Debatte zur Organlebendspende
der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Reginald Hanke, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Alexander Müller, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Rahmen der parlamentarischen Debatte über das Zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO) im Februar 2019 wurde seitens der Fraktion der FDP ein Antrag (Bundestagsdrucksache 19/5673) eingebracht, der zum Ziel hatte, die Durchführung von Organlebendspenden nicht lebensnotwendiger Organe wie einer Niere oder eines Teils der Leber für altruistische Spender zu erleichtern.
Insbesondere eine Legalisierung sogenannter Überkreuzspenden, die in vielen Ländern innerhalb und außerhalb der Europäischen Union bereits durchgeführt (https://www.bundestag.de/resource/blob/516746/1626054b26217e351195403f2f41661f/wd-9-022-17-pdf-data.pdf) und dort auch von deutschen Staatsbürgern in Anspruch genommen werden sowie eine Abkehr von der prinzipiellen Vorrangigkeit postmortaler Spenden sollten damit erreicht werden.
In der Debatte begründete der Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn seine ablehnende Haltung gegenüber diesem Antrag damit, dass die Diskussionen zur Verbesserung der Strukturen in den Krankenhäusern und jene zur Organlebendspende nicht parallel geführt werden sollten, Letztere aber aus seiner Sicht durchaus notwendig seie (Plenarprotokoll 19/80). Diese Haltung wurde auch im Vorfeld der Debatte über die Einführung einer Widerspruchslösung seitens des Bundesgesundheitsministers erneut medial bekräftigt (https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/106956/Ge%C2%ADsund%C2%ADheits%C2%ADmi%C2%ADnis%C2%ADter-Spahn-will-Debatte-ueber-Lebendspenden).
In der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 128 auf Bundestagsdrucksache 19/15250 hieß es diesbezüglich, dass diese Debatte zur Organlebendspende „im Anschluss an die Entscheidung des Deutschen Bundestages über die vorliegenden Anträge zur Neuregelung der Organspende“ geführt werden solle. Diese Entscheidung wurde am 16. Januar 2020 gefällt.
Die Fragesteller sind ebenfalls nach wie vor der Ansicht, dass die Debatte über die Organlebendspende geführt werden muss – und zwar zeitnah. Leider sind bisher keine Signale seitens der Bundesregierung zu erkennen, die auf eine baldige Befassung mit der Organlebendspende hindeuten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Ist die Bundesregierung weiterhin der Ansicht, dass eine Debatte über die Organlebendspende geführt werden sollte?
Beabsichtigt die Bundesregierung, eine solche Debatte noch in der aktuellen Legislaturperiode anzustoßen und zu führen?
Besteht seitens der Bundesregierung bereits ein konkreter Zeitplan für eine solche Debatte?
Wenn ja, wie sieht dieser aus?
Hat die Bundesregierung bereits evaluiert oder evaluieren lassen, welche Reformen der Organlebendspende denkbar wären, und welche Konsequenzen diese für die Verfügbarkeit von Spenderorganen haben könnten?
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, ist eine solche Evaluation geplant?