Militärische Schienentransporte
der Abgeordneten Tobias Pflüger, Christine Buchholz, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Victor Perli, Helin Evrim Sommer, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 13. Dezember 2018 die Vorlage für einen „Rahmenfrachtvertrag für Schienentransporte im internationalen Verkehr mit Vorhalteleistungen“ zwischen der Bahn und der Bundeswehr gebilligt. Er beinhaltet laut Internetseite der Bundeswehr Leistungen in einem Umfang von bis zu 97,5 Mio. Euro, wozu als „Grundleistung“ die „Erbringung von Transporten im Regelverfahren und ohne Einsatzbezug im internationalen Verkehr“ gehöre. Ferner ermögliche der Rahmenfrachtvertrag die Verlegung deutscher Kräfte der „Very High Readiness Joint Task Force“ (VJTF) der NATO für die Jahre 2019 und 2020. Außerdem beinhalte der Vertrag „einen verbindlichen Transportplan für eine Verlegung von Gefechtsfahrzeugen und Containern nach Litauen“ sowie die Vorhaltung von weiteren 300 für Militärtransporte geeigneten Waggons (zusätzlich zu 280 bereits vorhandenen) durch die Deutsche Bahn (DB) Cargo AG, „um die kurzen Bereitstellungs- und Transportzeiten gewährleisten zu können.“ (https://www.bmvg.de/de/aktuelles/bundeswehr-da-bewegt-sich-was-29692).
Laut Vorlage für den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages ergäben sich aus dem Rahmenfrachtvertrag „durchsetzbare Leistungsansprüche“ für „Expresstransporte zur kurzfristigen und termingerechten Verlegung umfangreicher Militärgüter aller Art in das potentielle Einsatzgebiet Litauen im Rahmen der VJTF 2019“ (siehe Griephan-Brief 50-52/2018). Über diese Expressoption erhalten militärische Schienentransporte Vorfahrt vor dem zivilen Personenverkehr: „Mit dieser Expressoption wird gewährleistet, dass ein Zug auf der angemieteten Trasse einen Vorrang gegenüber allen anderen Zügen erhält, mit denen er im selben Gleisabschnitt zusammentrifft.“ (https://fragdenstaat.de/anfrage/informationen-zum-sog-rahmenfrachtvertrag).
Der Rahmenfrachtvertrag ist zunächst auf zwei Jahre begrenzt, enthält aber eine dreimalige jeweils einjährige Verlängerungsoption (ohne Expresstransporte). Die Expressoption, mit der ein militärischer Gütertransport Vorrang vor dem zivilen Personenverkehr erhält, wurde mit den aus der Übernahme der VJTF 2019 und den Verpflichtungen im Rahmen der Initial Follow-on Forces Group (IFFG) des Jahres 2020 begründet. Für das Jahr 2019 wurde der Finanzbedarf des Vorhabens auf bis zu 53,3 Mio. Euro beziffert (siehe Griephan-Brief 50-52/2018).
Ein zweites großes Bahnprojekt ist die Schnellbahntrasse „Rail Baltica“, die Tallin, Riga und Kaunas mit Warschau (und daran anknüpfend Berlin) elektrifiziert und mit westeuropäischer Spurbreite verbinden soll. Die Rail Baltica wurde zu einem von 30 prioritären Vorhaben im Rahmen des EU-Programms „Transeuropäische Netze“ erklärt, wobei die EU bis zu 85 Prozent der auf etwa 5,8 Mrd. Euro geschätzten Gesamtkosten übernehmen könnte (https://www.railbaltica.org/about-rail-baltica/finances/). Obwohl die Anfänge der Rail Baltica bis in die 1990er-Jahre zurückreichen, verlief der Fortgang des Projektes lange nur stockend. In nach Ansicht der Fragesteller auffallendem zeitlichen Zusammenhang mit dem artikulierten Bedarf nach Fähigkeiten zum schnellen Truppen- und Militärgütertransport nach Osteuropa nehmen die Arbeiten daran in jüngster Zeit aber wieder konkrete Gestalt an. Wiederholt wurde jedenfalls die Bedeutung der Rail Baltica für die „Militärische Mobilität“ betont, unter anderem in einer gemeinsamen Stellungnahme der drei baltischen Premierminister im Dezember 2019 (https://www.mk.gov.lv/sites/default/files/attachments/6_december_joint_statement.pdf). Auch im NATO-Rahmen soll es bereits Gespräche gegeben haben, wie die Rail Baltica für Militärtransporte genutzt werden könnte. Konkret soll das litauische Verteidigungsministerium mit NATO-Partnern über dieses Thema gesprochen haben (http://sumin.lrv.lt/en/news/the-aim-of-the-baltic-states-is-rapid-and-coordinated-implementation-of-the-rail-baltica-project).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie viele Fahrten wurden im Zusammenhang mit dem Rahmenfrachtvertrag zwischen Bahn und Bundeswehr im Jahr 2019 durchgeführt (bitte nach Fahrten im Rahmen der VJTF und anderen Transporten im Regelverfahren und ohne Einsatzbezug aufschlüsseln)?
a) Wie viele solcher Fahrten fanden bislang im Jahr 2020 statt, und wie viele sind für dieses Jahr noch geplant?
b) Welche Truppeneinheiten und Güter wurden dabei in welchen Stückzahlen von welchen Ausgangspunkten zu welchen Zielen transportiert?
Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, die in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte Verlängerungsoption zu nutzen?
Wann muss diese Option spätestens geltend gemacht werden?
