Polizeiliche Zusammenarbeit in Europa im Fall eines No-Deal-Brexits
der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Dr. Franziska Brantner, Dr. Konstantin von Notz, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Monika Lazar, Filiz Polat, Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Jahr 2017 hatte die britische Regierung noch betont, nach dem Brexit weiterhin eng mit der Europäischen Union in Sicherheitsfragen zusammenarbeiten zu wollen (u. a. ZEIT ONLINE, 17. September 2017, Briten wollen in Sicherheitsfragen weiter mit EU kooperieren). Ob dieses Ziel tatsächlich erreicht wird, ist gegenwärtig aber offen (SPIEGEL, 25. Juni 2020, EU und Briten droht Rückfall in die Fahndungs-Steinzeit). Die fragenstellende Fraktion betrachtet das bereits erreichte Maß an europäischer polizeilicher Zusammenarbeit als unerlässlich und plädiert dafür, diese weiter auszubauen (vgl. u. a. Bundestagsdrucksache 19/16492). Gleichzeitig stellen sich im Hinblick auf die gemeinsame polizeiliche Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten mit dem Vereinigten Königreich im Fall eines Endes der Übergangsphase ohne einen Vertrag über die zukünftigen Beziehungen zunehmend drängende Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Gibt es (insbesondere auf Grundlage der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/8446) im Hinblick auf ein Ende der Übergangsphase ohne Vertrag über die zukünftigen Beziehungen eine Bewertung der Bundesregierung hinsichtlich der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen dem Vereinigten Königreich und Deutschland beziehungsweise anderen europäischen Staaten, und wenn ja, mit welchem Inhalt, und welche Auswirkungen hat eine Nichtteilnahme des Vereinigten Königreichs für die Mechanismen der Europäischen Ermittlungsanordnung?
Inwieweit und inwiefern ändert sich die Auslieferungspraxis der Bundesregierung, wenn das Vereinigte Königreich ab 2021 nicht mehr am Europäischen Haftbefehl teilnimmt?
Wird die Bundesregierung auf der expliziten Erwähnung und Bestätigung in sicherheitspolitischen Abkommen mit dem Vereinigten Königreich der Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Akzeptierens der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte mit Blick auf neue Abkommen zur Auslieferungsermöglichung und mit Blick auf zukünftigen Datenaustausch im Sicherheitsbereich bestehen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen eines Endes der Übergangsphase ohne Vertrag über die zukünftigen Beziehungen im Hinblick auf die langfristige europäische Strategie zur Terrorismusbekämpfung (vgl. Rat der Europäischen Union, Rats-Dokument 14469/4/05 REV4)?
Sind der Bundesregierung aktuelle Forderungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten bekannt, Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich zu Fragen, die sich auf die polizeiliche Zusammenarbeit auswirken, prioritär zu führen?
Wenn ja, welche sind dies?
Wenn nein, wie werden die Positionen der EU-Mitgliedstaaten koordiniert, um ein Auseinanderfallen der EU-27 zu verhindern?
Gibt es eine Bewertung der Bundesregierung zu der Frage, wie wahrscheinlich eine weitere Teilnahme des Vereinigten Königreichs am Schengener Informationssystem (SIS II) im Fall eines Endes der Übergangsphase ohne Vertrag über die zukünftigen Beziehungen ist, und wenn ja, mit welchem Inhalt?
Wie bewertet die Bundesregierung das aktuelle Datenschutzniveau im Vereinigten Königreich (auch mit Blick auf das Yellowhammer-Papier), dessen Auswirkungen auf Datentransfers, und welche Konsequenzen zieht sie hieraus in Bezug auf den Austausch personenbezogener Daten insbesondere im polizeilichen Bereich und für die eigene Sicherheitspolitik?
Welche Probleme erkennt die Bunderegierung dabei hinsichtlich der Kooperationen des britischen Geheimdienstes GCHQ (Government Communications Headquarters) mit den US-Diensten und anderen Nachrichtendiensten sowie die Snoopers’ Charter?
An welche Bedingungen und Voraussetzungen ist die weitere Teilnahme an SIS II (Schengener Informationssystem) nach Einschätzung der Bundesregierung geknüpft?
Gibt es eine Bewertung der Bundesregierung zu der Frage, wie wahrscheinlich eine Beteiligung des Vereinigten Königreichs am Datenaustausch über Europol im Fall eines Endes der Übergangsphase ohne Vertrag über die zukünftigen Beziehungen ist, und wenn ja, mit welchem Inhalt?
An welche Bedingungen und Voraussetzungen ist die weitere Teilnahme am Datenaustausch über Europol nach Einschätzung der Bundesregierung geknüpft?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den nationalen Praktiken des Vereinigten Königreichs bei Sicherheit und Überwachung.
Welche Pläne hat die Bundesregierung (insbesondere im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft), auf eine Adäquanzentscheidung hinsichtlich des Datenschutzniveaus im Vereinigten Königreich (vergleichbar „Safe Harbor“ oder „Privacy Shield“) hinzuarbeiten, oder laufen entsprechende Vorbereitungen bereits (wenn ja, wie ist der aktuelle Verfahrensstand, wie bewertet die Bundesregierung das entsprechende Vorhaben und die laufenden Verfahren, und wann ist gegebenenfalls mit einer Entscheidung zu rechnen), und welche Bedeutung haben hierbei Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EUGH) und Entscheidungen des EuGH bezüglich Angemessenheitsentscheidungen der EU?
Auf welchen Zeitraum soll nach Auffassung der Bundesregierung die Adäquanzentscheidung gegebenenfalls befristet sein, und wie häufig soll sie überprüft werden?
An welche Bedingungen und Voraussetzungen soll nach Auffassung der Bundesregierung die Adäquanzentscheidung gegebenenfalls geknüpft werden?