Europäische Kulturpolitik des Goethe-Instituts im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020
der Abgeordneten Ekin Deligöz, Anja Hajduk, Erhard Grundl, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Franziska Brantner, Sven-Christian Kindler, Beate Müller-Gemmeke, Stefan Schmidt, Margareta Bause, Kai Gehring, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Goethe-Institut ist Deutschlands größte Kulturinstitution und seit Jahrzehnten eine tragende Säule der deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Mit 157 Instituten in 98 Ländern fördert das Goethe-Institut, neben der Kenntnis der deutschen Sprache, die internationale und europäische kulturelle Zusammenarbeit. Sein Auftrag leitet sich aus dem Rahmenvertrag von 1971 mit dem Auswärtigen Amt ab, auf dessen Grundlage das Goethe-Institut eigenverantwortlich für die Bundesrepublik Deutschland tätig ist. Für die Wahrnehmung dieses öffentlichen Auftrags erhält das Goethe-Institut Mittel aus dem Bundeshaushalt, insbesondere aus dem Haushalt des Auswärtigen Amts.
Mit der Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft am 1. Juli 2020 durch die Bundesrepublik Deutschland und mit der Eröffnung des europäischen Kulturprogramms im Besonderen, kommt nach Ansicht der Fragestellenden dem Goethe-Institut als Mittlerorganisation eine besonders gewichtige Rolle zu. Mit insgesamt 52 Instituten in Europa verfügt das Goethe-Institut über ein etabliertes europäisches Netzwerk, um kulturpolitisch für eine stärkere europäische Integration zu werben und für die Förderung europäischer Werte einzutreten. Diese Arbeit wird umso wichtiger, als dass die europäische Solidarität in der Vergangenheit immer wieder auf die Probe gestellt wurde und noch immer wird – nicht zuletzt im Umgang mit den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie.
In Krisenzeiten und darüber hinaus gefährden nach Ansicht der Fragestellenden nationalistische Reflexe europäischer Staaten das Grundideal eines vereinten Europas. Die Ratspräsidentschaft bietet der Bundesrepublik Deutschland nicht nur die besondere Gelegenheit, sondern verpflichtet die Bundesregierung in einem besonderen Maße, die Ratspräsidentschaft zu nutzen, um den europäischen Zusammenhalt nachhaltig zu stärken. Daher muss nach Ansicht der Fragestellenden die auswärtige Kulturpolitik auch weiterhin, trotz angespannter Haushaltslage, als eine Kernressource erhalten bleiben, wenn nicht sogar ausgebaut werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Zu welchen kulturthematischen Schwerpunkten arbeitet das Goethe-Institut im Bereich Europa derzeit?
In welchen europäischen Ländern und zu jeweils welchen Themen führt das Goethe-Institut derzeit Kooperationsprojekte durch?
Mit welchen europäischen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern werden diese Projekte derzeit umgesetzt, und welche Voraussetzungen müssen Organisationen erfüllen, um als mögliche Kooperationspartner für das Goethe-Institut infrage zu kommen?
Wie haben sich europäische Kooperationen des Goethe-Instituts nach Einschätzungen des Auswärtigen Amts in den vergangenen fünf Jahren hinsichtlich der Kooperationsanzahl entwickelt?
Plant das Goethe-Institut zusätzliche Projekte im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft?
In welche europäischen Netzwerke ist das Goethe-Institut eingebunden, und welche Ziele verfolgen diese Netzwerke?
In welchem Umfang führt das Goethe-Institut Projekte im Auftrag und mit Finanzierung der Europäischen Union durch?
Wie unterstützt die Bundesregierung eine Stärkung der inner- und außereuropäischen Programme zur Förderung von Kultur, Bildung und Zivilgesellschaft im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens, von denen zahlreiche Kulturinstitutionen in ihrer europäischen Arbeit unmittelbar profitieren?
Welche EU-Förderprogramme sind für Kulturinstitutionen wie das Goethe-Institut von Bedeutung?
Wie groß war der Aufwand durch Umplanungen der Programme/Projekte im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft aufgrund der COVID-19-Pandemie, und konnten alle bereits getroffenen Zusagen für Projekte vor diesem Hintergrund gehalten werden (durch Verlagerung z. B. in den digitalen Raum oder Verschiebung auf einen anderen Zeitpunkt)?
Sind in diesem Zusammenhang zusätzliche ungeplante Kosten entstanden, und wenn ja, in welcher Höhe?
Wie beurteilt das Auswärtige Amt die allgemeine Entwicklung des Goethe-Instituts hinsichtlich der Zielvereinbarungen und des Rahmenvertrags mit dem Auswärtigen Amt?
Plant das Auswärtige Amt auch in der kommenden Haushaltsaufstellung für das Jahr 2021 und auch über die mittelfristige Finanzplanung hinaus, die sogenannte Kulturmilliarde im Bereich der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik im Haushalt weiterhin bereitzustellen?