BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Vernetzungsstellen für Seniorenernährung

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

21.07.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2102513.07.2020

Vernetzungsstellen für Seniorenernährung

der Abgeordneten Stephan Protschka, Berengar Elsner von Gronow, Peter Felser, Franziska Gminder, Wilhelm von Gottberg, Thomas Ehrhorn, Johannes Huber und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im Haushaltsjahr 2020 stellt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) 1,8 Mio. Euro zur Verfügung, um gemeinsam mit den Bundesländern sogenannte Vernetzungsstellen für Seniorenernährung einzurichten (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/18389). In zehn Bundesländern werden derzeit die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass dort die Vernetzungsstellen für Seniorenernährung noch in diesem Jahr die Arbeit aufnehmen (ebd.). In Rheinland-Pfalz wird dies mit über 330 000 Euro durch das BMEL gefördert (vgl. https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/100-seniorenernaehrung-rlp.html). Baden-Württemberg erhält für dieses Projekt sowie für ein Projekt zur Öffnung der Verpflegungsleistungen von Senioreneinrichtungen für noch zu Hause lebende Senioren vom BMEL 845 000 Euro (vgl. https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/101-seniorenernaehrung-bawue.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

In welchen Bundesländern werden dieses Jahr die Vernetzungsstellen für Seniorenernährung voraussichtlich eröffnet (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/18389)?

a) Mit welchen Beträgen werden diese Bundesländer vom BMEL gefördert, um sogenannte Vernetzungsstellen für Seniorenernährung einzurichten?

b) Mit Hilfe welcher Kriterien werden diese Fördergelder zur Errichtung von Vernetzungsstellen für Seniorenernährung auf die unterschiedlichen Bundesländer aufgeteilt (z. B. nach Anzahl der Senioren und Pflegeheime)?

c) Aus welchen Haushaltstiteln stammen die Ausgaben in Frage 1a?

2

Wie ist so eine Vernetzungsstelle für Seniorenernährung aufgebaut (z. B. personelle Ausstattung), und welche Aufgabenbereiche sollen diese abdecken?

3

Welche Initiativen zur Verbesserung der Seniorenernährung in Deutschland, die vom BMEL gefördert werden, gibt es derzeit, und wie hoch werden diese vom BMEL gefördert (vgl. https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/gesunde-ernaehrung/ernaehrung-im-alter/aktionsprogramm-senior.html)?

4

Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen, um die Seniorenernährung in den Bundesländern nachhaltig zu verbessern, und wenn ja, welche?

5

Konnte nach Kenntnis der Bundesregierung die erste Vernetzungsstelle für Seniorenernährung, die im Mai 2019 im Saarland eröffnet wurde, bereits Fortschritte im Bereich der Seniorenverpflegung (z. B. Anpassung der Verpflegung in Seniorenheimen an den Qualitätsmaßstab der Deutschen Gesellschaft für Ernährung – DGE) erzielen, und wenn ja, welche, und wie wurden diese bemessen (vgl. https://www.fitimalter-dge.de/aktuelles/aktuelles/meldung/article/akuter-hand/)?

Wie viele Pflegeheime im Saarland kooperieren bereits nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Vernetzungsstelle für Seniorenernährung?

6

Plant die Bundesregierung ein umfassendes Monitoring zu der Ernährungssituation in Pflegeheimen, da die Datenlage zur Ernährungssituation in Pflegeheimen in Deutschland „spärlich“ ist und die Effektivität der einzelnen Projekte zur Verbesserung der Seniorenernährung in Pflegeheimen somit nur schwer evaluiert werden kann (vgl. https://www.dge.de/fileadmin/public/doc/ws/dgeeb/14-dge-eb/14-DGE-EB-Vorveroeffentlichung-Kapitel2.pdf)?

7

Inwiefern können solche Vernetzungsstellen für Seniorenernährung aus Sicht der Bundesregierung erfolgbringend im Hinblick auf die Vermeidung von Mangelernährung bei Senioren sein, wenn nicht genügend Fachpersonal (Ernährungsexperten) sowie Pflegepersonal in den Pflegeheimen zur Unterstützung der Pflegeheimbewohner bei den Mahlzeiten vorhanden sind?

Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung hieraus?

Berlin, den 2. Juli 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen