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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Einflussnahme der Krankenkassen auf psychotherapeutische Behandlungen

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

06.08.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2120622.07.2020

Einflussnahme der Krankenkassen auf psychotherapeutische Behandlungen

der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Reginald Hanke, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Alexander Müller, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 10. März 2020 veröffentlichte der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) die Ergebnisse einer Untersuchung, welche 100 Fälle dokumentiert und auswertet, bei denen Krankenkassen versucht haben, Einfluss auf die psychotherapeutische Behandlung zu nehmen (https://bvvp.de/wp-content/uploads/2020/03/20200310-PM_bvvp-gegen-Krankenkasseneinmischungen_public-1.pdf ).

Aus der Auswertung geht hervor, dass Krankenkassen versuchten, ihre Versicherten zu beeinflussen und mit der Aufhebung von Krankschreibungen drohten, falls gewisse Anweisungen nicht befolgt werden. Laut bvvp drängen Krankenkassenmitarbeiter Patienten zur Beantragung von Reha-Maßnahmen (auch entgegen Empfehlung der behandelnden Psychotherapeuten), Nutzung anderer Behandlungsangebote als Richtlinienpsychotherapie, zu Facharztbesuchen, stationären oder tagesklinischen Aufenthalten und Rentenantragsstellung. Auch andere Fachverbände berichten seit Jahren von der zunehmenden Einmischung von Krankenkassen in psychotherapeutische Behandlungen (https://www.spiegel.de/gesundheit/psychologie/krankenkassen-druck-auf-psychisch-kranke-waechst-a-938625.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Existiert eine Bewertung der Bundesregierung bezüglich der vom bvvp aufgezeichneten Fälle von Einflussnahme der Krankenkassen auf die psychotherapeutische Behandlung?

2

Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Einflussnahme der Krankenkassen auf psychotherapeutische oder ärztliche Behandlungen außerhalb des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, wenn ja, in welchem zahlenmäßigen Umfang?

3

In wie vielen Fällen haben sich Ärzte und psychologische Psychotherapeuten bzw. deren Patienten nach Kenntnis der Bundesregierung wegen solcher Eingriffe in den Jahren 2017, 2018, 2019 jeweils an die Aufsichtsbehörden gewandt?

4

Hat die Bundesregierung geprüft, ob solche Eingriffe durch die Krankenkassen mit dem Prinzip der Therapiefreiheit vereinbar sind, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

5

Was unternimmt die Bundesregierung, um solche Einflussnahme der Krankenkassen in psychotherapeutische oder ärztliche Behandlungen zu verhindern?

6

Handelt es sich hierbei nach Auffassung der Bundesregierung um ein ähnliches Problem der Manipulation von Diagnosen, welches im Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) durch Änderung des morbiditätsbasierten Risikostrukturausgleichs adressiert werden sollte?

7

Welche gesetzlichen Vorschriften sichern das alleinige Recht zur Diagnosen-, Indikationsstellung und Behandlungsempfehlung von Ärzten und Psychotherapeuten, und welche Änderungen möchte die Bundesregierung hier wann vornehmen?

8

Welche weiteren Möglichkeiten gibt es für Ärzte, Psychotherapeuten und Patienten gegen solche Eingriffe vorzugehen?

9

Wie viele Anträge auf Erwerbsminderungsrente wurden seit 2010 jährlich aufgrund psychiatrischer Diagnosen gestellt?

Berlin, den 15. Juli 2020

Christian Lindner und Fraktion

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