht?

3

Welche konkreten Treffen mit welchen Partnern fanden bei den beiden Erkundungsmissionen im Dezember 2019 und Februar 2020 statt (bitte einzeln aufführen)?

4

In welcher Höhe wurden Bundesmittel für diese Erkundungsmissionen aufgewendet (bitte einzeln aufführen), und welche weiteren Mittel sind vorgesehen?

5

Haben seither weitere Erkundungsmissionen stattgefunden, oder sind weitere Erkundungsmissionen geplant?

6

Wann plant die Bundesregierung, nach den Erkundungsmissionen eine Entscheidung über eine möglicherweise reguläre polizeiliche Zusammenarbeit zu fällen?

7

Liegen Evaluierungsberichte der Reisen vor, wenn ja, zu welchen, auch vorläufigen, Ergebnissen kommen sie, und wenn nein, wann sollen entsprechende Berichte erstellt werden?

8

Welche Vereinbarungen bestehen zwischen den deutschen und chilenischen Polizeibehörden über öffentliche Stellungnahmen zu Erkundungsmissionen oder zur Polizeikooperation?

9

Ist mit der chilenischen Seite vereinbart worden, keine Informationen über die Zusammenarbeit öffentlich zu machen?

10

Welches Ziel verfolgt eine auf Bundestagsdrucksache 19/19467 beschriebene „VE-Dienststelle“ (VE = Verfügungseinheit), die mit deutscher Hilfe im Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit mit Chile aufgebaut wird?

11

Wo befindet sich der Sitz der VE-Dienstelle?

12

Welche Institutionen beider Länder sind am Aufbau der VE-Dienststelle beteiligt?

13

Von welcher Seite ging die Initiative für den Aufbau einer VE-Dienststelle aus?

14

Viel viele deutsche Polizeibeamte sind an dem Aufbau der VE-Dienststelle beteiligt?

15

Ist das Vorhaben abgeschlossen?

16

Liegen Evaluierungsberichte vor, wenn ja, zu welchen – auch vorläufigen – Ergebnissen kommen sie, und wenn nein, wann sollen sie erarbeitet werden?

17

Hat im Rahmen den Projektes Aufbau VE-Dienststelle ein Technologietransfer stattgefunden, wenn ja, worin bestand er?

18

Wird das Projekt weiterverfolgt, wenn ja, wie?

19

Gibt es weitere entsprechende Vorhaben in Chile?

20

Wann genau hat die Bundesregierung Kenntnis vom OHCHR-Bericht („Report of the Mission to Chile from 30 October – 22 November 2019“) und den darin enthaltenen Empfehlungen erhalten, und lag ihr dieser Bericht ggf. bereits vor dem offiziellen Publikationsdatum vor?

21

In welchen anderen Staaten wurden VE-Dienststellen wie in Chile aufgebaut, oder wo wurde bei dem Aufbau entsprechender Dienststellen von deutscher Seite assistiert?

22

Mit welchen konkreten Ausführungen welcher Bestimmungen des aktuellen Anhangs III der Anti-Folter-Konvention oder vergleichbarer Regelwerke begründet die Bundesregierung ihre Haltung (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/19388), der Export von Impulslöschtechnik sei nach der Anti-Folter-Verordnung nicht ausfuhrgenehmigungspflichtig, da er nicht von ihr erfasst wurde (entsprechende Textstellen bitte anführen; https://amerika21.de/2020/05/238527/chile-impulspistole-ifex-carabineros)?

23

Wie verhält sich die Bundesregierung zu der Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, die in einem Sachstand zum Thema („Ausfuhrkontrolle der Impulslöschtechnik“, WD 2 – 3000 – 044/20) nach Prüfung zu dem Schluss kommen, bei einer Reichweite der IFEX3000 von zehn bis 16 Metern sei „das Merkmal des großen räumlichen Einsatzbereiches der Nummer 3.6 des Anhangs III“ der Anti-Folter-Verordnung erfüllt (https://www.heike-haensel.de/2020/06/16/ausfuhrkontrolle-der-impulsloeschtechnik/)?

24

Wird die Bundesregierung ihre Haltung dazu aufgrund des Sachstandes der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages „Ausfuhrkontrolle der Impulslöschtechnik“ (WD 2 – 3000 – 044/20) anpassen?

25

Mit welchen konkreten Ausführungen welcher Bestimmungen des aktuellen Anhangs III der Anti-Folter-Verordnung oder vergleichbarer Regelwerke begründet die Bundesregierung ihre Aussage (vgl. Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/19388), der Export entsprechender Technik sei nach der Anti-Folter-Verordnung nur ausfuhrgenehmigungspflichtig, wenn die drei in der Antwort zu Frage 29 der Kleinen Anfrage genannten Kriterien erfüllt sind, und bezieht sie diese Aussagen auf Wasserwerfer, die sie in der Antwort erwähnt, oder auf Impulslöschtechnik, nach der gefragt war?

