Stand der Strukturermittlungen des Generalbundesanwalts gegen rechtsextreme Netzwerke im Zusammenhang mit der Ermordung Walter Lübckes und dem NSU
der Abgeordneten Petra Pau, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Katja Kipping, Niema Movassat, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 16. Juni 2020 begann vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main die Hauptverhandlung zum Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke. Dem Hauptangeklagten Stephan E. wird vorgeworfen, die Tat sowie einen Mordversuch an einem irakischen Geflüchteten im Jahr 2017 aus rechtsextremistischen Motiven heraus verübt zu haben. Zwischen dem Mord an Dr. Walter Lübcke am 1. Juni 2019 und den Taten des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) bestehen nach Ansicht der Fragesteller unstrittig Querverbindungen. Mitangeklagt wegen Beihilfe zum Mord an Dr. Walter Lübcke im Verfahren vor dem OLG Frankfurt am Main ist der über Jahrzehnte einschlägig in Erscheinung getretene Neonazi Markus H. Bereits am 12. Juni 2006 war Markus H. im Zusammenhang mit dem Mord an Halit Yozgat durch den NSU am 6. April 2006 in seinem Internetcafé in Kassel als Zeuge vernommen worden. Anlass seiner Vernehmung war, dass Markus H. seinerzeit auffallend häufig eine Internetseite angeklickt hatte, die über den Mordfall und die Ermittlungen berichtete. Auf die Frage, ob er das Mordopfer gekannt habe, soll Markus H. in dieser Vernehmung angegeben haben, Halit Yozgat an einer Imbissbude in Kassel „ganz kurz kennengelernt“ zu haben (https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/was-der-mord-an-luebcke-mit-dem-nsu-zu-tun-hat-16257706.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2). Zu seinem Alibi zur Tatzeit gab Markus H. an, in einem Supermarkt eingekauft und später einen Bekannten getroffen zu haben. Zu seinem rechtsextremen Hintergrund wurde Markus H. damals nicht befragt. Einen Tag nach der Vernehmung legten die Ermittler die Spur Markus H. zu den Akten und notierten auf dem Spurenblatt: „Nicht weiter relevant, als abgeschlossen anzusehen.“ (https://www.fr.de/rhein-main/rechtsextremismus-sti84176/nsu-morde-neonazi-wohnte-neben-yozgat-kassel-13567558.html).
Zum NSU, der sich in einem Bekennervideo selbst als „Netzwerk von Kameraden“ bezeichnete, führte der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) mit Stand Anfang 2019 neun Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte Beschuldigte wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und möglicher anderer Straftaten (Bundestagsdrucksache 19/7165). Darüber hinaus ermittelte er unter dem Rubrum „Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und anderer Straftaten gemäß § 129a Absatz 5 des Strafgesetzbuchs (StGB) u. a. („Nationalsozialistischer Untergrund“ – NSU –) gegen nicht bestimmte Beschuldigte (Bundestagsdrucksache 19/7165). In keinem dieser Ermittlungsverfahren ist nach Auskunft der Bundesregierung im Jahr 2020 mit dem Eintritt absoluter Verfolgungsverjährung zu rechnen (Bundestagsdrucksache 19/7165).
Davon unabhängig führt der Generalbundesanwalt nach Auskunft im Innenausschuss ein Strukturermittlungsverfahren zu den Hintergrundstrukturen der Ermordung Dr. Walter Lübckes. Ziel dieses Verfahrens sei es, strafrechtlich relevante Verbindungen im Sinne des dem Verfahren zugrunde liegenden Anfangsverdachts zu rechtsextremen Netzwerken in Hessen und dem Bundesgebiet zu ermitteln.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wegen welcher Delikte ermittelt der Generalbundesanwalt in dem Strukturermittlungsverfahren, das er zu den Hintergrundstrukturen im Zusammenhang mit dem Mord an Dr. Walter Lübcke am 1. Juni 2019 eingeleitet hat, und worauf stützt er seinen Anfangsverdacht?
Wie viele Personen werden im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens als Beschuldigte geführt, oder wird das Verfahren gegen Unbekannt geführt?
