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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Mutmaßliche illegale Push-Backs Asylsuchender durch griechische Grenzschutzbeamte in die Türkei

(insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

20.08.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2114520.07.2020

Mutmaßliche illegale Push-Backs Asylsuchender durch griechische Grenzschutzbeamte in die Türkei

der Abgeordneten Michel Brandt, Tobias Pflüger, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Ende 2019 berichtete „Der Spiegel“ mit Verweis auf Dokumente türkischer Behörden und Berichte von Menschenrechtsorganisationen, dass Griechenland in nur einem Jahr fast 60 000 Migrantinnen und Migranten sowie Geflüchtete illegal in die Türkei abgeschoben haben soll (https://www.spiegel.de/politik/ausland/griechenland-soll-zehntausende-migranten-illegal-in-die-tuerkei-abgeschoben-haben-a-1295964.html#ref=rss). Die Vorwürfe sind nicht neu, Anwälte und Hilfsorganisationen berichten seit Jahren von dieser Praxis (ebd.). Als Push-Back wird die rechtswidrige Zurückweisung von Menschen mit ungeklärtem asylrechtlichen Status an oder über Grenzen bezeichnet, wenn also Menschen nach der Einreise abgeschoben werden, ohne dass sie die Möglichkeit hatten, einen Asylantrag zu stellen (https://www.bundestag.de/resource/blob/690272/250636548780b97d40c7d89edb84a020/WD-2-028-20-pdf-data.pdf). Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages haben eine völkerrechtliche Einordnung der Push-Backs von Griechenland in die Türkei vorgenommen. Zwar habe Griechenland „das IV. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), und damit das Verbot von Kollektivausweisungen, als eines von ganz wenigen EMRK-Mitgliedstaaten nicht ratifiziert“, führte Griechenland aber Abschiebungen von „bereits auf griechischem Territorium befindlichen Asylsuchenden durch, ohne eine Möglichkeit zu gewährleisten, Asylanträge stellen zu können bzw. eine individuelle Prüfung ihrer Schutzwürdigkeit vorzunehmen“, so stelle dies einen Verstoß gegen das Zurückweisungsverbot dar (https://www.bundestag.de/resource/blob/690272/250636548780b97d40c7d89edb84a020/WD-2-028-20-pdf-data.pdf; siehe Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, Artikel 3 Absatz 1 der VN-Antifolterkonvention von1984, Artikel 19 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union [GrCh] sowie Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte [EGMR] zu Artikel 3 EMRK). Zudem ist zu prüfen, inwiefern das Verbot der Kollektivausweisung gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verletzt wird. Da die Charta der Grundrechte der Europäischen Union in erster Linie EU-Organe bindet (Artikel 51 Absatz 1 GrCh; https://europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf), ist vor diesem Hintergrund vor allem die Frage zu stellen, inwieweit die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex), bei der auch deutsche Beamte eingesetzt werden, an Push-Backs beteiligt ist bzw. Kenntnis über Push-Backs hat.

Über die ersten Monate des Jahres 2020 beobachten Menschenrechtsorganisationen eine neue Qualität der mutmaßlichen Push-Backs Griechenlands in die Türkei (https://mare-liberum.org/en/news/pushbacks-in-the-aegean-reached-a-new-level-of-severity-pushback-of-14-people-documented-who-had-reached-the-shores-of-chios-already). An der Landgrenze, entlang des Flusses Evros, häufen sich die Berichte von Vorfällen (https://www.borderviolence.eu/violence-reports/april-23-2020-2000-ancona-port/, https://www.borderviolence.eu/violence-reports/april-23-2020-0000-near-to-uzunkopru/, https://www.borderviolence.eu/violence-reports/april-17-2020-0000-greek-turkish-border-near-edirne/, https://www.borderviolence.eu/violence-reports/april-28-2020-2200-evros-border/). Dabei soll es nicht nur zu Zurückweisungen direkt an oder in der Nähe der Grenze kommen, auch Menschen, die sich bereits weiter im Landesinneren Griechenlands aufhalten und zwecks Asylantragstellung den Kontakt zur Polizei suchen, sollen illegal abgeschoben worden sein (https://www.spiegel.de/politik/ausland/pushbacks-am-evros-gefluechtet-nach-griechenland-ausgeliefert-in-die-tuerkei-a-2badeaf8-79f2-47df-b04d-ffc3c7dbb45e?fbclid=IwAR2BMxhh_O4wIV9GvL-JKQEujRpUuHvXIu_nctSHMlK79bElREtQvhaWshk). Die Abläufe dieser mutmaßlichen Push-Backs sind gut dokumentiert und mehrfach rekonstruiert worden, dennoch leugnen die griechischen Behörden jegliche Rechtsbrüche oder nehmen dazu gar nicht erst Stellung (https://www.spiegel.de/politik/ausland/griechenland-videos-zeigen-mutmasslich-illegale-abschiebung-von-migranten-a-1300891.html).

Besonders verschärft haben soll sich die Praxis entlang der Seegrenze zur Türkei. So bezeugen Berichte und Videos immer wieder von gefährlichen Manövern der griechischen Küstenwache, die mutmaßlich den Zweck verfolgen, in Booten fliehende Menschen aufzuhalten und in die Türkei zurückzudrängen. Dafür fährt die Küstenwache beispielsweise mit hohem Tempo an Schlauchbooten Geflüchteter vorbei, um ein Drohszenario aufzubauen (https://armphone.org/en/2020/05/14/push-backs-the-new-old-routine-in-the-aegean-sea/?post_type_release_type=postOver&fbclid=IwAR12tsMhLtpJXJ2ocyS3n6lQx0-ToDehrZDDJw_SnjY4jzlu8rP7uvYYK3g). Zudem häufen sich die Berichte von Fällen, in denen Menschen bereits auf den griechischen Inseln angekommen waren, dann verschwanden und später auf aufblasbaren Rettungsplattformen oder unbewohnten Inseln in Grenznähe wieder auftauchten, wo sie illegal abgesetzt wurden (https://www.swr.de/report/rechtsbruch-an-der-eu-aussengrenze-griechenland-setzt-offenbar-fluechtlinge-auf-dem-meer-aus/-/id=233454/did=25275232/nid=233454/642jqs/index.html). Mehrere Menschenrechtsorganisationen haben zuletzt etliche dieser Fälle dokumentiert (z. B. https://twitter.com/teammareliberum/status/1265282916160061443, https://twitter.com/teammareliberum/status/1260997574674259970, https://twitter.com/VassilisTsarnas/status/1265242505584525312).

Beim Grenzschutz wird Griechenland von Frontex unterstützt. Daran beteiligt sind auch Beamtinnen und Beamte aus Deutschland. Die Grenzschutzagentur hat den Einsatz ab Anfang März 2020 ausgeweitet und hunderte Beamtinnen und Beamte auf den griechischen Inseln und an der Landgrenze stationiert (https://www.zdf.de/nachrichten/politik/griechenland-tuerkei-frontex-100.html). Aus Sicht der Fragestellenden muss dringend untersucht werden, inwieweit Frontex-Beamtinnen und Frontex-Beamte an mutmaßlichen Push-Backs beteiligt waren bzw. sind oder von diesen wissen. Die Auswertung interner Dokumente durch das ARD-Politmagazin Report München, die britische Zeitung „Guardian“ und das Recherchezentrum Correctiv haben schon 2019 nahegelegt, dass Frontex Kenntnisse von Menschenrechtsverletzungen in Griechenland, Bulgarien und Ungarn hat (https://www.tagesschau.de/investigativ/report-muenchen/frontex-menschenrechte-101.html).

Fraglich ist außerdem die Rolle der Deutschen Marine der Bundeswehr. Denn bei einem weiteren Vorfall dieser Art am 17. Juni 2020 war offenbar ein deutsches Marineschiff anwesend. Wie die Hilfsorganisation Alarm Phone berichtet, hatte sie an diesem Tag die griechische Küstenwache alarmiert, um 67 Menschen in Seenot zu retten (https://twitter.com/alarm_phone/status/1273163110120120320). Nach Angaben von Alarm Phone war die Deutsche Marine ebenfalls vor Ort, unternahm aber nichts zur Rettung der Menschen in Seenot (https://twitter.com/alarm_phone/status/1273163110120120320). Die Recherchen der SEEBRÜCKE Frankfurt zeigen, dass es sich um den Einsatzgruppenversorger A 1411 Berlin handelt (https://twitter.com/SeebrueckeFfm/status/1273193029810245633).

Über dessen Auftrag teilte die Marine vorher mit (https://www.presseportal.de/pm/67428/4562093): „In der Ägäis erwartet die Besatzung eine enge Zusammenarbeit mit türkischer und griechischer Küstenwache sowie der Europäischen Agentur für Küstenwache und Grenzschutz (FRONTEX). Hierbei wird die Hauptaufgabe der ‚Berlin‘ die Seeraumüberwachung sein.“ Der Einsatzgruppenversorger Berlin löste die Fregatte „Mecklenburg-Vorpommern“ in der Standing NATO Maritime Group 2 (SNMG 2) ab.

Völkerrechtswidrige Push-Backs sind offenbar keinesfalls mehr nur Einzelfälle, sie sind, wie der Migrationsforscher Prof. Dr. Vassilis Tsianos sagt, zur Norm geworden (https://mediendienst-integration.de/artikel/pushbacks-sind-zur-norm-geworden.html). Aus Sicht der Fragestellenden stellt diese Praxis eine Erosion des Asylrechts, die Abkehr von der Durchsetzung grundlegender Prinzipien der Genfer Flüchtlingskonvention, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und die systematische Missachtung grundlegender Menschenrechte dar. Push-Backs sind nach Ansicht der Fragestellenden Teil einer auf Abschottung fokussierten EU-Migrations- und Asylpolitik, die nicht mehr den Schutz fliehender Menschen, sondern nur noch den Schutz von Außengrenzen zum Ziel hat.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über illegale Rückführungen von Asylsuchenden von Griechenland in die Türkei im Jahr 2019?

2

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auf EU-Ebene Untersuchungen der von Medien und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) erhobenen Vorwürfe gegen Griechenland vorgenommen (https://www.spiegel.de/politik/ausland/griechenland-soll-zehntausende-migranten-illegal-in-die-tuerkei-abgeschoben-haben-a-1295964.html#ref=rss)?

3

Inwiefern wurden die Vorwürfe in bilateralen Gesprächen mit der griechischen Regierung von der Bundesregierung thematisiert (https://www.spiegel.de/politik/ausland/griechenland-soll-zehntausende-migranten-illegal-in-die-tuerkei-abgeschoben-haben-a-1295964.html#ref=rss)?

4

Inwieweit war die EU-Grenzschutzagentur Frontex nach Kenntnis der Bundesregierung über im Jahr 2019 stattgefundene Push-Backs und Menschenrechtsverletzungen durch nationale Grenzschutzbehörden in Griechenland, Ungarn, Bulgarien, Kroatien, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien und Albanien informiert?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu illegalen Rückführungen von Asylsuchenden in die Türkei durch griechische Beamte an der Landgrenze?

6

Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu illegalen Rückführungen in die Türkei von Menschen, die bereits in Lagern in Griechenland untergebracht worden waren?

7

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu illegalen Rückführungen von Asylsuchenden in die Türkei durch griechische Beamte in der Ägäis?

8

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen die griechische Küstenwache in hohem Tempo an den Booten fliehender Menschen vorbeifuhr und so eine akute Gefahrensituation erzeugte, wenn ja, welche?

9

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen Asylsuchende von griechischen Beamten auf Rettungsplattformen und unbewohnten Inseln abgesetzt und zurückgelassen wurden, wenn ja, welche?

10

Liegen der Bundesregierung rechtliche Bewertungen des Vorgehens der griechischen Beamten in der Ägäis mit Blick auf das Aussetzen von Menschen auf Rettungsplattformen vor, und ist dieses Vorgehen nach Ansicht der Bundesregierung rechtskonform (https://www.swr.de/report/rechtsbruch-an-der-eu-aussengrenze-griechenland-setzt-offenbar-fluechtlinge-auf-dem-meer-aus/-/id=233454/did=25275232/nid=233454/642jqs/index.html)? Hat die Bundesregierung selbst rechtliche Bewertungen hierzu vorgenommen, wenn nein, warum nicht?

11

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen Asylsuchende nach ihrer Ankunft auf griechischen Inseln verschwanden und später von der türkischen Küstenwache auf See aufgefunden und in die Türkei zurückgebracht wurden, wenn ja, welche?

12

Wie viele Frontex-Beamte sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn 2020 auf den griechischen Inseln im Einsatz (bitte nach Einsatzzeitraum, Insel, Zahl der Beamten und Einsatzbereich aufschlüsseln)?

13

Wie viele deutsche Frontex-Beamte sind seit Beginn 2020 auf den griechischen Inseln im Einsatz (bitte nach Einsatzzeitraum, Insel, Zahl der Beamten, Einsatzbereich und Behörde aufschlüsseln)?

14

Wie viele Frontex-Beamte sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn 2020 an Operationen in der Ägäis beteiligt, bei denen mit der griechischen und/oder türkischen Küstenwache zusammengearbeitet wird (bitte nach Einsatzzeitraum, Zahl der Beamten und Einsatzbereich aufschlüsseln)?

15

Wie viele deutsche Frontex-Beamte sind seit Beginn 2020 an Operationen in der Ägäis beteiligt, bei denen mit der griechischen und/oder türkischen Küstenwache zusammengearbeitet wird (bitte nach Einsatzzeitraum, Zahl der Beamten und Einsatzbereich aufschlüsseln)?

16

Wie viele Frontex-Wasserfahrzeuge sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn 2020 in der Ägäis im Einsatz (bitte nach Einsatzzeitraum, Art und Zahl der Fahrzeuge aufschlüsseln)?

17

Wie viele Frontex-Beamte sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn 2020 an der griechisch-türkischen Landgrenze im Einsatz (bitte nach Einsatzzeitraum, Zahl der Beamten, Einsatzbereich und Behörde aufschlüsseln)?

18

Wie viele deutsche Frontex-Beamte sind seit Beginn 2020 an der griechisch-türkischen Landgrenze im Einsatz (bitte nach Einsatzzeitraum, Zahl der Beamten, Einsatzbereich und Behörde aufschlüsseln)?

19

In welcher Form betreibt Frontex nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Luftraumüberwachung in der Ägäis?

20

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu der mutmaßlichen Tötung von M. G. an der griechisch-türkischen Grenze am 4. März 2020 (The Killing of a Migrant at the Greek-Turkish Border, www.spiegel.de vom 8. Mai 2020)?

21

Inwiefern setzt sich die Bundesregierung derzeit auf bilateraler und EU-Ebene für die Aufklärung der mutmaßlichen Tötung von M. G. ein?

22

Inwiefern setzt sich die Bundesregierung derzeit auf bilateraler und EU-Ebene für eine Untersuchung der aktuellen Vorwürfe gegen Griechenland bezüglich illegaler Zurückweisungen in die Türkei ein?

23

Inwiefern kann die Bundesregierung bestätigen, dass der Einsatzgruppenversorger A 1411 Berlin oder ein anderes Schiff am 17. Juni 2020 bei dem geschilderten Vorfall zwischen der Türkei und Griechenland vor Ort war?

24

Was hat das Schiff der Bundeswehr – sofern ein solches vor Ort war – unternommen, um den in Seenot geratenen 67 Menschen zu helfen?

25

Warum hat das Schiff der Bundeswehr – sofern ein solches vor Ort war – die in Seenot geratenen Menschen nicht aufgenommen?

26

Welchen Einsatzauftrag hatte der Einsatzgruppenversorger A 1411 Berlin?

27

Welchen Auftrag hat die Standing NATO Maritime Group 2 (SNMG 2)?

28

Inwiefern und warum unterstützt die Standing NATO Maritime Group 2 (SNMG 2) die EU-Mission Frontex?

29

Was sehen die Einsatzrichtlinien für den Umgang mit in Seenot geratenen anderen Schiffen und mit Schiffbrüchigen vor?

Berlin, den 2. Juli 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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