BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Fortführung der militärischen EU-Mission EUNAVFOR MED IRINI

(insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

06.08.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2091408.07.2020

Fortführung der militärischen EU-Mission EUNAVFOR MED IRINI

der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Michel Brandt, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Tobias Pflüger, Helin Evrim Sommer, Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 31. März 2020 hat die Europäische Union EUNAVFOR MED IRINI als militärische Krisenmanagementoperation beschlossen (Ratsdokument 6414/20). Die Mission der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU soll dazu beitragen, das Waffenembargo der Vereinten Nationen (VN) in Libyen umzusetzen. Als Unterstützungsaufgaben gelten die Verhinderung der illegalen Ausfuhr von Erdöl einschließlich Rohöl und raffinierter Erdölerzeugnisse aus Libyen, die Verhinderung von Schleusungen im zentralen Mittelmeer und die Ausrüstung und Ausbildung der libyschen Küstenwache sowie der Marine zur Migrationsabwehr (Bundestagsdrucksache 19/18734). Hierzu soll EUNAVFOR MED IRINI das zweite Ausbildungspaket der Vorgängermission SOPHIA weiterführen.

Das Operationsgebiet (Area of Operation, AoO) von EUNAVFOR MED IRINI, zu dem es vor Beginn der Mission Streit unter den EU-Mitgliedstaaten gegeben hat, ist geheim (Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/19106). Weil mehrere Regierungen darauf bestanden, keine Menschen in Seenot retten zu müssen, sollten die seegestützten Einheiten der neuen Mission nur vor der östlichen Küste Libyens operieren („EU officials push for bloc to enforce Libya arms embargo“, AP vom 14. Februar 2020). Nach Informationen der Fragestellerinnen und Fragesteller erstreckt sich das AoO jedoch auch für Schiffe auf das westliche zentrale Mittelmeer bis zur tunesischen Küste und wird erst nach Süden durch die libyschen Hoheitsgewässer begrenzt (Koordinaten 37-02.53N 011-30.00E, 37-02.43N 013-28.45E, 36-30.00N 014-50.00E, 36-30.00N 019-00.00E, 34-00.00N 024-10.00E, 32-10.00N 024-57.42E, 33-30.16N 011-30.00E, 34-20.00N 011-30.00E, 34-20.00N 012-10.00E, 35-05.00N 012-10.00E, 35-25.00N 011-30.00E).

Die Bundeswehr beteiligt sich an EUNAVFOR MED IRINI mit Personal im Operationshauptquartier der EU in Rom, im Führungselement der seegehenden Einheiten (Force Headquarters), auf dem Führungsschiff und mit dem Seefernaufklärer „Orion“. Ab August 2020 ist die Beteiligung mit einer seegehenden Einheit „vorgesehen“. Zu den Kosten für die Beteiligung bewaffneter deutscher Militärs veranschlagt die Bundesregierung bis 30. April 2021 rund 45,6 Mio. Euro (Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/19106).

Mit Stand vom 16. Juni 2020 verfügt EUNAVFOR MED IRINI nur über ein Schiff und drei Flugzeuge (www.operationirini.eu/media_category/assets).

Einem Medienbericht zufolge sollten die EU-Mitgliedstaaten deutlich mehr Mittel bereitstellen, darunter ein U-Boot, ein Tankschiff, mehrere Fregatten und Aufklärungsflugzeuge sowie Helikopter („Die EU-Operation Irini ist ein Rohrkrepierer“, www.welt.de vom 16. Juni 2020). Zwei Truppenstellerkonferenzen seien hierzu ergebnislos verlaufen.

Die Fragestellerinnen und Fragesteller kritisieren EUNAVFOR MED IRINI, da die festgelegten Missionsziele militärisch nicht erreicht werden können. Zudem besteht die Gefahr, dass die türkische Regierung die dort erlangten Informationen nutzt, um ihren Waffenschmuggel nach Libyen besser zu organisieren. Denn die EU-Mission teilt Lagebilder und operative Informationen mit der NATO-Mission SEA GUARDIAN, an der türkisches Militär teilnimmt (vgl. Antwort zu Frage 10b auf Bundestagsdrucksache 19/19106).

