Meinungsbildung und weitere Planungen der Bundesregierung zur Neuregelung der Sterbehilfe
der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Bernd Reuther, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung,
Fragen28
Hatte die Bundesregierung davon Kenntnis, dass der Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn verschiedene Verbände, Institutionen und Vertreter der Wissenschaft zu einer Stellungnahme zu Eckpunkten der Neuregelung des Sterbehilferechts aufgefordert hat?
Wurde das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Sterbehilfe in einer Kabinettsitzung besprochen?
Wenn ja, welche Erkenntnisse gingen nach Kenntnis der Bundesregierung daraus hervor?
Wertet die Bundesregierung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Sterbehilfe noch aus?
Wenn ja, wie lange soll die Auswertung dauern?
Wenn nein, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus der Auswertung des Urteils ziehen können?
Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen dem Tätigwerden des Bundesministers für Gesundheit (Aufforderung zur Abgabe von Stellungnahmen zur Neuregelung der Sterbehilfe) und ihrer Antwort zu Frage 13 der vorgenannten Kleinen Anfrage, wonach eigentlich erst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Köln abgewartet werden solle (bitte begründen)?
Hat die Bundesregierung davon Kenntnis, nach welchen Kriterien die Verbände, Institutionen und Vertreter der Wissenschaft, die zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert wurden, vom Bundesministerium für Gesundheit ausgewählt wurden?
Wenn ja, nach welchen (bitte auflisten)?
Hat die Bundesregierung davon Kenntnis, welche Intention das Bundesministerium für Gesundheit bei der konkreten Auswahl der Verbände, Institutionen und Vertreter der Wissenschaft verfolgte?
Wenn ja, welche?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Auswahl der Verbände, Institutionen und Vertreter der Wissenschaft einseitig erfolgte, da viele der angesprochenen Verbände, Institutionen und Wissenschaftler sich nach Kenntnis der Fragesteller öffentlich gegen eine Liberalisierung der Sterbehilfe eingesetzt haben?
Hat die Bundesregierung davon Kenntnis, wieso viele Verbände und Institutionen, die nach Kenntnis der Fragesteller öffentlich für eine Liberalisierung des Sterbehilferechts eintreten, durch das Anschreiben des Bundesministers für Gesundheit unberücksichtigt blieben (bitte begründen)?
Wieso wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die nachfolgenden Verbände, Institutionen, Vertreter der Wissenschaft nicht zu einer Stellungnahme aufgefordert
a) Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e. V.,
b) Humanistischer Verband Deutschlands,
c) Deutscher Anwaltverein e. V.,
d) Dignitas Deutschland e. V.,
e) Giordano Bruno Stiftung,
f) Verein Sterbehilfe e. V.,
g) Humanistische Union e. V.?
Plant die Bundesregierung, weitere allgemeine Stellungnahmen einzuholen?
Wenn ja, von wem?
Hat die Bundesregierung davon Kenntnis, wie viele Stellungnahmen das Bundesministerium der Gesundheit aufgrund des Schreibens erhalten hat?
a) Wenn ja, wie viele, und von wem?
b) Wie viele davon waren Initiative-Stellungnahmen von Verbänden, Institutionen und Vertretern der Wissenschaft, die nicht explizit zur Stellungnahme aufgefordert wurden?
Plant die Bundesregierung die eingereichten Stellungnahmen der Verbände, Institutionen und Vertreter der Wissenschaft den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zugänglich zu machen?
a) Wenn ja, wie, und wann?
b) Wenn nein, wieso nicht?
Welchen Inhalt hatten die eingereichten Stellungnahmen (bitte nach Verband, Institution oder Vertreter der Wissenschaft und Inhalt aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus den eingereichten Stellungnahmen?
Hat die Bundesregierung davon Kenntnis, welche der Zusendung der Stellungnahmen nachfolgenden Maßnahmen das Bundesministerium für Gesundheit in Sachen Sterbehilfe plant?
Wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung ein oder mehrere externe Gutachten zur Auswertung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Sterbehilfe ausgeschrieben oder beauftragt?
Wenn ja, wer ist beauftragt worden, wie lautet die konkrete Untersuchungsfrage, wie hoch ist der jeweilige Auftragswert, wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen, und werden die Ergebnisse veröffentlicht?
Wenn nein, plant die Bundesregierung, eine externe Begutachtung/ Auswertung auszuschreiben oder zu beauftragen?
Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um den gewünschten breiten Austausch zum Thema Sterbehilfe voranzutreiben (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der vorgenannten Kleinen Anfrage)?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Thema Sterbehilfe vordringlich durch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in einer fraktionsübergreifenden Debatte mittels Gruppenanträgen aufgegriffen werden sollte, oder sieht sich die Bundesregierung in der Verantwortung, eine entsprechende Neuregelung vorzulegen (bitte begründen)?
a) Wenn die Frage 18 erster Halbsatz mit „Ja“ beantwortet wird und die Frage 12 mit „Nein“, wie erklärt sich die Bundesregierung diesen Widerspruch, dass sie auf der einen Seite die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in der Verantwortung sieht, auf der anderen Seite diesen aber die Stellungnahmen nicht zugänglich macht?
b) Wenn die Frage 18 erster Halbsatz mit „Ja“ beantwortet wird, wie erklärt sich die Bundesregierung, dass der Bundesminister für Gesundheit als Minister agierend Stellungnahmen einholt?
Plant die Bundesregierung, in dieser Wahlperiode einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Sterbehilfe vorzulegen?
Ist es nach Auffassung der Bundesregierung ausgeschlossen, dass sie selbst einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Sterbehilfe in der aktuellen Wahlperiode vorlegen wird?
Möchte die Bundesregierung darauf hinwirken, dass der Deutsche Bundestag eine Enquete-Kommission zu einer Neuregelung des Sterbehilferechts einsetzt?
Möchte die Bundesregierung die Debatte zur Neuregelung der Sterbehilfe befördern, sich selbst aber einer konsolidierten Meinung enthalten?
In welcher Rolle im Allgemeinen sieht sich die Bundesregierung im Rahmen der Sterbehilfedebatte?
Plant die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Zuge ihrer Richtlinienkompetenz darauf hinzuwirken, dass der Bundesminister für Gesundheit das höchstrichterliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2017 (Az.: 3 C 19.15) – anders als dies in dem „Nichtanwendungserlass“ gegenüber dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zum Ausdruck kommt (https://www.tagesspiegel.de/politik/gesundheitsminister-blockiert-urteil-darf-der-staat-beim-sterben-helfen/20925030.html und https://www.fr.de/politik/jens-spahn-verhindert-sterbehilfe-10959677.html) – künftig beachtet (bitte begründen)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass der Bundesminister für Gesundheit das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2017 (Az.: 3 C 19.15) nicht beachtet?
Hält die Bundesregierung das Vorgehen des Bundesministers für Gesundheit (auch hinsichtlich des Nichtanwendungserlasses gegenüber dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) für richtig?
Wie gedenkt die Bundesregierung, der vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Tatsache der unzureichenden wissenschaftlichen Erforschung des Phänomenbereichs „assistierter Suizid“ zu begegnen (vgl. BVerfG, 2 BvR 2347/15, Rn. 238)?
Welchen Inhalt hat die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts für den Bundesminister nach Kenntnis der Fragesteller im Bundesministerium für Gesundheit erstellte Kurzinformation zu den rechtlichen Folgen des Urteils, plant die Bundesregierung diese Information über die rechtlichen Folgen zu veröffentlichen, und wie sind die in der Kurzinformation festgestellten rechtlichen Folgen?
Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung in Sachen Sterbehilfe?