Wie häufig und jeweils wann wurde die in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte Expressoption zu welchen Anlässen von welchen Ausgangspunkten mit welcher Fracht zu welchen Zielen gezogen?
Wie oft kam es dabei zu außerplanmäßigen Ereignissen, bei denen der Vorrang vor zivilem Personenverkehr zum Tragen gekommen ist?
Unter Anwendung welcher Kriterien kann ein Transport zum Expresstransport deklariert werden?
a) Wer führt diese Deklaration durch?
b) Inwiefern kann die Bahn eine solche Expressoption, beispielsweise unter Verweis auf akute unvorhergesehene Engpässe im zivilen Personenverkehr, ablehnen?
Inwiefern plant die Bundesregierung eine Verlängerung oder Erneuerung des Rahmenfrachtvertrages mitsamt Expressoption für die Übernahme der VJTF 2023 und die IFFG 2024?
Hat die DB nach Kenntnis der Bundesregierung die im Rahmenfrachtvertrag zugesagten und zur permanenten Vorhaltung vorgesehenen 300 für Militärgüter geeigneten Wagons beschafft?
a) Wenn nein, wie viele wurden nach Kenntnis der Bundesregierung angeschafft?
b) Welche Kosten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung dadurch verursacht, und von welcher Seite wurden diese getragen?
Enden die Vorhalteleistungen für die 300 für Militärtransporte geeigneten Waggons mit Ablauf des Jahres 2020?
a) Falls ja, für welche Verwendung sind diese Wagen nach Kenntnis der Bundesregierung anschließend vorgesehen?
b) Inwiefern ist geplant, für die VJTF-Phase 2023 und 2024 wieder Waggons in welcher Größenordnung vorhalten zu lassen?
Auf welche Summe belief sich der tatsächliche Betrag für den Rahmenfrachtvertrag für das Jahr 2019?
Inwiefern und gegebenenfalls wo sind die auf Bundestagsdrucksache 19/17000 erwähnten Verträge zwischen den US-Streitkräften und der DB Cargo AG öffentlich einsehbar, und inwiefern enthalten sie nach Kenntnis der Bundesregierung ebenfalls Expressoptionen wie der Rahmenfrachtvertrag zwischen der DB und der Bundeswehr?
a) Wer hat hier gegebenenfalls nach Kenntnis der Bundesregierung die Befugnis zur Deklaration eines Expressfalls?
b) In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung in diesen Verträgen jeweils Transporte auf welchen Routen vorgesehen?
Mit welchen weiteren Ländern hat nach Kenntnis der Bundesregierung die DB Cargo AG Verträge zum Transport von Militärgütern sowie Soldatinnen und Soldaten?
In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung in diesen Verträgen jeweils Transporte auf welchen Routen vorgesehen?
Wie viele Gelder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die Rail Baltica bislang verausgabt (national wie seitens der EU)?
a) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuellen Schätzungen der Gesamtkosten?
b) Von welchem EU-Anteil, der sich auf bis zu 85 Prozent der Finanzierung belaufen kann, geht die Bundesregierung aus (https://www.railbaltica.org/about-rail-baltica/finances/)?
Welches Datum hält die Bundesregierung für die Fertigstellung der Rail Baltica für realistisch?
Inwiefern gab oder gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung konkrete Überlegungen, Teile des EU-Beitrags zur Rail Baltica dem für den nächsten EU-Haushalt 2021 bis 2027 geplanten Budget für „Militärische Mobilität“ zu entnehmen?
Inwiefern ist es nach Kenntnis der Bundesregierung grundsätzlich geplant oder ausgeschlossen, die Rail Baltica für Militärtransporte zu nutzen?
a) Inwiefern befürwortet die Bundesregierung eine Nutzung der Rail Baltica für Militärtransporte?
b) Falls ja, welche militärischen Zielorte sollen über die Rail Baltica beliefert werden?
Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Berichte zu, denen zufolge die Nutzung der Rail Baltica im Rahmen von NATO-Militärtransporten bereits Gegenstand von Gesprächen zwischen dem litauischen Verteidigungsministerium und mehreren NATO-Partnern war (http://sumin.lrv.lt/en/news/the-aim-of-the-baltic-states-is-rapid-and-coordinated-implementation-of-the-rail-baltica-project)?
a) Inwiefern und gegebenenfalls in welcher Form war die Bundesregierung an diesen Gesprächen beteiligt?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung Gegenstand und gegebenenfalls Ergebnis dieser Gespräche?
Welche Anschlüsse und Abzweigungen der Rail Baltica sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang geplant?
Inwiefern stehen diese Planungen für Anschlüsse und Abzweigungen nach Kenntnis der Bundesregierung gegebenenfalls in einem Zusammenhang mit Erfordernissen, die im Kontext der Enhanced Forward Presence gesehen werden können?
Inwiefern bedarf es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Rail Baltica besonderer baulicher Maßnahmen, beispielsweise was die Tragfähigkeit von Brücken anbelangt, um für militärische Schienenschwertransporte geeignet zu sein, die für einen rein zivilen Personen- und Güterverkehr unnötig wären?
a) Was sind dies nach Kenntnis der Bundesregierung für bauliche Maßnahmen, und inwiefern sind diese Maßnahmen aktuell Gegenstand der Planungen für die Rail Baltica?
b) Werden hierdurch nach Kenntnis der Bundesregierung gegebenenfalls Mehrkosten für die Rail Baltica verursacht, und falls ja, in welcher Höhe?