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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Einbrechende Steuereinnahmen und Stabilitätsrat ohne Ausblick auf die kommenden Jahre

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

27.07.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2103313.07.2020

Einbrechende Steuereinnahmen und Stabilitätsrat ohne Ausblick auf die kommenden Jahre

der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Katja Hessel, Markus Herbrand, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Dr. Jürgen Martens, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Bernd Reuther, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Michael Theurer, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlicht monatlich Informationen zur Entwicklung der aktuellen Steuereinnahmen und übermittelt diese dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages.

Januar 2020

  • Im Vergleich zum Vorjahresmonat stiegen die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen um 7,7 Prozent (ohne Gemeindesteuern) (von 49 004 Mio. Euro auf 52 768 Mio. Euro).
  • Im Vergleich zum Vorjahresmonat stiegen die Einnahmen aus Gemeindesteuern um 7,3 Prozent (von 41 929 Mio. Euro auf 44 994 Mio. Euro).
  • Im Vergleich zum Vorjahresmonat stiegen die Einnahmen aus Bundessteuern um 10,2 Prozent (von 4 574 Mio. Euro auf 5 040 Mio. Euro).
  • Im Vergleich zum Vorjahresmonat stiegen die Einnahmen aus Landessteuern um 10,3 Prozent (von 2 196 Mio. Euro auf 2 422 Mio. Euro).
  • Im Vergleich zum Vorjahresmonat stiegen die Einnahmen aus Zöllen um 2,4 Prozent (von 0,304 Mio. Euro auf 0,312 Mio. Euro).

Februar 2020

  • Im Vergleich zum Vorjahresmonat stiegen die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen um 6,6 Prozent (ohne Gemeindesteuern) (von 55 324 Mio. Euro auf 58 948 Mio. Euro).
  • Im Vergleich zum Vorjahresmonat stiegen die Einnahmen aus Gemeinschaftsteuern um 5,7 Prozent (von 43 442 Mio. Euro auf 45 901 Mio. Euro).
  • Im Vergleich zum Vorjahresmonat stiegen die Einnahmen aus Bundessteuern um 9,8 Prozent (von 9 327 Mio. Euro auf 10 244 Mio. Euro).
  • Im Vergleich zum Vorjahresmonat stiegen die Einnahmen aus Landessteuern um 13,5 Prozent (von 2 054 Mio. Euro auf 2 332 Mio. Euro).
  • Im Vergleich zum Vorjahresmonat sanken die Einnahmen aus Zöllen um 5,8 Prozent (von 0,500 Mio. Euro auf 0,471 Mio. Euro).

März 2020

  • Im Vergleich zum Vorjahresmonat sanken die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen um 1,8 Prozent (ohne Gemeindesteuern) (von 70 888 Mio. Euro auf 69 635 Mio. Euro).
  • Im Vergleich zum Vorjahresmonat sanken die Einnahmen aus Gemeinschaftsteuern um 1,3 Prozent (von 58 148 Mio. Euro auf 57 418 Mio. Euro).
  • Im Vergleich zum Vorjahresmonat sanken die Einnahmen aus Bundessteuern um 8,3 Prozent (von 10 067 Mio. Euro auf 9 233 Mio. Euro).
  • Im Vergleich zum Vorjahresmonat stiegen die Einnahmen aus Landessteuern um 16,3 Prozent (von 2 281 Mio. Euro auf 2 652 Mio. Euro).
  • Im Vergleich zum Vorjahresmonat sanken die Einnahmen aus Zöllen um 15,4 Prozent (von 0,392 Mio. Euro auf 0,331 Mio. Euro).

April 2020

  • Im Vergleich zum Vorjahresmonat sanken die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen um 25,3 Prozent (ohne Gemeindesteuern) (von 52 272 Mio. Euro auf 39 030 Mio. Euro).
  • Im Vergleich zum Vorjahresmonat sanken die Einnahmen aus Gemeinschaftsteuern um 31,6 Prozent (von 41 895 Mio. Euro auf 28 648 Mio. Euro).
  • Im Vergleich zum Vorjahresmonat stiegen die Einnahmen aus Bundessteuern um 1,4 Prozent (von 7 847 Mio. Euro auf 7 954 Mio. Euro).
  • Im Vergleich zum Vorjahresmonat sanken die Einnahmen aus Landessteuern um 5,7 Prozent (von 2 169 Mio. Euro auf 2 045 Mio. Euro).
  • Im Vergleich zum Vorjahresmonat stiegen die Einnahmen aus Zöllen um 6,5 Prozent (von 0,360 Mio. Euro auf 0,383 Mio. Euro).

Mai 2020

  • Im Vergleich zum Vorjahresmonat sanken die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen um 19,9 Prozent (ohne Gemeindesteuern) (von 52 396 Mio. Euro auf 41 987 Mio. Euro).
  • Im Vergleich zum Vorjahresmonat sanken die Einnahmen aus Gemeinschaftsteuern um 21,1 Prozent (von 40 812 Mio. Euro auf 32 210 Mio. Euro).
  • Im Vergleich zum Vorjahresmonat sanken die Einnahmen aus Bundessteuern um 20,4 Prozent (von 9 101 Mio. Euro auf 7 240 Mio. Euro).
  • Im Vergleich zum Vorjahresmonat stiegen die Einnahmen aus Landessteuern um 2,8 Prozent (von 2 070 Mio. Euro auf 2 127 Mio. Euro).
  • Im Vergleich zum Vorjahresmonat sanken die Einnahmen aus Zöllen um 1,2 Prozent (von 0,414 Mio. Euro auf 0,409 Mio. Euro).

Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer sind im Jahr 2020 bislang jeden Monat gestiegen (Januar: +21,1 Prozent, Februar: +9,8 Prozent, März: +17,8 Prozent, April: +7,8 Prozent, Mai: +39,9 Prozent).

Am 23. Juni 2020 berichtete die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (F.A.Z.), der Unabhängige Beirat des Stabilitätsrats rechne für 2020 mit einem Staatsdefizit von mehr als 9 Prozent. Der Vorsitzende des Beirates Prof. Dr. Thiess Büttner habe dabei kritisiert, dass die Finanzminister von Bund und Ländern auf einen aktualisierten Ausblick auf die kommenden Jahre verzichtet hätten. Er beanstandete, es seien keine Unterlagen seitens der Finanzminister von Bund und Ländern eingereicht worden, die Aussagen für die kommende Jahre erlaubt hätten, obwohl eigentlich eine Prognose hätte erfolgen müssen. Dem Stabilitätsrat sei keine konsistente Fiskalschätzung, sondern lediglich eine Fortschreibung der älteren Projektion vorgelegt worden, die auf das Jahr 2020 beschränkt sei. Die „F.A.Z.“ berichtete ferner, auf Nachfragen habe der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz ausweichend reagiert.

Der Stabilitätsrat selbst halte den Verzicht auf konkrete Zahlen für die kommenden Jahre wegen der unsicheren Datenlage für akzeptabel. Der Beirat forderte hingegen, eine Korrektur des Finanzierungssaldos, sobald die Ausnahmesituation nicht mehr bestehe. Der Beiratsvorsitzende Prof. Dr. Thiess Büttner äußerte Bedenken, ob die Schuldenbeschränkungen die (Corona-)Krise überlegen würden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Trifft der Bericht der „F.A.Z.“ vom 26. Juni 2020 zu, dass die Finanzminister von Bund und Ländern gegenüber dem Stabilitätsrat auf einen Ausblick für die kommenden (Haushalts-)Jahre verzichtet haben?

a) Wenn ja, aus welchen Gründen wurde darauf verzichtet?

b) Wenn ja, erfolgte ein entsprechender Verzicht gegenüber dem Stabilitätsrat auf einen Ausblick auf die kommenden Jahre auch während der Finanzkrise 2008/2009? Wenn dieses nein, welche Unterschiede ergeben sich bei dem Vergleich der beiden Sondersituationen?

2

Welche Prognose/Kennziffern/Schätzung mit welchen Datengrundlagen und mit welchen Kernaussagen übermitteln die Finanzminister von Bund und Ländern für welchen Zeitraum im Regelfall dem Stabilitätsrat?

3

Trifft der Bericht der „F.A.Z.“ vom 26. Juni 2020 zu, dass es den Finanzministern von Bund und Ländern nicht möglich sei, eine konsistente Fiskalschätzung abzugeben?

a) Wenn ja, sind alle – d. h. Bund und Länder – aktuell nicht in der Lage, diese Fiskalschätzung beizubringen?

b) Oder sind nur einzelne hierzu nicht in der Lage, und wenn ja, welche Gebietskörperschaften genau?

4

Wie lange dauert die im Bericht der „F.A.Z.“ vom 26. Juni 2020 erwähnte unsichere Datenlage, bzw. wie lange könnte sie noch andauern?

An welchen Parametern machen die Finanzminister von Bund und Ländern die Unsicherheit der Datenlage abhängig?

5

Wann hat der Stabilitätsrat zuletzt in welcher Besetzung getagt?

6

Haben nach Kenntnis des BMF einzelne Teilnehmer einer Sitzung mit dem Stabilitätsrat geäußert, dass sie sich Korrekturen an den Schuldenbeschränkungen wünschten?

Oder wurden entsprechende Äußerungen anlässlich einer Kommunikation im Zusammenhang mit dem Stabilitätsrat geäußert?

a) Wenn ja, welche Teilnehmer haben sich entsprechend geäußert?

b) Wenn ja, welche Änderungsvorschläge oder auch nur erste Änderungsanregungen wurden von wem vorgetragen?

7

Wie bewertet die Bundesregierung, dass die Einnahmen der Erbschaftsteuer – unabhängig von der Corona-Krise – weiter steigen?

a) Könnte nach Ansicht der Bundesregierung bei dem Zusammentreffen von steigenden Einnahmen aus der Erbschaftsteuer und sinkendem Wirtschaftswachstum die Gefahr prozyklischen Handelns bestehen?

b) Teilt die Bundesregierung die Sorge der Fragensteller, dass in der Corona-Krise die Gefahr bestehen könnte, dass hohe Erbschaftsteuerverbindlichkeiten im Einzelfall erfolgreiche Unternehmensnachfolgen behindern könnten?

Berlin, den 2. Juli 2020

Christian Lindner und Fraktion

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