Wodurch, insbesondere durch welche personellen und organisatorischen Vorkehrungen und Maßnahmen, wird sichergestellt, dass alle Erkenntnisse der Sonderkommission (SOKO) des hessischen Landeskriminalamts (LKA) zu strafrechtlich relevanten Hintergrundstrukturen des Mordes an Dr. Walter Lübcke auch der mit dem Strukturermittlungsverfahren betrauten Ermittlungsgruppe des Bundeskriminalamts (BKA) sowie umgekehrt Erkenntnisse des BKA der SOKO des LKA Hessen zur Verfügung stehen?
Wie viele Beamte des BKA waren von wann bis wann bzw. sind seit wann im Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts zu den Hintergrundstrukturen des Mordes an Dr. Walter Lübcke eingesetzt?
Wie viele der im Strukturermittlungsverfahren zu den Hintergrundstrukturen des Mordes an Dr. Walter Lübcke eingesetzten Beamten waren in früheren Verwendungen bei den BKA-Ermittlungen zum NSU-Komplex eingesetzt?
Mit welchem Auftrag waren bzw. sind die BKA-Beamten, die eine frühere Verwendung im Zusammenhang mit den Ermittlungen des BKA zum NSU-Komplex haben, im Strukturermittlungsverfahren zu den Hintergrundstrukturen des Mordes an Dr. Walter Lübcke eingesetzt?
Inwiefern sind für den Anfangsverdacht, dem der Generalbundesanwalt im Rahmen des Strukturermittlungsverfahrens zu den Hintergrundstrukturen der Ermordung Dr. Walter Lübckes nachgeht, Verdachtsmomente aus irgendwie gearteten mutmaßlichen Querverbindungen hinsichtlich Personen oder Sachverhalten zur terroristischen Vereinigung des NSU relevant, und inwieweit sind diese Verdachtsmomente hinsichtlich Personen oder Sachverhalten, die solche Querverbindungen darstellen könnten, Gegenstand von Ermittlungsmaßnahmen?
Mit welchen konkreten Ermittlungsmaßnahmen und Ermittlungsmethoden wurden bzw. werden im Rahmen des Strukturermittlungsverfahrens zu den Hintergrundstrukturen des Lübcke-Mordes staatsschutzrelevante Angaben und Sachverhalte aus diesem Verfahren auf mögliche Zusammenhänge zu Erkenntnissen aus den Strukturermittlungsverfahren zum NSU abgeklärt?
Sind im Rahmen eines der im Zusammenhang mit dem Mord an Dr. Walter Lübcke und dem NSU geführten Strukturermittlungsverfahren Angaben und Sachverhalte zu rechtsextremen Gruppen und Personen in und um Kassel mit Angaben und Sachverhalten zum Umfeld des NSU auf Personenidentitäten, Kennverhältnisse und Treffsituationen abgeglichen worden, und wenn ja, geschah dies nur durch automatisierten Datenabgleich oder auch händisch?
Wurden bei dem Datenabgleich auch Alias-Identitäten, Spitznamen und Namensänderungen berücksichtigt?
Welche Erkenntnisse zu möglichen Zusammenhängen oder Querverbindungen hat der Abgleich der Angaben und Sachverhalte zu rechtsextremen Personen und Gruppen in und um Kassel mit Angaben und Sachverhalten aus den Strukturermittlungsverfahren zum Umfeld des NSU bislang erbracht?
Wurde im Zuge der Strukturermittlungen zu den Hintergrundstrukturen der Ermordung Dr. Walter Lübckes das „Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus“ (GETZ-R) mit etwaigen Querverbindungen zu den Strukturermittlungsverfahren zum NSU und seinem Umfeld befasst, und wenn ja, zu welchen Zeitpunkten, und mit welchem Ergebnis?
Welche konkreten Ermittlungsmaßnahmen wurden im Rahmen der Bearbeitung der Verdachtsmomente hinsichtlich Personen oder Sachverhalten, denen das Strukturermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts zu den Hintergrundstrukturen der Ermordung Dr. Walter Lübckes nachgeht, dazu ergriffen, dass der der Kasseler Szene zugerechnete Mitgründer der mittlerweile verbotenen nordhessischen Kameradschaft „Sturm 18 Cassel“, Bernd T., im Februar 2012 bei seiner Vernehmung durch das LKA Hessen im Zusammenhang mit den Strafermittlungen zu den dem NSU zugerechneten Morden behauptet hatte, Mundlos und Böhnhardt seien in Kassel bekannt gewesen, und welche Erkenntnisse haben diese Maßnahmen erbracht?
Welche konkreten Ermittlungsmaßnahmen im Strukturermittlungsverfahren zu den Hintergrundstrukturen der Ermordung Dr. Walter Lübckes sind zur Überprüfung des Umstandes, dass Markus H. im Rahmen seiner Vernehmung als Zeuge im Zuge der Ermittlungen zum Mord an Halit Yozgat am 12. Juni 2006, ausgesagt hat, er habe Halit Yozgat flüchtig gekannt, bislang ergriffen worden, und welche Erkenntnisse haben diese Maßnahmen erbracht?
Gab es im Rahmen des Strukturermittlungsverfahrens zu den Hintergrundstrukturen der Ermordung Dr. Walter Lübckes sowie des Strukturermittlungsverfahrens zum NSU Ermittlungsmaßnahmen, insbesondere Vernehmungen, zu einem früheren Kasseler Neonazi M. K., der seinerzeit zwei Häuser von dem Internetcafé, in dem Halit Yozgat im Jahr 2006 vom NSU erschossen wurde, entfernt gewohnt haben soll (https://www.fr.de/rhein-main/rechtsextremismus-sti84176/nsu-morde-neonazi-wohnte-neben-yozgat-kassel-13567558.html), und welche Erkenntnisse haben diese Maßnahmen erbracht?
Gab es im Rahmen des Strukturermittlungsverfahrens zu den Hintergrundstrukturen der Ermordung Dr. Walter Lübckes bzw. der Strukturermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem NSU Ermittlungsmaßnahmen zur Aussage von Corryna G., seinerzeit Mitglied der militanten Neonaziszene in Kassel, vor dem hessischen NSU-Untersuchungsausschuss 2017, sich kurze Zeit vor dem Mord mehrfach im Internetcafé von Halit Yozgat aufgehalten zu haben (https://www.fr.de/rhein-main/rechtsextremismus-sti84176/nsu-morde-neonazi-wohnte-neben-yozgat-kassel-13567558.html), und welche Erkenntnisse haben diese Maßnahmen erbracht?
Welche konkreten Ermittlungsmaßnahmen sind im Strukturermittlungsverfahren zu den Hintergrundstrukturen der Ermordung Dr. Walter Lübckes zu dem Umstand, dass Stephan E. sich im Jahr 2005 im Forum des Freien Widerstands, in dem knapp 900 Neonazis aus Deutschland und den Nachbarländern in einem vermeintlich geschützten Raum kommunizierten, selbst als „Waffenfetischisten“ bezeichnete, hinsichtlich etwaiger Querverbindungen zum NSU ergriffen worden, und welche Erkenntnisse haben diese Maßnahmen erbracht?
Welche konkreten Ermittlungsmaßnahmen wurden im Rahmen des Strukturermittlungsverfahrens zu den Hintergrundstrukturen der Ermordung Dr. Walter Lübckes bisher ergriffen um zu abzuklären, wie der wegen Beihilfe zur Ermordung Dr. Walter Lübckes angeklagte Markus H. in den Besitz eines abfotografierten, als „Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften, als Schulungsunterlage eingesetzten Dokuments der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung gelangen konnte, in dem es um Fahndungen in Fällen „terroristischer Gewaltkriminalität von bundesweiter Bedeutung“ ging (https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-05/walter-luebcke-mord-ermittlungen-mordhelfer-markus-h-vertrauliche-polizeiunterlagen), und welche Erkenntnisse haben diese Maßnahmen erbracht?
Mit welchem Personalaufwand wird das Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte mutmaßliche Unterstützerinnen und Unterstützer des NSU beim BKA gegenwärtig geführt, und wie hat sich der Personalaufwand seit Beginn des Verfahrens verändert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Hat der Generalbundesanwalt bisher Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte mutmaßliche Unterstützerinnen und Unterstützer des NSU eingestellt, und wenn ja, in wie vielen Fällen, und mit welcher Begründung (bitte nach Personenanzahl, Straftatbestand und Monat der Verfahrenseinstellung aufschlüsseln)?
Mit welchem Personalaufwand wird das Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Unterstützungshandlungen für den NSU beim BKA gegenwärtig geführt, und wie hat sich der Personalaufwand seit Beginn des Verfahrens verändert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Hat der Generalbundesanwalt bisher Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Unterstützungshandlungen für den NSU eingestellt, und wenn ja, in wie vielen Fällen, und mit welcher Begründung (bitte nach Fallzahl, Straftatbestand und Monat der Verfahrenseinstellung aufschlüsseln)?