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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zum möglichen Aufenthalt eines iranischen Richters in der Bundesrepublik Deutschland

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

27.07.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2102413.07.2020

Zum möglichen Aufenthalt eines iranischen Richters in der Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Armin-Paulus Hampel, Dr. Roland Hartwig, Petr Bystron, Dr. Anton Friesen, Waldemar Herdt, Paul Viktor Podolay, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Lothar Maier, Dr. Robby Schlund und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der iranische Richter Gholamreza Mansouri soll sich der Organisation „Reporter ohne Grenzen“ zufolge vor seinem noch ungeklärten Tod in Bukarest in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben (https://www.welt.de/politik/deutschland/article209965671/Iranischer-Richter-ist-tot-So-entzieht-auch-die-Mafia-ihre-Mitglieder-der-Justiz.html). In seiner Heimat wurde ihm kurz zuvor vorgeworfen, Bestechungsgelder in Höhe von 500 000 Euro erhalten zu haben, weswegen er von einem Revolutionsgericht wegen Korruption angeklagt worden ist (ebd.). „Reporter ohne Grenzen“ reichte am 11. Juni 2020 eine Strafanzeige beim Generalbundesanwalt gegen Mansouri ein, der sich zu diesem Zeitpunkt in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben soll (ebd.). Der iranische Richter soll regierungskritische Journalisten willkürlich inhaftiert und gefoltert haben (ebd.). In einem Falle wird ihm sogar die Beteiligung an der Ermordung eines Journalisten vorgeworfen (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass sich der iranische Richter Gholamreza Mansouri kurz vor seinem Tod in Deutschland aufhielt (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

Wenn ja, in welchem Zeitraum?

2

Hat der genannte Richter nach Kenntnis der Bundesregierung persönlich für die Erteilung des für die Reise nach Deutschland notwendigen Sichtvermerks vorgesprochen?

Wenn nein, warum nicht?

3

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Mitarbeiter außerhalb der Visastelle der Auslandsvertretung mit der Erteilung befasst, oder erfolgte die Erteilung auf Bitte bzw. Weisung eines Referenten oder des Botschafters, der nach Kenntnis der Fragesteller normalerweise nicht mit der Erteilung von Visa befasst ist?

4

Wie oft hielt sich Gholamreza Mansouri nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2000 bis zu seinem Tode in Deutschland auf (bitte nach Jahren und Dauer seines Aufenthaltes aufschlüsseln)?

a) Von welcher deutschen Auslandsvertretung erhielt Gholamreza Mansouri jeweils das für die Einreise notwendige Visum?

b) Welche Passart (Reisepass, Dienstpass, Diplomatenpass) wurde jeweils visiert?

c) Für welche Dauer waren die Visa jeweils gültig?

d) Was waren die jeweiligen Reisegründe?

e) Was waren die jeweiligen Ziele (welche Städte) der Reise?

5

Haben andere Schengenvertretungen nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2000 ein Visum für Gholamreza Mansouri erteilt?

Wenn ja, welche Vertretung von welchem Staat, und für welchen Zeitraum war das Visum jeweils gültig?

Berlin, den 2. Juli 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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