Vereinfachung der Wahlteilnahme für Deutsche im Ausland
der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Dr. Konstantin von Notz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Deutsche leben, arbeiten, studieren im und reisen ins Ausland. Schätzungen zufolge gibt es mehrere Millionen Deutsche, die für kürzere oder längere Zeit im Ausland leben. Nach dem Grundgesetz (GG), Artikel 20 und 38, dem Bundeswahlgesetz (BWahlG), § 12 und dem Europawahlgesetz (EuWG), § 6 sind Deutsche im Ausland – auch dann, wenn sie nicht mehr in Deutschland gemeldet sind – bei Bundestags- und Europawahlen wahlberechtigt, wenn sie
- Deutsche im Sinne des Artikels 116 GG sind,
- bis zum Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- nach dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gewohnt haben.
In der Praxis ist es für viele Deutsche im Ausland oft schwierig oder unmöglich, ihr Wahlrecht auszuüben. Aufgrund unzuverlässiger Postsysteme erhalten viele ihre Wahlunterlagen im Ausland entweder zu spät oder gar nicht. Die Handhabung der Wahl aus dem Ausland unterscheidet sich zudem von Gemeinde zu Gemeinde teils stark. Das Wahlrecht für Deutsche im Ausland ist dadurch de facto eingeschränkt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Drucksache 17/1692 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Fragen29
Wie viele wahlberechtigte Deutsche leben dauerhaft im Ausland?
Wie viele Deutsche leben vorübergehend im Ausland (z. B. Studentinnen und Studenten, Deutsche, die zeitweise im Ausland arbeiten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Soldatinnen und Soldaten, Aupairs, Zivil- und Freiwilligendienstleistende, Künstlerinnen und Künstler, Sportlerinnen und Sportler, Renterinnen und Rentner)?
Wie viele Deutsche reisen jährlich als Urlauber oder Geschäftsreisende ins Ausland? Wie viele Deutsche haben sich schätzungsweise zum Zeitpunkt der beiden letzten Bundestags- und Europawahlen im Ausland aufgehalten?
Wie viele im Ausland lebende Deutsche haben sich zu den Bundestagswahlen 2005 und 2009 und den Europawahlen 2004 und 2009 jeweils in das Wahlverzeichnis des Bundeswahlleiters eingetragen, um an den Wahlen teilzunehmen?
Wie viele Deutsche haben sich bei den letzten Bundestags- und Europawahlen Briefwahlunterlagen an eine Adresse im Ausland schicken lassen? Wie viele davon haben tatsächlich gewählt?
Wie viele Stimmen wurden von Deutschen im Ausland zu den Bundestagswahlen 2005 und 2009 und den Europawahlen 2004 und 2009 jeweils abgegeben? Wie viele davon waren nicht mehr in Deutschland gemeldet und haben sich für die Wahl ins Wählerverzeichnis eingetragen? Wie viele davon waren noch in Deutschland gemeldet und haben per Briefwahl aus dem Ausland gewählt?
Welcher Wahlbeteiligung von im Ausland lebenden Deutschen entspricht das für das Jahr 2005 (2004 für die Europawahl) bzw. für 2009? Im Vergleich dazu, wie hoch war jeweils die Gesamtwahlbeteiligung?
Wie funktioniert das Wahlrecht für Deutsche im Ausland heute? Wie und wo können Deutsche im Ausland ihre Stimme abgeben (z. B. Briefwahl, Wahl an Konsulaten und Botschaften, Wahl am Ort ihres letzten deutschen Wohnsitzes, Wahl durch Stellvertreterin/Stellvertreter)?
Wie unterscheidet sich das Wahlprozedere für im Ausland lebende Deutsche, die noch in Deutschland gemeldet sind, von dem Verfahren für nicht mehr in Deutschland gemeldete Deutsche?
In welchem Wahlkreis wählen Deutsche im Ausland, und wem kommen die Stimmen jeweils zu Gute (jeweiliger Wahlkreis oder zentral in Berlin)? Wie unterscheidet sich das Verfahren zwischen Bundestags- und Europawahlen?
Ist es zutreffend, dass im Ausland lebende Deutsche, die nicht mehr in Deutschland gemeldet sind, sich bei jeder Wahl von Neuem ins Wahlverzeichnis ihrer letzten Gemeinde eintragen lassen müssen und dass die Frist dafür bereits Wochen vor der eigentlichen Wahl abläuft?
Können Deutsche, die noch in Deutschland gemeldet sind, Briefwahlunterlagen online, z. B. per E-Mail, beantragen?
Gilt für die Eintragung ins Wählerverzeichnis und die Beantragung von Briefwahlunterlagen ein bundesweit einheitliches Registrierverfahren, oder können die Gemeinden individuell unterschiedliche Verfahren festlegen?
Wenn Gemeinden individuell unterschiedliche Verfahren festlegen können, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das Gleichheitsprinzip im Sinne gleicher Zugangsvoraussetzungen zur Teilnahme an der Wahl sichergestellt ist?
Sind die Eintragung ins Wählerverzeichnis sowie die Beantragung von Briefwahlunterlagen an deutschen Botschaften und (General-)Konsulaten möglich? Sind Briefwahlunterlagen dort erhältlich?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, nach denen die von der Gemeinde ins Ausland geschickten Briefwahlunterlagen erst nach der Wahl oder überhaupt nicht bei der Wählerin bzw. beim Wähler eingetroffen sind und damit keine Möglichkeit mehr bestand, an der Wahl teilzunehmen? Wenn ja, wie viele solcher Fälle kamen zu den Bundestagswahlen 2005 und 2009 und den Europawahlen 2004 und 2009 schätzungsweise jeweils vor?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, nach denen aus dem Ausland abgeschickte Stimmzettel trotz frühzeitigen Posteinwurfs erst nach der Bundestagswahl eingegangen sind und damit ungültig waren oder gar nicht ankamen? Wenn ja, wie viele solcher Fälle kamen zu den Bundestagswahlen 2005 und 2009 jeweils vor?
Trifft es zu, dass einige Auslandsvertretungen die Rücksendung von ausgefüllten Wahlunterlagen per amtlichem Kurierservice ermöglicht haben? Falls ja, welche Auslandsvertretungen waren dies, und wie viele Deutsche haben davon Gebrauch gemacht? Ist dieser Service für zukünftige Bundestags- und Europawahlen systematisch geplant?
Welche Auslandsvertretungen haben die Mitbenutzung des amtlichen Kurierservice nicht angeboten, und warum nicht?
Wurde die Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs auch für die Übersendung von Briefwahlunterlagen aus Deutschland an die Wählerinnen und Wähler ermöglicht? Ist dies in Zukunft geplant?
Wenn Deutsche im Ausland aufgrund unzuverlässiger Postsysteme ihre Wahlunterlagen nicht oder zu spät übermittelt bekommen, wie ist das mit den im Grundgesetz vereinbarten Prinzipien einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl für alle Deutschen vereinbar?
Trifft es zu, dass Bürgerinnen und Bürgern anderer EU-Staaten bei den Europawahlen mehr Möglichkeiten zur Wahl aus dem Ausland offen stehen, wie zum Beispiel die Stimmabgabe bei den Botschaften und Konsulaten ihrer Länder oder der Wahl durch Stellvertreter? Im Einzelnen, wie handhaben die anderen 26 EU-Staaten, die USA und andere Demokratien das Wahlrecht für ihre Bürgerinnen und Bürger im Ausland? Welche Wahlmöglichkeiten werden jeweils angeboten (persönlich an Botschaft und/oder Konsulat, Briefwahl, Wahl durch Stellvertreter)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Wählen für Deutsche im Ausland vereinfacht werden sollte, und wenn ja, wie?
Befürwortet die Bundesregierung die Einführung eines einheitlichen, elektronischen Verfahrens für die Eintragung ins Wählerverzeichnis und die vereinfachte elektronische Beantragung von Briefwahlunterlagen für Deutsche im Ausland?
Befürwortet die Bundesregierung, dass die Eintragung ins Wählerverzeichnis nicht nach einer Wahl erlischt, sondern für künftige Wahlen weitergelten sollte, sofern sich die Zuständigkeit des Wahlamtes nicht ändert?
Befürwortet die Bundesregierung, dass für künftige Bundestags- und Europawahlen Briefwahlunterlagen an allen deutschen Auslandsvertretungen erhältlich sein sollen?
Befürwortet die Bundesregierung, für im Ausland lebende Deutsche die Stimmabgabe zu Bundestags- und Europawahlen an deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften und Generalkonsulaten) bis einschließlich zum Tag der Wahl zu ermöglichen?
Falls Frage 27 positiv beantwortet wurde, befürwortet die Bundesregierung, dass die Stimmen vor Ort ausgezählt und die Ergebnisse an den Bundeswahlleiter übermittelt werden sollten?
Welche weiteren Möglichkeiten befürwortet die Bundesregierung, das Wählen für Deutsche im Ausland zu vereinfachen?