Empfehlung des Bundesministers des Auswärtigen zum Schulterschluss gegenüber radikalen Extremisten
der Abgeordneten Jens Maier, Roman Johannes Reusch, Thomas Seitz, Stephan Brandner, Tobias Matthias Peterka und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Heiko Maas ist der amtierende Bundesminister des Auswärtigen. Das Auswärtige Amt betreibt unter der URL https://twitter.com/AuswaertigesAmt einen Account in dem sozialen Netzwerk Twitter. Im Zeitraum vom 1. Juni 2020 bis zum 4. Juni 2020 um 18.00 Uhr hat das Auswärtige Amt insgesamt 34 Posts und Retweets in diesem Netzwerk abgesetzt (ebd.). Hierunter findet sich auch ein Retweet des offiziellen Twitter-Profils von Heiko Maas vom 2. Juni 2020 (https://twitter.com/HeikoMaas/status/1267794381194608645). Darüber hinaus wird hierbei in diesem Zeitraum das offizielle Twitter-Profil von Heiko Maas insgesamt 25-mal unter der Bezeichnung „@HeikoMaas“ verlinkt. Ein Mausklick auf einen dieser zahlreichen Links reicht aus, um eben dieses Profil von Heiko Maas anzusehen. Das offizielle Twitter-Profil von Heiko Maas unter der URL https://twitter.com/HeikoMaas (zuletzt aufgerufen am 29. Juni 2020) enthält direkt unter dem Profilbild und dem Namen des Bundesaußenministers die Angabe: „Bundesaußenminister & Saarländer.“ Am 3. Juni 2020 um 08.43 Uhr ist auf eben diesem offiziellen Profil von Heiko Maas folgender Beitrag (https://twitter.com/HeikoMaas/status/1268070834272382976) erschienen: „Demokraten dürfen nie eskalieren – auch nicht durch Worte. Mit Gewalt zu drohen löst nur weitere Gewalt aus. Statt uns auseinander dividieren zu lassen, sollten wir den Schulterschluss suchen gegenüber den radikalen Extremisten. Wir müssen uns versöhnen. #BlackLivesMatter (2/2)“
Mit in diesem Post abgebildet ist ein Icon mit einer geballten hellbraunen Faust sowie einer geballten dunkelbraunen Faust über einer geballten weißen Faust.
Die Fragesteller betrachten diesen Beitrag als einen Kommentar zu den in weiten Teilen gewalttätigen Protesten in den USA, welche der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika Donald Trump verurteilt hat (https://www.merkur.de/politik/usa-george-floyd-donald-trump-polizeigewalt-proteste-demonstrationen-antifa-rechtsextreme-13783041.html). Auslöser für die Proteste ist der Tod des Afroamerikaners George Floyd (ebd.). Der Justizminister der USA hatte zuvor ausgeführt, die organisierte Gewalt werde von Antifa und anderen ähnlichen Gruppen angeführt (ebd.). Die Gewalt werde vielerorts von anarchistischen und linksextremistischen Gruppen geplant, organisiert und angetrieben (ebd.). Es handele sich um inländischen Terrorismus (ebd.). Donald Trump hat angekündigt, die linksextreme „Antifa“-Bewegung auf die Liste der terroristischen Organisationen setzen zu lassen (ebd.).
Die Fragesteller betrachten die obige Aussage von Heiko Maas ferner als ein Paradoxon zu den vorherigen Aussagen des Bundesaußenministers auf demselben Kanal. Am 2. Juni 2020 wurde auf dem Profil von Heiko Maas folgender Text veröffentlicht: „Heute vor einem Jahr wurde Walter #Lübcke ermordet. Vor rund 100 Tagen war der Anschlag in #Hanau. Rechtsextremismus und Rassismus töten. Wenn wir in die USA schauen, muss uns klar sein: Hass tötet nicht nur dort – Hass tötet auch hier. Stellen wir uns ihm gemeinsam entgegen.“ (https://twitter.com/HeikoMaas/status/1267739122040438784).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wen genau meint der Bundesaußenminister in dem in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Tweet (https://twitter.com/HeikoMaas/status/1268070834272382976), wenn er von „uns“ und „wir“ spricht?
Wen genau meint der Bundesaußenminister in dem in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Tweet (ebd.), wenn er von „radikalen Extremisten“ spricht?
Mit wem genau möchte sich der Bundesaußenminister laut seinem Tweet (ebd.) versöhnen?
a) Plant die Bundesregierung, wenn sich der Bundesaußenminister mit „radikalen Extremisten“ versöhnen will, für die Zukunft die Versöhnung mit radikalen Linksextremisten, Rechtsextremisten, religiösen Extremisten und Reichsbürgern, und wenn ja, inwieweit?
b) Inwieweit steht die Aussage des Bundesaußenministers (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) aus Sicht der Bundesregierung im Einklang mit ihrer bisherigen Strategie im Kampf gegen Extremismus?
c) Inwieweit sieht die Bundesregierung in der aus Sicht der Fragesteller zutreffenden Erkenntnis, dass Rechtsextremismus töten kann (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), einen Hinderungsgrund zur Versöhnung mit radikalen Extremisten?
d) Inwieweit steht aus Sicht der Bundesregierung eine Versöhnung mit radikalen Extremisten im Einklang mit der Prämisse, gegenüber Extremisten und Antisemiten deutlich mehr als 1,5 Meter Abstand zu halten (vgl. https://twitter.com/HeikoMaas/status/1263415047893770240)?
e) Inwieweit sieht die Bundesregierung, für den Fall, dass sich der Bundesaußenminister mit „radikalen Extremisten“ versöhnen will, in dem Ziel, die Versöhnung mit radikalen Extremisten zu suchen, eine Abkehr von dem Anspruch des Bundesaußenministers, „wegen Auschwitz in die Politik gegangen“ zu sein (vgl. https://www.juedische-allgemeine.de/politik/ich-bin-wegen-auschwitz-in-die-politik-gegangen/)?
Stellt das in eben diesem (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) erwähnten Tweet dargestellte Icon mit drei geballten Fäusten in unterschiedlichen Farben eine Solidarisierung des Bundesaußenministers mit den gewalttätigen Protesten in den USA nach dem Tod von George Floyd dar?
Inwieweit steht die Kategorisierung von Menschen als „radikale Extremisten“ im Einklang mit der vom Bundesamt für Verfassungsschutz offiziell vertretenen Auffassung: „Als extremistisch werden die Bestrebungen bezeichnet, die gegen den Kernbestand unserer Verfassung – die freiheitliche demokratische Grundordnung – gerichtet sind. Über den Begriff des Extremismus besteht oft Unklarheit. Zu Unrecht wird er häufig mit Radikalismus gleichgesetzt. So sind z. B. Kapitalismuskritiker, die grundsätzliche Zweifel an der Struktur unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung äußern und sie von Grund auf verändern wollen, noch keine Extremisten. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. Auch wer seine radikalen Zielvorstellungen realisieren will, muss nicht befürchten, dass er vom Verfassungsschutz beobachtet wird; jedenfalls nicht, solange er die Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung anerkennt.“ (https://www.verfassungsschutz.de/de/service/faq)?