Nachweislich schmuggelt die Türkei regelmäßig Waffen nach Tripolis („Trotz UN-Embargo: Türkei schmuggelt Waffen nach Libyen“, Die Welt vom 4. Juli 2020; „Libyen-Embargo: EU ruft Nato zu Hilfe“, www.derstandard.de vom 12. Juni 2020). Am 10. Juli 2020 kam es dabei zu einem riskanten Zwischenfall, als die an EUNAVFOR MED IRINI teilnehmende griechische Fregatte „Spetsai“ das mit Rüstungsgütern beladene Frachtschiff „Cirkin“ auf dem Weg nach Libyen kontrollieren wollte. Dies wurde von drei türkischen Kriegsschiffen verhindert. Nun erörtert die NATO, wie EUNAVFOR MED IRINI bei der Umsetzung des UN-Waffenembargos gegen Libyen unterstützt werden soll. Am Tag nach dem Vorfall hielt das türkische Militär im östlichen Mittelmeer ein Manöver mit acht Kriegsschiffen sowie 17 Flugzeugen in libyschen Hoheitsgewässern ab.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass sich das Operationsgebiet (Area of Operation, AoO) von EUNAVFOR MED IRINI auch für Schiffe der Mission auf das westliche zentrale Mittelmeer bis zur tunesischen Küste erstreckt und erst nach Süden durch die libyschen Hoheitsgewässer begrenzt wird, und inwiefern wird dieses Gebiet bereits mit seegehenden Einheiten befahren?

2

Mit welchen Kräften und Fähigkeiten beteiligt sich die Bundeswehr derzeit an EUNAVFOR MED IRINI?

3

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die konkreten Planungen hinsichtlich der tatsächlichen Dienstpostenbesetzung durch die europäischen Mitgliedstaaten sowie deren Beteiligung mit „Hochwertfähigkeiten“ an EUNAVFOR MED IRINI inzwischen abgeschlossen (Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/19106)?

a) Inwiefern trifft es zu, dass für die Mission zusätzlich mindestens ein U-Boot, ein Tankschiff, mehrere Fregatten und Aufklärungsflugzeuge sowie Helikopter eingesetzt werden sollten, zwei Truppenstellerkonferenzen hierzu aber ergebnislos verliefen („Die EU-Operation Irini ist ein Rohrkrepierer“, www.welt.de vom 16. Juni 2020)?

b) Wofür werden diese Fähigkeiten konkret benötigt?

c) Inwiefern ist es aus Sicht der Bundesregierung möglich, EUNAVFOR MED IRINI auch ohne diese zusätzlichen Einsatzmittel erfolgreich fortzuführen, bzw. welche Einschränkungen müssen hingenommen werden?

4

Welches Schiff übernimmt nach Kenntnis der Bundesregierung die Führung von EUNAVFOR MED IRINI, und mit welchem Personal beteiligt sich die Bundeswehr auf den seegehenden Einheiten der Mission?

5

Welches Personal der EU-Agenturen Frontex und Europol befindet sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Hauptquartieren oder seegehenden Einheiten von EUNAVFOR MED IRINI?

6

Welche weiteren Details, die über Medienberichte („Libyen-Embargo: EU ruft Nato zu Hilfe“, www.derstandard.de vom 12. Juni 2020) hinausgehen, kennt die Bundesregierung zu dem Vorfall vom 10. Juni 2020, bei dem die an EUNAVFOR MED IRINI teilnehmende griechische Fregatte „Spetsai“ das mit Rüstungsgütern beladene Frachtschiff „Cirkin“ auf dem Weg nach Libyen kontrollieren wollte, dies aber von drei türkischen Kriegsschiffen verhindert wurde?

a) Welche Dienste des EU-Satellitenzentrums (EU SatCen) wurden hierzu angefordert, und von welchen kommerziellen Anbietern oder EU-Mitgliedstaaten wurden zusätzliche Satellitenbilder akquiriert?

b) Welche drei türkischen Kriegsschiffe waren an dem Vorfall beteiligt, und was haben diese angedroht, sollte die griechische Fregatte „Spetsai“ das mit Rüstungsgütern beladene Frachtschiff „Cirkin“ anhalten und durchsuchen wollen?

c) Welche Angehörigen der Bundeswehr befanden sich bei dem Zwischenfall auf der „Spetsai“?

d) Wie viele Flüge erfolgten in der Mission bislang mit dem deutschen Seefernaufklärer „Orion“, und inwiefern war dieser auch am 10. oder 11. Juni 2020 im Einsatzgebiet?

e) Wie wird der Zwischenfall vom geheimdienstlichen EU-Lagezentrum INTCEN bewertet?

f) Welche Folgen hat der Zwischenfall für die Fortführung der EU-Mission?

