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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ermittlungen gegen mutmaßliche rechtsterroristische Vereinigungen "Aryans", "Aryan Circle" und "Nordadler"

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

28.07.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2106514.07.2020

Ermittlungen gegen mutmaßliche rechtsterroristische Vereinigungen „Aryans“, „Aryan Circle“ und „Nordadler“

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In den vergangenen Jahren wurde immer wieder bekannt, dass gegen diverse neonazistische Gruppierungen, aber auch Einzelpersonen Strafverfolgungsmaßnahmen geführt werden, bei denen der Verdacht besteht, dass es sich um rechtsterroristische Strukturen und Organisierungsansätze handelt. Nach den Ermittlungen gegen die „Gruppe Freital“, die „Old School Society“, die „Bayerische Schießsportgruppe München“, die Prepper-Gruppierung „Nordkreuz“ bzw. gegen den früheren Bundeswehroffizier Franco A. oder den sogenannten Moschee-Bomber und Pegida-Redner Nino K. (vgl. zu diesen Bundestagsdrucksache 19/1130) richteten sich in der Folgezeit Ermittlungen oder auch Vereinigungsverbote gegen diverse Gruppierungen. Gegenstand dieser Anfrage sind die Gruppen „Aryans“, Arxan Circle Germany“ und „Nordadler“ (Bundestagsdrucksache 19/13372; https://www.spiegel.de/politik/deutschland/aryan-circle-germany-was-ueber-die-neonazi-gruppe-bekannt-ist-a-cf9231c4-5ede-4177-917b-192a6b9f9258, https://www.bento.de/politik/nordadler-wie-gefaehrlich-ist-die-rechtsterroristische-verbindung-a-00000000-0003-0001-0000-000002291619).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen55

1

Gegen wie viele Personen aus welchen Bundesländern mit welchen strafrechtlichen Vorwürfen richten sich nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen die Ermittlungen gegen die mutmaßlich rechtsterroristische Gruppierung „Aryans“?

1

Sind unter den Beschuldigten oder weiteren Aktivisten und Aktivistinnen der Gruppierung „Aryans“ Gefährder aus dem Phänomenbereich Rechtsextremismus, und wenn ja, wie viele?

1

Liegen gegen die Beschuldigten oder weitere Aktivisten und Aktivistinnen der Gruppierung „Aryans“ staatsschutzrelevante Erkenntnisse bzw. Vorstrafen oder offene Haftbefehle aus dem PMK(Politisch motivierte Kriminalität)-rechts-Bereich vor (bitte nach Delikten und Jahren auflisten)?

1

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Organisationen und Zusammenschlüssen der extremen Rechten die Beschuldigten oder weitere Aktivisten und Aktivistinnen der Gruppierung „Aryans“ aktiv sind oder waren (bitte unter Angabe von Bundesland und Organisationsnamen)?

1

Wie viele Durchsuchungen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher im Rahmen von Ermittlungen gegen die Gruppierung „Aryans“ bzw. deren mutmaßliche Mitglieder statt (bitte nach Ort, Bundesland und Datum aufschlüsseln)?

1

Welche Hinweise auf Waffen und Sprengmittel gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens gegen die Gruppierung „Aryans“, bzw. welche Waffen und Sprengmittel bzw. Bestandteile derselben wurden im Zusammenhang mit den bisherigen Ermittlungen im Einzelnen wo sichergestellt?

1

Wurden während der Ermittlungen die Gruppierung „Aryans“ Listen oder Aufzeichnungen bzw. Dateien mit Namen von Personen gefunden, die nicht der rechtsextremen Szene angehören, und wenn ja, wie viele Listen mit wie vielen Personen waren darauf verzeichnet, und aus welchen Bereichen kommen diese Personen (beispielsweise Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, Vereine)?

1

Wurden bisher Personen der in Frage 1f genannten Listen oder Aufzeichnungen bzw. Dateien nach Kenntnis der Bundesregierung über den Umstand, dass zu ihnen Daten im Rahmen der Ermittlungen aufgefunden wurden, informiert, und wenn ja, wann, und durch wen, und wenn nein, warum ist dies bisher nicht erfolgt, und wann soll dies erfolgen?

1

Hat sich das „Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus“ (GETZ-R) seit dem 3. September 2019 (vgl. Bundestagsdrucksache 19/13372, S. 5) mit dem mutmaßlich rechtsterroristischen Zusammenschluss „Aryans“ befasst, und wenn ja, zu welchen Zeitpunkten?

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens gegen die Gruppierung „Aryans“ oder weitere Angehörige derselben zu Personen und Organisationen der extremen Rechten im Ausland haben (bitte unter Angabe des Landes und der Organisation beantworten)?

1

Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Aktivisten oder Aktivistinnen der Gruppierung „Aryans“ als V-Leute, Informanten oder Hinweisgeber für das Bundesamt für Verfassungsschutz tätig waren bzw. sind?

1

Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Aktivisten oder Aktivistinnen der Gruppierung „Aryans“ als V-Leute, Informanten oder Hinweisgeber für ein Landesamt für Verfassungsschutz tätig waren bzw. sind?

1

Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Aktivisten oder Aktivistinnen der Gruppierung „Aryans“ als V-Personen, Informanten oder Hinweisgeber für das Bundeskriminalamt tätig waren bzw. sind?

1

Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Aktivisten oder Aktivistinnen der Gruppierung „Aryans“ als V-Personen, Informanten oder Hinweisgeber für ein Landeskriminalamt tätig waren bzw. sind?

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob, und wenn ja, welche Verbindungen bzw. Kontakte zwischen der Gruppierung „Aryans“ und Personen bestanden bzw. bestehen, die den nachfolgend genannten Gruppierungen zugerechnet werden: „Die Rechte“, „Der III. Weg“, NPD, „Pro Chemnitz“, „Revolution Chemnitz“, „Oldschool Society“, „Combat 18“, „Europäische Aktion“, „Hammerskins“, „Thügida & Wir lieben Sachsen“, „National Socialists Knights of the Ku-Klux-Klan Deutschland“ (NSK KKK), Nordadler, „Division Braune Wölfe“, Aryan Circel Germany, Sturm 18?

2

Gegen wie viele Personen aus welchen Bundesländern mit welchen strafrechtlichen Vorwürfen richten sich nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen die Ermittlungen gegen die mutmaßlich kriminelle bzw. neonazistische Gruppierung „Aryan Circle Germany“?

2

Sind unter den Beschuldigten oder weiteren Aktivisten und Aktivistinnen der Gruppierung „Aryan Circle Germany“ Gefährder aus dem Phänomenbereich Rechtsextremismus, und wenn ja, wie viele?

2

Liegen gegen die Beschuldigten oder weitere Aktivisten und Aktivistinnen der Gruppierung „Aryan Circle Germany“ staatsschutzrelevante Erkenntnisse bzw. Vorstrafen oder offene Haftbefehle aus dem PMK (Politisch motivierte Kriminalität)-rechts-Bereich vor (bitte nach Delikten und Jahren auflisten)?

2

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Organisationen und Zusammenschlüssen der extremen Rechten die Beschuldigten oder weitere Aktivisten und Aktivistinnen der Gruppierung „Aryan Circle Germany“ aktiv sind oder waren (bitte Bundesland und Organisationsnamen angeben)?

2

Wie viele Durchsuchungen fanden bisher im Rahmen von Ermittlungen gegen die Gruppierung „Aryan Circle Germany“ bzw. deren mutmaßliche Mitglieder statt (bitte nach Ort, Bundesland und Datum aufschlüsseln)?

2

Welche Hinweise auf Waffen und Sprengmittel gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens gegen die Gruppierung „Aryan Circle Germany“, bzw. welche Waffen und Sprengmittel bzw. Bestandteile derselben wurden im Zusammenhang mit den bisherigen Ermittlungen im Einzelnen wo sichergestellt?

2

Wurden während der Ermittlungen gegen die Gruppierung „Aryan Circle Germany“ Listen oder Aufzeichnungen bzw. Dateien mit Namen von Personen gefunden, die nicht der rechtsextremen Szene angehören, und wenn ja, wie viele Listen mit wie vielen Personen waren darauf verzeichnet, und aus welchen Bereichen kommen diese Personen (beispielsweise Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, Vereine)?

2

Wurden bisher Personen der in Frage 2f genannten Listen oder Aufzeichnungen bzw. Dateien nach Kenntnis der Bundesregierung über den Umstand, informiert, und wenn ja, wann, und durch wen, und wenn nein, warum ist dies bisher nicht erfolgt, und wann soll dies erfolgen?

2

Wann hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen die Gruppierung „Aryan Circle Germany“ an sich gezogen, bzw. von welcher Staatsanwaltschaft wurde die Übernahme beantragt und übertragen?

2

Wie ist der Stand des Ermittlungsverfahrens bzw. der Ermittlungsverfahren?

2

Hat der Generalbundesanwalt einen ARP-Berichtsvorgang (ARP = Allgemeines Register für Staatsschutzstrafsachen) über die Ermittlungen gegen die Gruppierung „Aryan Circle Germany“ angelegt, und wenn ja, seit wann?

2

Wie bewertet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Gruppierung „Aryan Circle Germany“?

2

Hat sich das „Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus“ (GETZ-R) mit dem mutmaßlich rechtsterroristischen Zusammenschluss „Aryan Circle Germany“ befasst, und wenn ja, zu welchen Zeitpunkten?

2

Falls sich das GETZ-R nicht mit der Gruppierung „Aryan Circle Germany“ befasst hat, aus welchen Gründen unterblieb diese Befassung?

2

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens gegen die Gruppierung „Aryan Circle Germany“ oder weitere Angehörige derselben zu Personen und Organisationen der extremen Rechten im Ausland haben (bitte unter Angabe des Landes und der Organisation beantworten)?

2

Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Aktivisten oder Aktivistinnen der Gruppierung „Aryan Circle Germany“ als V-Leute, Informanten oder Hinweisgeber für das Bundesamt für Verfassungsschutz tätig waren bzw. sind?

2

Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Aktivisten oder Aktivistinnen der Gruppierung „Aryan Circle Germany“ als V-Leute, Informanten oder Hinweisgeber für ein Landesamt für Verfassungsschutz tätig waren bzw. sind?

2

Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Aktivisten oder Aktivistinnen der Gruppierung „Aryan Circle Germany“ als V-Personen, Informanten oder Hinweisgeber für das Bundeskriminalamt tätig waren bzw. sind?

2

Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Aktivisten oder Aktivistinnen der Gruppierung „Aryan Circle Germany“ als V-Personen, Informanten oder Hinweisgeber für ein Landeskriminalamt tätig waren bzw. sind?

2

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob, und wenn ja, welche Verbindungen bzw. Kontakte zwischen der Gruppierung „Aryan Circle Germany“ und Personen bestanden bzw. bestehen, die den nachfolgend genannten Gruppierungen zugerechnet werden: „Die Rechte“, „Der III. Weg“, NPD, „Pro Chemnitz“, „Revolution Chemnitz“, „Oldschool Society“, „Combat 18“, „Europäische Aktion“, „Hammerskins“ „Thügida & Wir lieben Sachsen“ „National Socialists Knights of the Ku-Klux-Klan Deutschland“ (NSK KKK), Nordadler, „Division Braune Wölfe“, Sturm 18?

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Gegen wie viele Personen aus welchen Bundesländern mit welchen strafrechtlichen Vorwürfen richten sich nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen die Ermittlungen gegen die mutmaßlich kriminelle bzw. neonazistische Gruppierung „Nordadler“?

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Sind unter den Beschuldigten oder weiteren Aktivisten und Aktivistinnen der Gruppierung „Nordadler“ Gefährder aus dem Phänomenbereich Rechtsextremismus, und wenn ja, wie viele?

3

Liegen gegen die Beschuldigten oder weitere Aktivisten und Aktivistinnen der Gruppierung „Nordadler“ staatsschutzrelevante Erkenntnisse bzw. Vorstrafen oder offene Haftbefehle aus dem PMK(Politisch motivierte Kriminalität)-rechts-Bereich vor (bitte nach Delikten und Jahren auflisten)?

3

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Organisationen und Zusammenschlüssen der extremen Rechten die Beschuldigten oder weitere Aktivisten und Aktivistinnen der Gruppierung „Nordadler“ aktiv sind oder waren (bitte Bundesland und Organisationsnamen angeben)?

3

Wie viele Durchsuchungen fanden bisher im Rahmen von Ermittlungen gegen die Gruppierung „Nordadler“ bzw. deren mutmaßliche Mitglieder statt (bitte nach Ort, Bundesland und Datum aufschlüsseln)?

3

Welche Hinweise auf Waffen und Sprengmittel gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens gegen die Gruppierung „Nordadler“, bzw. welche Waffen und Sprengmittel bzw. Bestandteile derselben wurden im Zusammenhang mit den bisherigen Ermittlungen im Einzelnen wo sichergestellt?

3

Wurden während der Ermittlungen gegen die Gruppierung „Nordadler“ Listen oder Aufzeichnungen bzw. Dateien mit Namen von Personen gefunden, die nicht der rechtsextremen Szene angehören, und wenn ja, wie viele Listen mit wie vielen Personen waren darauf verzeichnet, und aus welchen Bereichen kommen diese Personen (beispielsweise Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, Vereine)?

3

Wurden bisher Personen der in Frage 3f genannten Listen oder Aufzeichnungen bzw. Dateien nach Kenntnis der Bundesregierung über den Umstand, dass zu ihnen Daten im Rahmen der Ermittlungen aufgefunden wurden, informiert, und wenn ja, wann, und durch wen, und wenn nein, warum ist dies bisher nicht erfolgt, und wann soll dies erfolgen?

3

Wann hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen die Gruppierung „Nordadler“ an sich gezogen, bzw. von welcher Staatsanwaltschaft wurde die Übernahme beantragt und übertragen?

3

Wie ist der Stand des Ermittlungsverfahrens bzw. der Ermittlungsverfahren?

3

Hat der Generalbundesanwalt einen ARP-Berichtsvorgang (ARP = Allgemeines Register für Staatsschutzstrafsachen) über die Ermittlungen gegen die Gruppierung „Nordadler“ angelegt, und wenn ja, seit wann?

3

Wie bewertet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Gruppierung „Nordadler“?

3

Hat sich das „Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus“ (GETZ-R) mit dem mutmaßlich rechtsterroristischen Zusammenschluss „Nordadler“ befasst, und wenn ja, zu welchen Zeitpunkten?

3

Falls sich das GETZ-R nicht mit der Gruppierung „Nordadler“ befasst hat, aus welchen Gründen unterblieb diese Befassung?

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Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens gegen die Gruppierung „Nordadler“ oder weitere Angehörige derselben zu Personen und Organisationen der extremen Rechten im Ausland haben (bitte unter Angabe des Landes und der Organisation beantworten)?

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Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Aktivisten oder Aktivistinnen der Gruppierung „Nordadler“ als V-Leute, Informanten oder Hinweisgeber für das Bundesamt für Verfassungsschutz tätig waren bzw. sind?

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Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Aktivisten oder Aktivistinnen der Gruppierung „Nordadler“ als V-Leute, Informanten oder Hinweisgeber für ein Landesamt für Verfassungsschutz tätig waren bzw. sind?

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Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Aktivisten oder Aktivistinnen der Gruppierung „Nordadler“ als V-Personen, Informanten oder Hinweisgeber für das Bundeskriminalamt tätig waren bzw. sind?

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Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Aktivisten oder Aktivistinnen der Gruppierung „Nordadler“ als V-Personen, Informanten oder Hinweisgeber für ein Landeskriminalamt tätig waren bzw. sind?

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Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob, und wenn ja, welche Verbindungen bzw. Kontakte zwischen der Gruppierung „Nordadler“ und Personen bestanden bzw. bestehen, die den nachfolgend genannten Gruppierungen zugerechnet werden: „Die Rechte“, „Der III. Weg“, NPD, „Pro Chemnitz“, „Revolution Chemnitz“, „Oldschool Society“, „Combat 18“, „Europäische Aktion“, „Hammerskins“, „Thügida & Wir lieben Sachsen“, „National Socialists Knights of the Ku-Klux-Klan Deutschland“ (NSK KKK), Aryans, „Division Braune Wölfe“, Aryan Circel Germany, Sturm 18?

Berlin, den 9. Juli 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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