Ausgleichszahlungen an Heilmittelerbringer gemäß COVID-19-VSt-SchutzV
der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael Theurer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Reginald Hanke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Matthias Nölke, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Mit der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung (COVID-19-VSt-SchutzV) vom 30. April 2020 hat die Bundesregierung Ausgleichszahlungen für Heilmittelerbringer geregelt. Nach § 2 der Verordnung erhalten Heilmittelerbringer „für den Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 30. Juni 2020 auf Antrag eine Ausgleichszahlung für die Ausfälle der Einnahmen, die ihnen aufgrund eines Behandlungsrückgangs infolge der COVID-19-Epidemie entstehen“.
Es handelt sich bei der Ausgleichszahlung um eine Einmalzahlung in Höhe von meist 40 Prozent „der Vergütung, die der Leistungserbringer im vierten Quartal 2019“ gegenüber den Krankenkassen abgerechnet hat (§ 2 Absatz 2). Anträge können von Heilmittelerbringern zwischen dem 20. Mai 2020 und dem 30. Juni 2020 gestellt werden (§ 2 Absatz 3).
Nach Auffassung der Fragesteller ist eine einmalige Ausgleichszahlung in Höhe von maximal 40 Prozent eines Quartals nicht sachgerecht, denn viele Physiotherapeuten dürften seit Februar deutlich höhere Einnahmeausfälle zu verkraften haben. Andere Leistungserbringer wie Krankenhäuser, Ärzte und Psychotherapeuten erhalten durch das im März beschlossene Krankenhausentlastungsgesetz deutlich höhere Ausgleichszahlungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Aus welchen Gründen fallen Heilmittelerbringer nicht unter den Schutzschirm des Krankenhausentlastungsgesetzes, der für Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenhäuser gilt?
Was sind die Gründe dafür, dass die Bundesregierung 40 Prozent der Vergütung des vierten Quartals 2019 als Obergrenze für die Einmalzahlung an Heilmittelerbringer für gerechtfertigt hält?
Welche Anzahl an antragsberechtigten Heilmittelerbringern gemäß COVID-19-VSt-SchutzV welcher Berufsschwerpunkte gibt es aktuell in den einzelnen Bundesländern?
Welche Anzahl an Heilmittelerbringern welcher Berufsschwerpunkte aus den einzelnen Bundesländern hat gemäß COVID-19-VSt-SchutzV einen Antrag auf eine Ausgleichszahlung gestellt?
Mit welcher Höhe der finanziellen Ausgleichszahlung rechnet die Bundesregierung insgesamt und für Heilmittelerbringer welcher Berufsschwerpunkte in den einzelnen Bundesländern?
Bis wann sollen die Ausgleichszahlungen an die Antragsteller ausgezahlt werden, und wie sollen die Heilmittelerbringer die Zeit bis zu einer Auszahlung finanziell überbrücken?
Mit welcher durchschnittlichen Auszahlungshöhe rechnet die Bundesregierung pro Heilmittelerbringer?
In welcher Höhe haben nach Kenntnis der Bundesregierung Heilmittelerbringer welcher Berufsschwerpunkte in welchen Bundesländern Einnahmeausfälle in welcher Höhe wegen der COVID-19-Pandemie zu verzeichnen?
Rechnet die Bundesregierung damit, dass Heilmittelerbringer auch im zweiten Halbjahr 2020 Einnahmeausfälle durch die COVID-19-Pandemie verzeichnen werden, wenn ja, in welcher Höhe?
Plant die Bundesregierung für die Zeit ab dem 1. Juli 2020 weitere Hilfsmaßnahmen für Heilmittelerbringer, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
In welcher Höhe wurden bisher nach Kenntnis der Bundesregierung nach § 2 Absatz 7 COVID-19-VSt-SchutzV Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen abgerechnet, und mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung insgesamt?
Ist es bisher bei Heilmittelerbringern zur Versagung weiterer Bundeshilfen, etwa von Kurzarbeitergeld, gekommen, weil Heilmittelerbringern nach der COVID-19-VSt-SchutzV eine Ausgleichszahlung zusteht?
Wenn ja, welche Anträge für welche weiteren Hilfen gab es, und aus welchen Gründen wurden diese abgelehnt?
Von welchen Bundeshilfen zu COVID-19 sind Heilmittelerbringer aufgrund der Ausgleichszahlung ausgeschlossen?