7

Inwiefern hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Regierung der Türkei den Vorfall vom 10. Juni 2020 „durch Transparenz“ oder anderweitige Initiativen aufgeklärt (Antwort zu der Mündlichen Frage 56 der Abgeordneten Heike Hänsel auf Plenarprotokoll 19/165), und falls dies nicht geschah, wie dringt die Bundesregierung weiter darauf?

8

Welche weiteren Zwischenfälle, bei denen seegehende Einheiten von NATO- oder EU-Mitgliedstaaten im Mittelmeer von türkischen Militärschiffen bedrängt oder gestört wurden, sind der Bundesregierung seit dem Start von EUNAVFOR MED IRINI bekannt geworden („Konflikt zwischen Frankreich und Türkei“, www.kleinezeitung.at vom 19. Juni 2020)?

9

In wie vielen Fällen hat die Bundeswehr einen „Abschreckungseffekt“ beobachtet, den sie auf die Präsenz der Militärmission EUNAVFOR MED IRINI zurückführt, und sofern hierzu keine Statistiken geführt werden, welche weiteren Einzelfälle kann sie als Beleg benennen (Antwort zu der Mündlichen Frage 56 der Abgeordneten Heike Hänsel auf Plenarprotokoll 19/165)?

a) Welche im Rahmen der Militäroperation EUNAVFOR MED IRINI durchgeführten Maßnahmen zur Umsetzung des VN-Waffenembargos auf hoher See vor der Küste Libyens waren nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgreich, und welche Vorfälle wurden dabei festgestellt?

b) Aus welchen Ländern stammten die Exporte nach derzeitigen Erkenntnissen?

c) Welche Waffen wurden dabei nach Libyen verschifft, und welche Konfliktparteien erhielten diese bzw. sollten diese erhalten?

10

Welche Staaten haben aus Sicht der Bundesregierung auf ihre nachdrücklichen Appelle „an alle beteiligten Staaten“ reagiert, die Lieferung von Waffen und Kämpfern nach Libyen zu unterbinden und einschlägige Resolutionen des VN-Sicherheitsrates zu respektieren, reagiert (Antwort zu der Mündlichen Frage 56 der Abgeordneten Heike Hänsel auf Plenarprotokoll 19/165)?

11

Wie viele „Hailings“, bei denen Fragen wie Reederei, Heimathafen, Besatzungsstärke, Zielhafen, Fracht abgeklärt werden, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Militäroperation EUNAVFOR MED IRINI bislang durchgeführt?

a) Wie viele „Freundliche Annäherungen“ wurden durchgeführt (bitte nach Kernaufgaben und Unterstützungsaufgaben aufschlüsseln)?

b) Wie viele „Freundliche Annäherungen“ wurden von den Kapitänen der angefragten Schiffe abgelehnt?

c) Wie viele Flaggenuntersuchungen wurden durchgeführt (bitte nach Kernaufgaben und Unterstützungsaufgaben aufschlüsseln)?

d) Wie viele Schiffe wurden inspiziert (bitte nach Kernaufgaben und Unterstützungsaufgaben aufschlüsseln)?

e) Wie viele Durchsuchungen wurden aufgrund einer Weigerung des Flaggenstaats abgelehnt?

f) Wie viele Durchsuchungen wurden aufgrund begleitender Kriegsschiffe aus der Türkei abgelehnt?

12

Was ist der Bundesregierung über ein Manöver mit acht Kriegsschiffen sowie 17 Flugzeugen bekannt, das das türkische Militär am 11. Juli 2020 im östlichen Mittelmeer abgehalten haben soll („Libyen-Embargo: EU ruft Nato zu Hilfe“, www.derstandard.de vom 12. Juni 2020)?

a) Welche Einheiten nahmen daran teil, und welcher Zweck wurde damit verfolgt?

b) Wo wurde das Manöver konkret durchgeführt, und inwiefern erfolgte dies auch in dem völkerrechtswidrig ausgerufenen türkisch-libyschen „Seekorridor“?

c) Wann und wo wurde das Manöver von der türkischen Regierung den Mittelmeeranrainern bekannt gegeben?

d) Wann wurde die NATO über das Manöver unterrichtet?

13

Kann die türkische Regierung aus Sicht der Bundesregierung die über EU-NAVFOR MED IRINI erlangten Informationen nutzen, um ihren Waffenschmuggel nach Libyen besser zu organisieren (Antwort zu Frage 10b auf Bundestagsdrucksache 19/19106)?

14

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die türkische Regierung bereits vor Wochen „Widerstand angekündigt“ hat, das Mandat von „SEA GUARDIAN“ zu verändern, um die Kontrolle von Waffenschmuggel nach Libyen zu unterstützen („Die EU-Operation Irini ist ein Rohrkrepierer“, www.welt.de vom 16. Juni 2020)?

a) Wann und wo erfolgte diese Ankündigung?

b) Inwiefern hält nach Kenntnis der Bundesregierung die türkische Regierung an dieser Haltung fest, und wie hat die Bundesregierung hierauf im Rahmen der NATO reagiert?

15

Will die Regierung der Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung in Libyen Militärbasen errichten oder hat sie damit bereits begonnen („Turkey Seeks Diplomatic Gains After Risky Libya Military Intervention“, www.voanews.com vom 20. Juni 2020), und falls ja, wie will die Bundesregierung darauf (auch im Rahmen des „Libyen-Prozesses“ und ihrer EU-Ratspräsidentschaft) reagieren?

16

Welche Seenotfälle haben Flugzeuge oder Schiffe in EUNAVFOR MED IRINI oder der EU-Grenzagentur Frontex im Jahr 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung in der von Libyen koordinierten Seenotrettungszone beobachtet, und an welche italienischen, maltesischen und libyschen Behörden wurden diese jeweils gemeldet?

a) Trifft es zu, dass – wie den Fragestellerinnen und Fragestellern bekannt ist – eine Anfrage der libyschen Küstenwache an ein Schiff in EUNAVFOR MED IRINI zur Seenotrettung von Flüchtlingsbooten abgelehnt hat, da dies nicht in seine Zuständigkeit falle?

b) Wann erfolgte diese Anfrage, und von wem wurde diese abgelehnt?

17

In welchem Umfang bzw. in welchen Fällen patrouillieren nach Kenntnis der Bundesregierung Aufklärer von EUNAVFOR MED IRINI auch in der maltesischen, italienischen oder auch libyschen Seenotrettungszone (https://twitter.com/scandura/status/1261831342125395968)?

18

Inwiefern startet und landet der deutsche Seefernaufklärer „Orion“ für Einsätze in EUNAVFOR MED IRINI ausschließlich von Nordholz, bzw. auf welche weiteren Flughäfen stützt sich die Luftwaffe dabei ab (Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/19106)?

19

Mit welchen Sensoren ist die „Orion“ ausgestattet (https://twitter.com/Bw_Einsatz/status/1271731210318950405), und in welcher Tiefe wird damit auch über libyschem Hoheitsgebiet aufgeklärt?

20

Welche Ölförderstätten, Raffinerien und Anlagen zur Verladung von Ölprodukten welcher deutschen Firmen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit auf Territorium innerhalb und außerhalb der Kontrolle der libyschen „Einheitsregierung“ in Tripolis, und welche Veränderungen ergeben sich durch den aktuellen militärischen Konflikt („Libyens internationalisierter Bürgerkrieg“, SWP, Juni 2020)?

a) Welche Ölgarden („Petroleum Facility Guards“) üben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Ölförderstätten, Raffinerien und Anlagen zur Verladung von Ölprodukten die Kontrolle aus?

b) Welche Milizen aufseiten des von der Tripolis-Regierung kontrollierten Territoriums sind nach Kenntnis der Bundesregierung dieser gegenüber nicht oder wenig loyal?

21

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Monitoring-and-Advising-Mechanismus von EUNAVFOR MED IRINI bereits im Einsatz (Antwort zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 19/19106), und falls ja, halten sich die libyschen Einheiten an das geforderte Berichtswesen zu einzelnen Einsätzen, welche technischen Mittel werden zur Überwachung des Vorgehens aus der Distanz genutzt, und welche Treffen erfolgten zwischen EU-NAVFOR MED IRINI und der libyschen Küstenwache?

22

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass das EU-Projekt „Seepferdchen Mittelmeer“ („Seahorse Mediterranean“), das 2013 mit einem Budget von 5,5 Mio. Euro zur Ausrüstung und Ausbildung der libyschen Küstenwache gestartet wurde, im Januar 2019 beendet wurde (https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-9-2020-000892-ASW_DE.html), und inwiefern trifft dies auch auf das Projekt „Seepferdchen 2.0“ zu (Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 19/519)?

23

Wann sollen der Kapazitätsaufbau und die Ausbildung der libyschen Küstenwache und der libyschen Marine in EUNAVFOR MED IRINI beginnen?

a) Welche Ausrüstungshilfen und Schulungen sind hierzu geplant oder anvisiert, und wer führt diese durch?

b) Welche Ausbildungsmodule sollen in welchen EU-Mitgliedstaaten stattfinden?

Berlin, den 22. Juni 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen