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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Gedenken an die Opfer des deutschen Vernichtungskrieges und des NS-Besatzungsregimes im Osten 1939 bis 1945

(insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

22.07.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2091508.07.2020

Gedenken an die Opfer des deutschen Vernichtungskrieges und des NS-Besatzungsregimes im Osten 1939 bis 1945

der Abgeordneten Jan Korte, Brigitte Freihold, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Ulla Jelpke, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Sören Pellmann, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD von 2018 findet sich folgende Absichtserklärung: „Bisher weniger beachtete Opfergruppen des Nationalsozialismus wollen wir anerkennen und ihre Geschichte aufarbeiten. Wir stärken in der Hauptstadt das Gedenken an die Opfer des deutschen Vernichtungskrieges im Osten im Dialog mit den osteuropäischen Nachbarn.“ (Koalitionsvertrag, S. 168). Während für einzelne weniger beachtete Opfergruppen, so z. B. die sogenannten Asozialen und Berufsverbrecher, im Konsens aller Fraktionen im Deutschen Bundestag mit Ausnahme der AfD (Plenarprotokoll 19/146, Tagesordnungspunkt 16, S. 18325 ff.) ein größeres Maß an Anerkennung und Aufarbeitung erwirkt werden konnte, bleibt die von der Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD angekündigte Stärkung des Gedenkens an die Opfer des deutschen Vernichtungskrieges im Osten ein Desiderat. Trotz zahlreicher und zum Teil seit vielen Jahren vorliegender Vorschläge und Initiativen, hat die Bundesregierung bis heute keinerlei Planung vorgelegt, wie der selbstformulierte Anspruch umgesetzt werden soll.

Die vom ehemaligen Leiter des deutsch-russischen Museums in Karlshorst Peter Jahn und anderen angestoßene Initiative „Gedenkort für die Opfer der NS-Lebensraumpolitik“ besteht bereits seit 2013 und wird von zahlreichen namhaften Historikerinnen und Historikern unterstützt. Modifiziert wurde dieser Ansatz jüngst durch einen Vorschlag des Beirates der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, der sich für die Errichtung eines Dokumentationszentrums über die deutsche Besatzungsherrschaft in Europa zwischen 1939 und 1945 ausspricht. Diese Initiative wurde in einem offenen Brief der Historikerin Prof. Dr. Aleida Assmann und der Historiker Prof. Dr. Martin Aust sowie Prof. Dr. Heinrich August Winkler aus dem Mai 2020 an Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble unterstützt, in dem die Verfasserin und die Verfasser appellieren, mit einem solchen Dokumentationszentrum den Vorsatz aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen.

Demgegenüber gibt es seit 2017 die Initiative für die Errichtung eines Polen-Denkmals in der Mitte Berlins, zum Gedenken an die polnischen Opfer der deutschen Besatzung 1939 bis 1945, ebenfalls getragen von zahlreichen Historikerinnen und Historikern und unterstützt von einer Reihe von Politikern und Politikerinnen aus Bund und Ländern. Zugleich wird von deutschen und polnischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auch die Einrichtung eines binationalen deutsch-polnischen Museums diskutiert (http://www.berlin.polnischekultur.de/index.php?navi=013&id=1983), das u. a. von der Deutsch-Polnischen Gesellschaft Berlin unterstützt wird.

Die genannten Vorschläge stehen nicht konträr zueinander, sondern sollen sich im Sinne der Initiatoren ergänzen. Aus diesem Grund haben das Deutsche Poleninstitut und die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas einen gemeinsamen Kompromissvorschlag erarbeitet, in dem die unterschiedlichen Anliegen verbunden werden sollen. Jedoch besteht nach wie vor die Gefahr der Zersplitterung und Nationalisierung des Gedenkens an die Opfer des Vernichtungskrieges in Osteuropa, wenn der Gesamtzusammenhang der deutschen Besatzungspolitik zugunsten eines ausschließlich auf einzelne Nationen bezogenen Erinnerns in den Hintergrund tritt. Eine ausschließliche Entscheidung für eine spezifische Form der Erinnerung würde aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller unweigerlich zu einer Form der „Opferkonkurrenz“ führen, die dem Gesamtzusammenhang und der deutschen Verantwortung für diesen Gesamtzusammenhang nicht gerecht würde.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag vor Ablauf der 19. Wahlperiode einen Vorschlag zur Umsetzung des Koalitionsvorhabens zur Stärkung des Gedenkens an die Opfer des deutschen Vernichtungskrieges im Osten vorlegen, und bis wann wird ein Vorschlag der Bundesregierung vorliegen?

2

Geht die Bundesregierung von einer Beschlussfassung für die Umsetzung des oben angeführten Vorhabens aus dem Koalitionsvertrag noch in dieser Wahlperiode aus, und wie sieht der zugrundeliegende Zeitplan der Bundesregierung aus?

3

Welche konkreten „Varianten“ zur Umsetzung der genannten Vereinbarung des Koalitionsvertrages wurden bisher wann im Rahmen der Bundesregierung diskutiert (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 19/18865)?

4

Wird die Bundesregierung einen entsprechenden Haushaltsposten für die Umsetzung des genannten Vorhabens im Bundeshaushalt 2021 einplanen, und wie sehen die finanziellen Planungen der Bundesregierung für dieses Vorhaben generell aus?

5

Wann war die im Koalitionsvertrag vereinbarte Stärkung des Gedenkens an die Opfer des deutschen Vernichtungskrieges im Osten zuletzt Thema im Kabinett, im Koalitionsausschuss oder in einem anderen Gremium der Bundesregierung, und wann und wie oft wurde insgesamt über die Umsetzung dieses Vorhabens in den Gremien der Bundesregierung oder in den zuständigen Bundesministerien beraten?

6

Hat es Gespräche der Bundesregierung mit ausländischen Regierungen über die Umsetzung des angeführten Koalitionsvorhabens gegeben, und wenn ja, mit wem hat es zu welchem Zeitpunkt Gespräche welchen Inhalts gegeben?

7

Hat es in der Vergangenheit Gespräche der Bundesregierung mit ausländischen Regierungen über eine angemessene Erinnerungsarbeit und Aufarbeitung der deutschen Besatzungsherrschaft in Europa zwischen 1939 und 1945 gegeben, und wenn ja, spielte dabei bereits die Idee der Schaffung eines Dokumentationszentrums der deutschen Besatzungsherrschaft eine Rolle (wenn ja, bitte entsprechend nach Datum, Gesprächspartner und Gesprächsinhalten aufführen)?

8

Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für bzw. gegen die Initiative des Beirates der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, der sich für die Errichtung eines Dokumentationszentrums über die deutsche Besatzungsherrschaft in Europa zwischen 1939 und 1945 ausspricht, der sich auch die Historikerin Prof. Dr. Aleida Assmann und die Historiker Prof. Dr. Martin Aust sowie Prof. Dr. Heinrich August Winkler angeschlossen haben, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

9

Hat es Gespräche der Bundesregierung mit Vertretern und Vertreterinnen dieser Initiative gegeben, wann fanden diese Gespräche statt, und falls nein, warum nicht, und sucht die Bundesregierung das Gespräch mit ihnen?

10

Hat es Gespräche der Bundesregierung mit Vertreterinnen und Vertretern der Initiative „Gedenkort für die Opfer der NS-Lebensraumpolitik“ gegeben, wann fanden diese Gespräche statt, und falls nein, warum nicht, und sucht die Bundesregierung das Gespräch mit ihnen?

11

Hat es Gespräche der Bundesregierung mit Vertreterinnen und Vertretern der Initiative für ein Polen-Denkmal gegeben, wann fanden diese Gespräche statt, und falls nein, warum nicht, und sucht die Bundesregierung das Gespräch mit ihnen?

12

Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für bzw. gegen den gemeinsamen Vorschlag des Deutschen Poleninstitutes und der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas vom 9. Juni 2020, und wird sie sich diesen Vorschlag zu eigen machen?

13

Zieht die Bundesregierung bei ihrer Entscheidungsfindung betreffend eine mögliche Unterstützung für die Einrichtung eines Dokumentationszentrums über die deutsche Besatzungsherrschaft in Europa die Kompetenz der bestehenden, in Bundesförderung befindlichen Berliner Gedenkstätten heran?

14

Beabsichtigt die Bundesregierung, bei ihrer Entscheidungsfindung betreffend die mögliche Einrichtung eines Dokumentationszentrums die Heranziehung von (auch internationaler) fachwissenschaftlicher Kompetenz zur Gedenkkultur, zum deutschen Vernichtungskrieg nach 1939 und zur Geschichte der Unterschiede und Gemeinsamkeiten des deutschen Besatzungsregimes in den besetzten Ländern Osteuropas?

15

Hat die Bundesregierung die Idee eines Dokumentationszentrums über die deutsche Besatzungsherrschaft in Europa bzw. eines Besatzungsmuseums gegenüber Repräsentanten der osteuropäischen EU-Partnerstaaten bereits sondiert bzw. diskutiert, und wie ist deren Einschätzung diesbezüglich?

a) Beabsichtigt die Bundesregierung, zu diesem Sachverhalt gedenk- und außenpolitische fachwissenschaftliche Expertise einzuholen?

b) In welcher Form sollen nach Auffassung der Bundesregierung Vertreterinnen und Vertreter der von der deutschen Besatzungsherrschaft in Osteuropa betroffenen Gesellschaften bei der Operationalisierung und historisch-wissenschaftlichen Konzeption einbezogen werden?

16

Wird der Stand der historischen und bildungspolitischen Aufarbeitung des Themen-Komplexes NS-Vernichtungskrieg im Osten und NS-Besatzungsregime in Osteuropa von der Bundesregierung als ausreichend eingeschätzt oder besteht hier Handlungsbedarf?

17

Wie sieht konkret die Unterstützung der Bundesregierung für die „zivilgesellschaftliche Initiative zur Errichtung eines Polen-Denkmals in der Mitte Berlins zum Gedenken an die polnischen Opfer der deutschen Besatzung 1939 bis 1945“ aus, die die Bundesregierung in ihrer Vorbemerkung zur Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/10406 zum Ausdruck gebracht hat?

18

Sieht die Bundesregierung die mögliche Errichtung eines Polen-Denkmals als Umsetzung des oben angeführten Koalitionsvorhabens an, und wenn nein, wie unterscheidet sich das Koalitionsvorhaben davon (bitte begründen)?

19

Welchen Stellenwert in der Debatte um ein Dokumentationszentrums über die deutsche Besatzungsherrschaft in Europa räumt die Bundesregierung der Aufarbeitung der Geschichte der deutschen Besatzung Polens im Zusammenhang mit den Verpflichtungen aus dem deutsch-polnischen Nachbarschaftsabkommen von 1991 ein, und welchen Beitrag könnte nach Ansicht der Bundesregierung dabei die Einrichtung eines binationalen deutsch-polnischen Museums mit dem Ziel der Intensivierung gutnachbarschaftlicher Beziehungen und der Stärkung der Aufklärung und Versöhnung sowie des Abbaus von Bildungsdefiziten in beiden Ländern leisten (vgl. Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/8356)?

20

Sind der Bundesregierung alternative Vorschläge für ein würdiges Gedenken an die polnischen Opfer des NS-Vernichtungskrieges bekannt? Wenn ja, welche sind dies?

21

Sieht die Bundesregierung die Gefahr einer möglichen „Opferkonkurrenz“, wenn die Erinnerung an den Gesamtzusammenhang des deutschen Vernichtungskrieges in Osteuropa in einzelne nationale Erinnerungsorte aufgesplittet wird? Wenn ja, wie wird sie dieser Gefahr begegnen? Wenn nein, warum nicht?

22

Ist der Bundesregierung das Schreiben des ukrainischen Botschafters Dr. Andrii Melnyk vom 8. Mai 2020 bekannt, in dem dieser sich für ein Denkmal und ein Dokumentationszentrum für die „acht Millionen Einwohner der Ukraine“, die Opfer des Nationalsozialismus geworden sind, einsetzt, und wie wird sie sich zu diesem Anliegen der Ukraine verhalten?

23

Sind der Bundesregierung weitere Vorschläge aus anderen Ländern bekannt, die unter der deutschen Besatzungsherrschaft in Osteuropa gelitten haben und die eine angemessene öffentliche Erinnerung in Deutschland anregen, und wie verhält sich die Bundesregierung gegebenenfalls zu diesen Anregungen?

Berlin, den 12. Juni 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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