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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Altersgerechter, barrierefreier Wohnraum

Umsetzung, Finanzierung und Förderung altersgerechter und barrierefreier Wohnraumanpassungsmaßnahmen, Kritik der IG Bau, Einführung eines baulichen Mindeststandards, bundes- und landesgesetzlicher Änderungsbedarf, Unterstützung interdisziplinärer Vernetzungen und generationsübergreifender Wohnformen, Umgang mit Senioren ohne soziales Umfeld, europäische Gleichbehandlungsrichtlinie, finanzielle Zuschüsse zur Wohnumfeldverbesserung bei Pflegebedürftigkeit

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

08.06.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/168811. 05. 2010

Altersgerechter, barrierefreier Wohnraum

der Abgeordneten Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Daniela Wagner, Ekin Deligöz, Kai Gehring, Bettina Herlitzius, Markus Kurth und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Unsere Gesellschaft wird immer älter. Im Jahr 2008 waren 20 Prozent der Bevölkerung in Deutschland 65 Jahre oder älter. Der Anteil älterer Menschen wird in den nächsten zwanzig Jahren spürbar weiter steigen. In der 12. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes wird für das Jahr 2060 prognostiziert, dass jede/jeder Dritte 65 Jahre und älter und sogar jede/jeder Siebente über 80 Jahre sein wird.

Alte Menschen möchten so lange wie möglich selbständig in ihren Wohnungen und ihrem Stadtquartier leben. Damit dies möglich ist, müssen ihre Wohnungen und ihr Wohnumfeld auch altersgerecht und weitgehend barrierefrei sein. Die Beseitigung von Barrieren kommt nicht nur der älteren Generation, sondern auch Familien mit Kindern und jüngeren, bewegungseingeschränkten Menschen zugute. Dadurch wird zudem eine generationenübergreifende Durchmischung von Wohnquartieren gefördert.

Die wachsende Zahl von älteren Menschen wird in naher Zukunft zu einem steigenden Bedarf an altersgerechten, weitgehend barrierefreien Wohnungen führen. Das bestehende Wohn- und Versorgungsangebot wird diesen veränderten Anforderungen in vielen Bereichen bereits heute nicht gerecht und muss entsprechend angepasst werden. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) moniert aktuell den dramatischen Mangel an altersgerechten Wohnungen in Deutschland. Nach deren Schätzungen sind nur etwa 250 000 Wohnungen derzeit altersgerecht ausgebaut. Bis 2020 würden jedoch rund 800 000 benötigt (Quelle: Bibliomed Springer Medizin, 12. April 2010). Eine repräsentative Befragung des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) im Auftrag des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung ergab, dass gerade einmal 5 Prozent aller Altershaushalte in Wohnungen als barrierefrei bzw. barrierearm gelten (KDA, Pro Alter, 03/2010). Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP heißt es zudem: „Wir wollen Wohnraum und Infrastruktur alten-, generationengerecht und, wo sachgerecht, integrativ gestalten und […] in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft ausbauen und weiterentwickeln.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

a) Teilt die Bundesregierung die o. g. Kritik der IG BAU?

Falls ja, was für Schlussfolgerungen zieht sie daraus, und mit welchen Maßnahmen gedenkt sie dem Mangel an altersgerechtem Wohnraum entgegenzuwirken?

Falls nein, warum nicht, und wie schätzt sie die derzeitige Situation und den Bedarf bis 2020 ein?

b) Über wie viel altersgerechten und barrierefreien Wohnraum in Wohneinheiten verfügt Deutschland derzeit nach Erkenntnis der Bundesregierung?

c) Wie viele altersgerechte und barrierefreie Wohnungen sind davon im Besitz des Bundes?

d) Wie verhält sich die Anzahl der Wohneinheiten zur Zahl der derzeit über 65-Jährigen in Deutschland?

2

a) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung hinsichtlich ihrer Ankündigung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP, das KfW-Bankengruppe-Förderprogramm zur Versorgung mit altersgerechtem Wohnraum weiterzuentwickeln, bereits ergriffen, und welchen zeitlichen Rahmen sieht die Bundesregierung für die geplanten Maßnahmen vor?

b) Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, zusätzliche Anreize über die KfW-Bankengruppe-Förderprogramme hinaus für die Wohnungswirtschaft, selbstnutzende Eigentümer sowie Vermieter von Ein- und Zweifamilienhäusern zur Herstellung und Bereitstellung altersgerechter/innovativer Wohnungsangebote zu schaffen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

c) Welche weiteren Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung, um den Wohnungsbestand an die sich ergebenden Herausforderungen durch den demografischen Wandel anzupassen?

d) Wird bei der Ausgestaltung der Maßnahmen auf die unterschiedlichen Erfordernisse in ländlichen und städtischen Gebieten Rücksicht genommen?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

3

a) Wie viele Personen haben seit Einführung der Regelung über finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds bei Pflegebedürftigkeit nach § 40 Absatz 4 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) einen diesbezüglichen Antrag gestellt?

b) Wie viele der Anträge wurden bewilligt, wie viele abgelehnt?

c) Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben der Sozialen Pflegeversicherung für Zuschüsse nach § 40 Absatz 4 SGB XI, und wie haben sich die Kosten seit Einführung der Regelung bis heute entwickelt?

4

Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung die Informationen und Beratung für Verbraucherinnen/Verbraucher und Wohneigentumsbesitzerinnen/Wohneigentumsbesitzer zur Umsetzung, Finanzierung und Förderung altersgerechter, barrierefreier Wohnraumanpassungsmaßnahmen verbessern, wie sie vom Deutschen Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V. im Bericht Wohnen im Alter für das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 2009 empfohlen wurde?

5

Mit welchen konkreten Maßnahmen fördert die Bundesregierung gemeinschaftsorientierte sowie generationsübergreifende Wohnformen, die ein selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter ermöglichen sollen?

6

Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung, um Menschen auch im Alter und/oder bei Pflegebedürftigkeit den Verbleib im angestammten Quartier zu ermöglichen?

7

Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, um auf die wachsende Anzahl von alleinlebenden Seniorinnen und Senioren ohne jegliches soziales familiäres Umfeld und Kontakte zu reagieren?

8

Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, um auf die speziellen Bedürfnisse von Frauen, die, laut Studie, im Jahr 2060 eine durchschnittlich 4,2 Jahre höhere Lebenserwartung als Männer haben, zu reagieren?

9

Welchen bundes- und landesgesetzlichen Änderungsbedarf der Regelungen zur Herstellung von Barrierefreiheit bei Gebäuden sieht die Bundesregierung auf Grund der Regelung des Artikels 9 der UN-Behindertenrechtskonvention, wonach Menschen mit Beeinträchtigungen ein selbstbestimmtes Leben und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen sei?

10

Inwiefern sieht die Bundesregierung in dem Entwurf der europäischen Gleichbehandlungsrichtlinie, der von der schwedischen Ratspräsidentschaft Ende 2009 grundlegend überarbeitet wurde, eine Chance den altersgerechten, barrierefreien Umbau von Wohnungen voranzubringen?

11

Plant die Bundesregierung die verbindliche Einführung eines baulichen Mindeststandards in Bezug auf Barrierefreiheit für Wohnungen des so genannten Betreuten Wohnens für Ältere?

Wenn ja, an welchen Grundsätzen werden sich die Mindeststandards orientieren?

Wenn nein, warum nicht?

12

Mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung die interdisziplinäre Vernetzung zwischen Städte-, Wohnraum-, Infrastruktur- als auch Sozialraumplanerninnen/Sozialraumplanern und Gerontologinnen/Gerontologen zum Wohle der alters- und behindertengerechten Gestaltung von Neu- und Umbauten fördern?

13

a) Inwieweit findet die Notwendigkeit zur alten-, generationen- und sachgerechten Ausgestaltung von Wohnraum und Infrastruktur in der curricularen Ausbildung von Architektinnen/Architekten, Ingenieurinnen/Ingenieuren sowie Städte- und Sozialraumplanerinnen/Sozialraumplanern Berücksichtigung?

b) Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP angekündigt, auf die Ausbildung dieser Berufsgruppen hinsichtlich der stärkeren Orientierung zum alten-, und generationengerechten Wohnen Einfluss zu nehmen?

Berlin, den 11. Mai 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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