Grenzkontrollen und Einreisebeschränkungen während der Corona-Krise
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Eva-Maria Schreiber, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im März 2020 wurde die Reisefreiheit in Europa stark eingeschränkt. Zahlreiche europäische Staaten haben die Einreisen aus anderen Ländern – teilweise auch die Ausreise aus dem jeweils eigenen Land – beschränkt und Einreisen nur noch in Ausnahmefällen zugelassen. Die Bundesregierung hat erste derartige Maßnahmen zum 16. März 2020 verkündet, zunächst nur in Bezug auf Österreich, die Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark. Später wurden die Einreisebestimmungen auch für Bürger anderer Staaten der Europäischen Union (EU) sowie für Drittstaatenangehörige verschärft, nach dem Grundsatz, einreisen dürfe nur, „wer eine wichtige Funktion ausübt oder nachweisbar triftige Gründe beim Grenzübertritt geltend macht“ (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html#doc13738352bodyText3, Stand: 9. Juni 2020). Einreisen konnten noch Arbeitspendler und Personen, die eine Arbeit in Deutschland aufgenommen hatten bzw. fortsetzen wollten, wobei es nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller Fälle gab, in denen Betroffenen trotz Bestätigung durch einen deutschen Arbeitgeber die Einreise verweigert wurde. Reisen aus touristischen Gründen oder zum Einkaufen waren generell untersagt.
Begründet wurden die Maßnahmen von der Bundesregierung pauschal mit dem Zweck, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/einreiseregeln-coronavirus-1739526, zuletzt abgerufen: 9. Juni 2020). Die Bundesregierung hat allerdings nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller bislang keinen Nachweis darüber erbracht, dass die Grenzschließungen bzw. Einreiseerschwernisse tatsächlich einen signifikanten Beitrag zur Eindämmung der Pandemie geleistet haben oder es einen triftigen Grund zur Annahme einer solchen Wirkung gegeben habe. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) jedenfalls schätzt die Unterbindung oder Einschränkung des Reiseverkehrs zur Pandemieeindämmung als ineffektiv ein (https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/reisebeschraenkungen-101.html).
Während der Nutzen der verschärften Grenzkontrollen nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller fraglich ist, sind die daraus resultierenden Nachteile erheblich. Das gilt sowohl für den Schaden, den die Idee einer Europäischen Union, in der nationale Grenzen an Bedeutung verlieren, erlitten hat, als auch für die Reisefreiheit der betroffenen Bevölkerung. Auch wirtschaftliche Beeinträchtigungen sind nach Überzeugung der Fragestellerinnen und Fragesteller zu befürchten, und nicht zuletzt gab es zahlreiche humanitäre Probleme, die mit der faktischen Grenzschließung einhergingen. Die sogenannten triftigen oder dringenden Gründe waren nicht eindeutig definiert, sodass es letztlich in der Entscheidung der Bundespolizei lag, ob jemand einreisen durfte oder nicht. In den Medien wurden zahlreiche Fälle dokumentiert, in denen unverheiratete Paare getrennt bleiben mussten oder es Kindern unmöglich gemacht wurde, ihre Eltern zu besuchen. In mindestens einem Fall wurde österreichischen Kindern nicht einmal nach dem Tod ihres Vaters gestattet, die trauernde Mutter in Deutschland zu besuchen, weil die Bundespolizei in der Absicht, der Mutter Beistand zu leisten, keinen dringenden Einreisegrund sah („Österreicherin will mit Mutter in Bayern trauern – die Grenze trennt sie“, PNP, 8. Mai 2020). Auch für Menschen, die aufgrund langwieriger Visaverfahren teilweise seit Jahren darauf warten, zu ihren in Deutschland lebenden Partnerinnen und Partnern oder Angehörigen nachziehen zu können, verlängert sich die Zeit der Familientrennung durch die Corona-bedingten Grenzschließungen weiter. Die Fragestellerinnen und Fragesteller können nicht erkennen, dass solche Maßnahmen zur Unterdrückung von Infektionsketten notwendig und verhältnismäßig sind.
Für einige Konstellationen hatte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zum 16. Mai 2020 Änderungen der Praxis vorgenommen (https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/frankreich_einreise_gelockert_100.html), sodass Eltern-Kind-Besuche nach einigen Wochen wieder möglich waren. Weitere Lockerungen des Einreiseregimes gegenüber EU-Mitgliedstaaten sind zum 15. Juni angekündigt, gegenüber Drittstaaten zum 1. Juli.
Es wird darum gebeten, die Beantwortung der Fragen auf den in den Fragen genannten Zeitpunkt abzustellen, etwaige seither erfolgte Änderungen aber anzumerken.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Welche Regelungen galten im Zeitverlauf für die Aus- und Einreise und entsprechende Grenzkontrollen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, insbesondere mit Blick auf Regeln zur Familienzusammenführung bzw. zum Familienzusammenleben (bitte mit Datum und so differenziert wie möglich auflisten, d. h. insbesondere nach Einreisen aus Drittstaaten bzw. EU-Mitgliedstaaten – ggf. welchen – differenziert darstellen, mit Schwerpunkt des Familienzusammenlebens, und die jeweils von der Bundespolizei verwandten Regeln zur Umsetzung und Anwendung darstellen, in zentralen Fragen auch im Wortlaut und kenntlich machen, soweit diese im Detail im Zeitverlauf geändert wurden)?
Auf welchen Erkenntnissen über die Verbreitung der Pandemie und welchen einschlägigen Daten basierte die Entscheidung der Bundesregierung, Einreisen von EU-Angehörigen und Drittstaatenangehörigen nach Deutschland erheblich zu erschweren und vom Nachweis dringender bzw. zwingender Gründe abhängig zu machen?
Welche Informationen lagen der Bundesregierung vor, die aus ihrer Sicht den Schluss nahelegten, das verschärfte Einreiseregime könne signifikant zur Eindämmung der Pandemie beitragen, obwohl die WHO die Einschränkung des Reiseverkehrs nicht für effektiv hält (https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/reisebeschraenkungen-101.html) und auch das Robert Koch-Institut eindeutig festhält: „Von Grenzschließungen wird abgeraten“ (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/I/Influenza/Pandemieplanung/Downloads/Pandemieplan_Teil_II_gesamt.pdf?__blob=publicationFile)?
a) Inwiefern belegten diese Informationen, dass die Einreiseerschwernisse gegenüber allen betroffenen EU-Mitgliedstaaten (inklusive Norwegen und die Schweiz) anzuwenden seien, ohne Unterschiede bei der konkreten Dynamik der Pandemie zu berücksichtigen,
b) inwiefern belegten diese Informationen, dass hinsichtlich Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark zumindest zeitweilig auch die Schließung zahlreicher Grenzübergänge und systematische Grenzkontrollen erforderlich seien,
c) inwiefern belegten diese Informationen, dass die Einreiseerschwernisse pauschal gegenüber allen Drittstaaten anzuwenden seien, ohne Unterschiede bei der konkreten Dynamik der Pandemie zu berücksichtigen, und
d) falls derartige Informationen nicht vorlagen, wie begründet die Bundesregierung dann die Einführung von Grenzkontrollen und Einreiseerschwernissen (sämtliche Fragen bitte detailliert, auch differenziert nach Staaten beantworten und Datenmaterial anfügen)?
Liegen der Bundesregierung Informationen vor, aus denen hervorgeht, dass die Schließung von Grenzübergängen und die veranlassten Einreisebeschränkungen kausal und signifikant zur Eindämmung der Pandemie beigetragen haben (bitte ggf. mitteilen, welche), und wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung die Verschärfung des Einreiseregimes aus heutiger Sicht, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Hat die Bundesregierung versucht, mit den Nachbarstaaten eine Regelung zu treffen, die nicht eine Verschärfung des Einreiseregimes schlechthin vorsah, sondern regionale Lösungen in Abhängigkeit von der regionalen Dynamik des Pandemiegeschehens beinhaltete, um die Gefahr einer Schädigung der Idee eines grenzenlosen Europas durch die Suspendierung der unkontrollierten Reisefreiheit in der EU zu reduzieren (bitte ggf. darlegen und begründen), und wenn nein, warum nicht?
Aufgrund welcher Informationen über die Pandemieentwicklung und Schätzungen über den Umfang des infrage kommenden Personenkreises wurde bis zum 16. Mai 2020 der Besuch von Partnern, Eltern oder anderen Verwandten nicht ausdrücklich als triftiger Grund für eine Einreise anerkannt, nicht einmal für Besuche im Grenzgebiet?
a) Aufgrund welcher Informationen beschloss die Bundesregierung die Lockerung der Grenzkontrollen zum 16. Mai 2020 dahin gehend, dass die Gründe für eine erlaubte Einreise sich seither auch auf Besuche von Partnern, Eltern oder anderen Verwandten usw. erstrecken dürfen?
b) Wann lagen der Bundesregierung diese Informationen vor, wann hat sie diese ausgewertet, und hat sie das Einreiseregime unverzüglich nach Auswertung dieser Informationen gelockert oder erst später, und falls Letzteres, warum, und wie viele Tage später?
Bezog sich die zum 16. Mai 2020 in Kraft getretene Erlaubnis, zum Zweck des Besuches von Verwandten nach Deutschland einzureisen, auf sämtliche deutschen Außengrenzen, und falls nein, aufgrund welcher Informationen nicht (bitte für jeden Staat einzeln anführen)?
Warum erstreckte sich die Lockerung, die seit dem 16. Mai 2020 für Verwandtenbesuche gilt, explizit nicht auf die luftseitigen Grenzen zu Italien und Spanien (https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/05/200515_pm_erleichterung_grenzverkehr.html)? Inwiefern liegen der Bundesregierung belastbare Informationen darüber vor, die nahelegen, dass Verwandtenbesuche von dort ein signifikant höheres Risiko der Verbreitung der Corona-Pandemie mit sich bringen würden, und wenn solche Informationen nicht vorliegen, wie wird die Schlechterstellung italienischer und spanischer Verwandter dann begründet?
Gab oder gibt es weitere luft- oder seeseitige Grenzen zu EU-Staaten, die nach dem 16. Mai 2020 nach Deutschland nicht zum Zweck von Verwandtschaftsbesuchen überschritten werden dürfen, und wenn ja, welche? Inwiefern liegen der Bundesregierung belastbare Informationen darüber vor, die nahelegen, dass Verwandtenbesuche aus diesen Ländern ein signifikant höheres Risiko der Verbreitung der Corona-Pandemie mit sich bringen würden (bitte ggf. darlegen), und wenn solche Informationen nicht vorliegen, wie wird die Schlechtstellung von Verwandten aus diesen Ländern dann begründet?
Lagen der Bundesregierung belastbare Informationen darüber vor, dass Besuche von Verwandten aus Drittstaaten ein signifikant höheres Risiko der Verbreitung der Corona-Pandemie mit sich bringen würden (falls ja, bitte die Informationen darlegen), und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung, solche Reisenden nicht in die Lockerung des Einreiseregimes aufzunehmen? Warum wurden diese Beschränkungen nicht von der jeweiligen konkreten Pandemielage im Drittstaat abhängig gemacht, sondern beziehen sich pauschal auf alle Drittstaaten?
Was genau war bzw. ist Inhalt der von der Bundespolizei genutzten Anweisungen, Hilfestellungen, Erläuterungen usw., mit denen die Frage geklärt wurde bzw. wird, in welchen Fällen eine Einreise über eine Landesgrenze aus welchem Nachbarstaat zu erlauben bzw. nicht zu erlauben war bzw. noch ist (bitte vollständig mitteilen, auch jene, die inzwischen wieder aufgehoben, zurückgenommen oder modifiziert wurden, und angeben, zu genau welchem Datum diese an die Bundespolizei übermittelt wurden)?
Was genau war bzw. ist Inhalt der von der Bundespolizei genutzten Anweisungen, Hilfestellungen usw., mit denen die Frage geklärt wurde bzw. wird, in welchen Fällen eine Einreise über eine luftseitige Grenze zu welchen EU-Mitgliedstaaten zu erlauben bzw. nicht zu erlauben war bzw. noch ist (bitte vollständig mitteilen, auch jene, die inzwischen wieder aufgehoben, zurückgenommen oder modifiziert wurden, und angeben, zu genau welchem Datum diese an die Bundespolizei übermittelt wurden)?
Was genau war bzw. ist Inhalt der von der Bundespolizei genutzten Anweisungen, Hilfestellungen usw., mit denen die Frage geklärt wurde bzw. wird, in welchen Fällen eine Einreise über eine See- oder Luftgrenze aus welchem Drittstaat zu erlauben bzw. nicht zu erlauben war bzw. noch ist (bitte vollständig mitteilen, auch jene, die inzwischen wieder aufgehoben, zurückgenommen oder modifiziert wurden, und angeben, zu genau welchem Datum diese an die Bundespolizei übermittelt wurden)?
Wie konnten ab dem 16. Mai 2020 unverheiratete, drittstaatsangehörige Partnerinnen bzw. Partner von deutschen Staatsbürgern bzw. Staatsbürgerinnen gegenüber der Bundespolizei ihre Beziehung glaubhaft machen, um eine Erlaubnis zur Einreise zu erhalten, und wie gestaltet sich diese Regelung seither (https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/05/200515_pm_erleichterung_down.pdf?__blob=publicationFile&v=3&fbclid=IwAR2XYAHMOncK4yAuqi1r8qWh-j_xTIdvXB_v08zzi7azutoxCWlUgEYUmvE, bitte die einzelnen Nachweismöglichkeiten detailliert auflisten)?
Inwiefern gehörte nach dem 16. März 2020 die Einreise zum Zweck einer Arbeitsaufnahme oder Arbeitsfortsetzung zu den dringenden Gründen, die eine Einreise rechtfertigten, und wie gestaltete sich diese Regelung später?
a) Inwiefern wurde bzw. wird dabei zwischen unterschiedlichen Tätigkeiten unterschieden (bitte zwischen erstmaliger Arbeitsaufnahme und Fortsetzung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses differenzieren)?
b) Inwiefern konnte bzw. kann die Einreise davon abhängig gemacht werden, dass die Arbeit, die der Einreisende aufnehmen bzw. fortsetzen will, als wichtig oder weniger wichtig erachtet wird, bzw. dass die Arbeitgeber die Einreise des Arbeitnehmers als wichtig oder weniger wichtig bezeichnen, und nach welchen Kriterien entscheidet hier die Bundespolizei? Sollte es solche Unterscheidungen geben, warum wurde es nach Kenntnis und Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragesteller unterlassen, hierauf, auch in Bezug auf Arbeitnehmer, die eine Arbeit nicht neu aufnehmen, sondern fortsetzen wollten, auf der Homepage des BMI sowie der Bundespolizei eindeutig hinzuweisen?
c) Wie wurde gegebenenfalls begründet, dass Einreisen zum Zwecke der Erwerbstätigkeit aus Drittstaaten im Einzelfall ermöglicht wurden, während der Familiennachzug aus Drittstaaten grundsätzlich verweigert wurde, selbst wenn bereits ein gültiges Visum erteilt worden war?
Inwiefern war die Entscheidung der zuständigen Grenzbehörden, die Kinder einer um ihren Mann trauernden Frau nicht nach Deutschland einreisen zu lassen („Österreicherin will mit Mutter in Bayern trauern – die Grenze trennt sie“, PNP, 8. Mai 2020), aus Sicht der Bundesregierung verhältnismäßig, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus?
Welche weiteren Berichte über Einreiseverweigerungen, die aus ihrer Sicht unverhältnismäßig waren, sind der Bundesregierung bekannt?
Warum war es wochenlang verboten bzw. nicht explizit erlaubt, dass ausländische Kinder ihre Eltern bzw. ausländische Eltern ihre Kinder in Deutschland besuchen konnten, und inwiefern hält die Bundesregierung ein solches Verbot für angemessen, angesichts des Umstandes, dass nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller die Besuche von Kindern und Eltern gemäß Länderverordnungen nicht in allen Bundesländern verboten waren, die Regelung des Bundes mithin die Länderregelungen verschärft hat?
Wie viele Personenkontrollen hat es zwischen dem 16. März und dem 15. Mai 2020 an den Binnengrenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark gegeben (bitte pro Nachbarstaat aufgliedern und Zahlen für die Zeiträume vom 16. März bis 15. April sowie 16. April bis 15. Mai getrennt angeben)? Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, wie viele Einreiseverweigerungen es in diesem Zusammenhang gegeben hat, und inwiefern sowie in welchem Umfang Staatsangehörige der jeweiligen Nachbarstaaten hiervon betroffen waren, bei denen die Bundespolizei keine dringenden Einreisegründe feststellte (bitte angeben, welche Daten im Zusammenhang mit Einreiseverweigerungen erfasst werden, und pro Nachbarstaat aufgliedern und Zahlen für die Zeiträume vom 16. März bis 15. April sowie 16. April bis 15. Mai getrennt angeben)?
Wie viele Personenkontrollen hat es seit dem 16. Mai an den Binnenlandgrenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark gegeben (bitte im Monatsrhythmus und pro Nachbarstaat aufgliedern)? Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, wie viele Einreiseverweigerungen es in diesem Zusammenhang gegeben hat, und inwiefern sowie in welchem Umfang Staatsangehörige der jeweiligen Nachbarstaaten hiervon betroffen waren, bei denen die Bundespolizei keine dringenden Einreisegründe feststellte (bitte angeben, welche Daten im Zusammenhang mit Einreiseverweigerungen erfasst werden, und pro Nachbarstaat aufgliedern)?
In welchem Umfang und wie genau hat die Bundespolizei seit der Erleichterung des Einreiseregimes am 16. Mai 2020 die von den Staatsangehörigen der jeweiligen Nachbarstaaten auf der Selbstdeklaration angegebenen Einreisegründe auf Richtigkeit geprüft, und in wie vielen Fällen wurden Beanstandungen sowie Einreiseverweigerungen ausgesprochen (bitte möglichst nach Gründen und Nachbarstaaten aufgliedern)? Sind der Bundesregierung Berichte über Probleme bei der Umsetzung dieser Erleichterung bekannt, und wenn ja, worin bestehen diese (bitte zusammenfassen)?
Wie viele Personenkontrollen hat es seit dem 16. März an den Binnenlandgrenzen zu Belgien, den Niederlanden, Polen und Tschechien gegeben (bitte pro Nachbarstaat aufgliedern und Zahlen vom 16. März bis 15. April, 16. April bis 15. Mai sowie für die Zeit danach ebenfalls im Monatsrhythmus getrennt angeben)? Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, wie viele Einreiseverweigerungen es in diesem Zusammenhang gegeben hat, und inwiefern sowie in welchem Umfang Staatsangehörige der jeweiligen Nachbarstaaten hiervon betroffen waren, bei denen die Bundespolizei keine dringenden Einreisegründe feststellte (bitte angeben, welche Daten im Zusammenhang mit Einreiseverweigerungen erfasst werden, und pro Nachbarstaat aufgliedern und Zahlen vom 16. März bis 15. April sowie 16. April bis 16. Mai getrennt angeben)?
Wie viele Personenkontrollen hat es seit dem 16. März an den luftseitigen Grenzen zu EU-Mitgliedstaaten gegeben? Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, wie viele Einreiseverweigerungen es in diesem Zusammenhang gegeben hat, und inwiefern diese auf die Verschärfung des Einreiseregimes (Fehlen dringender Einreisegründe) im Rahmen der Corona-Maßnahmen zurückzuführen waren (bitte angeben, welche Daten im Zusammenhang mit solchen Einreiseverweigerungen erfasst werden, und pro Drittstaat aufgliedern und Zahlen vom 16. März bis 16. April sowie 17. April bis 16. Mai und für die Zeit danach ebenfalls im Monatsrhythmus getrennt angeben)?
Wie viele Personenkontrollen hat es seit dem 16. März an den luftseitigen Grenzen zu Drittstaaten gegeben? Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, wie viele Einreiseverweigerungen es in diesem Zusammenhang gegeben hat, und inwiefern diese auf die Verschärfung des Einreiseregimes (Fehlen dringender Einreisegründe) im Rahmen der Corona-Maßnahmen zurückzuführen waren (bitte angeben, welche Daten im Zusammenhang mit solchen Einreiseverweigerungen erfasst werden, und pro Drittstaat aufgliedern und Zahlen vom 16. März bis 16. April sowie 17. April bis 16. Mai und für die Zeit danach ebenfalls im Monatsrhythmus getrennt angeben)?
Sind im Zusammenhang mit den Grenzkontrollen Bußgelder wegen unerlaubter Einreise verhängt worden bzw. Verfahren eingeleitet worden (bitte ggf. pro Staat, aus dem die Einreise erfolgte, aufgliedern und Zahlen vom 16. März bis 16. April sowie 17. April bis 16. Mai und für die Zeit danach ebenfalls im Monatsrhythmus getrennt angeben)?
Welche Angaben kann die Bundesregierung zu der Frage machen, wie viele Beschwerden bzw. Gerichtsverfahren von Seiten ausländischer Bürgerinnen und Bürger, die zwar gültige Einreisepapiere mitführten, die aber für ihre Einreise nach Einschätzung der Bundespolizei keinen dringenden Grund nennen konnten und denen deswegen die Einreise verweigert wurde, erhoben wurden (bitte nach Möglichkeit Anzahl und ggf. Ausgang von Gerichtsverfahren angeben und nach Herkunftsstaat der Klägerinnen und Kläger differenzieren)?
Welche Änderungen beim Einreiseregime gegenüber EU-Mitglied- bzw. Drittstaaten sind derzeit geplant, und wie ist der Stand der Umsetzung? Welche Änderungen beabsichtigten nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-Mitglied- bzw. Drittstaaten (bitte möglichst vollständig angeben)?
Inwiefern ist die Bundesregierung bemüht, mit Drittstaaten einen regelmäßigen Informationsaustausch über die Verbreitung der Pandemie zu etablieren, um pauschale Einreiseerschwernisse zu verhindern und in Fällen, in denen das Infektionsgeschehen im jeweiligen Drittstaat keinen kritischen Wert erreicht, das herkömmliche Einreiseregime zu re-etablieren (bitte ggf. die jeweiligen Drittstaaten nennen)?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den aufgrund der Verschärfung des Einreiseregimes bislang entstandenen wirtschaftlichen Schaden ein, inwieweit hält sie verweigerte Einreisen zur Familienzusammenführung bzw. zum Familienleben auch im Nachhinein zu jeder Zeit für verhältnismäßig und verfassungsrechtlich begründbar (bitte ausführen)?
Inwiefern hat nach Einschätzung der Bundesregierung die Idee eines vereinten Europas und der Reisefreiheit durch die Verschärfung des Einreiseregimes Schaden genommen?
Hat die Bundesregierung Überlegungen angestellt, inwiefern sie für den Fall, dass sie bei einer möglichen „zweiten Welle“ der Pandemie erneute Einreisebeschränkungen für notwendig hält, diese weniger pauschal zu gestalten und sie mehr regionalen Entwicklungen des Infektionsgeschehens anzupassen (insbesondere gegenüber den unmittelbaren Nachbarländern, aber auch gegenüber weiter entfernten Staaten), und wenn ja, in welcher Hinsicht, wenn nein, warum nicht? Will sie die Zeit ihrer Ratspräsidentschaft nutzen, um für eine regionale Anpassung möglicher Reisebeschränkungen zu werben, und wenn nein, warum nicht?