26

Sieht die Bundesregierung einen Unterschied in der Bewertung der Exportgenehmigungspflicht von Wasserwerfern und Impulslöschtechnik?

27

Wie begründet die Bundesregierung, dass Einzelausfuhrgenehmigungen für Chile nach dem aktuellen Anhang III der Anti-Folter-Verordnung in den Jahren 2017 und 2019 für tragbare Ausbringungsausrüstung für handlungsunfähig machende oder reizende chemische Substanzen erteilt wurden, die Ausfuhr von Impulspistolen der Marke IFEX3000 jedoch mutmaßlich ohne entsprechende Prüfung vollzogen und akzeptiert wurde?

28

Welche Kriterien der Anti-Folter-Verordnung (Eignung für Ausbringung handlungsunfähig machender oder reizender chemischer Stoffe, Eigenschaft als festmontierte oder montierbare Ausrüstung, großer räumlicher Einsatzbereich) trafen auf die 2017 und 2019 nach Chile exportierte Ausbringungsausrüstung jeweils zu?

29

Welchen räumlichen Einsatzbereich hatten die 2017 und 2019 nach Chile exportierte Ausbringungsausrüstung?

30

Ab welcher Reichweite ist nach Ansicht der Bundesregierung ein großer räumlicher Einsatzbereich i. S. d. aktuellen Anhangs III der Anti-Folter-Verordnung gegeben?

31

Welche jeweiligen Reichweiten hatten Ausbringungsausrüstungen, deren Ausfuhr in den Jahren 2017 bis 2020 in andere Staaten außer Chile genehmigt wurden (bitte Güter, Zielländer und Reichweiten einzeln aufführen)?

32

Sind Impulspistolen der Marke IFEX3000 nach Ansicht der Bundesregierung i. S. d. Anti-Folter-Verordnung für die Ausbringung handlungsunfähig machender oder reizender chemischer Substanzen geeignet?

33

Sind Impulspistolen der Marke IFEX3000 nach Ansicht der Bundesregierung i. S. d. Anti-Folter-Verordnung fest montierbar?

34

Ist der Bundesregierung die Ausfuhr von Impulspistolen der Marke IFEX3000 nach Chile bekannt?

35

Ist die Ausfuhr von Impulspistolen der Marke IFEX3000 nach Ansicht der Bundesregierung genehmigungspflichtig?

36

Hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Ausfuhr von Impulspistolen der Marke IFEX3000 jemals genehmigt?

37

Hat das BAFA in den Jahren von 2015 bis dato Ausfuhrgenehmigungen für Impulslöschtechnik nach der EU-Anti-Folterverordnung erteilt? Wenn ja, Genehmigungen bitte einzeln aufführen, und wenn nein, wurden Anträge auf Ausfuhrgenehmigungen abgelehnt?

38

Hat das BAFA jemals Ausfuhrgenehmigungen für Impulslöschtechnik erteilt?

39

Wie begründet die Bundesregierung, dass sie in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/19388 feststellte, Brandlöschtechnik, welche zum Ausbringen von Reizstoffen nach militärischen Vorgaben konstruiert/modifiziert wurde, sei von der Ausfuhrliste erfasst (Antwort zu Frage 26), Impulslöschtechnik sei jedoch nicht von der EU-Anti-Folter-Verordnung erfasst (Antwort zu Frage 29, ebd.)?

40

Wie begründet die Bundesregierung, dass sie in der Antwort zu Frage 29 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/19388 nicht auf die Genehmigungspflichtigkeit nach Artikel 11 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. Absatz 2b i. V. m. Nummer 3.1 des Anhangs III der EU-Anti-Folter-Verordnung eingegangen ist, und, sollte sie eine solche Genehmigungspflichtigkeit nicht sehen, weshalb nicht?

41

Wie kommt die Bundregierung ihrer Pflicht nach, einen etwaigen missbräuchlichen Einsatz von Impulslöschtechnik zum Zweck der Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe abzuwenden?

42

Wie reagiert die Bundesregierung auf den mutmaßlichen Einsatz der Impulslöschpistole IFEX3000 in Chile (siehe vorliegende Bundestagsdrucksache und Bundestagsdrucksache 19/19388 sowie die dort genannten Online-Fundstellen)?

43

Wann wurden die jeweiligen Genehmigungen für Rüstungsexporte nach Chile im Jahr 2019 erteilt (bitte einzeln aufführen; vgl. Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 19/18414)?

Berlin, den 23. Juni 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen